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[Hardware] Brandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern

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Ungelesen 29.02.24, 10:47   #1
ziesell
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Standard Brandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern

Zitat:
Brandschutz: Nahverkehrsbetriebe verbieten Mitnahme von E-Scootern

In einer Reihe von NRW-Großstädten dürfen E-Scooter nicht mehr in Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe mitgenommen werden. Dies soll dem Brandschutz dienen.



Die kommunalen Verkehrsbetriebe in den fünf größten nordrhein-westfälischen Städten verbieten ab dem 1. März aus Brandschutzgründen die Mitnahme von E-Tretrollern in allen oder einem Teil ihrer Fahrzeuge. Grund seien neue Bewertungen zum Brandschutz, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle brennenden Akkus von E-Tretrollern gegeben habe, erklärten etwa die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB).

Derzeit seien die Sicherheitsanforderungen für E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Ähnlich äußerten sich weitere Verkehrsbetriebe. E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind nicht von dem Verbot betroffen.

Ähnliche Verbote gibt es bereits in zahlreichen anderen Großstädten. Dazu gehören etwa Madrid, London oder Hamburg. Eine bundesweit einheitliche Regelung dazu gibt es bisher aber nicht.

Große Verkehrsbetriebe gehen voran

Die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) untersagen die Mitnahme von E-Tretrollern, die auch E-Scooter genannt werden, in all ihren Bussen und Bahnen. Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe berufen sich bei ihrer Entscheidung auf einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Weitere Betriebe wollen dem Vorgehen folgen. So planen die Wuppertaler Stadtwerke den Verbotsstart zum 18. März. Die Bogestra (Bochum) kündigte das Verbot zum 1. April an.

Bei der SWB Bus und Bahn (Bonn) dürfen Fahrgäste ab dem 1. März nur in Bahnen vorerst keine E-Tretroller mehr mitnehmen. In SWB-Bussen dürften die E-Scooter noch transportiert werden, da hier im Ernstfall schneller evakuiert werden könnte, erklärte das Unternehmen.

Noch keine einheitliche Regelung für NRW

Vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hieß es, es werde eine einheitliche Regelung für NRW angestrebt. Sie müsste dann in den landesweit gültigen Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr in NRW verankert werden, sagte ein VRS-Sprecher. DB Regio verwies darauf, dass in den geltenden Beförderungsbedingungen die Mitnahme von E-Rollern derzeit noch erlaubt sei. "Beförderungsbedingungen im Nahverkehr vereinbaren wir immer gemeinsam mit unseren Aufgabenträgern – und passen sie auch nur zusammen an", sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn NRW.

Wie mehrere Nahverkehrsverbünde in NRW erläuterten, entschieden die kommunalen Verkehrsbetriebe derzeit auf der Basis ihres Hausrechts darüber, ob sie die Mitnahme von E-Tretroller in ihren Fahrzeugen erlauben oder nicht. Das NRW-Verkehrsministerium betonte, dass auch eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise angestrebt werde. "Eine Einzelfall-, Ausnahmefall- oder lückenhafte Regelung ist belastend für den Fahrgast und die Bedingungen und Regeln sind schwer zu vermitteln", sagte eine Sprecherin.

Das Ministerium könne die Regelung der Verkehrsbetriebe nachvollziehen. "Das bisherige Sicherheitskonzept, welches im Brandfall die Weiterfahrt in den nächsten Tunnelbahnhof in Kombination mit nicht entflammbaren Materialien im Zug greift, ist bei einem Brand von E-Tretrollern nicht mehr ausreichend", erläuterte sie.

Mehrere Verkehrsbetriebe stellten in Aussicht, dass bei entsprechender Entwicklung der Sicherheitsstandards bei den E-Roller-Akkus das Verbot wieder aufgehoben werden könnte. Ähnlich äußerte sich das NRW-Verkehrsministerium: "Sobald ein gültiger Normungsprozess untaugliche Akkus vom Markt ausschließt und Manipulationen am Gerät nicht mehr vorgenommen werden können, muss die Situation neu bewertet werden."

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talkie57 (01.03.24)
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