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myGully |
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12.10.18, 13:36
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Wiener Wohnen muss Namensschilder entfernen
Zitat:
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt jetzt Wiener Wohnen: Nachnamen von Mieterinnen und Mietern dürfen nicht mehr auf Gegensprechanlagen stehen. Also wird jetzt in ca. 2.000 Wohnanlagen auf Top-Nummern umgerüstet.
Grund für die Umrüstung ist die DSGVO. Ein Mieter hatte angefragt, warum sein Name ersichtlich sei. Daraufhin prüfte die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung 63 den Sachverhalt. Das Ergebnis: Alle Namensschilder müssen weg. Also hat das klassische Klingelschild bei Wiener Wohnen jetzt ausgedient, statt Nachnamen würden nun auf der Gegensprechanlage neutrale Top-Nummern angebracht, schildert Wiener-Wohnen-Sprecher Markus Leitgeb.
Namen auf der Gegensprechanlage gibt es bei Wiener Wohnen nicht mehr
Name kann danach wieder angebracht werden
„Das sind 220.000 Wohnungen in rund 2.000 Wohnanlagen, bei denen wir jetzt kontinuierlich die Gegensprechanlagen umstellen müssen“, so Leitgeb. Bis alle getauscht sind, dauert es. Man sei aber zuversichtlich, dass der Tausch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werde.
Die Regelung betrifft nicht nur Wiener Wohnen, sondern auch andere Hausverwaltungen, private Vermieter und jede Genossenschaft. Wer seinen Namen am Klingelschild behalten will, könne das tun, so Leitgeb: „Jede Mieterin und jeder Mieter im Gemeindebau kann es ebenso machen wie in einer Genossenschaft oder einem Privatbau: sich ein Pickerl oder ein kleines Kärtchen nehmen und die Nummer mit dem Familiennamen oder einem anderen Erkennungszeichen bekleben. Seitens Wiener Wohnen dürfen wir das aber nicht mehr.“
ARGE Daten sieht auch Privatvermieter gefordert
Auch Datenschützer sehen nicht nur die kommunale Hausverwaltung gefordert. Auch jeder private Vermieter oder jede Genossenschaft betreffe die Pflicht der Geheimhaltung, ließ die ARGE Daten am Freitag wissen. Und sie empfiehlt Betroffenen, Schadenersatz zu fordern. Laut ARGE Daten ist diese Lösung die „einzige rechtskonforme Vorgangsweise“. Das Verbot der Kenntlichmachung bestehe aber schon länger. „Diese Verpflichtung zur Anonymität ist nicht neu und gilt seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft“, hieß es in einer Stellungnahme.
Verstoßen Hausverwaltungen bzw. Vermieter gegen die Regelung, könne man Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, wobei dies zu einem „eher zahnlosen Verwaltungsverfahren“ führe, „das relativ langwierig ist und für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen hat“. Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht.
Rund 1.000 Euro Schadenersatz
Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung. „Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1.000 Euro pro Betroffenen betragen hat“, so ARGE Daten. Sie empfiehlt nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Absurde Auswüchse.
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12.10.18, 13:51
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.202
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War aber wohl schon vorher nicht erlaubt .....
Zitat:
Diese Verpflichtung zur Anonymität ist nicht neu und gilt seit 1980,
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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13.10.18, 08:38
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#3
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 3.971
Bedankt: 2.995
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Bemerkenswert.
Fuer Zusteller aber besser. Alle haben den gleichen Namen im Bau
App
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13.10.18, 09:08
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Spätestens wenn Paketboten und Lieferservice öfter mal falsch klingeln, werden die Leute ihre Namensschilder wieder haben wollen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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13.10.18, 11:05
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#5
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.202
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Ist es nicht einfacher, wenn der Zusteller liest Hoferstr 7, App. 8 statt Huber, wo er erst suchen muss ? Jedes Klingelschild ablesen muß.
Nummerierungen erfasst man deutlich schneller als 30 verschiedene Klingelnamen ....
