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[Internet] Urteil Facebook muss in Deutschland falsche Nutzernamen erlauben

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Ungelesen 12.02.18, 18:07   #1
Avantasia
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Standard Urteil Facebook muss in Deutschland falsche Nutzernamen erlauben

Zitat:
Das Landgericht Berlin bremst Facebook aus: Das Soziale Netzwerk muss die Voreinstellungen für seine Dienste ändern.


BerlinFacebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde.

Das Soziale Netzwerk war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15).

Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Konzern verwies in einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien von Facebook seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor.

Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: „Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren“, sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus.“

Das Landgericht gab dem Verband in seiner Auffassung in weiten Teilen recht: Unzulässig ist dem Urteil zufolge eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage „Facebook ist kostenlos“ verbieten zu lassen.

Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden nun von dem Landgericht für rechtswidrig erklärt.

Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. In dem Kleingedruckten müssen sich die Facebook-Anwender bislang damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Mit solchen vorformulierten Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden, heißt es in dem Urteil.

Untersagt wurde auch die Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. „Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen“, erklärte Verbraucherschützer Dünkel. „Das schreibt das Telemediengesetz vor.“ Nach Auffassung des Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Das Landgericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung der Verbraucherschützer, der Werbespruch „Facebook ist kostenlos“ sei irreführend. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Das Landgericht Berlin hielt die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen.

Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine vertraglichen Regelungen. Gegen diese Passagen, in denen sich Facebook durchgesetzt hat, wird der Verband Berufung zum Kammergericht einlegen.

Eine Facebook-Sprecherin erklärte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung sorgfältig. „Wir stellen fest, dass das Gericht uns in einer Reihe von Aspekten zugestimmt hat.“ Facebook arbeite hart daran, sicherzustellen, dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die von Facebook angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden Gesetzen stünden.
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Mokgor (12.02.18)
Ungelesen 12.02.18, 19:44   #2
Thorasan
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Wenngleich das Urteil generell nicht falsch ist, verstehe ich nicht, wieso man sich in solchen Netzwerken mit falschen Namen anmeldet. Immerhin bin ich ja diese Person, trage diesen Namen.. Im richtigen Leben stelle ich mich auch mit meinem richtigen Namen vor, nicht mit irgendwelchem Schwachsinn...

Und nein, mygully ist hier nicht vergleichbar. Facebook, Xing, LinkedIn usw. sind erstmal nicht schädlich. Höchstens wenn man selbst irgendetwas verbockt. Das kann man im RL aber auch - und da kann man seinen Namen nicht mal eben ändern oder austauschen...
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Ungelesen 12.02.18, 21:26   #3
Melvin van Horne
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Moin,

so ganz verstehe ich den Sinn nicht. Ich melde mich bei einem sozialen Netzwerk an um mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Und dann verwende ich einen anderen Namen damit niemand mitbekommt wer ich bin. Ich kenne mich mit Facebook nicht aus. Aber wenn ich eine Anfrage bekomme ob ich ein Freund von einem "Mister Urviech" sein möchte würde ich nicht auf ja klicken. Ich habe den Verdacht, dass wenn der Anteil der Falschnamen einen bestimmten Prozentsatz erreicht, der Sinn von Facebook als soziales Netzwerk endgültig verloren geht. Mister Urviech würde ja gerne Kontakt zu Tusnelda Piepenbrink aufnehmen. Wenn sie denn wüssten wer der jeweils andere ist.

Ok. man könnte natürlich allen Leuten die man kennt Bescheid geben, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt. Aber wenn ich das tue, wenn ich also zu allen die mich interessieren schon Kontakt habe, wozu brauche ich dann noch Facebook? Um die gleichen Informationen von den gleichen Leuten auf mehreren Kanälen zu empfangen?

Der einzige Grund, der mir einfällt, warum man sich bei Facebook nicht mit seinem richtigen Namen anmelden sollte ist, etwas über andere zu erfahren ohne das die anderen etwas über mich erfahren. Ist für mich vergleichbar mit hinter den Büschen hocken und anderen in die Fenster glotzen.

