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[Brisant] Urteil des Oberverwaltungsgerichts

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Ungelesen 23.12.22, 15:05   #1
karfingo
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Standard Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Zitat:
Bremen muss Beschwerden gegen Falschparker nachgehen

Verboten ist das Abstellen von Autos auf dem Bordstein sowieso. Nur verfolgt wird das illegale Parken selten. Nun hat ein Gericht in Bremen entschieden: Behördliches Nichtstun ist keine Option.
23.12.2022, 14.45 Uhr



Falschparker (Symbolbild): Halb aufgesetztes Parken ist grundsätzlich nicht erlaubt Foto: Gottfried Czepluch / IMAGO


Im Streit über rechtswidrig auf Gehsteigen abgestellte Fahrzeuge hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen eine Entscheidung getroffen: Die Stadt muss auf Beschwerden gegen sogenanntes halb aufgesetztes Parken künftig reagieren. In welcher Form ist allerdings noch unklar, berichten lokale Medien.

Halb aufgesetztes Parken ist grundsätzlich nicht erlaubt – Ausnahmen gelten nur an extra gekennzeichneten Stellen und auch dann nur für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. In Bremen wird es jedoch seit Jahren für alle Autos in eng bebauten Stadtteilen toleriert, ebenso wie in vielen anderen Städten. Daher könnte sich der Bremer Fall bundesweit auswirken. Mit dem Urteil haben Anwohnerinnen und Anwohner nun den Anspruch, dass ihre Beschwerden gegen Falschparker geprüft werden. Mit der Forderung regelmäßiger Kontrollen war die Klägerseite dagegen nicht erfolgreich.

Die Urteilsbegründung steht noch aus und wird für das kommende Jahr erwartet. Zudem kann Revision eingelegt werden, dann würde in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Gegen die Verkehrsbehörde in Bremen geklagt hatte eine Handvoll Anwohner aus dem Stadtteil Findorff und in der ersten Instanz Recht bekommen. Die Verkehrsbehörde ging in Berufung.

Das Ordnungsamt kann Strafzettel schreiben, muss aber nicht

Im Zentrum des Streits steht Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Er besagt sinngemäß, dass auf Bordsteinen nicht geparkt werden darf, diese gehören gewöhnlich den Fußgängern. Das Ordnungsamt kann also Strafzettel schreiben oder Falschparker abschleppen lassen – muss es aber nicht.

In vielen deutschen Städten dulden Verkehrsbehörden das Parken auf Gehwegen – und Falschparker pochen auf ihr Gewohnheitsrecht. Sie parken schließlich seit Jahren mit zwei Rädern auf Bürgersteigen und verdeckten dabei schon mal die Kanaldeckel von Gas- und Wasserleitungen, ohne dass dies Folgen hätte.

In Bremen warten Mobilitäts- und Innenressort laut einem Bericht von »buten un binnen« nun auf die Entscheidungsbegründung des Gerichts. »Wir sind uns einig in dem Ziel, dass wir dem rechtswidrigen Zustand des aufgesetzten Parkens wirksam entgegentreten müssen. Die Unterschiede der Positionen der Kläger und des Ressorts liegen daher eher im Vorgehen als in der Zielsetzung«, teilte eine Sprecherin demnach mit.
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Zitat:
Kampf gegen Falschparker - Auto, mach mal Platz

20.000 Autos parken in Bremen illegal auf Gehwegen, doch die Polizei schaut weg. Frustrierte Anwohner verlangen vor Gericht nun ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte – auch für andere Städte.
Aus Bremen berichtet Andrea Reidl
11.12.2022, 11.45 Uhr



Kampf um Platz in Bremen-Findorff: Gehwege sind zugeparkt, für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator reicht der Platz nicht aus. Foto: Andrea Reidl


Bremen, Ende November im Stadtteil Findorff: Es nieselt. Eilig hastet eine ältere Dame mit ihrer Tasche die Timmersloher Straße hinunter. Sie läuft auf der Fahrbahn, wie das in vielen Bremer Wohngebieten mittlerweile üblich ist. Die Passanten haben meist keine andere Wahl. Auf dem Gehweg ist für sie kein Platz – dort stehen bereits die Autos.

