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[Recht & Politik] CDU-Politiker Walter Lübcke wohl mit Schuss in Kopf getötet

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Ungelesen 28.02.20, 17:24   #106
BLACKY74
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Mutmaßlicher Lübcke-Mörder
Ermittlungen wegen weiteren Mordversuchs


Stand: 28.02.2020 15:00 Uhr

2003 entging ein Kasseler Anti-Nazi-Aktivist knapp einem Mordanschlag. Schoss der mutmaßliche Lübcke-Mörder auf den Mann? Nach Recherchen von NDR und "Spiegel" ermittelt der Generalbundesanwalt in diese Richtung.

Von Nino Seidel und Julian Feldmann, NDR

Der Rechtsextremist Stephan E. wird nach Informationen von NDR und "Spiegel" verdächtigt, vor 17 Jahren versucht zu haben, einen Nazi-Gegner in Kassel zu erschießen. Der Mordversuch war den Ermittlern bei der Überprüfung ungelöster Fälle mit möglichem rechtsextremistischem Hintergrund aufgefallen.

Bei E. fand die Polizei ein "Dossier" mit persönlichen Daten des Anschlagsopfers. Der Mann war damals im Vorstand eines antifaschistischen Vereins tätig. Daraufhin sahen die Ermittler einen Anfangsverdacht, dass Stephan E. in die Tat verstrickt sein könnte.

Schuss auf Lehrer in Kassel

In den frühen Morgenstunden des 20. Februar 2003 war auf einen Lehrer in Kassel ein Anschlag verübt worden. Der damals 48-Jährige stand gerade in seiner Küche, als kurz vor 6 Uhr morgens ein Projektil das Fenster und einen Rollladen durchschlug. Das Geschoss flog nur wenige Zentimeter am Kopf des Mannes vorbei und schlug in eine Regalwand ein. Die Ermittler vermuten heute, dass es sich um eine 6-Millimeter-Patrone gehandelt hat. Der Kasseler Geschichtslehrer, der sich zu dieser Zeit und bis heute gegen Rechtsextremismus engagiert, blieb unverletzt.

Daten zu Anschlagsopfer auf E.'s Computer

Nach Informationen von NDR und "Spiegel" fanden Polizisten auf einem Laptop von Stephan E. in einem verschlüsselten Ordner eine Datei mit dem Namen des damaligen Opfers. Darin waren Name, Adresse und Hinweise auf seine Funktion in einer antifaschistischen Organisation und in einem Bündnis gegen Rechtsextremismus gespeichert. Die Datei soll 2002, also im Jahr vor dem Mordversuch, angelegt worden sein. Auch ein Foto des Opfers fand sich auf dem Rechner von Stephan E.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte den Fall an die Terrorermittler bei der Bundesanwaltschaft zur Prüfung übermittelt, mit der Frage, ob möglicherweise Stephan E. an der Tat beteiligt gewesen sein könnte. Danach nahm im November 2019 der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen Stephan E. wegen Mordversuches auf. Die Bundesanwaltschaft bestätigte auf Anfrage das Verfahren, wollte aber keine Details nennen. Die Ermittlungen dauern an. Bislang sind aber keine weiteren bedeutsamen Verdachtsmomente dazu gekommen.

Nach Informationen von NDR und "Spiegel" wurde im Rahmen der neuen Ermittlungen auch ein Wollfaden untersucht, der 2003 in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. An dem Asservat fanden sich aber keine DNA-Spuren von Stephan E. Es besteht weiter nur ein Anfangsverdacht.

Politisch motivierte Tat vermutet

Der Lehrer aus Kassel selbst hatte 2003 einen rechts*******n Hintergrund des Anschlags vermutet. "Ich habe den starken Verdacht, dass es eine politisch motivierte Tat ist", wurde der Mann damals in einer Lokalzeitung zitiert. Das Opfer war in Kassel und darüber hinaus als Anti-Nazi-Aktivist bekannt und erhielt auch Drohungen aus der rechts*******n Szene. Zu dieser Zeit gehörte der heute Mordverdächtige Stephan E. zum harten Kern der militanten Neonazi-Szene in Kassel.

"Unser Mandant weist diese Vorwürfe empört zurück", sagte Frank Hannig, einer der Verteidiger von Stephan E. zu den neuen Ermittlungen. Er habe keine Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren und habe den Generalbundesanwalt aufgefordert, ihn darüber zu informieren.

Anklage steht bevor


In dem Mordfall Lübcke wird demnächst mit einer Anklage gerechnet. Stephan E. hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei zu einem Waffenlager geführt, in dem sich auch der Revolver befand, mit dem Walter Lübcke ermordet wurde.


Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke wurde tot in seinem Haus aufgefunden. | Bildquelle: REUTERS

Unter Holzlatten und Erde lagen, so die Ermittlungen, mehrere blaue Müllsäcke. Darin fanden die Polizisten einen Revolver, eine Kurzwaffe, eine Pumpgun, eine Maschinenpistole und eine Langwaffe. Außerdem entdeckten sie bei E. fünf Schalldämpfer, ein Zielfernrohr sowie 1394 Schuss Munition. Sein ursprüngliches Geständnis hat Stephan E. inzwischen widerrufen.

Videoaufnahmen von 2017 gefunden

Nach Informationen von NDR und "Spiegel" stellten die Ermittler auch eine sogenannte Dashcam, eine kleine Kamera, sicher. Solche Dashcams können an Windschutzscheiben im Auto angebracht werden. Auf der sichergestellten Kamera sind Aufnahmen vom Haus und Auto des Mordopfers Lübcke gespeichert. Die Videos wurden offenbar rund zwei Jahre vor der Tat gefilmt - dem Anschein nach aus E.s Auto heraus, einem VW Caddy.

Weg der Waffe unklar

Weiterhin ungeklärt ist derweil die Frage, wie die Mordwaffe letztendlich in die Hände von Stephan E. gelangt ist. Die Ermittler konnten nach Informationen von NDR und "Spiegel" den aus Brasilien stammenden Revolver der Marke Rossi zunächst zu einem Schweizer Waffenhändler zurückverfolgen, dessen Firma heute nicht mehr besteht.

1987 hatte das Unternehmen den Revolver importiert und anschließend den Nachforschungen zufolge an einen Schweizer verkauft. Ermittler haben den Rentner ausfindig gemacht und sich am Telefon nach der Waffe erkundigt. Der Schweizer soll den Kauf der Waffe bestätigt haben. Der Schweizer soll angegeben haben, die Waffe noch zu besitzen. Familienangehörige fanden aber nur die Verpackung und wiesen die Polizisten darauf hin, dass der damalige Waffenkäufer heute an Demenz leide. Der weitere Weg der Mordwaffe ist bisher offenbar noch nicht aufgeklärt.

Weitere Ermittlungen gegen E. und mutmaßlichen Komplizen


Stephan E. sitzt seit Juni 2019 in Untersuchungshaft, weil er Walter Lübcke mit einem Kopfschuss ermordet haben soll. Nach einem Geständnis, das er zwischenzeitlich zurückgezogen hatte, belastet er nun seinen Freund Markus H., den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgegeben zu haben. Markus H. sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn wegen des Verdachtes zur Beihilfe am Mord von Lübcke.

Außerdem ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen eines Mordversuches aus dem Jahr 2016 gegen Stephan E.: In Lohfelden bei Kassel war ein Asylbewerber aus dem Irak von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden. Aufgrund eines Anfangsverdachts leiteten die Behörden ein Verfahren gegen Stephan E. ein, der in Tatortnähe wohnte.
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Ungelesen 24.03.20, 19:28   #107
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Tatverdächtiger im Lübcke-Mord
Weitere Anklage gegen Stephan E.



Stand: 24.03.2020 18:00 Uhr

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird auch wegen eines Messerangriffs angeklagt. Der Rechtsextremist Stephan E. soll versucht haben, einen Asylsuchenden zu erstechen.

Nino Seidel und Julian Feldmann, NDR


Der Generalbundesanwalt bereitet derzeit die Anklage gegen Stephan E. wegen des Mordes an Walter Lübcke vor. Der Rechtsextremist soll den Kasseler CDU-Politiker in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss ermordet haben.

Nach Informationen des NDR und des Nachrichtenportals "Zeit Online" wird sich E. jedoch nicht nur wegen des Mordes an Lübcke verantworten müssen, sondern auch wegen eines offenbar rassistisch motivierten Messerangriffs im Jahr 2016. Damals war ein Asylsuchender aus dem Irak in Lohfelden bei Kassel von einem Mann mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden.

Der Generalbundesanwalt sieht einen hinreichende Tatverdacht gegen Stephan E., für die Messerattacke auf den Iraker verantwortlich zu sein. Deswegen soll E. wegen versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt werden. Die Bundesanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Der Tatverdacht stützt sich nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" unter anderem auf Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen.

Schon früh geriet E. in den Fokus der Ermittler


Am 6. Januar 2016 hatte ein unbekannter Täter den irakischen Flüchtling hinterrücks mit einem Messer angegriffen. Das 22-jährige Opfer erlitt schwere Verletzungen. Der Täter konnte unerkannt auf einem Fahrrad flüchten. Die Tat in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden, zweieinhalb Kilometer von E.s Wohnhaus entfernt, wurde damals nicht aufgeklärt. Doch bereits 2016 war E. bei der Überprüfung von Personen der rechten Szene ins Visier der Fahnder geraten. Die Ermittler ließen sich das Fahrrad von E. zeigen und befragten ihn, hatten jedoch keinen Anhaltspunkt für eine Tatbeteiligung.

Nach der Festnahme von Stephan E. wegen des Mordes an Lübcke nahmen die Behörden die Ermittlungen wegen der Messerattacke wieder auf und durchsuchten dazu das Wohnhaus von E. In seinem ersten Geständnis zum Lübcke-Mord hatte E. auch über den 6. Januar 2016, den Tattag des Messerangriffs, gesprochen. E. sagte aus, an jenem Tag aufgebracht über die Ereignisse an Silvester in Köln gewesen und durch die Straßen im Kasseler Stadtteil Forstfeld, unweit von Lohfelden, gelaufen zu sein. Dabei habe er Wahlplakate der Grünen und der SPD abgerissen. Er sei auch einem "Ausländer" begegnet, schilderte E. in seiner Vernehmung. Diesen habe er mit dem Tode bedroht und gesagt man müsste ihm den Hals aufschneiden.

Vorwürfe des Anwalts


E.s Anwalt Frank Hannig sagte dazu auf Anfrage, sein Mandant verwahre sich gegen den Vorwurf des Mordversuchs an dem Iraker. Aus Sicht von Stephan E. versuchten die Behörden nun, ihm "jede ungelöste Straftat in Kassel der letzten Jahre in die Schuhe zu schieben", sagte Hannig auf Anfrage von NDR und "Zeit Online".

Stephan E. sitzt seit Juni 2019 in Untersuchungshaft, weil er Walter Lübcke mit einem Kopfschuss ermordet haben soll. Der Mordverdächtige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei zu einem Waffenlager geführt, in dem sich auch die Tatwaffe befand. Dieses erste Geständnis zog E. zwischenzeitlich zurück und belastet nun seinen Freund Markus H., den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgegeben zu haben. Markus H. sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn wegen des Verdachtes zur Beihilfe am Mord von Lübcke.
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Ungelesen 31.03.20, 12:42   #108
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Mord an Walter Lübcke
Polizei überprüfte mutmaßlichen Helfer



Stand: 31.03.2020 06:13 Uhr

Der mutmaßliche Helfer im Mordfall Lübcke ist 2019 einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Grund war nach Recherchen von NDR und "Zeit Online", dass Markus H. in der Rüstungsindustrie arbeitete.


