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[Recht & Politik] Pfändung: Höhere Freigrenzen lassen Schuldnern mehr Geld

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Ungelesen 12.07.17, 11:53   #1
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Standard Pfändung: Höhere Freigrenzen lassen Schuldnern mehr Geld

Zitat:
Das Portemonnaie ist gähnend leer, das Konto schon lange überzogen, der Notgroschen aufgebraucht, Kredit nirgends mehr zu kriegen: Wer schlicht kein Geld mehr hat, um Miete, Raten, Rechnungen, Essen oder Trinken zu bestreiten, ist zahlungsunfähig. Überschuldet. Pleite.

In dieser Sackgasse stecken derzeit etwa 6,8 Millionen Menschen in Deutschland, wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform ermittelte. Das sind 131.000 mehr als noch 2015.

Selbst Boris Becker wurde vor Kurzem von einem Londoner Gericht für bankrott erklärt. Der deutsche Ex-Tennisprofi soll einer Bank viel Geld schulden.

Allerdings: „Kommt ein Millionär seinen Verpflichtungen mal nicht nach, hat das rein gar nichts mit der Lebenswirklichkeit überschuldeter Haushalte hierzulande zu tun“, sagt Martin Langenbahn, Schuldnerberater und Jurist der Caritas in Karlsruhe.

Jeder Bürger steht mit 31.600 Euro in der Kreide


Zahlungsunfähig ist nach Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland, wer über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann.

Damit Gläubiger an ihr Geld kommen, wird normalen Schuldnern – oft jahrelang – das Einkommen und häufig auch noch das Konto gepfändet. „Das betrifft mehr Menschen als man denkt, quer durch die Einkommensklassen“, betont Langenbahn. Im Schnitt steht aktuell jeder Bürger mit über 31.600 Euro in der Kreide, wie das Statistische Bundesamt berechnete. Solche Summen wollen erst mal abgestottert sein.

Seit 1. Juli gibt es dabei ein wenig Entlastung. Betroffenen bleibt neuerdings ein bisschen mehr Geld zum Leben übrig. Denn: Ab sofort gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags für das Existenzminimum angepasst wurden. Die gesetzlichen Limits wurden um gut 5,5 Prozent erhöht.

Auch Arbeitslosengeld und Co. werden gepfändet


Das heißt konkret: Ab diesem Monat ist ein Nettoeinkommen von 1.139,99 Euro unpfändbar (bisher rund 1.080), beim Pfändungsschutzkonto sind 1.133,80 Euro geschützt (bisher rund 1.073). „Betroffene haben nun häufig 50, 60 Euro mehr Spielraum im Monat, je nach Einkommen, das bringt finanziell wieder etwas mehr Luft“, sagt Langenbahn. Die letzte Anhebung der Pfändungslimits war vor zwei Jahren.


Die Freibeträge der seit 1. Juli gültigen Pfändungstabelle wurden den steuerlichen Grundfreibeträgen angepasst

Doch nicht jeder Schuldner hat jetzt automatisch ein Plus in der Tasche. Viele müssen selbst aktiv werden und sich beim Arbeitgeber oder bei Gericht darum kümmern, dass die erhöhten Freigrenzen auch wirklich berücksichtigt werden. Sonst geht ihnen auf Dauer ordentlich Geld durch die Lappen.

Wie viel Einkommen im Einzelfall abgezwackt wird, hängt nicht nur vom Verdienst, sondern vor allem auch von der Höhe der Unterhaltsverpflichtungen ab, für die ein Schuldner geradestehen muss.

Gepfändet wird zudem nicht nur Lohn oder Gehalt. Auch Arbeitslosengeld, Altersrenten und Pensionen sind nicht tabu. Aber: Bestimmte Einkommensbestandteile sind außen vor wie etwa Urlaubsgeld, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen.

Je mehr unterhaltspflichtige Angehörige, desto weniger Pfändung

Aufgrund der höheren Freigrenzen kann zum Beispiel ein Single ohne Unterhaltspflicht mit monatlich 1.300 Euro netto ab sofort 1.183,66 von seinem Lohn behalten. Wurden ihm in den vergangenen zwei Jahren Monat für Monat 158 Euro abgezogen, sind es jetzt nur noch 116 Euro. Die neue Pfändungstabelle spült ihm also ein Plus von 42 Euro in die Haushaltskasse.

„Auch wenn der Betrag auf den ersten Blick gering erscheint, zählt doch jeder Euro, wenn einmal eine Pfändung läuft und man am Existenzminimum lebt“, betont Pamela Wellmann, Entschuldungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit dem Extra-Geld kann ein Einkauf erledigt werden oder eine kleinere Anschaffung im Haushalt.

Müsste der Single-Mann beispielsweise für ein Kind Unterhalt zahlen, kann gar nichts bei ihm gepfändet werden, erklärt Fachfrau Wellmann. Grundsätzlich gilt: Je mehr unterhaltspflichtige Angehörige der Schuldner hat, also beispielsweise zwei, drei Kinder und eine Ehefrau, desto mehr Einkommen bleibt verschont. Die neue Pfändungstabelle ist unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] oder unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Stichwort Pfändungsfreigrenzen) zu finden.

Es besteht Anspruch auf Rückzahlung


Wichtig: Gepfändete werden grundsätzlich nicht über die neuen Freibeträge informiert. Bei Lohn- und Gehaltspfändungen über den Arbeitgeber greifen die Änderungen des Gesetzgebers in der Regel automatisch. Firmen sind verpflichtet, die erhöhten Schutzbeträge zu beachten, auch bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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