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[Internet] Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts

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Ungelesen 19.06.18, 12:08   #1
kendiman
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Standard Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts

Zitat:
Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts

Am Mittwoch gibt es eine wichtige Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Europaparlament. Leider werden von den Verfechtern des Gesetzes immer wieder Argumente ins Feld geführt, die keiner Überprüfung standhalten.



Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll die digitale Nutzung von Online-Medien lizenzpflichtig machen. Wir haben uns die wichtigsten Begründungen für das Gesetz genauer angesehen und auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft.

1. Die Verlage brauchen ein Level Playing Field mit den IT-Konzernen, um mit ihnen auf Augenhöhe verhandeln können

Mit dem Leistungsschutzrecht wollen die großen Verlage von Suchmaschinen Geld für eine Leistung bekommen, von der sie selbst stark profitieren. Um das Argument des Level-Playing-Field zu verstehen, ist es hilfreich, das Konzept auf einen analogen, sprich traditionellen Wirtschaftszweig zu übertragen. Es würde etwa dem Versuch verschiedener deutscher Automobilfirmen entsprechen, von den Ölkonzernen eine Gebühr für das Betanken ihrer Autos zu verlangen, nach dem Motto: "Nur weil ihr unsere Autos kostenlos mit teurem Sprit befüllen dürft, könnt ihr so viel Geld damit verdienen." Die Ölmultis würden antworten: "Bei Euch piept's wohl. Ohne unseren Sprit können eure Autos nicht fahren. Wenn ihr mehr Geld verdienen oder von uns unabhängig sein wollt, baut bessere, sparsamere Autos oder gleich Elektroautos."

Dann würden die Autokonzerne weinend zur Politik gehen und sagen: "Wir brauchen ein größere Druck- beziehungsweise Erpressungsmittel, um an die Gebühr heranzukommen. Aber weil das nicht so schön klingt, nennen wir es Level Playing Field". Schließlich weiß selbst der ahnungsloseste Fußballfan, dass man auf einen schrägen Platz nicht gut spielen kann. Wenn die Autohersteller so schlau wie manche Medien wären, würden sie beispielsweise ein Motorschutzrecht fordern. Das heißt: Wegen des Motorschutzrechts darf man nur dann Betriebsstoffe für Motoren verkaufen, wenn man eine entsprechende Betankungslizenz bezahlt. Klingt ziemlich irre, entspricht aber genau dem Konzept des Leistungsschutzrechts.

Nun könnte es aber sein, dass es einen Anbieter gibt, bei dem Autofahrer am häufigsten tanken. Würde dieser sagen: Ich zahle keine Betankungslizenz und verkaufe mein Benzin nur noch an Marken, die kein Motorschutzrecht beanspruchen, hätten die anderen Autofirmen ein Problem. Um ihre Kunden nicht zu verlieren, würden sie vermutlich dem beliebtesten Anbieter eine Gratislizenz erteilen - trotz des Level-Playing-Field. Den kleineren Ölkonzernen vielleicht nicht, die dann ihr Benzin teurer verkaufen müssten und den größten Anbieter noch beliebter machten. Hier spielt das ebene Spielfeld dann plötzlich keine Rolle mehr.

Weil sich das ganze Konzept als unbrauchbar erwiesen hat, würden die Autokonzerne dann vor Gericht ziehen und den beliebten Ölkonzern verklagen, weil er von ihnen eine Gratislizenz erpresst hat. Ein kluger Richter würde dann vielleicht sagen: "Warum wolltet ihr unbedingt das Motorschutzrecht einführen und damit die bisherige Win-Win-Situation zerstören?" Das würden die Konzerne nicht verstehen und versuchen, das deutsche Motorschutz in ganz Europa einzuführen. Womit wir zum nächsten Mythos kommen.

2. Das europäische Leistungsschutzrecht ist wirkungsvoller als ein nationales

Die Behauptung tragen Befürworter des Leistungsschutzrechts wie eine Monstranz vor sich her. Dabei gibt es dafür keine rationale Erklärung. Dahinter steckt ein reines Wunschdenken oder eine Art Voodoo-Politik. Wer an dieses Argument glaubt, isst auch seinen Teller leer, damit am nächsten Tag die Sonne scheint.

