Anwälte - sind Erstens (auch) keine Menschen...und können in dem beschriebenen Fall, also Unglück auch nur das tun, was die eigentliche "Bestitzerin" (also laut Kaufvertrag) Eigentümerin des Gerätes tun kann - somit selbst besser sollte.
Irgendwie - hat hier der Admin schon Recht, doch ist es nun doch möglich diese Sprerre von Apple vom Gerät entfernen zu lassen.
Wenn es nicht mit einem "Bittbrief" an den Accountinhaber der iCloud gelingt, dann ist der ursprüngliche, also Original - Kaufvertrag sehr (und ausreichend/entscheidend) hilfreich...bzw. tatsächlich erforderlich.
Dann kann der entsprechende Account, des bösen Ex, vom Gerät entfernt werden.
Allerdings muss das besprochen und dementsprechende Nachweise zugearbeitet, also -gesandt werden.
SO - geht das...ich weiss es.
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