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myGully |
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01.08.18, 21:53
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Er muss zurück gebracht werden, wenn er möchte und fertig.
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Er war ein vollziehbar ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber. das einzige, was gegen seine Abschiebung stand, waren irgendwelche mittlerweile hinfällige Folterbedenken
es wäre absurd einen früheren Zustand wieder herzustellen um daraufhin nach tatsächlicher Lage ( keine Folter) den Mann wieder abzuschieben
genauso ist die Forderung ( Bußgeld ) von der Anwältin absurd
wer bezahlt denn das Bußgeld?...druckt sich die Behörde ihre Banknoten selbst? mit welchem Recht verdonnert das Gericht den Steuerzahler zur Busse ?
Zitat:
Euch will ich sehen, wenn ihr ungerecht von Behörden behandelt worden seid..
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frag mal die ALG 2 Bezieher die zu unrecht Sanktionen bekommen
Geändert von brakal1 (01.08.18 um 22:32 Uhr)
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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02.08.18, 04:06
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#37
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von brakal1
Er war ein vollziehbar ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber. das einzige, was gegen seine Abschiebung stand, waren irgendwelche mittlerweile hinfällige Folterbedenken
es wäre absurd einen früheren Zustand wieder herzustellen um daraufhin nach tatsächlicher Lage ( keine Folter) den Mann wieder abzuschieben
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... dann hätte die Stadt und das Innenministerium den Rechtsweg gehen müssen.
Über eine Gerichtsentscheidung kann sich eine Verwaltung oder Innenminister nicht hinwegsetzen.
Sind wir ein Rechtsstaat oder herrscht hier Behördenwillkür ?
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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02.08.18, 07:30
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#38
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Sind wir ein Rechtsstaat oder herrscht hier Behördenwillkür ?
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Das ist eine sehr gute Frage
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei B345T bedankt:
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02.08.18, 07:36
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#39
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.894
Bedankt: 21.182
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Ich kann Dir, abseits von Gerichtsentscheidungen, einige Willkürentscheidungen seitens des Finanzamtes aufzählen.
Obwohl es eine eindeutige geschriebene Rechtslage gibt, wird dort manchmal nach dem Würfelprinzip entschieden.
Alle Entscheide und Widersprüche Schwarz auf Weiss vor mir.
Da kann ich nur hoffen, dass bei wirklich elementaren Entscheidungen nach Vorschrift vorgegangen wird.
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02.08.18, 08:18
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#40
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 807
Bedankt: 930
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Na, man sieht doch, dass die sich über die Gerichtsentscheidung schon lange hinweggesetzt haben. Das kostet ein Zwangsgeld, mit dem alle Beteiligten gut leben können sollten, zumal es ja keiner aus der eigenen Tasche zahlt. Gemessen an den Kosten für die Überwachung eines Gefährders finde ich das auch nicht hoch, eher ein Schnäppchen.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei parlheinz bedankt:
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02.08.18, 11:25
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#41
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Es gibt sicher Willkürentscheidungen seitens Ämter.
Nur interessiert das meist ausser dem betroffenen niemand.
Aber hier geht's doch um ein Gerichtsurteil, das anscheinend von der breiten Masse nicht akzeptiert wird.
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02.08.18, 15:07
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#42
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Aber hier geht's doch um ein Gerichtsurteil, das anscheinend von der breiten Masse nicht akzeptiert wird.
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wie meinen ?
Es wurde keine Anweisung ignoriert. Es wurde auf Basis des ersten Beschlusses des VG Gelsenkirchen eine rechtmäßige Abschiebung durchgeführt.
Es gab keinen Beschluss, der dem Ganzen zu diesem Zeitpunkt widersprochen hätte.
Die Abschiebung durch die Ausländerbehörde war nicht rechtswidrig, denn die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 11. Juli 2018 (8 L 1240/18 ) , die Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erachtet.
