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[Internet] Tor hilft auch nicht, wenn Dealer sich offline auffällig verhalten

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Ungelesen 21.03.17, 17:43   #1
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Standard Tor hilft auch nicht, wenn Dealer sich offline auffällig verhalten

Zitat:
Der beste Schutz durch Anonymisierungs-Netzwerke und VPN-Verbindungen hilft letztlich nicht dabei, die eigenen Drogengeschäfte zu tarnen, wenn man beim Versand der Waren die Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Das musste jetzt ein Fentanyl-Dealer erkennen, der den Behörden im US-Bundesstaat New York ins Netz ging.

Der fragliche Anbieter war auf dem illegalen Marktplatz AlphaBay unter dem Pseudonym "Fentmaster" aktiv. Die Ermittler beobachteten ihn dort schon seit einiger Zeit und konnten seine Aktivitäten auch grob auf die New Yorker Region zurückverfolgen. Weiter kam man allerdings erst einmal nicht an die Identität heran.

Zum Verhängnis wurde dem Mann allerdings, dass er sich beim Versand seiner Waren schlicht zu auffällig benahm. Den Angestellten auf den Postämtern kam die Person etwas komisch vor, die regelmäßig gleich mehrere Sendungen aufgab und dabei stets Latex-Handschuhe trug. Er hinterließ so zwar keine Fingerabdrücke, doch war dies auch nicht notwendig. Denn andere Postangestellte hatten sich bereits seinen Führerschein zeigen lassen, als er größere Mengen an Express-Paketmarken erwarb.

Viele Beweise sichergestellt
Den Ermittlern oblag es nach Hinweisen im Grunde nur noch, den Mann festzunehmen und Beweise zu sichern, die ihn eindeutig mit den Vorwürfen in Verbindung brachten. So hatten die Beamten beispielsweise gezielt eine Bestellung aufgegeben, bei deren Versand der Verdächtige beobachtet werden konnte.

Nach der Festnahme fanden sich auf dem Smartphone die Tools wieder, mit denen er seine Tätigkeit abgesichert hatte: Auf dem Gerät waren ein VPN-Dienst, der Orbot Tor-Proxy sowie eine Bitcoin-App installiert. Weiterhin fand man Nachrichten auf dem Gerät, aus denen hervorging, dass der Beschuldigte bereits den Verdacht hegte, unter Beobachtung zu stehen. Daher wollte er einen Helfer anwerben, der die Drogenpakete an die Besteller schickte. Weitere Belege für seine Aktivität fanden sich außerdem im Verlauf seinen Browsers, den er nie gelöscht hatte.

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Telekomhans (24.03.17)
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