Von Julian Feldmann und Nino Seidel, NDR


Der Verfassungsschutz und die Polizei haben 2019 nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" den mutmaßlichen Mordhelfer im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einer "Sicherheitsüberprüfung" unterzogen. Grund war demnach, dass Markus H. für einen Hersteller von Rüstungsgütern arbeitete.

Bei einer solchen Überprüfung wird ermittelt, ob die Person mit Straftaten oder als Extremist in Erscheinung getreten ist. Im Rüstungsbereich werden Mitarbeiter "sicherheitsüberprüft", wenn diese Zugang zu vertraulichen Dokumenten haben, zum Beispiel zu Staatsgeheimnissen.


Markus H. auf einer Neonazi-Demo in Dresden 2009

Im Rahmen dieser Überprüfung teilte das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel dem Verfassungsschutz mit, zu Markus H. lägen "keine aktuellen staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse" vor. Die Antwort der Polizei erfolgte fünf Tage nach dem tödlichen Attentat auf Walter Lübcke. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch nicht gegen den 43-jährigen Rechtsextremisten wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke ermittelt.

Markus H. soll in einem Rüstungsunternehmen in der Produktion von Fahrzeugen gearbeitet haben, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von NDR und "Zeit Online". Von der rechtsextremistischen Gesinnung des Mannes habe der Konzern nichts gewusst. In dem Unternehmen habe H. weder Zugang zu sensiblen Dokumenten noch zu Waffen gehabt, so der Unternehmenssprecher.

Keine offizielle Stellungnahme


Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz, noch die hessische Polizei wollten zu den Details der "Sicherheitsüberprüfung" auf Anfrage Auskunft geben. Nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" war die Überprüfung durch den Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der Festnahme von Markus H. noch nicht abgeschlossen.

Markus H.s Anwalt wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. H. selbst schwieg bislang weitgehend gegenüber den Ermittlern. Nach Informationen von NDR und "Zeit Online" sagte H. allerdings vor dem Ermittlungsrichter aus. Er verstehe den Tatvorwurf - Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke - nicht. Wenn er so gefährlich sei, so H. weiter, wie könne es dann sein, dass er in einer Rüstungsfirma arbeiten dürfe, in der "Sicherheitsüberprüfungen" stattfinden.

H. soll Stephan E. zur Tat animiert haben


Markus H. sitzt seit Ende Juni 2019 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord vor. Er habe den mutmaßlichen Mörder Stephan E. zu der Tat animiert. Diesen Vorwurf stützen die Ermittler auch auf die Aussage von H.s ehemaliger Lebensgefährtin. Diese sagte aus, H. habe E.s Radikalisierung vorangetrieben und ihn zum Schießtraining ermuntert.

Einen ähnlichen Eindruck vermitteln nach Informationen von NDR und "Zeit Online" auch H.s Aussagen gegenüber einer Gefängnispsychologin. Die Psychologin beschreibt ihn als "manipulativ-berechnend” und ihr gegenüber als "kalkuliert zurückhaltend".

Stephan E. hatte den Mord an Lübcke im Juni 2019 zunächst gestanden, dieses Geständnis jedoch später widerrufen. In einer neuen Vernehmung belastet E. nun seinen mutmaßlichen Komplizen Markus H., den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Die Ermittler haben allerdings bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass H. am Tatort war.

Von den Gefängniswärtern in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I wird Markus H. als unauffällig beschrieben. Er halte sich eher von Mitgefangenen fern, treibe alleine Sport. Nach Informationen von NDR und "Zeit Online" sollen Ermittler im September einen Briefumschlag in H.s Zelle beschlagnahmt haben. Darauf seien Termine von AfD-Veranstaltungen aus der Vergangenheit, dahinter mehrfach der Name des rechts*******n AfD-Politikers Björn Höcke notiert. Möglicherweise handelt es sich dabei um Veranstaltungen, die H. gemeinsam mit Stephan E. besucht haben könnte, vermuten die Ermittler.

Ex-Freundin warnte vor H.


Über gemeinsame Besuche der beiden bei AfD-Veranstaltungen soll auch die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H. in ihren Vernehmungen gesprochen und H. als gefährlichen Rechtsextremisten beschrieben haben.

Bereits Ende 2018 - mehr als ein halbes Jahr vor dem Mordanschlag auf Lübcke - hatte die Ex-Freundin im Rahmen eines Sorgerechtsstreits ein Gericht vor Markus H. gewarnt. Nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" teilte sie dem Familiengericht mit, H. besitze illegale Waffen und Chemikalien zur Sprengstoffherstellung. Außerdem stelle der Neonazi selbst Munition her.

Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben. H.s Gesinnung beschrieb die Frau als “rechtsextrem”, er stehe den “Reichsbürgern” nahe. Diese Vorwürfe leitete das Gericht offenbar nicht an die Strafverfolger weiter. Die Staatsanwaltschaft Kassel teilte auf Anfrage mit, dass sie weder 2018 noch 2019 gegen H. wegen Waffen- oder Sprengstoffdelikten ermittelt habe. Das Gericht in Nordhessen wollte sich "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht zu dem Vorgang äußern.

Waffen und Munition in H.s Wohnung sichergestellt


Bei der Durchsuchung von Markus H.s Wohnung waren im Juni 2019 nach Informationen von NDR und "Zeit Online" drei Pistolen, fünf Gewehre und mehr als 5000 Patronen gefunden worden. Auch Handgranatenattrappen, Luftdruckwaffen und Deko-Waffen stellten die Beamten bei H. sicher. Die Ermittler fanden auch rechts******* Devotionalien, unter anderem ein Feuerzeug mit der SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue", eine antisemitische Propagandaschrift und Rechtsrock-CDs. Drei Kurz- und zwei Langwaffen waren auf H.s Waffenbesitzkarten eingetragen und somit legal.
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Generalbundesanwalt klagt mutmaßlichen Lübcke-Mörder an

Elf Monate nach dem Tod des CDU-Politikers Walter Lübcke erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Rechtsextremisten Stephan Ernst und seinen mutmaßlichen Helfer Markus H. Ernst soll zudem versucht haben, einen Flüchtling zu ermorden.



Mordverdächtiger Stephan Ernst nach seiner Festnahme
Uli Deck/ dpa

Von Sven Röbel, Steffen Winter und Wolf Wiedmann-Schmidt
29.04.2020, 13.48 Uhr

Im Fall des ersten rechts*******n Mordes an einem Politiker in der Bundesrepublik Deutschland hat der Generalbundesanwalt zwei Beschuldigte angeklagt. Dem hessischen Neonazi Stephan Ernst, 46, wird nach SPIEGEL-Informationen der Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 sowie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] im Januar 2016 zur Last gelegt. Zusätzlich muss sich Ernst wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Bei dem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] waren zahlreiche Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole, sowie rund 1400 Schuss Munition gefunden worden.

Ernsts mutmaßlichem Komplizen Markus H., 44, wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord an Lübcke sowie Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Zwar habe der ebenfalls als Rechtsextremist justizbekannte H. nach Überzeugung der Ankläger keine Kenntnis von konkreten Anschlagsplänen gegen Lübcke gehabt. Er habe aber gleichwohl billigend in Kauf genommen, dass Ernst aufgrund seiner rechts*******n Einstellung einen ihm verhassten Politiker ermorden könnte.

Laut Anklage habe Markus H. gemeinsam mit Ernst Schießtrainings absolviert, mit denen dieser seine Fähigkeiten im Umgang mit der späteren Tatwaffe verbessern konnte, sowie rechte Versammlungen besucht, und damit Ernst in seinem Tatentschluss bestärkt. Somit habe sich der Rechtsextremist einer "psychischen Beihilfe" schuldig gemacht. Außerdem wirft ihm die Bundesanwaltschaft den unerlaubten Besitz eines Bauteils einer Maschinenpistole vor. Markus H.s Verteidiger hatte in der Vergangenheit mitgeteilt, er rechne im Fall eines Gerichtsprozesses mit einem Freispruch.

Gegen einen dritten Beschuldigten, einen Waffenhändler und mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe, konnte im Zusammenhang mit dem Mordfall Lübcke kein hinreichender Tatverdacht erhärtet werden. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt.

Walter Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha erschossen worden. Der Kasseler Regierungspräsident war wegen seiner Haltung in der Flüchtlingskrise [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Bei einer Bürgerversammlung hatte er im Oktober 2015 die Unterbringung von Asylbewerbern in einem ehemaligen Baumarkt bei Kassel gerechtfertigt und Provokateure mit deutlichen Worten in die Schranken gewiesen. Stephan Ernst und Markus H. waren gemeinsam bei der Versammlung und filmten Lübckes Auftritt mit dem Handy. Im Internet entfachte das Video eine Welle des Hasses gegen den CDU-Politiker.

Spuren an der Tatwaffe

Der Mordverdächtige Ernst hatte in einer ersten Vernehmung ausgesagt, dass Lübcke von jenem Abend an bei ihm "auf dem Schirm" gewesen sei. Er habe recherchiert, wo der CDU-Politiker wohne, sei mehrfach zu dessen Haus gefahren und habe ihn schließlich am Abend des 1. Juni gegen 23.20 erschossen. Später nahm er das Geständnis zurück und präsentierte [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Demnach sei er mit seinem mutmaßlichen Komplizen Markus H. zu Lübcke gefahren. Sie hätten ihn nur einschüchtern wollen, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, sagte Ernst nun aus. Die Waffe habe dabei nicht er, sondern Markus H. in der Hand gehalten.

Die Bundesanwaltschaft überzeugte diese Version nicht. In ihrer Anklage geht sie davon aus, dass Ernst der Todesschütze war und am Tatabend allein handelte. Schwer belastet wird Ernst durch die Spurenlage. Die Ermittler fanden seine Hautschuppen auf Lübckes Hemd. Auch an der Tatwaffe, einem Revolver Kaliber .38, fanden sich DNA-Spuren von ihm, aber keine von Markus H.

Ernst ist mehrfach vorbestraft. Wegen eines versuchten Anschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft und eines Messerangriffs auf einen türkischen Imam saß er in den 90er-Jahren im Gefängnis. Nach seiner Entlassung schloss er sich der Neonaziszene in Kassel an und geriet immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. 2009 war er an einem Angriff von Rechtsextremisten auf eine Gewerkschaftskundgebung beteiligt und wurde wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Danach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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Dutzende Beschuldigte
Hetze gegen Walter Lübcke - Durchsuchungen in zwölf Bundesländern

40 Tatverdächtige in einem Dutzend Bundesländer: Ermittler haben die Wohnungen von Verdächtigen durchsucht, die gegen den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke gehetzt haben sollen.



Porträt des erschossenen Regierungspräsidenten Walter Lübcke: Aktionen in zwölf Bundesländern
Swen Pförtner/ AFP
04.06.2020, 11.55 Uhr

In einer bundesweiten Aktion sind Polizei und Staatsanwaltschaft gegen 40 Beschuldigte wegen Online-Hetze im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vorgegangen.

Die Durchsuchungen und Vernehmungen hätten sich auf zwölf Bundesländer erstreckt, teilte die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) mit.

Schwerpunkt der Aktion waren [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] abgesehen von NRW die Länder Hessen und Bayern. Die Beschuldigten stehen demnach im Verdacht, in verschiedenen sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen über Lübcke veröffentlicht zu haben.