Das Fehlverhalten einer Bundesbehörde kann nicht zur Rechtswidrigkeit einer Handlung der Landesbhörde führen, da es keine Grundlage für die Zurechenbarkeit der Desinformation durch das Bundesamt gibt
Lag infolge der Rückwirkung der gerichtlichen Entscheidung im Zeitpunkt der Abschiebung ein Abschiebungsverbot vor, so ändert dies aber nichts an dem tatsächlichen Zustand, dass die Abschiebung zu einem Zeitpunkt vollzogen wurde, zu dem dies rechtlich zulässig war. Auch wenn der Beschluss von den Richtern bereits am Donnerstag unterzeichnet wurde, wird er für die Beteiligten erst mit Zustellung wirksam
Eine Rückholung von Sami A. – wenn Tunesien dies überhaupt zulassen würde – ist rechtlich nicht geboten, da der Abschiebungsvorgang rechtmäßig erfolgt ist.
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btw
das VG schreibt selbst auf ihrer Seite, das sie die ganze Zeit mit Düsseldorf mündlich kommuniziert hatte. Mit Bochum haben sie zu keinen Zeitpunkt kommuniziert ! Und Bochum soll nun machen, soso
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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02.08.18, 15:40
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#43
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Ausländerbehörde muss abgeschobenen Tunesier nach Deutschland zurückholen
13.07.2018
Die am heutigen Morgen erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers muss von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden.
Nach dem Beschluss der für das Ausländerrecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom heutigen Nachmittag stellt sich die Abschiebung als grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
Entscheidend stellte die Kammer darauf ab, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses der für die asylrechtliche Bewertung des Sachverhalts zuständigen 7a. Kammer an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre. Vielmehr sei sie sehenden Auges abschließend vollzogen worden. Die 7a. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte in ihrem Beschluss vom 12. Juli 2018 entschieden, dass die Abschiebung unzulässig ist (vgl. Pressemitteilungen vom heutigen Tage).
Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.
Dass die Gerichtsentscheidung über das Fortbestehen der Abschiebungsverbote den Behörden erst bekanntgegeben wurde, als die Abschiebung bereits in Gang gesetzt war, ist darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hatten, so dass das Gericht von einer allein auf einer Interessenabwägung beruhenden Zwischenentscheidung abgesehen und den Sachverhalt eingehender geprüft hat.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen zu.
Aktenzeichen: 8 L 1315/18
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Hmmm
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02.08.18, 15:51
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#44
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Hmmm
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was Hmm ?
verstehst du den Text den rechtlichen Aspekt immer noch nicht?
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung ist daher auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem sie eingeleitet wurde und nicht mehr zu stoppen war.
dein geposteter Beschluss wurde erst mit der Zustellung wirksam , nur da war es zu spät
und die Nebelkerze von wegen, dann hätte das Amt abwarten müssen, ist auch naja.Denn es gab zu dem Zeitpunkt ein Beschluss, der die Abschiebung rechtmäßig machte !
wieso kommunizierte denn das VG nicht mit Bochum, die für die Abschiebung verantwortlich waren? im Zeitalter von Internet, hat das VG natürlich auch kein Fax das sie den Beschluss rechtzeitig zustellen konnten
Geändert von brakal1 (02.08.18 um 15:58 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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02.08.18, 15:58
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#45
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Wenn doch alles rechtens war, wieso die Strafe von 10000€
Zitat:
Weil die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum die am 13. Juli 2018 erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers entgegen einer gerichtlichen Anordnung vom gleichen Tage bislang nicht rückgängig gemacht hat, wurde ihr – dem Antrag des Tunesiers folgend – mit Beschluss der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom heutigen Tage ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,* € für den Fall angedroht, dass sie der gerichtlichen Anordnung nicht bis spätestens zum 31. Juli 2018 nachkommt.
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02.08.18, 16:15
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#46
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Wenn doch alles rechtens war, wieso die Strafe von 10000€
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1. weil es die Anwältin so geklagt hatte
2. will ich den Richter nicht unterstellen, das er wegen seiner Asyl Pro Haltung unbefangen ist, daher kann man schon von gekränkter Eitelkeit eines Richters von einem Provinzgericht sprechen
denn wie ich schon schrieb, mit welchen Recht verdonnert ein Gericht, den Steuerzahler zur Buße !
der Steuerzahler hat weder so gehandelt, geschweige denn der Steuerzahler hat Einfluss auf die Behörde
würde wirklich ein rechtswidriges Fehlverhalten vorliegen, dann würde der richtige Weg sein, den zuständigen Sachbearbeiter/ Beamten ein Disziplinarverfahren aufzubrummen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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02.08.18, 16:28
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#47
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
31.07.2018
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, mit dem der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro für den Fall angedroht worden ist, dass sie der ihr auferlegten Verpflichtung zur Rückholung des abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. nicht bis zum 31. Juli 2018 nachkommt, ist nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und die Beschwerde der Stadt Bochum zurückgewiesen.