Die Logik ist bestechend: Weil Europa viel größer ist als ein einzelnes Land, wird ein Konzern lieber in ganz Europa viel Geld bezahlen als in sehr großen Staaten wie Deutschland und Spanien gar nichts. Nach dem Motto: Wenn dir das Essen nicht schmeckt, kriegst du eine viel größere Portion, dann wirst du es schon hinunterkriegen.

Wirtschaftlich gesehen steckt dahinter das Konzept einer negativen Skalierung. Normalerweise werden Geschäftsmodelle, die im kleinen Maßstab erfolgreich sind, auf größere Gebiete ausgedehnt, skaliert. Hier ist es genau umgekehrt. In diesem Fall wird ein Konzept, das auf dem größten (Deutschland) und fünfgrößten (Spanien) Markt in der EU erwiesenermaßen nicht funktioniert hat, auf die gesamte EU erweitert.

Die Gefahr besteht allerdings, dass damit vor allem die negativen Effekte skaliert werden. Denn das Leistungsschutzrecht wird nicht nur territorial, sondern auch inhaltlich deutlich ausgedehnt. Die Folge: Es entsteht eine größere Rechtsunsicherheit darüber, wer künftig noch lizenzfrei Medieninhalte in welchem Umfang verwenden kann. Das gilt insbesondere für die Verlinkung von Inhalten.

Es ist jedoch gut möglich, dass genau das das Ziel des europäischen Leistungsschutzrechts ist, den Markt für Suchmaschinen und Newsaggregatoren europaweit kaputtzumachen. Das geht zumindest aus den Äußerungen eines Axel-Springer-Anwalts in einer Anhörung des Europaparlaments hervor. Doch offiziell wird dies natürlich nicht so kommuniziert.

In der Bibel empfiehlt der Apostel Paulus seiner Gemeinde: "Prüfet alles und behaltet das Gute." Doch die christlich-demokratischen Verfechter des Leistungsschutzrechts verkehren diese Weisheit gerade in ihr Gegenteil.

Beklaut Google wirklich die Verlage?

3. Ohne das Leistungsschutzrecht klauen sich Google und Co. die Inhalte der Medien

Das ist leider kein Mythos mehr, sondern eine ausgemachte Lüge. Sie wird auch dadurch nicht wahrer, dass der Präsident des deutschen Zeitungsverlegerverbandes, Mathias Döpfner, sie allen Ernstes kürzlich auf einer Medientagung verbreitete. Auch der Verhandlungsführer im Europaparlament, Axel Voss (CDU), behauptete dies in einem Interview. Alles Weitere zu dieser Thematik hat kürzlich Stefan Niggemeier auf Uebermedien.de ausführlich erklärt. Zum Glück für Döpfner und Voss gehört es ins Reich der Mythen, dass Lügnern eine lange Nase wächst.

Eine Variante des Mythos besteht darin, dass die Nutzer gar keine Artikel mehr lesen, weil ihnen die Überschriften bei Google reichen. So sagte die Grünen-Europaabgeordnete Helga Trüpel der Tageszeitung taz: "Aktuelle Studien zeigen, dass rund die Hälfte der Europäer die Nachrichten des Tages bei Google News liest, also dort durch die Textanreißer scrollt, aber nicht auf die Links klickt. Dann ist es doch klar, dass Anzeigenkunden eher bei Google werben als auf den Verlagsseiten." Das ist gleich doppelt gelogen. Erstens finden sich bei Google News schon länger keine Textanreißer mehr, sondern nur noch die reinen Überschriften. Zweitens hat es auf Google News noch nie Werbung gegeben.

Erstaunlicherweise gab es zuletzt tatsächlich einen Prozess, in dem es um das angeblich unerlaubte Übernehmen von Artikelinhalten ging. Doch den führte ein Zeitungsverlag nicht gegen Suchmaschinen oder Facebook. Stattdessen wollte der Axel-Springer-Verlag der Website Focus.de verbieten, per Bezahlschranke geschützte Inhalte im kostenlosen Internet nachzuerzählen. Unerhört. So etwas würde sich Google nie erlauben. Springer hat den Streit schließlich ohne Urteil beigelegt.