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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13.10.18, 12:58
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Dann muss der Paketdienst, Zusteller, Lieferdienst aber erst mal die Nummern abklappern. Oder klingelt halt überall
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13.10.18, 13:15
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.202
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Zitat:
Zitat von Destiny
Dann muss der Paketdienst, Zusteller, Lieferdienst aber erst mal die Nummern abklappern. Oder klingelt halt überall
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Du wirst doch in der Lage sein, bei Bestellungen zum Beispiel, das Adressfeld korrekt auszufüllen... App. 8 oder Huber / 8
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13.10.18, 14:07
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#8
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.859
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Oder Postleitzahl plus Hausnummer ergibt Wohnung/Haus. Name kann vergessen werden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei betaalpha:
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13.10.18, 16:53
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#9
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.271
Bedankt: 6.967
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Zitat:
Zitat von Destiny
Dann muss der Paketdienst, Zusteller, Lieferdienst aber erst mal die Nummern abklappern. Oder klingelt halt überall
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Und heute macht er was? Richtig, alle Namen abklappern. Krass, wesentlicher Unterschied
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13.10.18, 17:14
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#10
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Der Mieter selbst darf ja seinen Namen am Klingelschild aufkleben.
Und das werden die meisten auch machen denke ich.
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13.10.18, 22:48
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Und heute macht er was? Richtig, alle Namen abklappern. Krass, wesentlicher Unterschied
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Ist aber einfacher, als wer weiß wie viele Zahlen abzuklappern. Bei einem kleinen Haus weniger schlimm, aber ich denke da an die richtig großen Hochhäuser mit 15 und mehr Stockwerken und die Problematik Seitenflügen, Hinterhaus usw.
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13.10.18, 23:10
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#12
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.271
Bedankt: 6.967
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Du schreibst bei einer Bestellung anstatt deinem Namen dort nun eine Nummer - und an deinem Briefkasten steht eben jene. Vorher stand bei der Bestellung dein Name auf dem Bestellzettel und dann an deinem Briefkasten. Was ist daran für den Postmenschen nun herausfordernder? Ganz ehrlich, ich verstehe es nicht.
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Urlaubsmodus
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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14.10.18, 08:07
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#13
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 188
Bedankt: 147
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Zitat:
Zitat von Destiny
[Namen zu suchen] Ist aber einfacher, als wer weiß wie viele Zahlen abzuklappern.
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Meine Wohnlage: WG-Wohnung in einem Haus mit seehr vielen Wohnungen.
Folge: Die Post hat schon mehrere Briefe an mich zurück an den Absender geschickt weil ich unter der Adresse nicht ermittelt werden kann.
Da in vielen der WG-Wohnungen mehrere Namen am Briefkasten (und auch Klingel stehen), brauchen Besucher, Freunde, Post, und Pizza-Lieferdienst immer EWIG um Briefkasten oder Klingel zu finden.
Deswegen gebe ich schon jetzt häufig die Wohnungsnummer mit an, die sind nämlich in aufsteigender Reihenfolge an Briefkästen und Klingel angebracht und innerhalb von 2 Sekunden zu finden.
Das die Zahlen sortiert sind, ist aber natürlich auch eine Vorraussetzung zum schnellen finden. Aber so eine Klingelanlage lässt sich im Notfall ja auch umkabeln.
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Teconas:
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14.10.18, 12:45
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#14
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 3.971
Bedankt: 2.995
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Also waere da noch Potential a la IBAN
z.B DE30845/45/14/A13
Land Postleitzahl strassennummer gebaeudenummer appartementnummer..
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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14.10.18, 14:26
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#15
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Zitat:
Das die Zahlen sortiert sind, ist aber natürlich auch eine Vorraussetzung zum schnellen finden.
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Sonst geht es dem Briefträger so, wie bei mir hier. Die Hausnummern wurden im Baujahr des Hauses vergeben. Da liegt dann die Nummer 3 neben der Nummer 145, und das über viele Kilometer zwischen Feld, Wald und Wiesen verstreut. Da hat schon so mancher Neuling unter den Briefträgern die Nerven weggeschmissen und gekündigt.