[...]
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Für alles andere gibt's die Webseiten der Gerichte.
Letzter Beschluss war das er zurückgeholt werden muss. Richtig?
Aber ich verstehe das eine Diskussion mit dir darüber nicht nötig ist.
Ich sag es dir aber frei raus.
Der wird sicher irgendwie zurückkommen. Ob ich mich dann freuen soll, weil du dich derbe ärgern wirst?
Schadenfreude ist nicht toll. Aber hin und wieder gönn ich es mir.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei shaunderzombie bedankt:
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02.08.18, 16:39
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#48
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von brakal1
wieso kommunizierte denn das VG nicht mit Bochum, die für die Abschiebung verantwortlich waren? im Zeitalter von Internet, hat das VG natürlich auch kein Fax das sie den Beschluss rechtzeitig zustellen konnten
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.... es wurde sogar per Fax mitgeteilt.
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02.08.18, 16:44
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Letzter Beschluss war das er zurückgeholt werden muss. Richtig?
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soweit richtig, nur ist dieser Beschluss an Absurdität nicht zu überbieten!
- Sami ist Tunesischer Staatsbürger, da in Tunesien zur Zeit in Verfahren läuft, kann er das Land nicht verlassen
- da er in Deutschland nicht angeklagt ist, kann Deutschland kein Ersuch zur Rückholung erbitten
- Bochum kann in nicht zurückholen, dafür sind andere Ämter zuständig , daher ist die Forderung an Bochum, nur so tun als ob man ihn zurückholt, auch hat Tunesien gesagt, er darf nicht raus, daher ist die Forderung nicht umsetzbar und absurd bis zum geht nicht mehr
- da der Grund zum Verbot des Abschiebens faktisch widerlegt wurde, ist es absurd, ihn wieder herzuholen, ihn inAbschiebehaft zu nehmen und wenn das Gericht entschieden hat, ihn dann endlich abzuschieben ( der gute hat keine Aufenthaltserlaubnis )
- obliegt es nicht dem Gericht, wem eine Einreiseerlaubnis zu erteilen ist
Zitat:
Zitat von MunichEast
.... es wurde sogar per Fax mitgeteilt.
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ja an Düsseldorf, nur das blöde ist , Düsseldorf ist der falsche Ansprechpartner gewesen, da die vollziehende Behörde Bochum war
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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02.08.18, 17:02
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#50
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Zurheide:*Auch wenn das natürlich zu heftigen politischen Verwicklungen führt, wo auch dann Ihr Parteikollege möglicherweise in Nordrhein-Westfalen in Schwierigkeiten kommt. Sie sagen, das darf keine Rolle spielen?
Kubicki:*Ja, es darf tatsächlich keine Rolle spielen, denn Justitia ist blind, und ohne Ansehen von Person und Parteizugehörigkeit müssen Recht und Gesetz durchgesetzt werden in Deutschland, alles andere wäre ja ein Willkürstaat, auch wenn es einem nicht passt. Wir werden praktische Probleme haben, Tunesien wird Sami A. nicht so ohne Weiteres ausliefern an Deutschland, denn es gibt ja noch Ermittlungen in Tunesien, sie haben ihm den Pass abgenommen. Aber zumindest hat das Verwaltungsgericht ja festgestellt, es muss Bemühungen geben, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen, ansonsten droht ihm am nächsten Dienstag ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro – das wird die erste Maßnahme sein, weitere würden folgen. Mir passt das persönlich auch nicht, ich würde auch sinnvollerweise dafür plädieren, dass Sami A. in Tunesien bleibt, aber noch einmal: Ein Gericht hat entschieden, und wenn wir dazu übergehen, gerichtliche Entscheidungen nicht mehr zu akzeptieren, dann sind wir im Erdogan-Land oder im Putin-Land.