Hintergrund sind Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die seit Mitte September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des hessischen Landeskriminalamts geführt wurden. Dabei wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Hasskommentare gesichert und deren Verfasser ermittelt.

Mordprozess beginnt am 16. Juni

In Lübckes Heimat Hessen wird gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Billigung von Straftaten und des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener ermittelt.

Lübcke, der sich für Flüchtlinge eingesetzt hatte, war in der Nacht zum 2. Juni 2019 mit einem Kopfschuss getötet worden. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation der Tat aus. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen den Hauptverdächtigen Stephan Ernst und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H.

Den Ermittlungen zufolge schlich sich Ernst damals in der Nacht auf die Terrasse von Lübckes Haus [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Ihm wird zudem ein versuchter Mord an einem irakischen Asylbewerber zur Last gelegt. Er soll im Januar 2016 dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Der Asylbewerber wurde dabei schwer verletzt.

Ernst wurde bereits zwei Wochen nach dem Tod Lübckes festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er gestand die Tat zunächst, widerrief sein Geständnis später aber und bezichtigte stattdessen seinen mutmaßlichen Komplizen H., auf Lübcke geschossen zu haben.
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Update:
Waffenbesitz dank Verfassungsschutz
Zitat:
HAMBURG/KASSEL dpa/afp | Der hessische Verfassungsschutz soll laut einem Medienbericht Informationen über den mutmaßlichen Helfer im Mordfall Walter Lübcke nicht weitergegeben und somit vielleicht ermöglicht haben, dass der Mann Waffen besaß. Nach Recherchen des NDR hatte die Waffenbehörde der Stadt Kassel Markus H. wegen seiner rechtsextremistischen Aktivitäten zunächst keine Waffenbesitzkarte erlaubt. 2015 habe er sich diese vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Der Verfassungsschutz soll damals nur über ältere Aktivitäten von H. informiert haben.

Laut dem Waffenrecht gilt eine Person unter anderem als unzuverlässig, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat. In dem Prozess 2015 soll der Verfassungsschutz nur über Handlungen von H. bis 2009 berichtet haben, obwohl ihm nach Recherchen des NDR ein Eintrag aus dem Jahr 2011 vorlag. Für den fraglichen Zeitraum von 2010 bis 2015 lagen dem Gericht demnach keine Informationen vor. Es erlaubte H. folglich den Waffenbesitz.

Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer, sagte dem NDR laut dem Bericht, dass er keine Erklärung habe, warum die Erkenntnisse zu Markus H. aus dem Jahr 2011 nicht übermittelt wurden. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“

Am Dienstag beginnt vor dem hessischen Oberlandesgericht in Frankfurt am Main der Prozess gegen Lübckes mutmaßlichen Mörder Stephan E. wie auch gegen dessen mutmaßlichen Komplizen H. E. soll den CDU-Politiker Lübcke am 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse getötet haben. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gingen bald von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat aus.

H. soll den mutmaßlichen Attentäter Stephan E. an der Waffe ausgebildet und ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkarte eingetragen haben. Ihm wird Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
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Zitat:
Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“
Schreibt der nebenbei Copy für die Titanic?
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Ungelesen 25.06.20, 18:07   #113
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Zitat:
Kritik an Verfassungsschutz
Hessischer Landtag setzt Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord ein

Wurde die Gefährlichkeit des mutmaßlichen Lübcke-Mörders unterschätzt? Ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag soll mögliches Behördenversagen prüfen. Alle Fraktionen im Landtag votierten dafür.



Frankfurt am Main: Demo gegen Rassismus in der Polizei und den Behörden.
Sebastian Kramer/ dpa
25.06.2020, 17.31 Uhr

Der Mord an Walter Lübcke und die Ermittlungen zu dem Fall lösten Kritik an den Sicherheitsbehörden aus. Um mögliche Behördenpannen aufzuarbeiten, hat der hessische Landtag nun mit den Stimmen aller sechs Fraktionen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] aus SPD, FDP und Linken fand in Wiesbaden die Zustimmung der Regierungskoalition von CDU und Grünen sowie der AfD-Fraktion. Eine fraktionslose Abgeordnete nahm nicht an der Abstimmung teil.

In der Debatte sagte die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus, dass ihre Fraktion den Ausschuss zu dem Mord an dem CDU-Politiker "nicht gebraucht" hätte. Innenminister Peter Beuth (CDU) habe die Abgeordneten im Innenausschuss regelmäßig und umfassend informiert. "Trotzdem werden wir dem Antrag zustimmen - es ist nicht unser Wunsch, aber unsere Pflicht", sagte Claus. Niemand habe größeres Interesse an der Aufklärung der Hintergründe der Tat als die CDU.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Hauses getötet worden. Der Generalbundesanwalt geht bei dem Mord von einem rechts*******n Hintergrund aus.

Im Fokus der Kritik an den Behörden steht der mutmaßliche Haupttäter, der Deutsche Stephan Ernst. Er war zwar als Rechtsextremist aktenkundig und wurde einst als "brandgefährlich" geführt, stand aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das Landesamt bewertete ihn als "abgekühlt".

Der 46 Jahre alte Ernst steht derzeit wegen Mordes [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], dem Mitangeklagten Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Der 44-Jährige ist ebenfalls als Rechtsextremist bekannt und galt wie Ernst ebenfalls als "abgekühlt".

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, forderte eine umfassende Aufklärung der Tathintergründe. Der hessische Verfassungsschutz habe Stephan Ernst aus dem Blickfeld verloren, einen Mann, "der über Jahrzehnte immer wieder als gewalttätiger Rechtsradikaler aufgefallen" sei. Alle Fragen zur Arbeit der Sicherheitsbehörden müssten auf den Tisch, forderte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner. Hermann Schaus von der Linken sagte, man hoffe sehr, "dass der Ausschuss zügig seine Arbeit aufnimmt und dass die Akten schnell, vollständig und ungeschwärzt vorgelegt werden".
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Update:
Zitat:
Rechtsextremismus
64 Internethetzer im Mordfall Lübcke identifiziert

Ermittler haben nach dem Tod des Kasseler Regierungspräsidenten strafbare Hasspostings in den sozialen Medien gesichtet. Immer mehr Tatverdächtige werden identifiziert.



Walter Lübcke wurde auf der Terrasse seines Hauses erschossen.
© Alexander Koerner/​Getty Images


13. Juli 2020, 8:22 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, fin

Die hessischen Ermittler haben bei ihren Recherchen zur Internethetze gegen den erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bislang 64 Tatverdächtige identifiziert. Neun der Ermittlungsverfahren richteten sich gegen hessische Beschuldigte, teilte das Justizministerium mit. Die übrigen 55 Verfahren seien an die zuständigen Staatsanwaltschaften in insgesamt 14 Bundesländern abgegeben worden.

Die Verdächtigen sollen sich mit Äußerungen über den CDU-Politiker in sozialen Netzwerken strafbar gemacht haben. Dabei soll es laut Justizministerium um folgende Delikte gehen: Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten sowie der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel erschossen worden. Auslöser der Tat sollen seine Äußerungen zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation aus. Im September startete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) zusammen mit Experten des hessischen Landeskriminalamts die Ermittlungen im Netz zum Fall Lübcke.

"Internet ist kein rechtsfreier Raum"

"Das, was sich nach dem Tod von Walter Lübcke in den sozialen Medien abgespielt hat, war fürchterlich und für einen demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). "Wir dürfen Hass und Hetze keine Plattform bieten, weder online noch offline." Hasskriminalität müsse auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden.

Den Ermittlern sei im vergangenen Monat bereits ein erster Erfolg gegen diejenigen gelungen, die das Internet für ihre Hetze einnähmen, sagte die Justizministerin. "Damit wird den Betroffenen gezeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist." Anfang Juni waren auf Grundlage der 64 Ermittlungsverfahren Razzien von Staatsanwaltschaften in zwölf Bundesländern durchgeführt worden. Dabei hatte es Durchsuchungen und Vernehmungen von insgesamt 39 Beschuldigten gegeben. Die Ermittlungen zur Identifizierung weiterer Tatverdächtiger dauerten an, teilte die Justizministerin mit.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt muss sich derzeit der mutmaßliche Täter Stephan E. verantworten; der zweite Angeklagte Markus H. wird der Beihilfe beschuldigt. Eine Zunahme von Hass und Hetze im Netz als Folge des Prozesses beobachtet die ZIT nach eigenen Angaben bisher nicht.
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Update:

Zitat:
Mord an Kasseler Regierungspräsidenten Stephan Ernst gesteht im Prozess tödlichen Schuss auf Lübcke
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der mutmaßliche Haupttäter ein Geständnis abgelegt. Er habe den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke abgefeuert, ließ Stephan Ernst über seinen Anwalt erklären.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. "Ich habe geschossen", ließ Ernst von seinem Anwalt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitteilen.

An die Familie Lübcke gerichtet, erklärte er: "Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben." Damit bezog er sich auf seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H.

"Was wir getan haben, war falsch", ließ Ernst erklären. "Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat." Er habe sich von "falschen Gedanken" leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung.

Ernst bezeichnet Tat als "feige und grausam"

Die Tat bezeichnete er als "feige und grausam". Ernst machte H. in seiner Erklärung schwere Vorwürfe. "Die Radikalisierung ging von ihm aus", ließ der Hauptangeklagte erklären. "Und ich habe es ihm erlaubt, so mit mir umzugehen." Die tägliche Agitation H.s sei gefährlich gewesen, weil er Zugriff auf Waffen gehabt habe. H. sei eine Mischung aus Freund und Vater gewesen. Er habe bestimmt, was gemacht werde.

An den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel gerichtet ließ Ernst erklären, dass er an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremismus teilnehmen wolle. Die Trennung von seiner Familie belaste ihn sehr. Seine Tochter wolle keinen Kontakt zu ihm. "Ich kann es ihr nicht verübeln", hieß es in der Erklärung. Ernst hoffe, dass sie ihm irgendwann verzeihen könne. In seiner Aussage ging Ernst auch auf seinen eigenen Familienhintergrund ein.

Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage von Ernst und Rückfragen angesetzt. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung von Ernsts Verteidiger Frank Hannig.

Warum Ernst sich nun wieder zur Tat bekennt, ist bislang unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich", sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.
Ernst hatte bereits in zwei Vernehmungen unterschiedliche Angaben zur Tat gemacht: Kurz nach seiner Festnahme hatte er die Tat gestanden, das Geständnis aber dann widerrufen und seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. beschuldigt.
Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren, sagte Ernst im Januar vor dem Ermittlungsrichter. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von Ernst sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.



Ernst soll den CDU-Politiker Walter Lübcke 2019 aus rechts*******n Motiven erschossen haben. Er muss sich seit Juni vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt verantworten. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsmaßnahmen statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde zudem die Zahl der Besucher und Prozessbeobachter begrenzt.
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Ein wirklich sehr treffendes Video und hält der AfD den Spiegel vor ! Der Mord durch den rechts*******n Täter wird ja wie in dem Video von der AfD bestritten, geleugnet und relativiert.
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Prozess zum Lübcke-Mord
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Am Mittwoch hatte er ein neues Geständnis abgegeben, gleich werden ihm die Richter ihre Fragen dazu stellen: Stephan Ernst, wie er am Freitagmorgen in Frankfurt in den Gerichtssaal geführt wird.
(Foto: Jan Huebner/imago)
7. August 2020, 19:08 Uhr

Schon Wochen vor der Tat hatten Stephan Ernst und sein Mitangeklagter geplant, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu töten - sagt Ernst zumindest am Freitag plötzlich vor Gericht.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt


Grillen nennt man es in einem Untersuchungsausschuss, wenn dort Minister im Feuer Dutzender Abgeordneter stehen. Nur wer den Fragen gewachsen ist, kommt da halbwegs heil heraus.

