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myGully |
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26.08.18, 03:28
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#1
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
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Verfassungsänderung: Weshalb die Hessen bald über die Todesstrafe abstimmen
Zitat:
Am 28. Oktober wählen die Hessen einen neuen Landtag. Parallel dazu sollen sie auch über eine Verfassungsreform entscheiden – es geht dabei auch um die Todesstrafe.
Am 28. Oktober haben es knapp 4,4 Millionen Wahlberechtigte in Hessen in der Hand zu entscheiden, wer in den kommenden Jahren ihr Land regieren soll. Hängt Volker Bouffier (CDU) noch eine Amtszeit dran oder übernimmt SPD-Konkurrent Thorsten Schäfer-Gümbel die Kommandobrücke in Wiesbaden?
Doch es geht für die Hessen nicht nur um die kommenden fünf Jahre, sondern auch um etwas, das das Bundesland deutlich länger prägen dürfte: um die Änderung der Verfassung Hessens.
Sie wurde 1946 beschlossen, viele Teile Deutschlands lagen noch in Trümmern, die Gründung der Bundesrepublik und die Verkündung des Grundgesetzes lagen noch in weiter Ferne. In 72 Jahren wurde die Verfassung nur leicht verändert, sie gilt bis heute fort. "Seitdem hat es viele gesellschaftliche und politische Veränderungen gegeben", so der hessische Landtag in einer Erklärung. "Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die hessische Verfassung an Veränderungen der letzten Jahrzehnte angepasst werden."
"Die Todesstrafe ist abgeschafft"
Zwei Jahre lang klopfte eine Expertenkommission jeden einzelnen der 161 Artikel der Verfassung ab. Am Ende konnte sich die Kommission auf insgesamt 15 Änderungen einigen. Es sollen zum Beispiel die Gleichberechtigung aller Geschlechter, Kinderrechte, Nachhaltigkeit und die Kulturförderung in der Verfassung festgeschrieben werden. Auch ein klares Bekenntnis zu Europa und geringere Hürden für Volksabstimmungen gehören zu den Neuerungen ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Eine Änderung betrifft den Artikel 21 der Landesverfassung: die Todesstrafe. Heißt es dort jetzt noch mit Blick auf Straftäter: "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", soll es in Zukunft analog zum Grundgesetz heißen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft". In Artikel 109 soll der Satz "Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten" folgerichtig ersatzlos gestrichen werden.
Trotz der vermeintlichen Tragweite dieser Änderung ist sie doch eher symbolischer Natur. Denn selbstverständlich wird die Todesstrafe auch in Hessen nicht mehr angewandt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und dem Verbot staatlicher Hinrichtungen 1949 war der entsprechende Artikel der hessischen Landesverfassung praktisch bedeutungslos. Es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Man wolle mit der Änderung auch ein "Bekenntnis zum besonderen Wert des Lebens" abgeben, erklären CDU, SPD, Grüne und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf.
Hessen ist das letzte Bundesland
Dieser und den 14 übrigen Verfassungsänderungen hat der Landtag schon zugestimmt, die Bürger haben am 28. Oktober das letzte Wort. Dabei haben sie auf dem Stimmzettel die Möglichkeit pauschal allen 15 Änderungsvorschlägen zuzustimmen oder sie abzulehnen oder für jeden einzelnen zu ändernden Artikel "Ja" oder "Nein" anzukreuzen.
Zuletzt hatten die Bayern 1998 in einer Volksabstimmung die Todesstrafe aus ihrer Verfassung gestrichen. Hessen ist das letzte Bundesland, in dem diese Form Strafe zurzeit noch in der Verfassung steht.
Die letzte Hinrichtung auf bundesdeutschem Boden fand 1951 trotz Demonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmern und Protesten von Bundeskanzler Konrad Adenauer im bayerischen Landsberg statt. Sieben Kriegsverbrecher wurden auf Geheiß von US-Militärrichtern gehängt. In der DDR fand die letzte von bekannten 166 Hinrichtungen 1981 statt. 1987 wurde auch dort die Todesstrafe abgeschafft.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation "Amnesty International" wird die Todesstrafe derzeit weltweit in 56 von 197 Staaten noch angewendet.
