myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] EuGH-Urteil: Internetanschluss für die ganze Familie - Filesharer haften trotzdem

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 18.10.18, 12:04   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
BLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt Punkte
Standard EuGH-Urteil: Internetanschluss für die ganze Familie - Filesharer haften trotzdem

Zitat:
Ein Hörbuch landet illegal im Netz, doch es gibt mehrere Anschlussnutzer, die es hochgeladen haben könnten. Der EuGH hat nun über die Haftungsfrage entschieden.

Ein Internetanschluss, mehrere Nutzer: So dürfte der Netzzugang in vielen Familien oder WGs geregelt sein. Ein Familienmitglied hält den Vertrag, alle Haushaltsmitglieder surfen mit im Netz. Doch wer haftet, wenn die Verbindung genutzt wird, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen? Hält die Nutzergruppe dicht, kommen schließlich prinzipiell mehrere Verdächtige in Frage.

In dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof nun ein Urteil gefällt. Er entschied: Inhaber eines Internetanschlusses können sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten (Rechtssache C-149/17).

In dem Fall hatte der Verlag Bastei-Lübbe gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde. Der Inhaber bestreitet, dass er es gewesen sei, und argumentiert, auch seine Eltern hätten Zugriff auf den Anschluss gehabt. Laut deutscher Rechtssprechung muss wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden.

Insofern wäre nicht eindeutig zu klären, wer die Urheberrechte verletzt hatte. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen und um eine Auslegung der EU-Vorschriften gebeten.

EuGH betont Gleichgewicht diverser Grundrechte

Der EuGH betonte in seinem Urteil, dass es ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Grundrechten geben müsse. "An einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird", entschieden die Richter.

Wenn ein nationales Gericht keine Beweismittel zu Familienmitgliedern verlangen könne und das die Identifizierung eines Täters unmöglich mache, würden dadurch dem Inhaber des Urheberrechts zustehende Grundrechte des geistigen Eigentums beeinträchtigt.

Das Gericht folgte damit der Einschätzung eines EU-Gutachters aus dem Sommer. Das Urteil im konkreten Fall muss nun das Landgericht München fällen.

Deutsche Gerichte verhandelten bereits ähnliche Streitigkeiten. In einem vielbeachteten Fall, ebenfalls aus München, war ein Album von Sängerin Rihanna illegal ins Netz gestellt worden. Die Eltern wollten aber auf eine Schadensersatzklage der Plattenfirma hin nicht sagen, welches ihrer drei Kinder für das illegale Hochladen verantwortlich war.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellte 2017 daraufhin klar, dass in diesem Fall die Eltern haftbar gemacht werden können.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
BLACKY74 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
WISODONIT (18.10.18), Wornat1959 (18.10.18)
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:57 Uhr.


Sitemap

().