Auch die Richter und die Richterin des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Frankfurt haben am Freitag gegrillt, nicht Minister, sondern einen Angeklagten: Stephan Ernst, der vor einem Jahr den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet haben soll, nachts auf dessen Terrasse, weil er ihn als Repräsentanten einer liberalen Flüchtlingspolitik bestrafen wollte. Der Neonazi Ernst hat Lübcke für die Überfremdung Deutschlands und islamistische Verbrechen in aller Welt verantwortlich gemacht, so sagt er selbst.

Dieser Stephan Ernst hatte am Mittwoch ein Geständnis abgelegt, sein drittes. Im ersten erklärte er, er habe Lübcke allein erschossen, ganz spontan. Im zweiten dann, sein Freund Markus H., ebenfalls ein Neonazi, sei der Schütze gewesen, aber der Schuss sei versehentlich losgegangen.

Jetzt sagt er: Er und H. gingen gemeinsam zum Tatort, planten gemeinsam, auf Lübcke zu schießen. Aber er, Stephan Ernst, habe dann abgedrückt. Da H. nichts dazu sagt, insgesamt schweigt und im Gerichtssaal nur spöttisch lächelt, versuchen die Richter alles, um diese Variante mit den Indizien am Tatort abzugleichen. Sie fragen.

Was sie am Freitag aus Ernst herauskitzeln, lässt die Sache in einem wieder neuen Licht erscheinen. "Warum sind Sie unmaskiert zu Herrn Lübcke gegangen?", fragt der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel. "Wir sahen das nicht als Risiko", antwortet Ernst.

"Man könnte auf den Gedanken kommen", entgegnet der Richter, "dass Sie deshalb kein Risiko darin sahen, weil Herr Lübcke auf jeden Fall sterben sollte. Ist das so zwischen Ihnen und Herrn H. besprochen worden?" Kurz bespricht sich Ernst mit seinem Anwalt. Dann sagt er zum Richter: "Es ist so, wie Sie es sagen."

Der Angeklagte erzählt nun, dass nichts an dieser Tat spontan war


Der Richter setzt nach: "Ist das thematisiert worden zwischen Ihnen?" Und Ernst antwortet: "Wir haben darüber gesprochen, dass wir ihn ..." Das Wort "töten" sagt er nicht.

Am Mittwoch hatte Ernst noch erklärt, sie hätten Lübcke nur eine "Abreibung" verpassen wollen, und sein Freund Markus H. habe ihm gesagt, nur wenn Lübcke ihnen "blöd kommt", solle er schießen. Ein Richter setzt nach: Dann stimme das wohl nicht, sondern H. habe dann wohl zu ihm gesagt: "Du schießt auf jeden Fall." Ernst antwortet: "Ja."

Was der Angeklagte damit ausdrückt: Er und sein Freund haben von Anfang an den Vorsatz gehabt, den Regierungspräsidenten zu töten. Und sie haben es wohl bereits Wochen vorher vereinbart.

Ernst gibt am Freitag auch an, dass nichts an der Tat spontan war. Dass sich die beiden Freunde bereits im April getroffen und verabredet hätten, Lübcke zu töten. Dass sie sich Anfang Juni während der Kirmes in dessen Wohnort Wolfhagen-Istha unter die Leute mischen und nach ihm Ausschau halten, dass sie ihn dann nach Hause verfolgen und angreifen wollten.

Jener Tag im April sei auch der Tag gewesen, als "Markus mir sagte, dass wir eine Waffe mitnehmen", berichtet Ernst. Schon damals, im April, hätten sie sich überlegt, dass die Kirmes ein guter Zeitpunkt für ihren Plan sei, auch wegen der Geräuschkulisse. "Dass man den Schuss nicht hört", sagt Ernst. Und weil dann so viele Menschen in dem Dorf seien. Da fielen sie weniger auf.

Für Markus H. sind die neuen Geständnisse seines inzwischen ehemaligen Freundes Stephan Ernst äußerst problematisch. H. verhielt sich bisher so, als ginge ihn die ganze Sache nichts an.

Von ihm wurden ja auch keine DNA-Spuren am Tatort gefunden, von Ernst schon. Allerdings belastet ihn seine ehemalige Lebensgefährtin schwer. Sie sagte in einer Vernehmung, Markus H. habe ihr gesagt, man müsse Lübcke aufhängen.

Markus H., 44, ist seit vielen Jahren in der rechten Szene Kassels verwurzelt. Stephan Ernst nannte ihn schon am Mittwoch seinen "Mentor", er habe sich ihm untergeordnet, ohne ihn wäre er nicht auf die Terrasse von Walter Lübcke gegangen.

Markus H. habe auch das Kommando gegeben: "Los, dann machen wir das jetzt." Und der Freund habe kurz vor dem Schuss zu ihm, Ernst, gesagt: "Wenn er blöd kommt, dann schießt du." Das zumindest kann nach dem neuesten Geständnis nicht mehr stimmen.

Die Bundesanwaltschaft wirft Markus H. bisher "psychische Beihilfe" zum Mord vor. Er hatte mit Stephan Ernst im Wald das Schießen geübt, er hatte ihn - so die Anklage - angeheizt und radikalisiert. Er habe gewusst, dass Ernst gegen einen Politiker losschlagen wollte. Aber dass Markus H. mit am Tatort war, dafür hatte die Anklage bisher keine Beweise.

Seine Verteidigung hat deshalb auch umgehend ein aussagepsychologisches Gutachten gefordert. Ein Psychiater soll befinden, dass Ernsts Erzählungen über Markus H. am Tatort "nicht erlebnisbasiert" seien. Kurz: Er soll Ernsts drittes Geständnis als Lüge entlarven.

Am Tag danach, sagt Ernst, vergrub er seine Waffe. Ein Kollege stand Schmiere

Richter Sagebiel fragt nach, wie Markus H. auf den Schuss von Ernst reagiert habe. Der habe den Kopf geschüttelt und gesagt "Alter, Alter..." , sagt Ernst. Aufgeregt sei sein Freund gewesen. "Hat er Ihnen Vorhaltungen gemacht?", fragt Sagebiel. "Nein", sagt Ernst.

Markus H. habe auf der Heimfahrt zu ihm gesagt, er solle langsamer fahren, damit sie nicht auffallen. Und: "Dass wir cool bleiben müssen, und pokern bis zuletzt."

Am nächsten Tag hatte Ernst Spätschicht in seinem Betrieb. Er nahm seine illegalen Waffen sowie die Tatwaffe mit und vergrub sie auf dem Gelände. Ein Kollege stand Schmiere. Dem hatte er gesagt, jetzt, nach dem Tod von Walter Lübcke habe er Sorge, dass es bei ihm zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte.

Ernst sagt, der Kollege habe nicht nachgefragt, warum.

© SZ vom 08.08.2020/odg
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Zitat:
Neue Details im Lübcke-Prozess
Ernst beschreibt Tatplanung und belastet Markus H.



Stephan Ernst soll im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses getötet haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Freitag, 07. August 2020

Im Prozess um den Tod Walter Lübckes beschuldigt der Angeklagte Ernst weiter Markus H. der Beihilfe zum Mord. Der Hauptangeklagte nennt während der Befragung der Richter weitere Details zur Planung des Attentats - so zum Beispiel wie er an die Tatwaffe gekommen ist.

Mehr als drei Stunden hat Stephan Ernst, der mutmaßliche Täter im Mordfall Walter Lübcke, auf Fragen der Richter zum Tatablauf geantwortet. Ernst hatte am Mittwoch erstmals vor dem Oberlandesgericht sein Schweigen gebrochen. Über seinen Anwalt ließ er erklären, auf den Kasseler Regierungspräsidenten geschossen zu haben. Der 46-Jährige antwortete am Vormittag auf weitere Fragen der Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Tat, der Planung und Beschaffung der Waffen. Immer wieder ging es auch um die Rolle seines Mitangeklagten Markus H., dem Beihilfe vorgeworfen wird.

Bereits im April hätten die beiden Männer besprochen, "wie das laufen soll", sagte Ernst. Das Kirmes-Wochenende an Lübckes Wohnort sei bewusst gewählt worden, weil dann Fremde nicht so auffielen und man nicht hören könne, "dass ein Schuss fällt". Die Tatwaffe besaß Ernst damals schon, wie er sagte. Er habe sie über einen Militaria-Händler bezogen. Damals sei es aber noch nicht um die Planung einer konkreten Tat gegangen, sondern darum, "sich zu bewaffnen".

Ernst hatte am Mittwoch über seinen Anwalt ein drittes Geständnis abgelegt, das der ersten, später widerrufenen Aussage ähnelte. Demnach war er doch der Schütze. Gleichzeitig belastete Ernst Markus H., der ebenfalls am Tatort gewesen sei und eine entscheidende Rolle gespielt habe. H. habe ihn radikalisiert, aufgehetzt und Lübcke als Ziel ins Spiel gebracht.

Ernst sagte erneut, H. sei derjenige, der immer wieder von der Notwendigkeit gesprochen habe, dass Deutsche sich bewaffnen müssten. Über H. sei er auch zu einem Schützenverein gekommen, später habe H. immer wieder politische Themen aufgebracht. Er habe den damaligen Arbeitskollegen aber schon 2001 "aus der Szene" von Kameradschaftsabenden gekannt, sagte Ernst, der sich nach eigenen Angaben 2009 aus der rechts*******n Szene zurückgezogen hatte.

Kollegen um Alibi gebeten


Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Ernst muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft dem Deutschen rechtsextremistische Motive vor.

Am Freitag wiederholte Ernst nicht nur die Angaben vom Mittwoch über die Tatnacht, sondern sprach auch über die Entsorgung seiner Waffen, die er während seiner Nachtschicht auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers vergraben habe. Er schilderte auch, wie er einen befreundeten Kollegen um ein Alibi für die Tatnacht gebeten habe, weil er "sich mit jemand eingelassen und Blödsinn gemacht" habe.

Am nächsten Verhandlungstermin am Montag wollen die Richter Ernst weitere Fragen stellen. Nach seiner Einlassung am Mittwoch hatte Ernst erklärt, Fragen des Senats, der Anklage und der Nebenklage zu beantworten. Offen ist, ob er auch den Verteidigern von Markus H. antworten wird. Bei dem Termin könnte auch die Familie des ermordeten Walter Lübcke über ihren Anwalt Fragen stellen. "Wenn ich schon Ihnen den Ehemann und Vater weggenommen habe, stehe ich bereit, sollten Sie noch offene Fragen haben", hatte Ernst über seinen Anwalt erklären lassen.
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Ungelesen 07.08.20, 20:26   #120
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Hoffentlich kriegt dieser Mann eine gerechte Strafe. Er hat einen Menschen ermordet. Dafür bitte lange lange in den Bau.
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Ungelesen 08.08.20, 07:28   #121
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Leider fahren unsere Gerichte seit Jahren einen Kuschelkurs. Ich hoffe das Strafmaß ist höher als die "normalen" 15 Jahre. Lebenslänglich ist ja nicht lebenslänglich bei uns.
Sicherheitsverwahrung ist mindestens ein Minimun.
__________________
Meine Frau sagt:
sei vorsichtig mit deiner Meinung, sonst wirst du wieder gesperrt

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Ungelesen 21.09.20, 17:36   #122
BLACKY74
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Zitat:
Fall Lübcke
Anklage gegen Kollegen von Stephan E.



