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myGully |
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19.10.17, 11:27
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Ab heute gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrssünder.
Zitat:
Viele Strafen werden deutlich höher - in einem Fall sogar um das Zehnfache.
Ab sofort müssen Verkehrssünder für viele Vergehen deutlich mehr zahlen. In einigen Fällen kommen auch zusätzliche Punkte auf’s Konto in Flensburg. Hier ein paar Beispiele.
Handy am Steuer oder beim Radfahren
Wer mit dem Handy in der Hand beim Fahren erwischt wird, musste zuletzt 60 Euro zahlen. Ab heute sind es mindestens 100 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Es könnte aber noch teurer werden - zum Beispiel wenn jemand gefährdet wird. Im schlimmsten Fall sind 150 Euro Bußgeld möglich und ein einmonatiges Fahrverbot kommt noch obendrauf.
Das gilt übrigens auch für andere elektronische Geräte, die ablenken könnten – wie Tablets, Laptops oder auch das Navi. Das bedeutet: Nur wenn der Wagen steht und der Motor aus ist, darf ich die Geräte benutzen. Übrigens wird’s auch für Radfahrer teurer. Während des Fahrens mit dem Handy rumspielen, kostet jetzt nicht mehr 25 Euro, sondern 55 Euro.
Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer
Bisher waren gerade mal 20 Euro fällig, wenn Autofahrer keinen Platz für Rettungsfahrzeuge gemacht haben. Ab sofort sind dafür mindestens 200 Euro Bußgeld fällig, und es kommen zwei Punkte in Flensburg dazu. Besteht außerdem eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es sogar bis zu 320 Euro teuer werden und es droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Neu: Verhüllt am Steuer ist nicht erlaubt
Ab sofort gilt außerdem ein Verhüllungsverbot beim Fahren. Wer am Steuer eine Ski- oder Karnevalsmaske aufhat oder sein Gesicht anders verdeckt, zum Beispiel mit Burka oder Nikab, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ein Grund ist: Der Fahrer soll auf einem Blitzer-Foto zu erkennen sein.
Hier der Link zum Bußgeldkatalog 2017 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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19.10.17, 13:47
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 861
Bedankt: 587
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- zum Beispiel mit Burka oder Nikab, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ein Grund ist: Der Fahrer soll auf einem Blitzer-Foto zu erkennen sein.-
na da warten wir mal ab, was es dazu noch alles geben wir.
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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19.10.17, 15:31
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#3
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Diese Klientel wird der Bußgeldkatalog nicht stören bei einem Tagesbudget bis zu 1000.- Euro. *LOL*
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Zitat:
Europa - Lukrative Klientel
Burka-Verbot treibt arabische Touristen nach Bayern
Von Hanna Jochum | Veröffentlicht am 27.07.2012 | Lesedauer: 4 Minuten
Der Freistaat profitiert vom Burka-Verbot in anderen Ländern: Es kommen immer mehr Urlauber aus den arabischen Golfstaaten. Hotels locken mit ungewöhnlichen Extras, denn die Gäste haben viel Geld.
Sie werfen Schneebälle auf der Zugspitze, flanieren durch Münchens Einkaufsmeilen oder bestaunen Luxuskarossen in der BMW-Welt: Immer mehr Touristen aus den arabischen Golfstaaten zieht es nach Bayern.
Viele der Frauen sind von Kopf bis Fuß in schwarze Gewänder gehüllt, ihre Gesichter verschleiert – sie tragen Burka oder Niqab. Dass dieses Bild im Freistaat zur Gewohnheit geworden ist, liegt auch am Burka-Verbot in anderen Ländern Europas.
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der arabischen Urlauber in Bayern kontinuierlich an: Dem Wirtschaftsministerium und dem Tourismusverband Bayern Tourismus Marketing zufolge hat sie sich seit 2002 vervierfacht. Allein von Januar bis Mai 2012 kamen knapp 36.000 Gäste – eine Steigerung von mehr als 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
In dieser Periode verzeichnete München nach Angaben des Tourismusamts sogar ein Plus von fast 28 Prozent. Die BMW-Welt zählte von April bis Juni 15.000 arabische Gäste. Im Vergleichsquartal 2008 waren es nur halb so viele. Und für die Sommermonate – die Hauptreisezeit der arabischen Touristen – werden noch mehr Besucher erwartet.
Burka-Verbot in Frankreich kommt Bayern zugute
„Generell ist es so, dass Bayern und besonders München wichtige Reiseziele für Gäste aus den arabischen Ländern sind“, sagt der Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Frank-Ulrich John. Der Freistaat sei eine sichere Destination mit einem angenehmen Klima. Hinzu komme die gute medizinische Versorgung.
Aber vor allem der Verbotseifer der Nachbarn begünstige die steigende Beliebtheit Bayerns: Frankreich und Belgien verprellten in den vergangenen beiden Jahren Urlauber mit einem Burka-Verbot. „Ich bin mir sicher, dass viele Araber ausweichen und Bayern eine gute Alternative ist“, meint John.
München ist das neue Paris
Die Annahme belegen Zahlen aus dem Wirtschaftsministerium: Kamen 2009 „nur“ 89.000 arabische Touristen, explodierten die Zahlen 2010 förmlich: Rund 125.000 Gäste urlaubten in Bayern, nachdem das französische Parlament das Tragen des Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit untersagt hatte.