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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26.08.18, 04:18
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#2
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Bei der Einführung der Todesstrafe in Hessen wird ihnen der "Schnabel trocken bleiben".
So schreibt doch der STERN selber:
Zitat:
...Eine Änderung betrifft den Artikel 21 der Landesverfassung: die Todesstrafe. Heißt es dort jetzt noch mit Blick auf Straftäter: "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", soll es in Zukunft analog zum Grundgesetz heißen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft". In Artikel 109 soll der Satz "Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten" folgerichtig ersatzlos gestrichen werden.
Trotz der vermeintlichen Tragweite dieser Änderung ist sie doch eher symbolischer Natur. Denn selbstverständlich wird die Todesstrafe auch in Hessen nicht mehr angewandt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und dem Verbot staatlicher Hinrichtungen 1949 war der entsprechende Artikel der hessischen Landesverfassung praktisch bedeutungslos. Es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Man wolle mit der Änderung auch ein "Bekenntnis zum besonderen Wert des Lebens" abgeben, erklären CDU, SPD, Grüne und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf....
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Die AfD ist doch noch gar nicht im Landtag...das schreibt nur einer auf Facebook. Und selbst wenn sie reinkommt, wird die Todesstrafe nicht wieder eingeführt.
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26.08.18, 10:01
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#3
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
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Als Abschreckung fände ich die Todesstrafe nichtmal schlecht.
Und den "besonderen Wert des Lebens" sieht man ganz gut und der absolut sinnlosen paliativen Medizin. Dumm nur dass sich die Pharmaindustrie daran eine goldene Nase verdient.
Scheiss Lobbyisten.....
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26.08.18, 10:06
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#4
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
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Zitat:
Zitat von B345T
Als Abschreckung fände ich die Todesstrafe nichtmal schlecht.
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Omg....*Kopfschütteln*
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26.08.18, 10:10
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#5
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
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Wer anderen vorsätzlich ihr Leben nimmt.......
Das Thema hatten wir hier aber schon und führt zu nichts....zuviele Pazifisten
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei B345T bedankt:
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26.08.18, 10:19
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#6
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Ich bin sicher kein Pazifist. Du hast mich wohl falsch verstanden.
Und du denkst das die Todesstrafe als Abschreckung funktionieren würde?
Sorry aber du muss schon blind sein um nicht zu sehen, das das anderswo nicht klappt.
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26.08.18, 10:20
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#7
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
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Was hat eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mit der Todesstrafe zu tun?
Gehst du davon aus, wenn du stibst, wirst du bestraft?
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26.08.18, 10:53
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#8
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
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Nö aber man wird um jeden Preis solange wie möglich am Leben gehalten, ob es Sinn macht oder nicht. Genau so isses mit der Todesstrafe...
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26.08.18, 10:55
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#9
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
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Wer gegen die Todesstrafe ist, ist noch lange kein Pazifist. Als Abschreckung taugt sie jedenfalls gar nicht. Muss man nur die USA sehen, wo es diese Abschreckung auch net gibt. Werden dort signifikant weniger Kinder missbraucht? Gibt es dort weniger Raubmorde? Usw ...
Für mich ist die Todesstrafe ist ein Racheinstrument. Was hat das getötete Opfer davon das der Mörder auch stirbt? Wird es deswegen wieder lebendig?
Die Gesellschaft wird nur radikaler wenn man selber ohne Not zur Gewalt greift. Man zeigt bestenfalls die eigene Hilflosigkeit.
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26.08.18, 10:56
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#10
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
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Patientenverfügung!!!
Jeder hat das Recht über sein Leben oder Tod zu bestimmen.
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26.08.18, 10:57
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#11
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
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Zitat:
Zitat von B345T
Nö aber man wird um jeden Preis solange wie möglich am Leben gehalten, ob es Sinn macht oder nicht.
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Du kannst dazu eine Patientenverfügung hinterlegen.
Sollte man machen, bevor es zu spät ist. Und das im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung ist dann schon eine humanere Lösung. Sterbehilfe wäre in meinen Augen der nächste Schritt.
Der Tod stellt keine Strafe dar. So kann die Todesstrafe auch keine Strafe sein!