4. Ohne das Leistungsschutzrecht können Verlage nicht mehr überleben

Wie dramatisch die Lage der Medien ist, zeigt der schärfste Verfechter des Leistungsschutzrechts, der Axel-Springer-Konzern. Weil das Internet die Geschäftsmodelle der Verlage offensichtlich kaputt gemacht hat, hat er im vergangenen Jahr nur 300 Millionen Euro Gewinn gemacht. Zugegeben, verglichen mit den fast 13 Milliarden Dollar von Alphabet wirkt das wie Peanuts, doch richtig schlecht geht es dem Verlag nun auch wieder nicht. Außerdem verdient er das meiste Geld inzwischen mit seinen Digitalangeboten.

Oder wollen die Springer-Leute das Geld eigentlich gar nicht für sich erkämpfen, sondern setzen sich ganz uneigennützig für die kleinen Regionalverlage ein? Wer das glaubt ... Die klickstarken Angebote wie Bild.de oder Welt.de dürften von den Leistungsschutzrecht-Einnahmen mit am stärksten profitieren. "Wer hat, dem wird gegeben", heißt es bekanntlich in der Bibel. So hatte alleine Bild.de im Mai 2018 gut 100-mal so viele Visits wie eine durchschnittliche Tageszeitung.

Gerade für kleine Regionalverlage dürften vom imaginären Leistungsschutzrecht-Kuchen nur ein paar Krümel abfallen. In einer ausführlichen Analyse der digitalen Geschäftsmodelle von Lokalzeitungen im aktuellen Journalist spielt das Thema Leistungsschutzrecht daher keine Rolle. Kein Verleger setzt anscheinend darauf, damit signifikante Einnahmen zu erzielen.

Selbst wenn das Leistungsschutzrecht scheitern würde und alle Nachrichtenangebote von Suchmaschinen ausgelistet würden, würde Springer davon mit am stärksten profitieren. Denn dann gehen die Nutzer direkt auf die Homepages der Verlage, statt über Suchmaschinen oder soziale Medien. Und nutzen vermehrt die bekannten Marken, wie das Beispiel Spanien gezeigt hat. Möglicherweise ist genau das das Ziel des Leistungsschutzrechts.

IT-Konzerne für Zeitungsprobleme mitverantwortlich?

5. Die großen IT-Konzerne haben die Probleme der Verlage verursacht

Seit der Erfindung des sogenannten General-Anzeigers im 19. Jahrhundert hatten viele Zeitungen in ihrem Gebiet eine Art Nachrichten- und Anzeigenmonopol. Wer damit als Verleger keine zweistelligen Renditen erzielte, machte irgendetwas ziemlich falsch. Diese Monopole (Stichwort: Einzeitungskreis) wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits von kostenlosen Anzeigenblättern und Stadtmagazinen angegriffen. Das Internet und der demografische Wandel verschlimmerten die Lage noch. Die jungen Leute lesen Nachrichten kostenlos im Netz, die alten Abonnenten sterben weg. Die Folge ist ein rapider Auflagenverlust.

Hinzu kommt: Wer früher eine neue Wohnung suchte oder sein Auto verkaufen wollte, kam um eine gedruckte Anzeige in der Tageszeitung kaum herum. Sei es als Zeitungskäufer, sei es als Inserent. Der Verlust dieser Märkte führt zu weniger Verkäufen und geringeren Anzeigenerlösen. Auch überregionale Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung haben mit der Abwanderung der Stellenanzeigen ihren Goldesel verloren. Mit gravierenden finanziellen Folgen.

Dabei finden sich solche Rubrikenanzeigen gar nicht einmal bei Google oder Facebook. Die US-Konzerne haben vielmehr einen Markt für ganz neue Anzeigen geschaffen: Beispielsweise für Menschen, die etwas ganz Spezielles suchen, für zum Teil sehr spezifische Zielgruppen, die auf diese Weise nie so gezielt von einer Tageszeitung angesprochen werden könnten.

Und warum verlangen die Verlage kein Geld von Rubrikenangeboten im Internet zurück, beispielsweise von Immonet.de oder Parship? Ach so, die gehören oder gehörten ja schon den Verlagen wie Axel Springer oder Georg von Holtzbrinck.

6. Selbst Google hat das Leistungsschutzrecht akzeptiert und macht keine Kampagne dagegen

Mit diesem Argument ging kürzlich die Europaabgeordnete und Leistungsschutzrecht-Befürworterin Helga Trüpel (Grüne) hausieren. Nach dem Motto: Wenn sogar Google keine großangelegte Kampagne dagegen fährt, wollen die jetzt wirklich bezahlen und alles wird gut. Doch das ist reines Wunschdenken (siehe Punkt 2). Warum sollte Google mit großem Aufwand gegen ein Gesetz lobbyieren, mit dem es in Deutschland gute Erfahrungen gemacht hat und als einziges wirklich profitiert hat?