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Das Interview mit kubicki ist von 28.7.2018
Und auch fast ne Woche danach wollen das einige nicht verste
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei shaunderzombie bedankt:
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02.08.18, 17:06
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#51
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 153
Bedankt: 176
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Sami A. hat keine nachweisbare Straftat begangen, das wurde gerichtlich geprüft. Seine Abschiebung war ein Verstoss gegen richterlichen Beschluss, also illegal und eine Rückholung wäre das mindeste. Er hat hier Frau und kleine Kinder.
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr sich Leute hier fuer die Rechte von Terroristen bzw. mit Terroristen affilierter Personen einsetzen. Da werden sogar Beschluesse von Gercihten hier gepostet. Als ob es keine groesseren Probleme gibt als TERRORISTEN zu schuetzen.
Besonders abgefahren, wie immer MunichEast, der die Existenz von Frau und Kind als Schutzgrun angibt - hallo? Welche Interessen werden hier vertreten?
In meinem Heimatland Indonesien hat man erkannt, dass die Kinder und Familien von Terroristen und Sympathisanten ein grosses Problem sind, dort werden sie mit viel Aufwand zurueck in die Gesellschaft gefuehrt. Hier setzen sich Leute dafuer ein, dass Taeter und ihre Handlanger sich frei mit ihren Familien beschaeftigen. Komische Welt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei dewi bedankt:
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02.08.18, 17:13
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#52
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Welche Interessen werden hier vertreten?*
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Ich würde mal salopp sagen, das die Interessen des rechtstaats.
Wäre er Terrorist, würde es diese Diskussion gar nicht geben.
Unterstelle bitte nicht hier würde jemand Terroristen verteidigen.
Geändert von shaunderzombie (02.08.18 um 17:18 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei shaunderzombie bedankt:
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02.08.18, 17:23
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#53
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Und auch fast ne Woche danach wollen das einige nicht verstehen
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stimmt politisches Geschwafel, wo der Fall Sami für die politischen Zwecke missbraucht werden , will ich wirklich nicht verstehen.
aber ein Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt der den Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht hat, hat ja keine Ahnung und verbreitet auf einer Seite, wo es um europäischen und Deutsches Asylrecht geht, nur Fake News
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02.08.18, 17:25
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#54
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Zitat von brakal1
aber ein Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt der den Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht hat, hat ja keine Ahnung und verbreitet auf einer Seite, wo es um europäischen und Deutsches Asylrecht geht, nur Fake News
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Keine Ahnung.
Wenn du das sagst, ist es wohl so.
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02.08.18, 17:39
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#55
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Zitat:
Zitat von brakal1
soweit richtig, nur ist dieser Beschluss an Absurdität nicht zu überbieten!
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Mal Hand auf's Herz... Der Horst wollte sich höchstpersönlich um die Angelegenheit kümmern, dass das ganze so durchgegangen ist, nur weil die Arbeitszeiten der Behörde nicht mit dem Beschluss übereinstimmend war, hat doch einen extrem bitteren Beigeschmack. Das Ding wurde so gedreht, dass Einzelpersonen, insbesondere der Horst, rechtlich nicht für ihr Tun belangt werden können (insofern gebe ich dir also ein kleines bisschen Recht). Rechtstaatlich war das Handeln meiner Meinung nach nicht, ganz im Gegenteil.
Meine persönliche moralische Beurteilung habe ich eingangs schon dargelegt - Terroristen, Gefährder, oder auch nur Bodyguards von Oberhäuptern von Terrororganisationen (da wird zumindest die Ideologie beim Sami gepasst haben) möchte ich nicht als potentiellen Nachbarn haben. Wichtiger sind mir aber demokratisch-rechtstaatliche Prinzipien: wenn die Auslieferung von zuständigen Experten als rechtswidrig beurteilt wird, dann muss sie verhindert werden. Das hat auch mit Vertrauen in den Staat zu tun. Ich möchte mich darauf verlassen können, dass auch ich mich im Zweifel auf humanitäres Recht und Gesetz berufen kann - frei von persönlichen Urteilen politischer Einzelgänger oder Pseudorichtern aus der Bevölkerung.