Stand: 21.09.2020 16:01 Uhr

Nach Ermittlungen im Umfeld des mutmaßlichen Lübcke-Mörders ist nun ein weiterer Mann angeklagt worden. Einem Arbeitskollege von Stephan E. werden mehrere Waffendelikte vorgeworfen.


Von Julian Feldmann und Nino Seidel, NDR


Gegen einen Arbeitskollegen des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke ist Anklage erhoben worden. Jens L. werden nach NDR-Informationen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen: Die Staatsanwaltschaft Kassel erhob Anklage wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb und Besitz verbotener Gegenstände sowie einer weiteren Schusswaffe und Munition. Das bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde auf NDR-Anfrage.

In der Wohnung des 49-Jährigen in Fuldabrück (Kreis Kassel) waren im vergangenen Jahr unter anderem "eine halbautomatische Selbstladepistole sowie mehrere Einzelladerpistolen und Revolver" sichergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Auch historische Waffen, Schrot und Pistolenmunition, mehrere Schlagwaffen und Messer fanden die Ermittler damals.

Nazi-Devotionalien und AfD-Sympathien

Im ersten Geständnis im Juni 2019 hatte Stephan E. auch über seine Tätigkeit als Waffenhändler ausgesagt. So kamen die Ermittler Jens L. und einem weiteren Arbeitskollegen von E. auf die Spur. Bei der Durchsuchung von L.s Wohnhaus fand die Polizei neben Waffen auch Nazi-Devotionalien. Nach seiner Festnahme im Juni 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft nach NDR-Informationen Untersuchungshaft für Jens L. Der Ermittlungsrichter ließ ihn jedoch auf freiem Fuß.

Gegenüber dem Gericht gab L. damals an, mehrere illegale Waffen zu besitzen. Außerdem sagte L., dass er sich mit Stephan E. auch über das Thema Flüchtlingspolitik unterhalten habe. Beide sprachen über unliebsame politische Gegner, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungspräsident Lübcke. Das geht aus einem Vernehmungsprotokoll hervor, das der NDR einsehen konnte. E. habe ihm zudem empfohlen, die AfD zu wählen, gab L. an. Er vertrete selbst die Positionen der Partei, sagte L. vor dem Ermittlungsrichter.

Terrorverdacht

In seinem neuen Geständnis behauptet der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan E. inzwischen, dass Jens L. nach dem Mordanschlag auf Lübcke beim Vergraben der Tatwaffe Schmiere gestanden hätte. Als die Mordermittler L. mit der Aussage von E. konfrontierten, bestritt dieser, beim Verstecken der Tatwaffe dabei gewesen zu sein. Die Polizei schätzt die Aussage von L. als "glaubhaft" ein. Seit dem Waffenfund laufen außerdem Terrorermittlungen gegen Jens L. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren.

Konkrete Anschlagspläne sind bisher aber offenbar nicht gefunden worden. In dem "Verfahren dauern die Ermittlungen nach wie vor an", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Am Dienstag soll L. im Prozess gegen Stephan E. und den mitangeklagten Markus H. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht aussagen. Der Verteidiger von L. war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Zitat:
Über dieses Thema berichtet die Sendung "Die Story im Ersten" am 30. September 2020 um 22:45 Uhr.
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Im Zusammenhang mit Walter Lübcke mal ein positiver Aspekt:
Zitat:
Ermordeter Politiker
Schüler wollen an Walter Lübcke erinnern - und benennen Schule nach ihm

In Hessen heißt eine Gesamtschule nun nach dem ermordeten Politiker Walter Lübcke. Die Umbenennung geht auf eine Initiative von Schülern zurück, die mit dem alten Namensgeber ihrer Schule ein Problem hatten.

In der Heimat des ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke erinnert seit diesem Freitag eine Schule mit ihrem Namen an den hessischen CDU-Politiker. In Wolfhagen wurde die Wilhelm-Filchner-Schule in Walter-Lübcke-Schule unbenannt. Mit der Namenswahl hätten sich die Schüler nicht für eine Person, sondern für eine Grundidee entschieden, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier bei einem Festakt.

Als jemand, der sich für Freiheit, Demokratie und Menschlichkeit eingesetzt habe, sei Lübcke ein Vorbild und ein "würdiger Namensgeber", so Bouffier. "Walter war mutig", sagte der CDU-Politiker, "gerade dann, wenn es schwierig wurde, ist er nicht abgetaucht, sondern hat sich gestellt. Dieser Umstand hat ihm an Ende sein Leben gekostet."

Lübcke hatte vor seiner Ermordung immer wieder die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland verteidigt. Der Politiker war daraufhin bedroht und 2019 vor seinem Haus in Wolfhagen aus nächster Nähe erschossen worden.

Witwe appelliert an Schüler

Die Ehefrau des Ermordeten, Irmgard Braun-Lübcke, appellierte an die Schülerinnen und Schüler, für demokratische Werte einzustehen: "Vor allem aber sagen Sie Ihre Meinung und beziehen klar Position gegen Hass, Hetze und Ausgrenzung, egal ob im beruflichen oder im privaten Bereich, aber insbesondere auch in der digitalen Welt."


Die Initiative für die Umbenennung war von den Schülern ausgegangen. Seit Jahren hatten sich diese an dem Namen ihrer Schule nach dem Forschungsreisenden Wilhelm Filchner (1877-1957) gestört. Filchner habe sich nicht vom Nationalsozialismus distanziert, so die Kritik. Der Forscher war unter anderem Gründungsmitglied der sogenannten Gesellschaft für Rassenhygiene.

Wegen Lübckes Ermordung muss sich seit Juni 2020 der Hauptangeklagte Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Der Generalbundesanwalt geht von rechts*******n Motiven aus.
Quelle:
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Sein drittes Geständnis .....
Nicht die neusten News (28.7.), aber für Interesse an der Vernehmung & Geständnissen vom Mörder, weil das Video hier noch nicht erwähnt wurde:
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Sehr wahnsinnig, wie er angeblich drauf kam diesen Mord zu begehen.
Fällt einem echt nix zu ein.
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Zitat:
Die Hymne des Hasses

1. Oktober 2020 um 9:34 Uhr

Der Attentäter von Halle führte aus, was ein rechter Musiker befahl: Die Lieder des Rappers Mr. Bond sind der Soundtrack von Neonazis, die sich im Netz radikalisieren.

Christof Mackinger und Sabina Wolf



Die Synagoge in Halle, die Ziel des Anschlags von Stephan B. war © dpa/Hendrik Schmidt

Während Stephan B. ausgestattet mit Helmkamera und Waffen vom Parkplatz rollt, plärrt ein Lied aus seinem Autoradio: „Power level, reveal my power level – Rep the fash – Dropping red pills on the normalfags.“ B. lenkt den Wagen über eine Kreuzung und hält vor der Synagoge im sachsen-anhaltischen Halle. Sein Ziel: Juden zu ermorden. Es ist der 9. Oktober 2019. Stephan B. verübt an diesem Tag einen rechtsterroristischen Anschlag; er greift die Synagoge mit Sprengsätzen an und erschießt, als er nicht hineingelangt, zwei Zufallsopfer.

Der mutmaßliche Terrorist wollte damals offenbar ausführen, was ihm die Stimme aus dem Radio zurief. Sie gehört dem Rapper Mr. Bond aus Wien.

Die Zeile „Rep the fash“ etwa bedeutet „Repräsentiere den Faschismus“. Dass B. als Einstimmung zum Mord einen Song von Mr. Bond auflegte, ist kein Zufall. Die Verehrung von rechts*******n Massenmördern, Antisemitismus, Frauenhass und krasser Rassismus prägen das Weltbild und die Texte des Musikers.
B. steht seit Juli dieses Jahres in Magdeburg vor Gericht. Dort gab er an, er habe weite Teile seiner eigenen Ideologie im Internet aufgesogen. Irgendwann stieß er dabei auf das Lied Power Level von Mr. Bond. Es ist in dem Video zu hören, das B. mit seiner Helmkamera bei der Tat aufnahm. Ebenfalls im Internet tummeln sich die anderen Fans des rechten Rappers, dessen Identität bis heute unbekannt ist.

Der Rapper feiert Rechtsterroristen

„Deine Musik hat geholfen mich zu redpillen, Mr. Bond“, schreibt ein Nutzer in der Kommentarspalte zu einem seiner Lieder. Angelehnt an den Film Matrix ist die Red Pill eine Droge, die hilft, die Wahrheit zu erkennen. Die Wahrheit, das bedeutet im Weltbild der Szene eine jüdische Weltverschwörung oder einen sogenannten Bevölkerungsaustausch. Der Red-Pill-Begriff ist der antifeministischen Szene entlehnt, wird aber mittlerweile von der neurechten Alt-Right-Bewegung in den USA genutzt.

Chatprotokolle, die ZEIT ONLINE vorliegen, belegen, dass nicht nur das Wort, sondern auch Mr. Bond selbst über eine Szene aus Frauenfeinden den Weg in die antisemitische Onlinecommunity gefunden hat.

Geprägt ist die Kommunikation des Rappers von Antisemitismus und der Huldigung von Rechtsterroristen. In seinen Nachrichten leugnet er den Holocaust, wünscht sich aber zugleich eine neue Shoa und äußert Gewaltfantasien gegen Juden. In Power Level rappt Bond von der „Herrenrasse“ als „Antithese zu den Juden“.

Zudem bewundert Mr. Bond im Internet den Rechtsterroristen Brenton Tarrant, der 2019 im neuseeländischen Christchurch 51 Menschen in zwei Moscheen erschoss. Tarrant hatte die Tat wie Stephan B. live ins Netz übertragen und ein 100-seitiges Manifest hinterlassen.

Am Tag nach dem Anschlag kommentierte Mr. Bond im US-Neonaziforum Purity Spiral: „Das ist wunderbar, ich liebe diesen Typen“, um wenig später zu fragen: „Wisst ihr eigentlich woher Tarrant seine Waffen hatte?“ Noch am selben Tag begann er, das Manifest ins Deutsche zu übersetzen, Mordaufrufe gegen Politiker, Juden, Moslems inklusive. Noch heute ist die Übersetzung im Internet zu finden.