Auch in anderen europäischen Staaten würde das Unternehmen versuchen, von den Medien einen Gratislizenz zu bekommen. Und diese vermutlich auch erhalten, wenn es rechtlich erlaubt wäre. Kleinere Suchmaschinenanbieter oder soziale Netzwerke würden hingegen in die Röhre schauen. Ohne es zu merken, bestätigt Trüpel damit nur, wovor die Gegner des Leistungsschutzrechts, darunter ihre Parteikollegen im Deutschen Bundestag, regelmäßig warnen.

Ist die Verlinkung wie bisher noch möglich?

7. Das Leistungsschutzrecht hilft gegen Fake-News

Mit diesem Argument begründete im vergangenen Jahr die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament ihre Zustimmung für das Leistungsschutzrecht. Qualitätsmedien brauchen Geld, und das sollen sie durch das Leistungsschutzrecht bekommen. Doch selbst CDU-Netzpolitiker wie Thomas Jarzombek befürchten das Gegenteil. Wenn Google solche Medien auslisten sollte, die auf dem Leistungsschutzrecht beharren, werden möglicherweise andere Medien weiter vorne angezeigt, die sich überhaupt nicht um Qualität kümmern.

Zudem ergab eine Studie der Stiftung Neue Verantwortung, dass im Bundestagswahlkampf 2017 gerade große Medien wie Bild.de oder sogar die Nachrichtenagentur dpa zur Verbreitung von Fake-News beigetragen haben. Inzwischen hat Berichterstatter Axel Voss das Argument stillschweigend in seinem Entwurf fallen gelassen.

8. Vom Leistungsschutzrecht profitieren auch die Journalisten

Mit diesem Mythos sollen vermutlich Journalisten geködert werden, um positiv über das Leistungsschutzrecht zu berichten oder zumindest nicht kritisch darüber zu schreiben. Denn leider bleibt festzuhalten: Die deutschen Verlage haben bislang gut 10 Millionen Euro an Gerichtskosten für das Leistungsschutzrecht ausgegeben, aber nicht einmal ein Zehntel davon eingenommen. Anstatt Juristen zu bezahlen, hätten mit dem Geld etliche Journalisten eingestellt werden können. Auf europäischer Ebene dürfte das nicht anders sein.

Zudem ist geplant, dass mit Artikel 12 der Urheberrechtsrichtlinie die Mitgliedstaaten das Recht erhalten, die 2016 gerichtlich verbotene Verlegerbeteiligung bei Verwertungsgesellschaften wieder einzuführen. Das heißt: Die Urheberrechtsreform dürfte den Autoren zum Teil hohe Einnahmeverluste verursachen. Wenn die Verlage den Autoren wirklich etwas Gutes tun wollten, würden sie beispielsweise auf die Verlegerbeteiligung verzichten.

9. Das Leistungsschutzrecht erlaubt weiterhin die Verlinkung von Texten

Das kommt künftig leider ganz darauf an. Je nachdem, welche Version des Leistungsschutzrechts am Ende beschlossen wird, könnte es schwierig werden, die Überschrift eines Zeitungsartikels zu verwenden, um auf den Text zu verlinken. Davon wären nicht nur kommerzielle Suchmaschinen, sondern auch freie Online-Enzyklopädien wie die Wikipedia betroffen. Die übliche Verlinkung von Artikeln in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook könnte ebenfalls lizenzpflichtig werden. Der aktuelle Vorschlag von Voss sieht nur noch Ausnahmen für eine "legitime private und nicht-kommerzielle Nutzung" durch "individuelle Nutzer" vor.

Im schlimmsten Fall droht sogar eine Zersplitterung der Link-Regeln, wenn der Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten sich durchsetzt. Jedes Land könnte in einem gewissen Rahmen selbst festlegen, welche Verlinkung lizenzpflichtig ist. Das wäre das Gegenteil eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts in Europa und würde vermutlich dazu führen, dass sich die schärfste Version des Leistungsschutzrechts durchsetzen würde.

10. Das Leistungsschutzrecht ist Lobbyismus pur und zeigt auf erschreckende Weise die enge Verquickung zwischen den deutschen Verlagen und der CDU/CSU

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