__________________
Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Origami bedankt:
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02.08.18, 17:54
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#56
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von dewi
Besonders abgefahren, wie immer MunichEast, der die Existenz von Frau und Kind als Schutzgrun angibt - hallo? Welche Interessen werden hier vertreten?
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... die Grundrechte. Sami ist in Deutschland weder vorbestraft noch anderweitig straffällig geworden. Das Grundrecht, Schutz der Familie, ist ein hohes Gut. Einem Vater sollte man nicht grundlos die Kinder vorenthalten und umgekehrt.
Was in Indonesion oder sonstwo mit Kindern gehandhabt wird, ist kein Anliegen für uns.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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03.08.18, 10:04
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#57
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.093
Bedankt: 992
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Zitat:
Die Bundesanwaltschaft leitete 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein – wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es wurde 2007 eingestellt.
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Er bestreitet das und nachweisen konnte man ihm das auch nicht
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03.08.18, 12:00
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#58
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von Fioletta
Im Prinzip unlogisch.
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Gerüchte, Behauptungen und Hörensagen sind keine belastbaren Beweise ...
Es gibt einen Grundsatz im Recht In dubio pro reo.
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03.08.18, 12:06
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#59
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Gerüchte, Behauptungen und Hörensagen sind keine belastbaren Beweise ...
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Diese stützte sich vorrangig auf Ermittlungen und Erkenntnisse, wonach der Antragsteller in der Vergangenheit mit Al Qaida eine Vereinigung unterstützt hat, die ihrerseits wiederum den Terrorismus unterstützt hat. Die hierdurch begründete Gefahr dauerte im damaligen Entscheidungszeitpunkt auch noch an, weil der Antragsteller seinen erwiesenen Aufenthalt in Afghanistan zwecks militärischer Ausbildung in einem Lager der Al Qaida und seine Tätigkeit in der Leibgarde Bin Ladens nach wie vor wahrheitswidrig in Abrede stellte und durch die Legende einer religiösen Ausbildung in Karatschi zu kaschieren suchte. Dieses Verhalten schloss eine glaubhafte Distanzierung von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln zwangsläufig aus und ließ ihn als eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit erscheinen, da die jederzeitige Möglichkeit einer Nutzbarmachung der erworbenen militärischen Fertigkeiten bestand.
Die vorstehenden Feststellungen gelten im aktuellen Entscheidungszeitpunkt ungemindert fort. Der Antragsteller hat mit Ausnahme einer andauernden pauschalen Abrede der erwiesenen Tatsachen und der von ihm allgemein geltend gemachten Distanzierung von den Vorwürfen keine Gründe dargelegt, die eine Verminderung seiner Gefährlichkeit bis hin zum gänzlichen Ausschluss erkennen ließen.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
btw auch ganz nett :
Auf die verschiedenartigen Vorwürfe der Ehefrau des Antragstellers im Hinblick auf Gewalt ihr gegenüber bzw. seine Äußerungen oder sein Verhalten im Allgemeinen sowie deren Belastbarkeit oder die Anzeige wegen Sozialhilfetrugs (vgl. Anhörungen der Ehefrau vom 11. Mai und 20 Mai 2018 )
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03.08.18, 12:27
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#60
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Ich weiss nicht was Du da hastig überflogen hast, aber der entscheidend ist OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03.
Er wurde vom Kronzeugen mündlich belastet, die ermittelnden Behörden konnten nichts entscheidendes beitragen.
Er wurde deshalb nicht rechtskräftig wegen Terrorvereinigung, Anschlagsplanung usw. verurteilt. Vielleicht habe ich etwas übersehen ?
Aber geht hin und sagt den Richtern sie machen alles falsch ....
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03.08.18, 12:40
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#61
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Er wurde deshalb nicht rechtskräftig wegen Terrorvereinigung, Anschlagsplanung usw. verurteilt. Vielleicht habe ich etwas übersehen ?....