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18.10.18, 16:09
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#16
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
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Zitat:
"Entbehrt jeder Grundlage" Klingelschilder nicht von DSGVO betroffen
Über die Frage, ob das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen den Datenschutz verstößt, entbrennt ein heftiger Streit. Den Namen an der Klingel zu zeigen, ist laut Datenschutzbehörde erlaubt. Alle zu entfernen, wäre außerdem "wirtschaftlicher Wahnsinn".
Der Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, sagte Verbands-Präsident Kai Warnecke n-tv.
Müssen Vermieter jetzt also die Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. "Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen sei "weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen", stellte Voßhoff klar. Deshalb falle es in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
In besonderen Fällen käme für Mieter ein "Widerspruchsrecht" in Betracht. Voßhoff mahnte vor diesem Hintergrund, Vermietervereinigungen müssten sich die Rechtslage anschauen, bevor sie Empfehlungen herausgäben. Als Option schlägt die Berliner Datenschutzbehörde Vermietern vor, den Mietern bei Neuvermietung die Wahl zu lassen. Alle Namensschilder von Altmietern zu entfernen, wäre dagegen "wirtschaftlicher Wahnsinn", sagte Sprecherin Saskia Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde die Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld für unwahrscheinlich.
"Ein Versuch, die DSGVO zu diskreditieren"
"Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern", schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, "entbehrt jeder Grundlage", da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein "berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO" vor. Artikel 6 sieht vor, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten - in diesem Fall der Name am Klingelschild - rechtmäßig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Auch die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken sieht in der Diskussion lediglich einen Versuch, "die DSGVO zu diskreditieren und die Menschen zu verunsichern". "Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet keine Namen auf Klingelschildern", sagt sie. Jeder könne selbst entscheiden, was an der Haustür stehe - "Datenschutz ist informationelle Selbstbestimmung".
Vor rund einer Woche hatte bereits die österreichische Hausverwaltung "Wiener Wohnen" für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220.000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätze die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse selbst einen Aufkleber anbringen.
Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kleinere Betriebe, Vereine und Ehrenamtliche meldeten dabei immer wieder Sorgen vor missbräuchlichen Abmahnungen an.
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
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18.10.18, 16:36
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#17
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Wieder ein Fall von "Gold-Plating", dem Übererfüllung von EU-Richtlinien und Verordnungen. Österreich ist da ganz vorne mit dabei, und macht damit die EU zum Hassobjekt. Beispiel gefällig?
Zitat:
"Wir legen den Gesetzestext sehr eng aus", sagt Fischler. Die Folge sind oft umstrittene Rechtsvorschriften wie jene zu Küchenschneidbrettern und Kochlöffeln, bei denen die EU angeblich vorschreiben würde, dass sie nicht aus Holz sein dürften. In der entsprechenden EU-Richtlinie zur Lebensmittelhygiene ist davon aber gar nichts zu lesen. Es heißt darin bloß, dass Utensilien "so gebaut, beschaffen und instand gehalten sein [müssen], dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich ist".
Davon, dass kein Holz, sondern Plastik zu verwenden sei, ist tatsächlich nichts zu lesen. "Das hat nur ein österreichischer Beamter so interpretiert", sagt Fischler. Ein anderes, wohlbekanntes Beispiel ist die Allergenverordnung der EU, die zu großer Aufregung in Österreich geführt hat. Allerdings nur hier, wie Paul Schmidt, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik, erzählt: "In keinem anderen Land war das ein Problem, weil dort ein Kellner über die Allergene informiert. Bei uns wurde das vollkommen übererfüllt."
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht.
Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien „einfach falsch“.
Wiener Wohnen bleibt auch nach der Kommissionsklarstellung dabei und setzt den Austausch der Namensschilder auf den Klingelbrettern der Gemeindebauten fort.
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Die SPÖ sollte sich um die krachenden Parteiprobleme kümmern, nicht um den Austausch von Klingelschildern.
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