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei betaalpha bedankt:
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26.08.18, 11:06
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#12
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Patientenverfügung!!!
Jeder hat das Recht über sein Leben oder Tod zu bestimmen.
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Theoretisch ja ! Aber wer hat denn effektiv eine ? Die allerwenigsten...
Ich rede ja nicht von Menschen die nur noch an Apparaten existieren sondern von unheilbar Kranken die mehr leiden als leben.
Willst du deinem Leben mit Selbstmord ein Ende setzen und es geht schief und man findet dich, kommst du in eine geschlossene Anstalt. Sterbehilfe ist auch strafbar...
Wo hast du nun das Recht selbst zu bestimmen ?
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26.08.18, 11:12
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#13
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Du vermischt da auch wie bei vielen Themen vieles zusammen um mit der Melange eine (für dich) logische antwort zu finden.
Wie wäre es denn mit einer Bewegung, die anstatt "Merkel muss weg" die Leute auf ein fehlen einer Patientinverfügung hinweist?
Ich hänge irgendwie am leben.
Vll kommt einem der Gedanke aber auch erst wenn man wirklich paarmal dem Tod entkommen ist.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei shaunderzombie bedankt:
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26.08.18, 11:15
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#14
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Du vermischt da auch wie bei vielen Themen vieles zusammen um mit der Melange eine (für dich) logische antwort zu finden.
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Machst du das nicht auch ?
Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Vll kommt einem der Gedanke aber auch erst wenn man wirklich paarmal dem Tod entkommen ist.
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Das wird wohl so sein...
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26.08.18, 11:18
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#15
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.859
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Zitat:
Zitat von B345T
Theoretisch ja ! Aber wer hat denn effektiv eine ? Die allerwenigsten...
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Nicht nur theoretisch. Man kann sich im Netz dazu informieren, die nötigen Formulare raussuchen und ausfüllen. Und wenn man es nicht versteht, kann man zu einer Beratung gehen oder einen Anwalt fragen.
Vielleicht noch intetessant zu lesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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26.08.18, 11:21
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#16
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Trotzdem haben die wenigsten eine. Vielleicht sollten die Krankenkassen ihre bekannten Patienten bzw. deren Angehörigen anschreiben und bei Bedarf einen Vordruck zuschicken.
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26.08.18, 11:26
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#17
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Zitat von B345T
Machst du das nicht auch ?.
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Weiß ich wohl nicht.
Bin vll da genauso blind wie du
Was mich aber interessiert und ich es mir Grad verkniffen habe.
Du beschwerst dich über die 10 Euro krankenhaustagegeld.
Wieviel Kohle machst du denn mit dem illegal Hochladen der pornos?
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26.08.18, 11:30
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#18
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1.859
Bedankt: 6.235
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Also zum Krankenhaustagegeld. Es gibt Zuzahlungsgrenzen. Wer chronisch krank ist zahlt noch weniger. Und du kannst dich davon auch ganz befreien lassen. Musste den dir maximal zumutbaren Beitrag einmal im Jahr zahlen und fertig.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Wornat1959 bedankt:
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26.08.18, 11:58
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#19
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Und damit auch hier eine brauchbare Hilfe aus der Diskussion entsteht.
Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse:: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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26.08.18, 12:08
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#20
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Du beschwerst dich über die 10 Euro krankenhaustagegeld.
Wieviel Kohle machst du denn mit dem illegal Hochladen der pornos?
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Du wirst lachen...nichts ! Zuletzt habe ich sogar draufgelegt
Die Zeiten der dicken Kohle mit XXX ist schon lange vorbei. Zuviele Streaming Seiten machen einem das Leben schwer.
Zitat:
Zitat von Wornat1959
Also zum Krankenhaustagegeld. Es gibt Zuzahlungsgrenzen. Wer chronisch krank ist zahlt noch weniger. Und du kannst dich davon auch ganz befreien lassen. Musste den dir maximal zumutbaren Beitrag einmal im Jahr zahlen und fertig.
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Das weiss ich... Das Krankenhaustagegeld hat mich dennoch alles in allem eine Stange Geld gekostet.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei B345T:
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26.08.18, 12:18
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#21
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Dazu kommt noch eine Befreiung von Medikamentenkosten bzw eine Anpassung an den verdienst.
