Zwar spät (bin etwas schreibfaul), aber ich dachte es bestünde grösseres Interesse daran.
Wenn ich mich recht entsinne (wie meine Recherche danach bestätigte), dann benötigt ein zweiter Vizekanzler schon eine Grundgesetzänderung.
Art. 69 GG spricht im Singular, nicht Plural !!!
Diese wiederum käme nur durch eine 2/3-Mehrheit des Bundestages zustande, was aufgrund der momentanen Verhältnisse wohl nie zu schaffen wäre.
Siehe auch Art. 79 GG.
Haben die Grünen in Staatsbürgerkunde
(so hiess das Fach während meiner Ausbildung) geschlafen?