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myGully |
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27.06.18, 03:28
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#1
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It's me..
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 1.124
Bedankt: 1.899
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Verwaltungsgericht Gießen: Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" verboten
Zitat:
"Reichsbürger" dürfen laut Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Sie seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat beschlossen, dass sogenannten "Reichsbürgern" der Waffenschein entzogen werden darf. Der Besitz von Waffen darf nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen.
Wer der Ideologie der "Reichsbürger" folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, "gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde", teilte das Gericht mit. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen".
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen.
Gerichtsentscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung
Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine "erhebliche Gewaltbereitschaft".
Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechts*******n Szene aktiv. (AZ: 9 L 9756/17.GI)
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Die folgenden 8 Mitglieder haben sich bei mysteryy bedankt:
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27.06.18, 10:21
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#2
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C'est parti!
Registriert seit: Aug 2014
Ort: Les Champs
Beiträge: 85
Bedankt: 377
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null Toleranz, oder ist das zu hart!?
Bundesbürger-Innen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind, erkennen die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und deren Grundgesetz nicht an.
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27.06.18, 12:06
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#3
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Forenbetrieb eingestellt
Registriert seit: Jun 2016
Ort: Forenbetrieb eingestellt
Beiträge: 1.314
Bedankt: 913
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Ich frage mich dann, wie das umgesetzt werden soll.
Neue Anträge werden dann abgelehnt, aber was ist mit dem Vorhandenen Bestand?
Wer kontrolliert, dass die dann abgegeben werden und nicht z.B. versteckt werden?
__________________
Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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27.06.18, 12:19
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Waffen haben eine Kennzeichnungspflicht ... die Kontrolle unterliegt der zuständigen Waffenbehörde.
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27.06.18, 17:46
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#5
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.246
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Wenn weder Waffenschein/Waffenbesitzkarte oder die Waffen gefunden werden können, dann erfolgt eine Ungültigkeitserklärung durch das Ordnungsamt.
Das hat dann die gleichen Folgen für den Betroffenen, als wenn sie eingezogen werden konnten.
Es ist in etwa mit dem Führerschein (als "äußeres Zeichen") vergleichbar. Dieser wird auch nicht immer gefunden/oder wurde nicht abgegeben. Deshalb heißt es ja auch...es wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Beides ist dann abrufbar im pol. System und auch den zuständigen Ämtern gespeichert.
Siehe im Startthread extra die Verwendung der Wörter..
Zitat:
waffenrechtliche Erlaubnis
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Geändert von pauli8 (27.06.18 um 17:54 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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27.06.18, 17:59
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Illegaler Waffenbesitz ist wenn man erwischt wird auch nicht lustig, da vergeht manchem das Lachen ...
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