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klar hast du was übersehen,
im VI 13/03 geht es um Al-Tawhid, da war er garnicht angeklagt, sondern er war Zeuge. Ein Angeklagter hat ihn belastet.
da er aber rein garnix mit Al-Tawhid zu tun hatte kann man ihn auch nicht dafür belangen ^^
Fakt ist, das sein Aufenthalt im militärischen Lager in Afghanistan und eine Tätigkeit in der Leibgarde erwiesen ist . Fakt ist das das Gericht seine Abrede nicht glaubt
Fakt ist auch das mit dem Urteil vom 11.07.2018 das Gericht immer noch Zweifel an seiner Abrede hat und es immer noch für erwiesen sieht, das er in der Leibgarde war
Zitat:
Aber geht hin und sagt den Richtern sie machen alles falsch ....
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bin ich es oder du, der sich seine Rechtsprechung macht wie es ihm gefällt?
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03.08.18, 12:51
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#62
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von brakal1
bin ich es oder du, der sich seine Rechtsprechung macht wie es ihm gefällt?
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Fakt ist ..... wo ist eine Verurteilung ? Wo ist er vorbestraft deswegen ? Wo ....
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03.08.18, 13:05
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#63
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Fakt ist ..... wo ist eine Verurteilung ? Wo ist er vorbestraft deswegen ? Wo ....
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Fakt ist :
Antragsteller seinen erwiesenen Aufenthalt in Afghanistan zwecks militärischer Ausbildung in einem Lager der Al Qaida und seine Tätigkeit in der Leibgarde Bin Ladens nach wie vor wahrheitswidrig in Abrede stellte
es sei denn du kommst nun daher und meinst der Beschluss vom 11.07.2018 basiert auf Lügen und somit existiert dieser Beschluss nicht ^^
zu deinem Todschlag Argument " Wo wurde er verurteilt " :
dumm wenn man das Strafgesetzbuch nicht kennt
bloße Mitgliedschaft in der (terroristischen) Vereinigung begründe allein noch keine Strafbarkeit
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03.08.18, 13:08
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#64
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Du machst es Dir wirklich zu einfach Brakal1 ..... er hat nichts getan was eine Verurteilung rechtfertigte. Das ist der einzige Fakt.
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03.08.18, 13:17
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#65
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Du machst es Dir wirklich zu einfach Brakal1
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und du weichst wie immer aus. erst das mit " er hat Frau und Kinder " , da die Frau anscheinend nix mehr mit ihm zutun haben will. kommt dann nur " er hat aber kinder "
nun kommst du daher und meinst, das er in der Leibgarde war und in Afghanistan war, basiert auf Gerüchte, Behauptungen und Hörensagen
da das Gericht aber in seinen Beschluss geschrieben hat, das Leibgarde und co erwiesene Tatsachen sind , kommt nun das Todschlag Argument " wo war er verurteil "
Zitat:
..... er hat nichts getan was eine Verurteilung rechtfertigte. Das ist der einzige Fakt.
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richtig, da bloße Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, eine militärische Ausbildung in ein Terrorcamp und eine berufliche Karriere als Personenschützer noch keine Straftat darstellt
interessant wird es erst, wenn er seine Vita für strafrechtliche Dinge nutzt
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03.08.18, 14:23
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#66
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Im Gegensatz zu allem anderen hat er tatsächlich Kinder und auch das Gericht sah dort ein Schutzbedürfnis der Grundrechte. Wie gesagt, Du machst es Dir zu einfach Brakal1.
Die Abschiebung war gegen geltenden Gerichtsbeschluss. So einfach ist das ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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03.08.18, 14:30
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#67
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Abschiebung war gegen geltenden Gerichtsbeschluss. So einfach ist das ...
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Aber mit gesundem Menschenverstand
Jeder Hassprediger / Gefährter / potentielle Terrorist hat das Recht hier zu leben verwirkt.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei B345T bedankt:
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03.08.18, 14:53
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#68
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Abschiebung war gegen geltenden Gerichtsbeschluss. So einfach ist das ...
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wer macht es sich zu einfach?
Eine anstehende Gerichtsentscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. Die "Gerichtsentscheidung am nächsten Tag" war vollkommen unerheblich.
das Gericht hat kein einstweiligen Stopp verfügt !