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26.08.18, 12:43
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#22
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.173
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Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen, muss ich diesen Satz:
Zitat:
Zitat von betaalpha
[...]Der Tod stellt keine Strafe dar. So kann die Todesstrafe auch keine Strafe sein!
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kommentieren, bzw. ihn aus meiner Sicht erklären:
Der Tod durch Hinrichtrung ist doch für den verurteilten Verbrecher nur eine sehr kurze Strafe. Und zwar nur für den Augenblick der Hinrichtung. Und die Hinterbliebenen?
Die mitunter jahrelange Wartezeit nach Verurteilung bis zur Vollstreckung grenzt eigentlich schon an Folter.
Lebenslängliche Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung sind da deutlich härtere Strafen. Hier darf die Tat gerne täglich mit dem Gewissen verarbeitet werden. Im besten Falle sogar noch für die Gesellschaft dienlich sein.
Zum Stichpunkt Patientenverfügung:
Die Voraussetzungen für eine Solche ist recht hoch angesetzt und nicht mit z.B. Kassenrezept zu vergleichen. Und ich bin überzeugt, dass es sehr häufig genutzt wird.
Im Übrigen ist eine solche Verfügung nicht das Allerletzte Wort. Falls noch Angehörige da sind, so werden diese zusätzlich gefragt, ob die Verfügung auch vollzogen werden soll.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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26.08.18, 13:10
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#23
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1.859
Bedankt: 6.235
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Der Tod durch Hinrichtrung ist doch für den verurteilten Verbrecher nur eine sehr kurze Strafe.
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Todesstrafe ist für mich keine Form der Strafe. Sie nimmt dem Menschen endgültig die Möglichkeit zu Besserung. Strafe bedeutet für mich aber genau das. Die Besserung eines Menschen selbst wenn sie nur selten eintritt, muss gewahrt bleiben. Und dabei ist es egal ob die Todesstrafe dann nur eine kurze Strafe wäre.
Zitat:
Todesstrafe
2267. Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch *******s Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“ [1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
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Zitat ist aktuell vom Papst zur Änderung des Katechismus.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Wornat1959:
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26.08.18, 13:42
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#24
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Profi
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1.859
Bedankt: 6.235
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Zitat:
Zitat von B345T
Das weiss ich... Das Krankenhaustagegeld hat mich dennoch alles in allem eine Stange Geld gekostet.
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Die Zuzahlungsgrenze richtet sich nach deinem Einkommen. Das kann nicht mehr werden, wenn es mal berechnet ist. Da ich selber betroffen bin weiss ich wovon ich spreche. Du kannst das einmalig (im voraus) zahlen und dann viele Monate im Krankenhaus verbleiben (ich hoffe für dich nicht). Du zahlst aber nicht jeden Tag einzeln dann. Genauso bist du von Rezeptzuzahlungen und anderen Medikationszulagen für das Jahr befreit.
Man kann die Frage stellen ob die Zuzahlungsgrenze bezogen auf dein Einkommen angemessen ist. Aber das ist ein anderes Thema das völlig Offtopic wird.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Wornat1959:
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26.08.18, 13:53
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#25
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.764
Bedankt: 61.180
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Zitat:
Zitat von B345T
Theoretisch ja ! Aber wer hat denn effektiv eine ?
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Ich!
Zur Todesstrafe, ist doch wurscht, ob die in Hessen die Endlich abschaffen,
das Bundesgesetz steht doch eh drüber obwohl es langsam mal Zeit wird.
Die sind die einzigen, die das noch in der Verfassung haben.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
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26.08.18, 14:31
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#26
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 2.806
Bedankt: 12.097
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Ist zwar OT, aber für die, die es unbedingt wissen wollen:
"Hartz 4 Empfänger müssen bis zu 98,16 pro Jahr Zuzahlungen für das Krankenhaus aus ihrem Regelsatz bestreiten. Was darüber hinausgeht, übernimmt das Jobcenter. Das gilt auch für Rezepte, häusliche Pflege, Hilfsmittel oder eine Kur."