Musik bewusst gewählt

Als „eine spontane Idee“ bezeichnete der Rapper dann schließlich im Mai 2019 sein Lied mit dem Refrain „I need a Tarrant“ („Ich brauche einen Tarrant“), in dem er dem Attentäter zu den Klängen von Bonnie Tylers Welthit I need a hero huldigt. Im dazugehörigen Musikvideo war der Massenmörder mit Heiligenschein zu sehen. Mr. Bond feierte außerdem Stephan E., den mutmaßlichen Mörder des CDU-Politikers Walter Lübke und bezeichnete ihn als „deutschen Helden“, der einen „anti-deutschen“ Politiker „weggeblasen“ habe. In einer Parodie auf Bushidos Lied Alles verloren rappt er: „Adolf ist zurück, jetzt wird in Deutschland wieder scharf geschossen.“

An dem Tag, als Stephan B. in Halle um sich schoss, schrieb Mr. Bond noch begeistert in einem Forum: „Stimmt es, dass im Livestream ein Mr. Bond Song gespielt wurde?“ Nach Sichtung des Videos vom Attentat schrieb er aber konsterniert: „Jetzt ist es offiziell. Der Typ erschoss nur zwei Deutsche, keine Moslems oder Ähnliches. Was für ein massives Versagen.“
Vor Gericht sprach Stephan B. über die Planung des Anschlags und sagte: „Ja, alles ist vorher durchdacht und geplant gewesen, auch die Musiktitel waren bewusst gewählt.“ Ankläger Kai Lohse fragte den Angeklagten, ob die Lieder ein Kommentar zur Tat sein sollten. B. bejahte das. Er habe zeigen wollen, dass es Leute gebe, die „bereit wären, zu kämpfen“.
Quelle:

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UPDATE betreffend den Prozess:
Zitat:
FRANKFURT AM MAIN taz | Ahmed I. schildert, wie er damals, an diesem regnerischen Januarabend vor fast fünf Jahren, von seiner Asylunterkunft in Kassel-Lohfelden zur Tankstelle lief. Er wollte Zigaretten holen, Kopfhörer in den Ohren, Kapuze auf. Als plötzlich ein Radfahrer von hinten kam und er einen Schlag im Rücken spürte. Er sei zu Boden gegangen, habe erst nur Wärme gespürt, dann das Blut bemerkt und die Schmerzen.

Er habe aufstehen wollen, aber es ging nicht. Weil niemand für Hilfe in der Nähe war, kroch er auf die Straße. Autos fuhren vorbei, dann hielt doch eines, ein Mann brachte ihn auf den Bürgersteig. „Ich dachte, ich werde sterben. Ich hatte so starke Schmerzen.“ Die herbeigerufenen Ärzte brachten ihn schließlich ins Krankenhaus.

Die Geschichte erzählt Ahmed I., akkurat gestutzter Bart, gegelter Seitenscheitel, dunkelblaues Jackett, am Donnerstag im Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein attraktiver Mann, der lächelnd Zuschauern winkt, die ihn begleiten und vor dem Gericht eine Kundgebung für ihn organisiert haben. Verhandelt wird hier der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vom Juni 2019. Angeklagt ist dafür Stephan E., ein 47-jähriger Kasseler Rechtsextremist. Und als möglicher Helfer sein früherer Kumpel Markus H.

Nun aber wendet sich das Gericht einer zweiten Tat zu: der Messerattacke auf Ahmed I. am 6. Januar 2016. Der Radfahrer soll auch Stephan E. gewesen sein. Die Ausführungen des Irakers verfolgt er regungslos, schaut ihn nicht mal an. Während Stephan E. den Mord an Lübcke gestand, bestreitet er den Messerangriff – und schweigt ansonsten dazu. Aber es gibt Indizien.

DNA-Spuren auf Messer

Stephan E. wohnt in Tatortnähe, fuhr dort mit seinem Fahrrad regelmäßig zur Arbeit entlang. Die Unterkunft, in der Ahmed I. lebte, ist genau die, über die Walter Lübcke ein Vierteljahr zuvor auf einer Bürgerversammlung informierte – und die Stephan E. nach eigener Aussage derart in Rage brachte, dass er Lübcke vier Jahre später erschoss.

Schwerwiegender noch: Auf einem Messer in E.s Keller fanden Ermittler eine DNA-Spur, die in einigen Teilen zu Ahmed I. passt. Und der Rechtsextremist selbst berichtete den Ermittlern, wie er Anfang 2016, nach Berichten über die Kölner Silvesternacht, aufgebracht war und einem Migranten zugerufen habe, man müsse ihm den Hals aufschneiden.

Auch Ahmed I., der im Prozess Nebenkläger ist, hatte früh den Verdacht, ein Rechtsextremist könnte hinter dem Angriff auf ihn stecken. Noch im Krankenhaus hatte er den Ermittlern davon berichtet. In der Asylunterkunft habe er mit niemandem Streit gehabt, berichtet er. Aber man habe dort von aufgebrachten Rechten nach der Kölner Silvesternacht gehört.

Ahmed I. war damals erst wenige Wochen in Kassel, geflohen vor dem IS aus Mossul, wo er als Musiker auftrat. „Ich habe mein Land verlassen, um Schutz zu suchen. Aber hier wurde mein Leben zerstört“, klagt er nun. Der 27-Jährige erlitt damals eine viereinhalb Zentimeter tiefe Stichwunde, sein Rückenmark und drei Brustwirbel wurden verletzt, zwei Nervenstränge durchtrennt. Beide Beine waren anfangs gelähmt. Zwei Monate lag er im Krankenhaus.

Schmerzen hören bis heute nicht auf

Die Ermittler suchten anfangs erfolglos nach dem Täter, kontrollierten auch Rechts*******, sogar Stephan E. Sie ließen sich sein Fahrrad zeigen, dann zogen sie ab. Die Ermittlungen versandeten. Erst nach dem Mord an Walter Lübcke kamen sie wieder ins Rollen – durch Ahmed I. selbst. Er schrieb mit Hilfe der Opferberatungsstelle Response die Polizei an, ob nicht Stephan E. auch der Messerangreifer gewesen sein könnte. Wieder rückten die Ermittler bei dem Rechts*******n an – und fanden nun das Messer.

Vor Gericht schildert Ahmed I., wie er bis heute in Behandlung sei, Schmerzen im Rücken habe, ein Bein sei taub. Er nehme täglich Tabletten, könne manchmal bis in die Morgenstunden nicht schlafen, fühle sich verfolgt, sei arbeitsunfähig. Manchmal frage er sich, wie lange er so noch leben könne. „Ich bin ein junger Mann, kein 50-Jähriger.“

Während Stephan E. auch hier keine Regung zeigt, grinst der Mitangeklagte Markus H. bei den Ausführungen. Er solle das lassen, ermahnt ihn Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Ahmed I. sagt, entweder Markus H. höre mit dem Grinsen auf, oder einer der beiden müsse den Saal verlassen. Auch der Anwalt der Familie Lübcke spricht von einem „Skandal“. Richter Thomas Sagebiel verordnet eine Pause. Und Markus H. grinst auch da weiter.

Ob Stephan E. für den Messerangriff auf Ahmed I. verurteilt wird, ist ungewiss. Als der Iraker am Donnerstag den Radfahrer beschreiben soll, kann er sich nur bruchstückhaft erinnern. Auch ein Sachverständiger hatte im Prozess ausgesagt, dass die DNA-Spur am Messer von Stephan E. durchaus von Ahmed I. stammen könne – gänzlich sicher aber sei das nicht. Der Iraker hofft dennoch auf eine doppelte Verurteilung von Stephan E. Auch, damit er irgendwann vielleicht doch noch abschließen kann.
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Update:
Zitat:
Videobeweis vor Gericht
Mordopfer Lübcke schon 2017 ausgespäht



Stephan Ernst hat sich im Mordprozess bereits zu seiner Schuld bekannt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Dienstag, 10. November 2020

Stephan Ernst soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 erschossen haben. Bereits zwei Jahre zuvor hat er ihm nachspioniert. Aufnahmen zeigen das Auto der Lübckes. Laut Anklage näherte sich Ernst der Familie nicht nur mit der Kamera.

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Opfer und seine Familie schon Jahre vor der Tat mit einer Kamera ausgespäht. Die Ermittler fanden Aufnahmen aus dem Jahr 2017 bei einer Hausdurchsuchung auf einem Laptop des Hauptangeklagten Stephan Ernst, wie ein Beamter des Landeskriminalamts (LKA) vor dem Frankfurter Oberlandesgericht sagte.

Die Aufnahmen seien aus einem Auto heraus gemacht worden und zeigten, wie das Auto der Familie Lübcke in deren Wohnort vorbeifahre. Am Steuer habe offensichtlich die Frau Walter Lübckes gesessen, sagte der Kriminalhauptkommissar.

Der Deutsche Stephan Ernst soll den CDU-Politiker im Juni 2019 erschossen haben. Dazu hat er drei unterschiedliche Geständnisse abgelegt. Vergangene Woche hatte sich der 47-Jährige bei einer Befragung erneut zu seiner Schuld bekannt. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Ernsts früherer Arbeitskollege Markus H. ist wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.

Ausgangspunkt war eine Bürgerversammlung 2015

Ernst hatte bereits eingeräumt, Lübcke über einen längeren Zeitraum ausgespäht zu haben. Ausgangspunkt war demnach eine Bürgerversammlung in Lohfelden im Jahr 2015. Der CDU-Politiker hatte dort die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt. Die Anklage wirft Ernst vor, auch mehrfach bewaffnet am Wohnort Lübckes gewesen zu sein, bis er die Tat schließlich ausführte.

Ob, wie von Ernst ausgesagt, es einen gemeinsamen Entschluss mit H. zur Tat gab, blieb auch am Dienstag unklar. Der LKA-Beamte war beauftragt worden, Angaben des Hauptangeklagten dazu zu überprüfen. Dabei ging es unter anderem um eine Tankstelle, wo die Männer Bier gekauft hätten. Die Ermittlungen hierzu hätten nichts ergeben, sagte der Kriminalhauptkommissar. Deshalb könne er die Angaben "weder bestätigen noch falsifizieren".

In einem Auto, das Ernsts Schwiegervater gehörte und das der 47-Jährige eigentlich verkaufen sollte, fanden die Ermittler dem Beamten zufolge nach der Tat eine Wärmebildkamera, ein Zielfernrohr, ein Messer, eine Luftpistole und ein älteres Handy. Der Kriminalhauptkommissar berichtete zudem von einer Vernehmung von Ernsts erstem Verteidiger. Dieser habe Ernst mit den Worten zitiert, dass sein erstes Geständnis den Tatsachen entspreche. Ernst hatte die Tat dabei eingeräumt. Als Begründung habe Ernst angegeben, Walter Lübcke sei ein Volksschädling, der bestraft gehöre.
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Mordfall Walter Lübcke
„Auch unser Leben ist zerstört“

Zitat:
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sagt dessen Frau Irmgard Braun-Lübcke aus. Am Ende richtet sie einen dringlichen Appell an den Hauptangeklagten Stephan Ernst.

Am schlimmsten sei für sie, sagt Irmgard Braun-Lübcke, dass ihr Mann keinen natürlichen Tod gehabt habe. Wenn ein Mensch an einer Krankheit sterbe, könne man das verarbeiten. Aber dass Walter Lübcke, der so lebensbejahend gewesen sei, so voller Vorfreude auf seinen Ruhestand, erschossen wurde, sei „unfassbar und schrecklich“. Die Stimme der 67-Jährigen stockt. Ihr Mann habe sich sehr über seine beiden Enkelkinder gefreut, das eine noch klein, das andere noch nicht einmal geboren, sagt sie dann. „Er hatte Pläne, was er ihnen sagen wollte, was er mit ihnen machen wollte. Jetzt ist ihm sein Opa-Sein genommen worden durch so einen ganz perfiden Mord.“

Am 30. Tag des Strafprozesses zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird noch einmal erfahrbar, welches Leid die Tat über die Hinterbliebenen des Opfers gebracht hat. Irmgard Braun-Lübcke, die fast 40 Jahre mit Walter Lübcke verheiratet war, wird an diesem Montag als Zeugin angehört. Man spürt, dass sie sich auf diesen Tag vorbereitet hat, sie wirkt gefasst, spricht klar und ruhig. Und dennoch bricht ihr immer wieder die Stimme. Auch die beiden erwachsenen Söhne, die mit im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt sitzen, kämpfen ohne großen Erfolg gegen ihre Tränen an.

