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20.08.18, 10:04
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Hamburg plant Vorstoß im Online-Gerichtsverfahren für Zivilprozesse
Zitat:
Hamburg plant Vorstoß im Online-Gerichtsverfahren für Zivilprozesse
Hamburg plant einen Vorstoß für Online-Gerichtsverfahren in Zivilprozessen. Im ersten Schritt soll es möglich werden, dass Klagen in einem vereinfachten Zivilverfahren online eingereicht werden können, später trifft man sich den Planungen nach aber dann ganz normal vor Gericht.
In einem Interview mit dem "Hamburger Abendblatt" bestätigte Hamburgs Justizsenator Till Steffen die Pläne des Senats. Hamburg wolle so eine Entlastung der Gerichte erreichen. Kläger könnten dann künftig bei vereinfachten Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 1.000 Euro alle ihre Eingaben online machen, in etwa so wie bei Online-Strafanzeigen (Online-Wache der Polizei), die bereits in vielen Bundeländern etabliert sind.
Bundesweit einmaliger Vorstoß
"Dass man online eine Klage per Eingabemaske bei Gericht einreichen kann, wäre bundesweit einmalig", sagte Steffen gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Die Planungen für das Pilotprojekt laufen derzeit. Dazu hat Hamburg eine Initiative für ein Online-Schnellverfahren bei der Justizministerkonferenz der Länder eingebracht. Dort muss im ersten Schritt über die Einzelheiten der Verfahren diskutiert werden. Zudem müsste sich vor dem Start des Projekts auch der Bundestag mit dem Vorhaben beschäftigen, denn es ist eine Änderung der Zivilprozessordnung erforderlich, um ein Online-Gerichtsverfahren in Deutschland einzuführen.
Komplett "online" läuft es dann bei dem Pilotprojekt im Übrigen auch nicht. Nur die ersten Schritte des Verfahrens könnten durch die Online-Eingaben verkürzt werden. Zudem sollen eingereichte Klagen gleich elektronisch bearbeitet werden, bisher muss alles von Mitarbeitern der Gerichte gesichtet und vorab gewertet werden. Auch die Terminplanung könnte dann automatisch erfolgen. Letztendlich wird der Ablauf bis zu einer mündlichen Verhandlung verkürzt.
"Wir wollen vor allem dafür sorgen, dass kleinere Zivilverfahren schneller bearbeitet werden können", so Justizsenator Till Steffen.
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