Autofahrer in Bremen halten es beim Parken ähnlich wie Pippi Langstrumpf: Sie machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt. Es juckt sie wenig, wenn die Motorhauben ihrer stetig länger und breiter werdenden Fahrzeuge weit in die Kreuzungen reichen, sie mit zwei Rädern auf den Gehwegen stehen und dort schon mal die Kanaldeckel von Gas- und Wasserleitungen blockieren. All das ist zwar verboten, aber sie pochen auf eine Art Gewohnheitsrecht. Schließlich parken sie seit Jahrzehnten so und die Beamten in der Bremer Behörden drücken die Augen zu.

Ob das so bleibt, wird in diesen Tagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hansestadt verhandelt. Eine Handvoll Anwohner hatte geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Aber die Verkehrsbehörde ging in Berufung. Nun entscheiden drei Richter, ob die Kläger die Behörden zwingen können, den Gehweg vor ihrer Haustür von Falschparkern freizuhalten.

Das mögliche Urteil birgt enorme Sprengkraft. Schließlich ist Bremen kein Einzelfall. Bundesweit machen Autos sich illegal auf Gehwegen breit, oft, ohne dass eine Behörde einschreitet. Aber allein in der Hansestadt wäre das Ausmaß immens. 20.000 illegal abgestellte Fahrzeuge wären betroffen, schätzt Michael Glotz-Richter, Referent für nachhaltige Mobilität in der Bremer Verkehrsbehörde.

In der Verhandlung beschäftigen sich die Richter in erster Linie mit dem Paragrafen 12 und den Absätzen (4) und (4a) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Geparkt wird am Bordstein, nicht auf dem Bordstein, heißt es dort sinngemäß. Demnach gehört der Gehweg für gewöhnlich den Fußgängern. Stehen dort Autos, kann das Ordnungsamt also Strafzettel schreiben oder den Falschparker abschleppen lassen. Was einfach klingt, wird beim genaueren Hinsehen knifflig: »Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch, dass das Ordnungsamt den Gehweg an einer bestimmten Stelle kontrolliert«, sagt Miriam Dross, Juristin beim Umweltbundesamt (UBA). Wo die Kontrolleure ihre Runden drehen, entscheide das Amt nach seinem Ermessen.

Deshalb hat Wolfgang Köhler-Naumann mit Bewohnern aus Findorff und dem »Viertel« die Verkehrsbehörde verklagt und nicht das Ordnungsamt. Die Möglichkeiten der Behörde sind vielfältiger. Sie können etwa Poller, Fahrradbügel oder Schilder aufstellen, um Falschparker fernzuhalten.

Das wünscht sich Köhler-Naumann für seinen Stadtteil: die Neustadt. Er lebte viele Jahre in der Biebricher Straße und hat dort immer noch sein Büro. Wer dort durch die Wohnstraßen schlendert, vermutet schnell: Es wurde wohl lange kein Strafzettel mehr verteilt. Stoßstange an Stoßstange reihen sich die Autos auf den schmalen Gehwegen aneinander, teilweise reichen sie bis weit in die Kreuzung hinein. In Findorff, im »Viertel« und in der »Östlichen Vorstadt« sieht es ähnlich aus. »Die Verkehrsbehörde kennt das Problem, aber weigert sich einzuschreiten«, sagt Köhler-Naumann.

Verkehrsbehörde und Innenbehörde haben offensichtlich kapituliert, sie lassen die Falschparker gewähren. Das hat Tradition, bundesweit. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der private Pkw endgültig seinen Siegeszug in Deutschland. Vor allem in Altbauquartieren gab es aber nicht genügend Platz, um all die Fahrzeuge abzustellen. Unter dem Druck der wachsenden Blechlawine gestattete der Gesetzgeber zunächst, sie am Fahrbahnrand abzustellen. Als auch das nicht mehr genügte, gaben viele Behörden stillschweigend viele Gehwege zum teilweise aufgesetzten Parken frei , obwohl dies dem Gesetz widersprach – und widerspricht.

Ein Gewohnheitsrecht entsteht den Autofahrern dadurch allerdings nicht. »Falschparken ist ein Regelbruch wie das Fahren über eine rote Ampel oder das Hinterziehen von Steuern«, sagt Miriam Dross. Illegales Parken bleibe auch nach jahrelanger Praxis weiterhin illegal.

Der Schlendrian der Behörden beeinträchtigt den Alltag der Anwohner. Wo Gehwege zu Parkplätzen mutieren, sinkt die Lebensqualität. »Der Platz vor unserer Haustür ist auf ein Minimum zusammengeschrumpft«, sagt Köhler-Naumann. Erwachsene laufen nur im Gänsemarsch hintereinander her, Kinder können auf dem Gehweg weder Laufrad noch Fahrrad fahren und Passanten mit Einkaufstaschen müssen auf die Fahrbahn ausweichen.

Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, müssten die Biebricher Straße inzwischen meiden, weil der verbleibende Gehwegrest zu schmal sei. Die Fahrbahn ist für sie ebenfalls keine Alternative. »Selbst, wenn sie eine Lücke zwischen den Autos finden, scheitern sie an der Höhe des Bordsteins«, sagt Köhler-Naumann. Besuche bei Geschwistern, Enkeln oder Freunden werden unmöglich. »Diesen Menschen wird gesellschaftliche Teilhabe erschwert«, sagt er. Selbst der spontane Plausch mit Nachbarn auf dem Gehweg entfalle, weil der Platz zum Verweilen fehlt.

»Das Zuparken von Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährlich«, sagt Juristin Dross. Es führt dazu, dass Menschen auf die Straße ausweichen oder zugeparkte Kreuzungen queren müssen. Das ist besonders gefährlich für Kinder. »Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil die Sichtbeziehungen fehlen«, sagt sie.

Feuerwehr und Müllabfuhr kommen nicht durch

Hinzu kommt, dass Falschparker auf Gehwegen die Absperrventile der Gas- und Wasserleitungen versperren, die unter den Gehwegplatten verlaufen. »Bei einem Hausbrand muss die Feuerwehr die Schachtdeckel anheben, um das Gas abzusperren oder den Unterflurhydranten anzuzapfen«, sagt Köhler-Naumann. Bei einem Schwelbrand seiner Waschmaschine blieb die Feuerwehr in der Biebricher Straße stecken. »Die Feuerwehrleute kamen mit Feuerlöschern angelaufen«, erinnert sich Köhler-Naumann. Vor ihrem Eintreffen hatten die Nachbarn aber bereits geholfen, die Maschine aus dem ebenerdigen Keller in den angrenzenden Garten zu wuchten.

Immer wieder versperren parkende Autos der Feuerwehr und der Müllabfuhr bei Einsätzen den Weg . Seit 2020 versprechen die Behörden für Inneres und für Verkehr gegenzusteuern. Wie das in Bremen aussehen könnte, macht Michael Glotz-Richter vor. Der Referent für nachhaltige Mobilität hat mit seinem Team, Anwohnern und Interessengruppen im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts »Sunrise« in einem Quartier der Östlichen Vorstadt für 23 Straßen ein Modellkonzept entwickelt und umgesetzt.

Der Leitfaden der Planer war: Die geltenden Verkehrsregeln werden konsequent umgesetzt. Dazu gehörte auch, das angeordnete Gehwegparken mit dem blauen Verkehrsschild 315 zu überprüfen. »Das darf laut StVO nur neu angeordnet werden, wenn Passanten auch mit Kinderwagen oder Rollstühlen im Begegnungsverkehr ausreichend Platz zum Passieren haben«, sagt Michael Glotz-Richter. Im Sunrise-Quartier wurden Parkflächen deshalb ausschließlich am rechten Bordstein markiert, statt auf dem Bordstein. Trotzdem ist es auf dem Fußweg eng. Nach aktuellen Richtlinien sollte ein Gehweg 2,50 Meter breit sein. »In vielen gewachsenen Quartieren sind sie deutlich schmaler«, sagt Glotz-Richter. Deshalb sei es so wichtig, sie freizuhalten.

Innenbehörde knickt ein

Im Projekt-Quartier ordnen nun Schilder das Parken, Fahrradbügel verhindern das Zuparken von Kreuzungen und Gehwegen. Um Fremdparker aus dem Gebiet zu verbannen, wurde außerdem Bewohnerparken eingeführt und Parkplätze entfernt. Seitdem stehen dort etwa 120 weniger Autos und die Wege für Rettungsdienste und Müllabfuhr sind frei.

Eigentlich sollte im Anschluss das Strategiepapier »Parken im Quartier« stadtweit ausgerollt werden. Das hatten Verkehrsbehörde und Behörde für Inneres bereits 2020 beschlossen. Aber bereits im ersten Quartier in Findorff, knickte die Innenbehörde ein und brachte den Prozess zum Stillstand. Zankapfel bleibt das aufgesetzte Parken. Die Innenbehörde toleriert es, die Verkehrsbehörde will es abschaffen.