Der Tattag sei „wettermäßig ein wunderschöner Tag“ gewesen, berichtet Braun-Lübcke. Sie und ihr Mann hätten an diesem 1. Juni 2019 zum ersten Mal ihr Enkelkind über Nacht bei sich gehabt, weshalb sie etwas aufgeregt gewesen sei: „Es sollte gelingen als Oma und Opa.“ Am Abend sei zuerst noch ein befreundeter Pfarrer zu Besuch gewesen, dann habe sie sich zu ihrem Enkel gelegt, und ihr Mann habe auf dem Tablet, auf seinem Lieblingsstuhl auf der Terrasse sitzend, ein Hotel für einen geplanten Kurzurlaub gesucht. „So haben wir uns verabschiedet.“

Als ihr jüngerer Sohn sie weckte, „da wusste ich, dass irgendwas passiert ist“, sagt die 67-Jährige. Die ganze Familie sei ins Krankenhaus gefahren, in dem Glauben, Walter Lübcke habe einen Herzinfarkt erlitten. Erst im Krankenhaus habe sie erfahren, dass im Kopf ihres Mannes ein Projektil steckte.

Sein Tod habe die Familie völlig aus der Bahn geworfen, sagt Braun-Lübcke. „Er fehlt uns unendlich.“ An normalen Alltag sei bis heute nicht zu denken, sie sehe es vielmehr so, dass durch den Mord „auch unser Leben zerstört wurde“.

Die Zeugin berichtet, dass es für Walter Lübcke in der Flüchtlingsdebatte ab 2015 wegen seines christlichen Weltbildes klar gewesen sei, dass man helfen müsse. Wie sehr ihn die Anfeindungen geärgert hätten, nachdem er bei einer Bürgerversammlung während eines Wortgefechts mit rechten Pöblern gesagt hatte, wer die Werte des Grundgesetzes nicht teile, könne das Land verlassen. Angst habe ihr Mann wegen der darauf folgenden Drohungen nicht gehabt, sagt Braun-Lübcke. „Ich glaube, er war etwas in Sorge um uns als Familie.“ Sie selbst grübele immer noch, warum ihr Mann zur Zielscheibe geworden sei. „Wir haben es ja oft genug gehört: Aus Worten werden Taten“, sagt sie. Markus H., der ein Video von besagter Bürgerversammlung ins Netz gestellt hatte und in dem Prozess wegen Beihilfe angeklagt ist, sei in ihren Augen mitverantwortlich für den Mord. Dass H. vor Gericht schweige und teils sogar grinse, empfinde sie als „sehr verletzend“.

Am Ende wendet sich die 67-Jährige an den Hauptangeklagten Stephan Ernst. Ihr Mann komme nie mehr zurück, sagt sie, aber sie müsse das Geschehene irgendwann verarbeiten. Und dafür müsse sie wissen, was in den letzten Sekunden im Leben ihres Mannes passiert sei, ob er Ernst noch bemerkt habe, ob Markus H. mit am Tatort gewesen sei. „Sagen Sie die Wahrheit“, beschwört sie Ernst. „Geben Sie uns wenigstens das.“

Stephan Ernst, dem während der Aussage ebenfalls mehrmals die Tränen gekommen sind, räuspert sich. „Es tut mir leid“, sagt der 47-Jährige mit brüchiger Stimme. „Es tut mir leid, dass in Ihrem Herzen Kummer ist Tag für Tag.“ Irmgard Braun-Lübcke erhebt sich. Sie hat ihren schweren Auftritt überstanden.
Quelle:
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Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Angeklagter voll schuldfähig

Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke lief es am Donnerstag vor Gericht schlecht. Laut Gutachter komme für ihn auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht.

FRANKFURT/MAIN afp/dpa | Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat ein Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. als schuldfähig eingestuft. Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Sachverständige Norbert Leygraf am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main. E. habe einen Hang zur schweren Straftaten.

Folge man den Vorwürfen aus der Anklage, werde E. „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei entsprechenden Möglichkeiten erneut Straftaten begehen“, sagte Leygraf. Es lägen keine Hinweise für eine psychische Erkrankung wie eine manische Psychose oder hirnorganische Schäden vor. Eine krankhafte Störung sei daher nicht anzunehmen. E. habe Lübcke auch nicht im Zustand einer Bewusstseinsstörung erschossen.

Leygraf beschrieb E. als „zurückhaltenden Einzelgänger“, dessen Leben zwei verschiedene Seiten habe. Zum einen habe er sich nach seiner ersten Haftstrafe in den 90er Jahren ein bürgerliches Leben aufgebaut, sei Familienvater geworden und ein „geschätzter Arbeitskollege“. Gleichzeitig sei er ein aktives Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen, führte der Sachverständige aus.

Zu Beginn des Prozesstags war am Donnerstag zunächst ungewiss gewesen, ob die Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stattfinden könnte: Der Angeklagte Stephan Ernst klagte nach Angaben seines Anwalts über Kopfschmerzen und bezeichnete sich als nicht verhandlungsfähig. Die vom Gericht vorgeschlagene medizinische Untersuchung durch den Gutachter, der auch Arzt ist, lehnte er allerdings ab. Der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel wiederum wies den Vorschlag zurück, einen Notarzt zu rufen. Die Verhandlung wurde für eine Beratung zwischen Ernst und seinem Verteidiger kurz unterbrochen.

In der folgenden Diskussion kam auch eine mögliche Infektion E.s mit dem Coronavirus zur Sprache. Da Leygraf kein Fieberthermometer dabeihatte, wurde eines in einer Apotheke gekauft. Sagebiel unterbrach die Verhandlung für eine halbe Stunde, um E. untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ergab schließlich, dass E. verhandlungsfähig sei. Der Beginn der Vorstellung des Gutachtens begann dadurch rund drei Stunden später.

Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechts*******n Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Der Prozess gegen ihn begann im Juni. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte Urteilsverkündung wird sich nach OLG-Angaben verschieben.
Quelle:
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Standard [UPDATE] Lübcke-Prozess: Lebenslange Haft für Stephan Ernst

Zitat:
Mord an Kasseler Regierungspräsident
Lübcke-Prozess: Lebenslange Haft für Stephan Ernst

28.01.2021, 10:13 Uhr | dpa


(Quelle: t-online)


In der Nacht zum 2. Juli ermordete Stephan Ernst den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilte ihn nun zur Höchststrafe.


Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Mitangeklagte Markus H. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

In Kürze mehr.
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Ein anderes Urteil hätte mich auf Grund der Beweislage, des Motivs und der Ausführung auch gewundert.
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Auch nach dem Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke bleiben viele Fragen offen
Zitat:
Der Mörder von Walter Lübcke wurde zur Höchststrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter erhielt Bewährung. Nicht nur die Rolle rechter Netzwerke, die womöglich bis in den Verfassungsschutz reichen, bleibt ungeklärt. Das Urteil zeigt auch: Hass und Hetze bis zum Mord und diejenigen, die das ermöglichen, bleiben praktisch straffrei.

Am 1. September 2019 findet in Chemnitz ein Trauermarsch der AfD statt. Rechts******* Hooligans, NPDler und Neonazis marschierten hinter den AfD-Politikern Björn Höcke, Uwe Junge und dem später aus der Partei ausgeschlossenen Andreas Kalbitz her. In der ersten Reihe standen auch Lutz Bachmann und Siegfried Däbritz von Pegida. Martin Sellner von der rechts*******n „Identitären Bewegung“ war vor Ort, genauso wie Götz Kubitschek, einer der Vordenker der sogenannten „neuen“ Rechten. Ebenfalls unter den Teilnehmenden befand sich der spätere Mörder von Walter Lübcke und sein Mitangeklagter. Danach „stand fest, dass wir das machen“ sagt der Mörder später in einer Vernehmung. Gemeinsam waren die beiden zur Demo an- und wieder abgereist. Schon vorher hatten sie Pläne gegen Walter Lübcke geschmiedet aber auf der Rückfahrt sei der Entschluss zum Handeln gefallen.

Schlussendlich hat nur eine Person abgedrückt und Walter Lübcke getötet. Dafür wurde der Mörder am 28. Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Aber wer trägt Mitverantwortung? Die AfD weist diese jedenfalls weit von sich. Auch als sich herausstellt, dass der spätere Mörder im Wahlkampf der rechtsradikalen Partei geholfen hatte, hielt Parteichef Jörg Meuthen es für „vollkommen abwegig, die AfD mit dieser Tat eines Rechtsterroristen in Verbindung zu bringen, nur weil wir Lübckes Äußerung zur Flüchtlingspolitik – wie andere auch – natürlich kritisiert haben.“ Der Prozess konnte diese Frage nach gesellschaftlicher und politischer Verantwortung nicht beantworten.

Auch auf privater und persönlicher Ebene fehlt es an Antworten. Wie im Fall des Mitangeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft „psychische Beihilfe“ vorgeworfen wurde. Sie forderte dafür fast zehn Jahre Haft, dem kam das Gericht nicht nach. Der Mitangeklagte des Mörders, der im Verfahren von zwei Szeneanwält*innen vertreten wurde, kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon, die nicht für Beihilfe oder Mittäterschaft ausgesprochen wurde, sondern für unerlaubten Waffenbesitz. Der Mörder von Walter Lübcke hatte immer wieder betont, wie sehr sein Mitangeklagter ihn radikalisiert habe. Dass es sich bei ihm um einen Neonazi mit gefestigtem rechts*******n Weltbild handelt, steht nicht in Frage. Bei einer Hausdurchsuchung wurden neben einschlägigem Material unter anderem auch eine originale Zyklon-B-Dose gefunden, die er als Stifthalter verwendet hatte. Seit den 90er Jahren gehört er zur Neonaziszene in Kassel. Eine direkte Verbindung zur Tat konnten die Ermittler ihm trotz der Aussagen des Hauptangeklagten nie nachweisen.

Die beiden Angeklagten kannten sich von früher – der Mörder hatte ausgesagt, sich eine Zeitlang aus der Szene verabschiedet zu haben – und trafen sich aber an der gemeinsamen Arbeitsstelle wieder. Sie freundeten sich neu an und besuchten gemeinsam rechts******* Demos. Der Mitangeklagte nahm den Mörder mit in seinen Schützenverein und übte auch heimlich mit ihm im Wald schießen. Zusammen mit dem späteren Mörder besuchte der Mitangeklagte die Bürgerversammlung in Lohfelden, auf der Walter Lübcke gesprochen hatte. Der Regierungspräsident hatte damals gesagt: „Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.“ Der Mitangeklagte filmte die Aussage und stellt sie ins Netz. Das Video wurde auf muslimfeindlichen Seiten wie „PI News“ geteilt, auch das frühere CDU-Mitglied Erika Steinbach, die heute Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung ist, verbreitete den Film noch Jahre später. Auch hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung: der für die Verbreitung des Videos aber eben auch nach der persönlichen Verantwortung des Mitangeklagten. Die Familie von Walter Lübcke, die als Nebenklage im Prozess auftrat, ist von der Mitschuld überzeugt. Dafür sprechen 30 Indizien, die der Anwalt der Familie in seinem Schlussplädoyer aufzeigte. Tatsächliche Beweise gab es aber offenbar zu wenige. Der Mitangeklagte schwieg zu den Vorwürfen.

