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myGully |
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17.07.18, 17:10
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#1
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
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"Für Koks, Nutten und Waffen "Kuriose Verwendungszwecke ärgern Banken
Zitat:
So manchen Leuten ist eine normale Überweisung mit Angabe des Verwendungszwecks einfach zu langweilig. Doch bei humorvollen Alternativen ist oft Vorsicht geboten. Denn wer denkt, der Witz bleibe nur unter Freunden, der irrt gewaltig.
"Waffenfähiges Plutonium", "Für Koks und Nutten" oder "Danke für die Niere": Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld "Verwendungszweck" einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen. Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu finden.
Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln. Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. "Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen", sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes.
"Der Schabernack belastet eine Verwaltung", beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit "immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke ("Koks, Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht", "Waffenfähiges Plutonium") kamen". Dies habe mittlerweile aber aufgehört.
Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, eine Einstellung des Verfahrens sei aber wahrscheinlich. Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendungszwecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke wie "Danke für letzte Nacht", "Geld stinkt nicht", "Suche reife Frauen ab 60" oder "deine Armut kotzt mich an". Wenn bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen so etwas auch tatsächlich in der Betreffzeile stünde, wäre das schon eigenartig.
Genauso wenig sagen natürlich "Almosen", "endlich Millionär" oder "haste mal ne Mark?" etwas über den Wohlstand des Kontoinhabers aus. Dennoch: "Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen", erläutert der Bundesverband deutscher Banken. Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die "Financial Intelligence Unit" (FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.
Berechtigter Kündigungsgrund für Banken
Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendungszwecken um "ganz, ganz seltene Einzelfälle". Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigter Kündigungsgrund für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben - dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflichtet.
In Deutschland werden nach Statistiken der Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisungen getätigt. Das sind täglich rund 17 Millionen Transaktionen. Auch wenn Geldhäuser bei Überweisungen nur vereinzelt Stichproben machen, verdeutlichen diese Zahlen schon die Dimensionen des Aufwands. Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der Geldinstitute und Kunden.
Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfängliche Witze wählen. Ein paar Vorschläge aus dem Netz: "Kauf dir ein Snickers", "Mitgliedsbeitrag Justin Bieber-Fanclub", "Hier, du Kapitalist" oder "Make Überweisungen great again".
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BLACKY74:
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17.07.18, 17:36
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#2
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 669
Bedankt: 308
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Wie, man darf den Strafzettel nicht mit "für sexuelle Dienstleistungen" im Verwendungszweck bezahlen?
Ich sag schon seit geraumer Zeit, man macht sich ab dem Aufstehen mit irgendwas strafbar, bekommt jetzt jeder Schüler ein Pflichtfach "Rechtskunde im Alltag"? Oder vorsorglich gleich zwei Jahre Knast.
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17.07.18, 17:52
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.892
Bedankt: 21.180
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Zitat:
Zitat von dieterthehaack
Wie, man darf den Strafzettel nicht mit "für sexuelle Dienstleistungen" im Verwendungszweck bezahlen?
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Wie könnte man die Zahlung zuordnen?
Ein derartiger "Verwendungszweck" würde ja voraussetzen, dass beide Seiten über die erforderlichen Mittel verfügten....
Den Rest lasse ich lieber unkommentiert.
Ich kann das durchaus verstehen, dass solche Angaben zu einem Mehraufwand führen und die Arbeit der Prüfer deutlich erschweren. Im heutigen Zeitalter der enormen kriminellen Möglichkeiten durchaus berechtigt. Es gibt hunderte Ausweichmöglichkeiten, solche Zahlungen abseits dem Empfänger zu kommentieren.
Ich kann mich aber gut an meine Banklehre zurück erinnern:
Weil ich ja als Bankangestellter keine Kontoführungs-/ und Überweisungsgebühren bezahlen musste, habe ich meinen Kumpels immer mit einem Pfennig einen "Witz im Verwendungszweck" überwiesen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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17.07.18, 22:31
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#4
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Vor knapp zehn Jahren bekam ich von einer Freundin mal Kohle mit dem Zweck "Zuschuss für die Penisvergrößerung" überwiesen (tja, wenn die mich mal nackig gesehen hätte ), von Kumpels anderen Quatsch, meistens mit Bezug zu Bier .
Jetzt gibt's nur noch seriöse Zeichenkombinationen :/.
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Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
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17.07.18, 22:49
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#5
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 669
Bedankt: 308
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Wie könnte man die Zahlung zuordnen?
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Man nimmt einfach den Verwendungszweck in der ersten Zeile, und nicht den in der zweiten...
Dass Banker lieber keine Kommentare zur täglichen Selbstkriminellmachung abgeben möchten, kann ich sogar verstehen. Hab ich doch mal als "Beisitzer" einer Anlageberatung meiner Ex-Freundin und ihrem Bankmenschen zuschauen dürfen.
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