Werden die StVO-konformen Parkregeln in Findorff umgesetzt, brauchen 250 bis 371 Pkw einen neuen Stellplatz. Die gibt es sogar: Beispielsweise auf der angrenzenden Bürgerweide zwischen Hauptbahnhof und Messehalle. Allerdings kosten sie Geld und manche Anwohner müssten knapp zehn Minuten zum Parkplatz laufen. »Der Widerstand einiger Gewerbetreibender war groß«, sagt Ulf Jacob, Sprecher für Verkehr des Findorffer Beirates und Mitglied der Grünen. Trotzdem war er zuversichtlich. »Die Stimmung im Beirat war immer gut, wir haben uns stets geeinigt«, sagt er. Aber bevor das Konzept zum Tragen kommen konnte, entwickelte die Innenbehörde ein Gegenkonzept namens »Parkfrieden«.

»Parkfrieden« bewahrt etwa die Hälfte der Gehwegparkplätze – auf Kosten der Fußgänger und Sicherheit. »Es ist ein dilettantischer Ansatz, wenn die Lage von Hydranten sowie Gas- und Wasserabsperreinrichtungen nicht beachtet wird – damit sicherheitsrelevant und auch nicht StVO-konform«, sagt Glotz-Richter und fügt hinzu, »Parken ist kein Wunschkonzert, die Regeln müssen eingehalten werden.« Die Innenbehörde lehnte es ab, vor dem OVG-Urteil mit dem SPIEGEL über das bisher nicht öffentliche Konzept »Parkfrieden« zu sprechen.

Leidtragende des Behördenstreits sind die Findorffer. »Selbst nach drei Jahren hat die Koalition uns immer noch kein Parkkonzept vorgelegt, das rechtssicher ist und unsere Probleme löst«, sagt Jacob verärgert. Fast scheint es so, als habe der Wahlkampf in Bremen begonnen. Im Mai wird in der Hansestadt eine neue Bürgerschaft gewählt. Innensenator Ulrich Mäurer, selbst Findorffer, will nochmal für die SPD kandidieren. Der Abbau von Parkplätzen ist brisant und der Widerstand oft laut.

Auch in Bremen hat sich unter dem Namen »Mobilitätsfrieden« eine Gruppe gebildet. Ihre Mitglieder empfinden den Abbau der illegalen Parkplätze im Sunrise Quartier als kalte Enteignung. Sie fordern kontinuierlich die Herstellung der alten Zustände oder Alternativen. Die gibt es allerdings bereits. Auf dem angrenzenden Parkplatz des Krankenhauses sind Stellplätze für die Bewohner des Sunrise Quartiers reserviert, gegen eine monatliche Miete.

Aufenthaltsqualität statt Blechkolonne

Peter Broytman kennt diese Konflikte. Der Verwaltungssoziologe war dreieinhalb Jahre Radverkehrskoordinator in der Berliner Senatsverwaltung. Mit dem Amtsleiter von Friedrichshain-Kreuzberg ist er gegen Falschparker vorgegangen und hat systematisch Parkplätze entfernt, um sichere Radwege zu schaffen – allein am Kottbusser Damm wurden Dutzende Stellplätze abgebaut.

»Natürlich erzeugt das Unmut. Die Menschen haben anschließend einen deutlich weiteren Weg zum Parkplatz und müssen für den Parkplatz auch noch zahlen«, sagt er. Deshalb sei eine klare politische Haltung wichtig und ein systematisches Vorgehen, das für Autofahrer nachvollziehbar sei. »Den Unmut muss Politik aushalten«, sagt er. Seine Erfahrung zeigt: Es lohnt sich. »Die Politik schafft für die Menschen einen echten Gegenwert, wenn sie die Flächen gerechter verteilt«, sagt er. Platz auf dem Gehweg und Platz zum Radfahren steigert die Aufenthaltsqualität im Quartier. »Davon profitierten alle«, sagt Broytman.

Für ihn ist die Verhandlung vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht wegweisend. »Wenn die Kläger Recht bekommen, ist das ein Paukenschlag«, sagt er. Das könnte eine bundesweite Klagewelle auslösen. Wolfgang Köhler-Naumann und seine Mitkläger sind entschlossen. Sie werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis die Fußwege vor ihrer Haustür keine Parkplätze mehr sind, sondern wieder zum Spazieren und Verweilen genutzt werden können. Wenn es sein muss, würden sie dafür bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
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Den Bremern wird nachgesagt, dass man ihnen beim Gehen die Schuhe besohlen könnte.


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