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myGully |
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22.09.17, 21:33
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Österreich: Vermummungsgesetz ab 1.10.17
Zitat:
Ab Anfang Oktober gilt in Österreich das von SPÖ und ÖVP beschlossene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, vulgo: Burka-Verbot. Es bringt rechtliche Grauzonen mit sich.
Wien. Die Polizei werde das neue Gesetz „behutsam, aber konsequent umsetzen“, kündigte die Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, am Donnerstag an. Sie sprach dabei vom politisch heiklen Regelwerk, nämlich vom Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, besser bekannt unter dem verkürzenden Schlagwort Burka-Verbot.
1. Was besagt das mit 1. Oktober in Kraft tretende Gesetz? Wo genau und für welche Personen gilt es?
Wichtigste Passage: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind“, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Konkret: eine Geldstrafe bis zu 150 Euro. Die Polizei kann je nach Einschätzung des Einzelfalls auch nur einen Bruchteil dieser Summe verlangen. Das Gesetz richtet sich an alle in Österreich aufhältigen Personen. Und gilt in der Öffentlichkeit. Auch in öffentlichen Gebäuden (etwa Schulen), Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln.
2. Welche Verhüllungen sind definitiv verboten? Wie ist das mit Atemschutzmasken?
Das Gesetz zielt politisch auf das Verbot der Vollverschleierung streng konservativer Musliminnen ab, ist aber – nicht zuletzt, um verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg zu gehen – religionsneutral formuliert. Untersagt sind Gesichtsverschleierungen (wobei laut Kardeis unter Gesichtsfeld jenes zwischen Kinn und Haaransatz gemeint ist) – etwa durch das Tragen einer Burka oder vergleichbarer muslimischer Bekleidungsstücke. Auch nicht erlaubt sind Vermummungen durch Schals oder das Tragen von Masken, sofern es nicht bestimmte Notwendigkeiten dafür gibt. Auch das Tragen von Atemschutzmasken (man sieht das oft bei asiatischen Touristen) ist verboten, es sei denn, Österreich erlässt eine Smogwarnung.
3.Was ist weiterhin erlaubt? Welche Ausnahmen können geltend gemacht werden?
Wer im Fasching eine Clownsmaske trägt, handelt rechtens. Wer Brauchtumspflege betreibt, indem er etwa an einem Perchtenlauf teilnimmt, hat auch nichts zu befürchten. Auch etwa Mediziner dürfen/müssen klarerweise weiter Mundschutz tragen. Wer sich im Winter den Schal übers Gesicht zieht, bleibt unbehelligt. Am Motorradfahren mit Helm ändert sich selbstverständlich auch nichts.
4. Wie exekutiert die Polizei das Verbot? Welche Gangart wird sie am Anfang einschlagen.
Die Exekutive hat Folder in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch) aufgelegt, die in Wachzimmern verteilt werden, die man aber auch etwa vollverschleierten Frauen geben möchte. Wird die Verhüllung nach Ansprache durch die Polizei abgelegt, kann eine Bestrafung unterbleiben. Wenn nicht, wird die Festnahme ausgesprochen, und die Person muss mit aufs Wachzimmer. Schon allein zur Identitätsfeststellung muss dort der Schleier abgenommen werden.
Offene Fragen: Wie sieht es mit dem Einsatz von Gewalt aus, wenn sich die Person weiter weigert? Oder was geschieht, wenn sich die Person beim Verlassen des Wachzimmers erneut verschleiert? Apropos Strafzahlung: Außenminister Sebastian Kurz übt scharfe Kritik am algerisch-französischen Geschäftsmann Rachid Nekkaz, der nun auch, so wie schon in anderen Ländern, in Österreich alle „Burka-Strafen“ bezahlen will. Kurz: „Wir lassen uns das sicher nicht gefallen. Wer in Österreich Niqab oder Burka trägt, muss mit Konsequenzen rechnen.“
5. Was macht das Ausland? In welchen Ländern gibt es bereits ein Verschleierungsverbot?
Österreich reiht sich in eine immer länger werdende Länderliste ein: Frankreich und Belgien haben das Burka-Verbot bereits seit 2011. Ebenso die afrikanischen Länder Gabun, Senegal, Tschad, die Republik Kongo, Kamerun (seit 2015). Marokko hat den Handel mit Burkas verboten. Und seit 2016 gilt auch in Bulgarien und im Schweizer Kanton Tessin ein entsprechendes Gesetz.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Mal sehen ob ich beanstandet werde, wenn ich im Frühling wegen meiner schweren Allergie mit Atemschutz unterwegs bin.
Oder in Kürze bei Schnee und Sturm mit Mütze und Schal, die nur die Augen frei lassen.
Absichern nach allen Seiten führt zu so absurden Gesetzen.
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23.09.17, 07:58
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#2
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 648
Bedankt: 4.757
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Es wird Zeit das dies bald auch in Deutschland umgesetzt wird!
Zitat:
Mal sehen ob ich beanstandet werde, wenn ich im Frühling wegen meiner schweren Allergie mit Atemschutz unterwegs bin.
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Mußt halt in diesem Falle ein ärztliches Attest dabei haben, sonst gibt es "Haue".
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Dino99:
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23.09.17, 08:07
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.892
Bedankt: 21.179
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@Tiny
Laut obiger Grafik ist Dir die wetter- gesundheitsbedingte Vermummung temporär erlaubt.
Solltest nur, wenn's Dir danach ist, die arabischen Gebete etwas leiser murmeln ^^
@Dino
Du forderst ein Vermummungsverbot auch in D (wie bereits in anderen Ländern umgesetzt). Könntest Du dies auch sachlich erläutern, warum? Danke.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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23.09.17, 21:30
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.245
Bedankt: 3.933
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Glaube nicht, daß er das sachlich erläutern kann. Das kann nämlich niemand.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nolte:
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24.09.17, 09:07
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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gesicht 7, 8, 11 und 12...inwiefern sind da denn die "täter" eher erkennbar als in bild 4? vorallem bild 7.
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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24.09.17, 12:35
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#6
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 648
Bedankt: 4.757
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
@Dino
Du forderst ein Vermummungsverbot auch in D (wie bereits in anderen Ländern umgesetzt). Könntest Du dies auch sachlich erläutern, warum? Danke.
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Ganz einfach! Wir sind hier in Deutschland und nicht in Saudi Arabien.
Ich war mal kurz arbeitslos und entsprechend im Arbeitsamt und da habe ich mitbekommen das sich eine Frau vor der Arbeitsvermittlerin mit Schleier auf dem Stuhl befand. Ich moechte sehen wer mit mir redet.
Versteck spielen koennen wir in einem alten Schuppen.
Zitat:
Zitat von nolte
Glaube nicht, daß er das sachlich erläutern kann. Das kann nämlich niemand.
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Du wirdt es sicherlich koennen....
Geändert von Dino99 (24.09.17 um 12:43 Uhr)
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