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[Brisant] Skandal bei Merkel-Besuch: Polizisten setzen ZDF-Kamerateam fest

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Ungelesen 19.08.18, 19:38   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Standard Skandal bei Merkel-Besuch: Polizisten setzen ZDF-Kamerateam fest

Zitat:
Die Dresdner Polizei hat mal wieder einen Presseskandal. Am Rande des Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzten Polizisten am Donnerstag ein Kamerateam fest, das im Auftrag des ZDF die Proteste von Pegida-Anhängern filmen wollte. Dabei hatte sich ein aggressiv auftretender Demonstrationsteilnehmer bei den Beamten über die Journalisten beschwert.

Der Leipziger TV-Reporter Arndt Ginzel veröffentlichte am Samstag, 18. August, ein Video des ungewöhnlichen Vorfalls. Darauf ist ein Mann mittleren Alters mit Sonnenbrille und schwarz-rot-goldenem Fischerhut zu sehen, der sich im Pulk anderer Merkel-Gegner zu der Pegida-Kundgebung begibt. Statt die Journalisten zu passieren, bewegt er sich direkt auf die Kamera zu und blafft die Reporter rüde an. „Sie halten die Kamera direkt auf mich zu. Sie begehen eine Straftat!“

Offensichtlich kannte der mutmaßliche Rechtsextremist die Rechtslage nicht. Teilnehmer einer Versammlung dürfen nämlich von Jedermann gefilmt werden. Die Journalisten waren auch nicht verpflichtet, die Kamera abzuschalten, als sich der Mann direkt auf sie zu bewegt hatte. Wer mit TV-Reportern das Gespräch sucht, willigt konkludent ein, dabei gefilmt zu werden. Soweit die Rechtslage. Ein zweiter Mann beließ es nicht bei Worten. Er schlug mit der Hand zwei Mal in Richtung der Kamera.

Die von den Rechten herbeizitierten Beamten waren der Situation nicht gewachsen. Eigentlich hätten sie den Pegida-Anhängern die Rechtslage erklären und die Journalisten schützen müssen. So verlangen es Gesetzgeber und Rechtsprechung. Die Polizisten machten aus den Opfern Täter. Die Journalisten mussten ihre Personalien abgeben. Ginzel versuchte mit den Ordnungshütern zu diskutieren, wies auf seinen Journalistenstatus hin. „Wir gehen nicht gegen die Presse vor“, behauptete einer der Beamten.

Den Zweck der Maßnahme konnten die Polizisten auf Nachfrage erstaunlicherweise laut Videoausschnitt auch nicht erklären. „Wir überprüfen den Presseausweis“, so einer der beteiligten Beamten. Ein anderer notierte die Personalien des Kameramanns, insgesamt soll das Team zirka 45 Minuten von den Beamten beschäftigt worden sein.

Ganz offensichtlich kannten sich die Beteiligten nicht ganz im deutschen Fotorecht aus. Dies ist umso erstaunlicher, bedenkt man, dass jene Polizisten in Dresden häufig bei Versammlungen eingesetzt und dort ständig mit Journalisten konfrontiert sind. Das Kunsturheberrechtsgesetz, das das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit regelt, differenziert nämlich gerade nicht zwischen Journalisten und Drittpersonen. Kurzum: Ginzel und seine Kollegen brauchten keinen Presseausweis, um die Personen filmen zu dürfen. Dies hätte den Beamten eigentlich bekannt sein müssen.

Der Vorgang wirft die Frage auf, inwieweit sächsische Polizisten tatsächlich für die Belange der Presse am Rande rechts*******r Versammlungen sensibilisiert sind. In der jüngeren Vergangenheit war bei vergleichbaren Veranstaltungen immer häufiger das Phänomen zu beobachten, dass Rechtsextremisten willkürlich Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild erstatteten, um unliebsame Medienvertreter von ihren Kundgebungen fernzuhalten.

Zwar sind Polizisten in der Pflicht, Strafanzeigen aufzunehmen und Ermittlungen einzuleiten. Jedoch nur, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild setzen grundsätzlich vorher eine Veröffentlichung voraus. Das bloße Anfertigen sogenannter „Portraitaufnahmen“ ist dagegen nicht strafbar, selbst wenn die Bilder später veröffentlicht werden sollen.

Der Landtagsabgeordnete Enrico Stange (Linke) kündigte an, den Vorfall auf die Tagesordnung des Innenausschusses setzen zu wollen. „Falls sich die Vorhaltungen des Fernsehteams bestätigen, gerierte sich die sächsische Polizei wiederholt als Handlanger der Pegisiten und behinderte Journalisten bei ihrer für eine informierte demokratische Gesellschaft so unverzichtbaren Arbeit“, beklagt der Innenpolitiker.

„Dass dies zum wiederholten Male in Sachsen geschieht, scheint symptomatisch für zweifelhafte Haltung mancher Polizeibediensteter zum demokratischen Rechtsstaat und zum hohen Verfassungsgut der Pressefreiheit zu stehen.“ Die Polizei hat sich zu dem Vorfall noch nicht geäußert.
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BLACKY74 ist offline  
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
betaalpha (19.08.18), nachtmasse (20.08.18), Uwe Farz (19.08.18)
Ungelesen 19.08.18, 20:44   #2
brakal1
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Standard

Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen gemäß § 23 KUG in Deutschland ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen

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und Auslöser war :

Darauf ist ein Mann mittleren Alters mit Sonnenbrille und schwarz-rot-goldenem Fischerhut zu sehen, der sich im Pulk anderer Merkel-Gegner zu der Pegida-Kundgebung begibt

irgendwie verbreiten die Medien Halbwahrheiten

da sie direkt raufgehalten hatten und so ihn direkt herausgegriffen hatten und somit war der Mann Zweck der Aufnahme

bedarf es seine Einwilligung
brakal1 ist offline  
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Pornodarsteller (20.08.18)
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