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21.10.20, 13:12
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Niedersachsen & Bremen: Eilantrag stattgegeben: Polizei muss Nationalität nennen
Zitat:
Niedersachsen & Bremen
Eilantrag stattgegeben: Polizei muss Nationalität nennen
Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Eilantrag eines Journalisten stattgegeben, wonach die Polizei einem Vertreter der Presse die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten nennen muss. Laut Presserecht seien die Behörden verpflichtet, der Presse Auskünfte zu geben, die der "Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe" dienen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Diese erfülle die Presse, wenn sie bei öffentlichem Interesse Nachrichten beschaffe und verbreite, Stellung nehme, Kritik übe und an der Meinungsbildung mitwirke. Im vorliegenden Fall diene die Auskunft zur Nationalität der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Az.: 6 B 5352/20).
Konkret geht es den Angaben zufolge um einen Unfall nach einem Autorennen in Hannover im September. Der Journalist habe sich bei der Polizeidirektion Hannover nach der Staatsangehörigkeit eines der Unfallbeteiligten erkundigt. Dazu wollte sich die Polizei nicht äußern, mit der Begründung, es handele sich um personenbezogene Daten. Der Journalist dagegen war der Auffassung, die Information sei von Relevanz.
Das sah das Verwaltungsgericht ähnlich: Ein öffentliches Interesse sei bei verbotenen Autorennen "zu bejahen". Das habe sich in der Vergangenheit beispielsweise am Berliner "Ku'damm-Raser-Fall" gezeigt. Der Journalist habe glaubhaft gemacht, dass der soziokulturelle Hintergrund bei bestimmten Tätergruppen von Bedeutung sein könne. Die Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sei zugelassen.
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