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[Recht & Politik] Streit um Meinungsfreiheit: Roland Tichy scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

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Ungelesen 21.02.20, 03:06   #1
BLACKY74
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Standard Streit um Meinungsfreiheit: Roland Tichy scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Zitat:

Claudia Roth Foto: Stefan Kaminski
20.02.2020 | 16:52 Uhr

Der Journalist und Publizist Roland Tichy ("Tichys Einblick") hat einen Rechtsstreit mit Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) verloren. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart darf die Politikerin weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell "neurechter Plattformen" auf Falschbehauptungen beruhe.


Das berichtet die “[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]“. Die Aussage war im Rahmen eines Gesprächs zwischen Roth und der Zeitung gefallen. Roth sagte der “Augsburger Allgemeinen” in einem Interview: “Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.” Sowohl Tichy als auch “Welt”-Kolumnist Broder, der auch das Blog “Achse des Guten” betreibt, klagten in zwei getrennten Verfahren. Im Fall Tichy entschied das Gericht nun, dass es sich bei Roths Aussage um eine legitime Meinungsäußerung gehandelt hat.

Laut der Zeitung reagierte Roth erleichtert auf die Entscheidung: “Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen”, wird Roth zitiert: “Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig.”

Den Streit mit der Grünen-Politikerin kommentierte Tichy unter anderem Ende Januar auf “[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]“: “Man ist ja Kummer gewöhnt. Meinungsfreiheit in Deutschland steigt im Preis, und daran hat ausnahmsweise die EZB keine Schuld. Aber als eine der ranghöchsten Repräsentantinnen der Politik, protokollarisch das zweithöchste Staatsamt vertretend, verleumdet Claudia Roth zwei Journalisten. Die Staatsmacht gegen zwei Journalisten – woran erinnert das?”
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Prozess
Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy



Claudia Roth darf weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell von „neurechten Plattformen“ auf Falschbehauptungen beruht.
Bild: Ulrich Wagner (Archiv)
20.02.2020

Exklusiv Der Publizist hatte die Grünen-Politikerin wegen eines Interviews mit unserer Redaktion verklagt. Nun hat das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth darf weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell von „neurechten Plattformen“ auf Falschbehauptungen beruht. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage des Publizisten Roland Tichy gegen die Grünen-Politikerin an diesem Donnerstag abgewiesen. In dem Prozess war es darum gegangen, ob Roths Aussage im Gespräch mit unserer Redaktion eine Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung war. In dem Interview, das die Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ trug, hatte sie gefordert: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

Claudia Roth reagiert mit Genugtuung auf Entscheidung des Gerichts


Sowohl Tichy als auch Broder, der unter anderem für das Internetportal „Achse des Guten“ schreibt, wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten in zwei getrennten Verfahren. Für die Richter im Fall Tichy steht fest, dass Roth lediglich ihre Meinung gesagt hat. Und das darf sie.

Die Politikerin reagierte erleichtert. „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen“, sagte Roth unserer Redaktion und fügte hinzu: „Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig.“

Die frühere Grünen-Chefin betonte, es stehe in einem Rechtsstaat natürlich jedem der Rechtsweg offen. „In diesem Fall endet er, nach sorgfältiger Prüfung durch das Landgericht Stuttgart, mit einer Zurückweisung.“ Meinungsfreiheit sei weder ein Freibrief zu Verleumdung und Hetze, noch schirme sie ab vor Kritik und Widerrede. „Es freut mich, dass das Landgericht diese grundlegende Erkenntnis erneut klargestellt hat.“
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Ungelesen 21.02.20, 11:09   #2
MunichEast
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Die Rechten beklagen doch immer fehlende Meinungsfreiheit ! Sie müßten also jubeln das Claudia Roth öffentlich gesagt hat " “Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht " !
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Ungelesen 21.02.20, 12:58   #3
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Mal zur Ergänzung, warum die Klage abgewiesen wurde:

Zitat:
Nach Ansicht der Zivilkammer handelt es sich um eine substanzarme Meinungsäußerung. Die Äußerung sei zudem im Rahmen des politischen Meinungskampfes erfolgt, an dem sich Tichy mit Veröffentlichungen auf seiner Online-Plattform beteiligt. Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen.
Also eine substanzarme (!) und überspitzte Äußerung war hier der Streitpunkt. Überrascht mich das?

Quelle:

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parlheinz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.02.20, 14:24   #4
MunichEast
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Zitat:
Zitat von parlheinz Beitrag anzeigen


Also eine substanzarme (!) und überspitzte Äußerung war hier der Streitpunkt. Überrascht mich das?

.
Substanzarm meinte was anderes in diesem Zusammenhang und ich denke Du weißt das ...
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MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.06.20, 13:43   #5
Uwe Farz
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Update:
Tichy vs. Roth 0:2
Zitat:
Gericht gibt Bundestagsvizepräsidentin Recht Roland Tichy scheitert mit erneuter Klage gegen Claudia Roth

Claudia Roth hatte dem Journalisten vorgeworfen, mit dem Blog „Tichys Einblick“ Hetze und Falschbehauptungen zu verbreiten. Das Gericht erkannte dies als Meinungsäußerung an.

Der Publizist Roland Tichy ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) vor Gericht gescheitert. Roth hatte Tichy im Oktober 2019 in einem Interview der „Augsburger Allgemeinen“ neurechten Plattformen zugeordnet, „deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“.

Tichy hatte dagegen auf Unterlassung geklagt. Der Antrag war im Februar vom Landgericht Stuttgart zurückgewiesen worden. Diese Entscheidung bestätigte nun das Oberlandesgericht (OLG) nach eigenen Angaben vom Mittwoch.

Die Äußerung sei nach ihrem Aussagegehalt und dem Kontext, in dem sie gefallen sei, nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als Meinungsäußerung, entschied der 4. Zivilsenat des OLG. Aus dem Gesamtzusammenhang ergebe sich für einen unvoreingenommenen Durchschnittsleser, dass die Äußerung Roths insgesamt eine Meinungsäußerung darstelle, die von den Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens der Beklagten geprägt sei.

Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen, hatte das Landgericht geurteilt. Die Grünen-Politikerin hatte in dem Interview gesagt: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ (dpa)
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