Aber wie gesagt, ich kenne mich mit Facebook nicht aus. Wenn es Erklärung geben sollte warum eine Anmeldung unter Pseudonym sinnvoll ist, ich würde sie gerne erfahren.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...

Geändert von Melvin van Horne (12.02.18 um 21:31 Uhr)
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Thorasan (12.02.18)
Ungelesen 12.02.18, 22:56   #4
cd2412
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Im Endeffekt sind sie mit dem wichtigsten Punkt gescheitert. Es ging darum einen "neuen" Vertragstyp zu schaffen iSv Leistung gegen Daten. Dann würde Facebook ein schuldrechtliches Verhältnis mit seinen Nutzern eingehen und man könnte Sachen wie Haftung etc genauer normieren.
Zeigt aber wieder einmal mehr das zumindest im deutschen Schuldrecht, oftmal das Gewaltenmonopol nicht zwingend beim Staat liegt sondern das gerade die neuen Großkonzerne das Recht prägen, wie etwa auch bei dem umstrittenen Thema Software Lizensen.
cd2412 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.02.18, 23:43   #5
Thorasan
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Nun Melvin, einen Grund übersiehst du dabei wirklich.. Den neuerdings "zwingensten" - das ist die Hetze. Nirgends wird so unverblümt diese ganze AFD-Hetze hochgetrieben wie dort. Unter quasi jedem Beitrag wird gehetzt, gedroht, geflucht, gelogen und verdreht.. Stammtischparolen werden zum besten gegeben, gerne wird auch mal ganz unverhohlen " '39 hätt's das nicht gegeben" gerufen - natürlich schön anonym, damit ja niemand weiß, wie man wirklich drauf ist. Davor hat man dann nämlich doch zu viel Angst.

Internethelden vom Feinsten eben..
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Ungelesen 13.02.18, 01:48   #6
smggal
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Das gilt aber für beide Seiten, gab auch schon genug Linke die AFD Politikern die Autos zerstören oder sonstwas.
Sie sind gewählt, also sollte man damit auch leben. Gute Gründe dagegen sind aber keine Sachbeschädigung und lauter Rufen als AFD-Menschen, Bedrohungen und weiß der Geier.

Und wen stört der Satz "39 hätts das nicht gegeben"? Hätte es nicht, wen juckts, wir haben 2018. Eine Konversation besteht immer aus mind. 2 Parteien. Entweder schau ich weg, wenn jemand wichst, oder ich reg mich auf und wichse zurück.

Der Vorteil von dem Facebook-Urteil liegt woanders. Stalking-Schutz, Shitstorm ..etc.
Als Jugendlicher ist man sowas z.B. nicht mehr hilflos ausgeliefert.
Obwohl es eh Schwachsinn ist, man kann sich bei Facebook immer mit Falschen Namen und sogar ohne eine registrierte Rufnummer rumtreiben.
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Ungelesen 13.02.18, 04:09   #7
SUNWARRIOR
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Zitat:
Zitat von Thorasan Beitrag anzeigen
Nun Melvin, einen Grund übersiehst du dabei wirklich.. Den neuerdings "zwingensten" - das ist die Hetze. Nirgends wird so unverblümt diese ganze AFD-Hetze hochgetrieben wie dort. Unter quasi jedem Beitrag wird gehetzt, gedroht, geflucht, gelogen und verdreht.. Stammtischparolen werden zum besten gegeben, gerne wird auch mal ganz unverhohlen " '39 hätt's das nicht gegeben" gerufen - natürlich schön anonym, damit ja niemand weiß, wie man wirklich drauf ist. Davor hat man dann nämlich doch zu viel Angst.

Internethelden vom Feinsten eben..
Der "Kultur der Hater" auf facebook ist die Abschaffung des Klarnamen Zwangs sicher dienlich, obwohl diese sich ja meist etliche Fakeprofile unter scheinbar echten Namen anlegen. Solche wie von dir zitierten Aussagen würde wohl kaum jemand so unverhohlen äussern wenn er/sie ein "bürgerliches Leben" mit Job, Familie und weit verzweigten sozialen Kontakten führt.
SUNWARRIOR ist offline   Mit Zitat antworten
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