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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26.08.18, 14:43
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#27
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.764
Bedankt: 61.180
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Ich war ja im Mai in der Reha/Kur, da musste ich mit H4 gar nichts bezahlen zahlt die RV,
und da ich Chronisch Krank bin und mich noch in der Rehaphase befinde, werden ich ab knapp 50€ Zuzahlung schon befreit.
Auch bei der Ergo und Physiotherapie.
Übernimmt dann die Krankenkasse, nicht das Jobcenter.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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26.08.18, 17:04
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#28
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.859
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Zitat:
Zitat von Wornat1959
Todesstrafe ist für mich keine Form der Strafe.
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Ja. Und mit der Todesstrafe wird in meinen Augen der Tod (für den Sterbenden) auch entwürdigt.
Geändert von betaalpha (26.08.18 um 17:35 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei betaalpha:
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26.08.18, 17:29
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#29
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Ein Ja oder nein zur Todesstrafe hätte keinen Einfluss auf die Zahl der Inhaftierten in den USA. Ein Teil der Gefängnisse ist dort privatisiert, und es muss Gewinn eingefahren werden, weil sonst die Aktionäre verärgert wären.
Das lukrative Geschäft mit dem Knast: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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26.08.18, 18:36
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#30
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.245
Bedankt: 3.933
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"Kann man nicht die Todesstrafe für die Leute einführen, die die Todesstrafe fordern?" (nach Neuss)
Soll noch solche geben.
Ansonsten ist die hess. Verfassung bisher eigentlich sehr modern.
Artikel 39, Absatz 2, verbietet unter anderem, unternehmerische Macht zu missbrauchen, um politische Macht auszuüben. Darin heißt es: »Vermögen, das die Gefahr solchen Missbrauchs wirtschaftlicher Freiheit in sich birgt, ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen.« Weiteres Beispiel: Die Verfassung ist davon geprägt, dass es nie wieder Krieg geben darf.
Die meisten geplanten Änderungen haben für die Bevölkerung praktisch keine Auswirkungen. Einige sind sinnvoll – wie etwa die Aufnahme von Kinderrechten. Doch die neuen beabsichtigten Staatsziele, in die viele Menschen Hoffnungen setzen könnten, werden nicht einklagbar sein: Es sind also bloß leere Worthülsen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl oder der Sport »den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände genießen« sollen. Der vorangestellte »Staatszielbegriff« stellt die Realisierung der Ziele unter »den Vorbehalt der Leistungsfähigkeit« Es soll also keinen Anspruch darauf geben, dass Geld in die Hand genommen werden muss, um sie umzusetzen.
Ebenso ist die vermeintliche »Stärkung der Volksgesetzgebung« irreführend.
Bisher konnte kein Volksbegehren erfolgreich eingereicht werden. Denn die Hürde für die Einleitung eines Volksbegehrens, dass 20 Prozent aller wahlberechtigten Bürger unterschreiben müssen, konnte nicht übersprungen werden. Sie soll auf fünf Prozent gesenkt werden. Zugleich aber droht ein neues Hemmnis: Jetzt soll es das Quorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Hessen geben: Bei der Abstimmung müssen so viele mit Ja stimmen. Das wird sich kaum erreichen lassen, weil die Wahlbeteiligung insgesamt eher niedrig sein wird.
__________________
"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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26.08.18, 19:02
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#31
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
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Volksbegehren sind doch nur ein Placebo für den Bürger.
2015 gab es eine Unterschriftensammlung in Österreich, das eine Abstimmung über den EU-Austritt erfolgen sollte. Gefordert waren 100.000 Unterschriften. Erbracht wurden 261.159, also weit mehr als nötig, um im Parlament behandelt zu werden.
Die Unterschriftenlisten wurden feierlich übergeben, und verschwanden dann als Nummer 28 von 38 Volksbegehren im Giftschrank. Dort liegen sie bis heute, ohne das es je im Parlament zur Sprache kamen. Nachfragen brachten kein Ergebnis.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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01.11.18, 20:37
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#32
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Chuck Norris sein Vater
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Update:
Zitat:
Alle 15 Punkte angenommen: Hessen streicht Todesstrafe aus der Landesverfassung
Aktualisiert am 01.11.18 um 16:16 Uhr
72 Jahre alt: Am 28.10. wurde auch über Reform der hessischen Verfassung abgestimmt. Bild © hr
Die Hessen haben einer Reform der Landesverfassung zugestimmt. Die große Mehrheit der Wähler nahm alle 15 Änderungen an, darunter auch die Abschaffung der Todesstrafe. Ein Punkt erhielt deutlich weniger Zustimmung.
