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21.03.19, 14:10
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Landgericht München: Justizopfer Mollath hat Anspruch auf Schadensersatz
Zitat:
Landgericht München
Justizopfer Mollath hat Anspruch auf Schadensersatz
Sieben Jahre lang saß Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie. Dafür stehe ihm noch Schadensersatz zu, befand das Münchner Landgericht.
20. März 2019, 15:13 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, dp 250 Kommentare
Gustl Mollath während einer Pressekonferenz im vergangenen Jahr im Presseclub München © Lino Mirgeler/dpa
Dem jahrelang [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] steht nach Ansicht des Landgerichts München I Schadenersatz zu. Der 62-Jährige verlangt vom Freistaat Bayern Schadensersatz unter anderem für Verdienstausfälle sowie Schmerzensgeld. Das Gericht räumte beim Prozessauftakt nun eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" ein. Diese hätten dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen Landgerichts München I. Das Gericht sei damals "bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. "Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten", so der Richter weiter.
Mollath fordert vom Freistaat Bayern insgesamt 1,8 Millionen Euro Schadenersatz für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind unter anderem 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten.
Mollath war im Jahr 2006 nach einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen seine ehemalige Frau wegen angeblicher Wahnvorstellungen zwangseingewiesen worden und hatte sieben Jahre in der Psychiatrie verbracht. In dem Rechtsstreit mit seiner Ex-Frau hatte er von illegalen Geldgeschäften seiner Frau für eine Großbank berichtet. Nach Jahren hatte sich herausgestellt, dass die Vorwürfe im Kern zutrafen und die Bank dies intern selbst festgestellt hatte, ohne darüber zu informieren. Nach seiner Freilassung hatte Mollath verschiedenen Beamten und Richtern eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen vorgeworfen.
Nach Ansicht des Landgerichts München müsse für Amtshaftungsansprüche eine Rechtsbeugung nachgewiesen werden, was in diesem Fall schwierig sei. Allerdings greife bei Mollath Artikel fünf der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach diesem stehe ihm Schadensersatz zu.
Der Vorsitzende Richter im aktuellen Prozess teilte außerdem mit, dass das Urteil gegen Mollath aufgehoben worden wäre, hätte Mollath 2006 Revision eingelegt. Mollath hatte allerdings über seinen Pflichtverteidiger nur eine Rüge vorgebracht, was nicht ausreichte. Dies begründete Mollath auch damit, in der Psychiatrie keine Möglichkeiten gehabt zu haben, seine Rechte einzufordern.
Freistaat Bayern sieht keine weiteren Ansprüche
Wie hoch der Schadenersatz ausfallen könnte, blieb zunächst offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.
Der Freistaat Bayern hatte Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie 170.000 Euro angeboten. 70.000 Euro davon sind schon bezahlt. Der Rechtsvertreter des Freistaats sagte nach der Verhandlung, er müsse die Einschätzung des Gerichts nun prüfen. Allerdings nannte er den ursprünglichen Vorschlag des Gerichts, 600.000 Euro zu zahlen, "eigentlich nicht vertretbar". Das Land sei aber offen, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Mollaths Rechtsanwalt Hildebrecht Braun sagte, er halte die 600.000 Euro für zu niedrig. Er kündigte an, den entstandenen Schaden genauer nachzuweisen. Dies hatte das Gericht gefordert.
Vor Beginn des Verfahrens hatte Mollath gesagt, er leide bis heute unter der Unterbringung. So habe er etwa nach wie vor Schlafstörungen. Außerdem sei es ihm noch immer nicht gelungen, eine feste Berufsanstellung zu finden. Er habe auch keine eigene Wohnung, sondern lebe bei Freunden.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
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Richtig so. Schweinesystem.
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