Wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten ist in Deutschland ein „Reichsbürger“ zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete heute die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte.
Wolfgang P. hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Dabei starb ein Polizist, zwei weitere wurden verletzt. Die Spezialeinheit sollte helfen, die rund 30 Waffen im Haus von P. zu beschlagnahmen. Denn bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.
Staatsanwalt: Tat von langer Hand geplant
Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal heute mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis. „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik Deutschland, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.
Staatsanwalt Matthias Held hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als „dilettantisch“ und unnötig.