Die Hessen haben der Reform der Landesverfassung in allen 15 Punkten zugestimmt. Das gab Landeswahlleiter Wilhelm Kanther nach Abschluss der Auszählung in Wiesbaden bekannt. Alle Änderungsvorschläge seien mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Zustimmungrate liegt in den meisten Fällen zwischen 80 und 90 Prozent.
Unter anderem wurde die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte. Sie war 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen worden. Bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, wurden noch zwei Urteile in Hessen gesprochen.
Nun stimmten am Sonntag parallel zur Landtagswahl 83,2 Prozent der Wähler der Aufhebung der Todesstrafe zu. Es gab allerdings auffällige Unterschiede, so stimmten im Wahlkreis Wetterau II etwa 22,2 Prozent, also mehr als jeder fünfte Wähler, für die Beibehaltung der Todesstrafe.
Verhältnismäßig unbeliebt war scheinbar auch die Herabsetzung für das Mindestalter eines Landtagsmandats von 21 auf 18 Jahre. Lediglich 70,3 Prozent der gültigen Stimmen sprachen sich dafür aus. Es ist der niedrigste Zustimmungswert aller 15 Punkte.
Jetzt neu: Männer und Frauen gleichberechtigt
Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung zu stärken.
Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden. Dass die Mitglieder des Rechnungshofes unabhängig agieren, soll in der Verfassung festgesetzt werden.
Reform tritt Mitte November in Kraft
Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen worden - vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag über die Verfassungsreform sowie den Landtag abstimmen.
Landtags-Präsident Norbert Kartmann (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Über 85 Prozent Zustimmung zeigten, dass die breite Mehrheit der Stimmberechtigten eine Modernisierung der Verfassung mittrage.
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03.11.18, 12:01
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#33
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Profi
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Zitat:
Zitat von johndoe9302
Ich hätte kein Problem mit der Todesstrafe, ...
Wenn es Taten sind die wirklich zu 100% nachgewiesen sind, geht die Todesstrafe doch voll in Ordnung...
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Wenn du unschuldig in der Todeszelle sitzt, dann hast du ein Problem.
Wenn sich dann der entscheidende Zeuge, der dich am Tatort gesehen hat, nach deiner Hinrichtung nicht mehr sicher ist, ob du derjenige warst, der die Tat begangen hat, dann hast du halt Pech gehabt.
Die 100%ige Sicherheit gibt es nicht, dass haben US-Studenten in der Vergangenheit bewiesen und zahlreiche Fehlurteile nachweisen könnten!
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03.11.18, 16:20
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#34
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.720
Bedankt: 1.265
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ich finde auch nicht, das die todesstrafe sich im kopf eines verbrechers positiv äußern würde.
wenn man weiß, die eigene tat führt sowieso zum tode, glaube ich, das verbrecher noch deutlich schlimmere dinge bereit sind zu tun, um nicht gefasst zu werden. zeugenbeseitigung etc
ein bisschen so wie in china wo verkehrsunfallgegner lieber nochmal drüber fahren um sicher zu gehen nicht ihr leben lang für das opfer zahlen zu müssen^^
ich empfinde ein leben im knast unter schlimmeren umständen (siehe Anders Behring Breivik) auch als deutlich angsteinflößender als die giftspritze- wobei ich schon unglaublich finde wie der kerl sich jetzt ernsthaft am durchklagen ist..naja.
habs schon in der schule gelernt, am ende wirkt sie jedenfalls nicht abschreckender. und dazu eben noch die fehlurteile die es IMMER geben wird.
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04.11.18, 10:54
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#35
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
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Also ich finde unterschiedliche Zahlen dazu wie teuer eine Hinrichtung ist. Lt. Spiegel Online wären wir da bei ca 24 Mio pro Person in der USA.
Es ist nicht billiger nur weil man sich das gerne so denkt.
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