Damals begann das Tourismusamt Nürnberg sogar, die Gäste aus den Golfstaaten gesondert aufzuführen. Auch in Nürnberg sei die Zahl der arabischen Gäste gestiegen, hieß es.
Das neue Paris oder London für die Gäste aus dem arabischen Raum ist jedoch München, rund 85 Prozent verweilen in der Landeshauptstadt. Das Tourismusamt bestätigt: „Tatsache ist, dass die arabischen Gäste sich in München sicher, willkommen und in ihrer Kultur angenommen fühlen“, sagt eine Sprecherin. Entsprechend viel Geld geben sie aus: Bis zu 1000 Euro am Tag liegen im Budget.
Minibars ohne Alkohol und ein Kompass
Für Hotelbetreiber sind die zahlungskräftigen Besucher ein Segen. „Die bayerische Hotellerie freut sich sehr über arabische Gäste, weil sie mehr Geld ausgeben, länger bleiben und in der Regel mehrere Zimmer oder ganze Etagen buchen“, erklärt John.
Um die Kundschaft anzulocken, lassen sich die Hotels einiges einfallen. Die Extras reichten von speziell geschulten Köchen über alkoholfrei bestückte Minibars bis hin zu Beduinenzelten im Vorhof, zählt John auf.
Gern wird in höherklassigen Hotels ein Kompass als Willkommensgeschenk gereicht – damit der religiöse Gast weiß, wo Mekka liegt. Darüber hinaus arbeiten die Hotels eng mit Markenläden zusammen, bieten „Personal Shopping“ oder kooperieren mit Automobilherstellern.
Arabische Gäste werden selbst zur Attraktion
Auch Ausflüge auf die Zugspitze stehen bei der wachsenden Kundschaft aus dem arabischen Raum hoch im Kurs. Die Gästezahlen galoppierten regelrecht davon, berichtet der Marketingleiter der Zugspitzbahn, Klaus Schanda.
„Wir werden in diesem Jahr 20.000 bis 25.000 Gäste auf dem Berg haben“, schätzt er. Für die anspruchsvolle Klientel wurde ein Gebetshaus errichtet und für die Flyer hat die Marketingabteilung ein Bild ohne das Zugspitzkreuz gewählt.
Zugleich werden die arabischen Gäste selbst zum Touristenmagneten. Es soll laut Schanda bereits Menschen geben, die extra zum „Araber-im-Schnee-Watching“ anreisen: Es gleiche einem Spektakel, wenn die Besucher aus dem Orient erstmals Schneebälle formten, in Sandalen über das weiße Pulver stiefelten und ihre Familien – samt Frauen in Burka – quietschend über die Rodelbahn sausten.
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Quelle:
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
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19.10.17, 15:35
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2015
Beiträge: 105
Bedankt: 129
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Naja, Einhaltung des Religionszwanges wiegt höher, würde ich sagen. Diese Regel hat Gott gemacht, die andere nur Menschen
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19.10.17, 22:46
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#5
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 648
Bedankt: 4.757
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Zitat:
Zitat von Samonuske
- zum Beispiel mit Burka oder Nikab, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ein Grund ist: Der Fahrer soll auf einem Blitzer-Foto zu erkennen sein.
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Na ja, ich meine mit Kopftuch ist es schon kritisch bezüglich Erkennung.
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20.10.17, 07:23
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von Dino99
Na ja, ich meine mit Kopftuch ist es schon kritisch bezüglich Erkennung.
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Mit einer Baseballcap auch ...... sofort verbieten !!!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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20.10.17, 07:43
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Im Grunde war eine eingeschränkte Sicht eines Kfz-Lenkers schon vorher durch den § 1 der StVO erfasst, nur wollte man es jetzt etwas präziser gesetzlich regeln.
Ua. eine typisch deutsche Genauigkeit und Perfektion. Alles muss doch seine Ordnung haben und sehr genau geregelt sein.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
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20.10.17, 09:53
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#8
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.892
Bedankt: 21.179
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Dann alle Verhüllten ab aufs Motorrad, denn dann greift das Verhüllungsverbot nicht mehr (§21a StVO)
Für den vermummten Bankräuber, der mit dem PKW zur "Arbeit" fährt, wirds natürlich doppelt so übel im Falle einer Verurteilung/Bestrafung ("Bankraub" und Verstoss gegen § 23 StVO), da bei ihm dies leider nicht als Tateinheit gewertet werden kann. Er hätte ja auch zur "Arbeit" laufen können ^^
ja mei... jetzt ist es halt so.
Es trifft im Übrigen nur sehr sehr sehr selten im Geltungsbereich der StVO zu.
Auch wenn manche verhüllte Damen in ihrem Heimatland mittlerweile Autofahren dürfen, werden sie wohl kaum den Rolls hier durch die Gegend kutschieren...
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21.10.17, 08:09
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#9
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 3.979
Bedankt: 2.999
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Wenn ich ueber die Woche zurueckblicke, scheint es mit dem Handyverbot/smartfonverbot am Lenker nicht sonderlich durchgedrungen zu sein.
Ist immer wieder abenteuerlich zu sehen wie im Innenstadtbereich herumgefuhrwerkt wird um Nichtiges dem Naechsten mitzuteilen.
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21.10.17, 09:03
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#10
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Mir wäre ein Monat Fahrverbot für Falschparker auf Behindertenparkplätzen lieber. Sehe das so oft !
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