Zahlreiche weitere Fragen bleiben offen und auch hier geht es um Verantwortung. Denn genau wie schon im NSU-Verfahren ist auch in diesem Fall die Rolle von Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutz bestenfalls fragwürdig. Tatsächlich gibt es einige direkte Verbindungen zwischen den beiden Fällen. Beide Angeklagte im Fall Lübcke waren jahrelang Teil der kleinen Neonaziszene aus Kassel, die gute Verbindungen zum NSU pflegte. Der Name des Mörders taucht in Akten auf, die von Andreas Temme bearbeitet wurden, jenem Verfassungsschützer, der sich in dem Internetcafé in Kassel aufhielt, in dem Halit Yozgat vom NSU ermordet wurde. Temme will den NSU-Anschlag nicht bemerkt haben. Der Verfassungsschutz hat den mehrfach vorbestraften Mörder von Walter Lübcke noch 2009 als sehr gefährlich und ihn dann schließlich doch als „abgekühlt“ eingestuft und seine Beobachtung eingestellt. Trotzdem wurde in einem Geheimbericht von 2013, der im NSU-Untersuchungsausschuss öffentlich wurde, der Name des späteren Mörders 13 Mal erwähnt. Schon wieder ist die Rolle der Sicherheitsbehörden dubios. Und schon wieder häufen sich Fehler und falsche Einschätzungen.

Nicht aufgeklärt bleibt auch der versuchte Mord an Ahmed I. Er wurde im Januar 2016 von einem Mann auf einem Fahrrad mit einem Messer von hinten schwer verletzt. In der Vernehmung gab der Mörder von Walter Lübcke an, dass er im Januar 2016 einen „Ausländer“ getroffen habe, während er, aufgebracht durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln, dabei war, Wahlplakate der Grünen und SPD abzureißen. Er hätte ihn angeschrien und bedroht, einen Angriff bestritt er. Ein Täter für den Angriff auf Ahmed I. wurde nie gefunden. Bei einer erneuten Durchsuchung bei fand die Polizei ein Messer mit DNA-Spuren im Keller des Hauses des Angeklagten, die laut einem Experten mit einiger Wahrscheinlichkeit von I. stammen könnten. Ahmed I. war neben der Familie von Walter Lübcke nun Nebenkläger im Prozess. Der Angeklagte wurde zwar des Mordes an Walter Lübcke schuldig gesprochen, wegen des versuchten Mordes an Ahmet I. wurde er jedoch nicht verurteilt. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise. Wer versucht hat, ihn zu ermorden, bleibt bis auf Weiteres ungeklärt. Ein enttäuschender Ausgang.

Das harte Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke ist ohne Frage richtig, doch die Bewährungsstrafe für seinen Mitangeklagten ist nicht nur für die Familie des Opfers eine Enttäuschung. Sie zeigt zum wiederholten Male, dass Hass und Hetze, selbst bis zum Mord, keine Konsequenzen haben. Die Frage der Verantwortung geht über das unmittelbare Verfahren hinaus. Welche Rolle spielen politische Akteure, die keine Berührungsängste zu gewaltbereiten Neonazis haben und Medien, die Abwertungen und Mordphantasien eine Plattform bieten? Welche Rolle spielen die Sicherheitsbehörden und was sind die Konsequenzen aus gefährlicher Verharmlosung und groben Fehleinschätzungen? Der Prozess konnte diese Fragen nicht beantworten.
Quelle:
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Fazit:
es bleibt ein ungutes Gefühl, ähnlich dem nach dem großen NSU Prozess in München.
Jetzt wäre es eigentlich an der Zeit den rechts*******n Hotspot Nordhessen einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen.
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Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
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Jetzt wäre es eigentlich an der Zeit den rechts*******n Hotspot Nordhessen einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen.
Was erwartest Du ? Es ist doch immer besser weg zu schauen und Einzeltäter zu nennen, statt einen ganzen Sumpf austrocknen zu müssen. Besonders weil man dann das eigene Fehlverhalten offenbaren müßte, im schlimmsten Fall die direkte oder indirekte Förderung gewaltbereiter rechts*******r Strukturen.

Besonders bedenklich finde ich den Rückhalt von solchen rechts*******n Unterstützern. Erst die Tage hatte hier jemand im Forum beim Thema Unrechtsurteil zu Tschäpe geschrieben, es war eine abenteuerliche Verurteilung gewesen, es hat niemand weiter kommentiert oder Schritt ein. Die braune Saat blült schon lange in Deutschland. Diese rechten Terroristen wie Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Stephan Balliet, Stephan Ernst und so viele mehr sind doch "Volkshelden" ! Man kann nur noch kotzen ....
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Urteil zum Mord an CDU-Politiker: Lübcke-Familie legt Revision ein

Die Angehörigen von Walter Lübcke gehen gegen den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vor. Auch alle anderen Beteiligten legen Revision ein.

FRANKFURT/MAIN taz | Das Urteil war eine Enttäuschung für die Familie Lübcke. Vor knapp einer Woche war der Kasseler Rechtsextremist Stephan E. für den Mord an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mitangeklagte Markus H. aber erhielt einen Freispruch. „Nicht nachvollziehbar und schwer zu verkraften“ sei der Freispruch, erklärte die Familie. Nun belassen es die Angehörigen nicht bei ihrer Enttäuschung: Sie legen Revision gegen das Urteil im Fall Markus H. ein.

Ziel sei die Aufhebung des Freispruchs, teilte die Familie am Mittwoch mit. Sie sei davon überzeugt, dass Markus H. den Mord an Walter Lübcke „jedenfalls zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt hat und dies nachweisbar ist“. Zudem sprächen Indizien dafür, dass Markus H. sogar beim Mord mit am Tatort war.

Holger Matt, der Anwalt der Lübckes, verwies auf abgelehnte Beweisanträge im Prozess, die weitere Aufklärung hätten erbringen können. Deshalb kämen für die Revision sowohl Verfahrensfehler als auch materiell-rechtliche Fehler in Betracht.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main bestätigte der taz den Eingang der Revision. Die Witwe und zwei Söhne von Walter Lübcke hatten bereits im Prozess erklärt, sie sähen Markus H. als Mittäter – und forderten für ihn, ebenso wie für Stephan E., eine lebenslange Haftstrafe. Die Familie nahm als Nebenkläger am Verfahren teil.

Markus H. will auch für Waffenverstoß Freispruch

Das Gericht aber war von H.s Schuld nicht überzeugt. Weder sei zweifelsfrei nachweisbar, dass die Schießübungen die Fertigkeiten von Stephan E. für den Mord verbessert hätten, noch dass E. durch gemeinsame Besuche auf rechten Aufmärschen radikalisiert worden sei. Auch die Aussagen von Stephan E., dass Markus H. mit am Tatort gewesen sei, seien nicht glaubwürdig. Die Richter verwiesen auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Verurteilt wurde Markus H. letztlich nur zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Waffenverstoßes.

Die Familie Lübcke ist mit ihrer Revision nicht allein. Auch alle anderen Prozessbeteiligten fechten die Urteile an. Im Fall Markus H. hatte die Bundesanwaltschaft bereits nach der Urteilsverkündung Revision angekündigt: Sie teile die Zweifel des Gerichts nicht. Die Ankläger hatten eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten für Markus H. wegen psychischer Beihilfe zum Mord gefordert.

Auch Markus H. geht gegen das Urteil vor: Er will einen Freispruch auch für den Waffenverstoß, für den er verurteilt wurde. Dem Rechts*******n war vorgeworfen worden, eine Maschinenpistole, die er als „Dekowaffe“ besaß, nicht ausreichend schussunfähig gemacht zu haben.

Revision gegen sein Urteil legt auch der Hauptangeklagte Stephan E. ein. Der 47-Jährige hatte gestanden, Walter Lübcke am 1. Juni 2019 erschossen zu haben – aus aufgestauter Wut über die Kritik des Kasseler Regierungspräsidenten an Geflüchtetengegnern auf einer Bürgerversammlung. Wegen seines Geständnisses und weil die Tat angeblich nur ein Totschlag, kein Mord, gewesen sei, forderte er ein mildes Urteil – und bekam doch die Höchststrafe.

Und auch Ahmed I. will Revision einlegen. Das kündigte sein Anwalt Alexander Hoffmann der taz an. Ahmed I., ein irakischer Geflüchteter, war am 6. Januar 2016 vor seiner Kasseler Asylunterkunft mit einem Messer niedergestochen worden. Auch für diese Tat war Stephan E. angeklagt, unter anderem weil sich bei ihm ein Messer mit Fragmenten von DNA fand, die der von Ahmed I. ähnelten.

Das Gericht sah aber auch hier keine zweifelsfreien Belege, die für eine Verurteilung E.s ausgereicht hätten. Die Bundesanwaltschaft hatte hingegen auch hier eine Verurteilung von Stephan E. gefordert. Sie ließ in ihrer Revision zunächst offen, ob sie auch gegen diesen Freispruch vorgeht.

Damit stehen nun alle Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main im Lübcke-Prozess auf dem Prüfstand. Über die Revisionen entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Quelle:
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tanjian
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UPDATE:
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Freispruch für einen Angeklagten

BGH bestätigt Urteil im Mordfall Lübcke

Die Urteile gegen die beiden Angeklagten im Mordfall Lübcke bleiben bestehen. Der Bundesgerichtshof bestätigt sie, nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt hatten. Damit bleibt einer der Angeklagten auf freiem Fuß.


Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf sämtliche Revisionen - unter anderem von den Hinterbliebenen des früheren Kasseler Regierungspräsidenten, den Angeklagten und der Generalbundesanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer "fehlerfreien Beweiswürdigung" des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main - sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.
Das OLG hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.


Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte. Einen wegen Beihilfe Mitangeklagten sprach das OLG in diesem Punkt frei.



Lübcke "arg- und somit wehrlos"

Aus Sicht des BGH hat das OLG die Tat von Ernst richtig gewürdigt, insbesondere die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Lübcke sei an jenem Abend arg- und somit wehrlos gewesen, er habe keine Chance gehabt. "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt", sagte Richter Schäfer während der rund 45-minütigen Urteilsbegründung.


Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, hatte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt - aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei. Die Beweiswürdigung des OLG weise auch in diesem Punkt keinen durchgreifenden Rechtsfehler auf, sagte BGH-Richter Schäfer. Unter anderem seien am Tatort keine Spuren des Angeklagten gefunden worden. Der BGH hat das OLG-Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler hin geprüft. Er hat keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben.
Die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft hatten vor allem den Teilfreispruch für Markus H. moniert. Aus ihrer Sicht spielte der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter.
"Eindrucksvolle Worte" der Witwe

Die Witwe Irmgard Braun-Lübcke hatte in der Verhandlung am BGH Ende Juli gesagt: "Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren." Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen. Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es noch einen Wortwechsel, wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?
Die Ermordung ihres Mannes, des Vaters ihrer beiden Söhne, des Großvaters ihrer vier Enkel, gehöre nun zu ihrem Leben, sagte Braun-Lübcke. Die Familie müsse damit umgehen. Das gelinge mal mehr, mal weniger gut, sagte sie. "Mit diesem Mord ist nicht nur sein Leben zerstört worden, sondern auch unsere teilweise." Richter Schäfer sprach von "eindrucksvollen Worten", die in Erinnerung blieben. Der Wunsch der Familie nach genauerer Aufklärung sei verständlich. Dass dies nicht geschah, habe aber an der konkreten Beweislage gelegen und nicht etwa am Unwillen des OLG.
Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die Gerichte aber nicht überzeugen. Das Opfer trat ebenfalls als Nebenkläger auf.



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