Zum Zeitpunkt der Abschiebung gab es nur eine rechtmäßige Abschiebeandrohung mit dem Zielland Tunesien !
wenn die eine Kammer nichts von der anderen Kammer aus dem selben Gericht weiß, kann man hier eher von Versagen im Gericht sprechen, anstatt von rechtswidrig
Geändert von brakal1 (03.08.18 um 14:59 Uhr)
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03.08.18, 15:19
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#69
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von brakal1
wer macht es sich zu einfach?
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Zum Zeitpunkt der Abschiebung gab es nur eine rechtmäßige Abschiebeandrohung mit dem Zielland Tunesien !
wenn die eine Kammer nichts von der anderen Kammer aus dem selben Gericht weiß, kann man hier eher von Versagen im Gericht sprechen, anstatt von rechtswidrig
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Eben nicht, entschuldige aber bleib bei den gegeben Abläufen ...
Zitat:
2016: Die Gerichte sehen das anders - und entscheiden wieder zugunsten von Sami A. - im Juni 2016 das VG Gelsenkirchen, im April 2017 das OVG Münster. Das dortige Gericht stellt fest, dass ihm bei einer Rückkehr nach Tunesien sehr wohl "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" drohten.
Die Abschiebung
18. Juni 2018: Das Land NRW bittet die Bundespolizei nach deren Angaben, einen Rückführungsflug mit Sicherheitsbegleitung von Düsseldorf ins tunesische Enfidha vorzubereiten. Die Bundespolizei bucht einen entsprechenden Linienflug für den 12. Juli. Das Bamf hat zuvor die sofortige Abschiebung angeordnet, weil aus seiner Sicht die bislang anerkannten Abschiebehindernisse entfallen sein sollen.
25. Juni 2018: Die Polizei nimmt Sami A. fest, als dieser seiner täglichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nachkommt. Die Ausländerbehörde bereitet seine Abschiebung vor, Sami A. kommt in Abschiebehaft.
Zuvor macht Bundesinnenminister Horst Seehofer persönlich Druck: "Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen." Auch Kanzlerin Angela Merkel äußert sich öffentlich zu dem Fall. Sami A. strengt beim VG Gelsenkirchen mehrere Klagen gegen seine Abschiebung an.
27. Juni 2018: Das Gericht wird nach eigenen Angaben von Sami A.s Anwältin informiert, dass die Abschiebung für den 29. August geplant sei. Das Gericht bittet das Bamf um Mitteilung, sollte ein früherer Abschiebetermin festgesetzt werden.
29. Juni 2018: Das Land NRW bittet die Bundespolizei, den für den 12. Juli gebuchten Linienflug wieder zu stornieren, "da Widerstandshandlungen an Bord des Flugzeuges durch den Rückzuführenden nicht ausgeschlossen werden" könnten - so lautet die Darstellung der Bundespolizei.
6. Juli 2018: Laut Bundespolizei bittet das Land NRW erneut darum, die Abschiebung des Sami A. per Einzelcharter nach Enfidha vorzubereiten.
9. Juli 2018: Das Bundespolizeipräsidium bestätigt dem Land NRW, dass der angefragte Abschiebeflug am 13. Juli stattfinden kann.
11. Juli 2018: Nach eigener Darstellung entnimmt das Gericht den Akten der Ausländerbehörde, dass die Abschiebung für den Abend des 12. Juli geplant sei - der Termin, der laut Bundespolizei zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr aktuell ist. Das VG fordert das Bamf laut eigenen Worten auf, eine sogenannte Stillhaltezusage abzugeben - also bis zur Entscheidung des Gerichts nicht abzuschieben. Das Gericht behält sich vor, ansonsten per Eilentscheid einen vorläufigen Beschluss zu fassen, "um bis zur Entscheidung über den Antrag keine vollendeten Tatsachen entstehen zu lassen".
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Die Abschiebung war nicht rechtens, was ist da so schwer zu verstehen ?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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03.08.18, 16:30
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#70
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 576
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Eben nicht, entschuldige aber bleib bei den gegeben Abläufen ...
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tja was der Spiegel verschweigt sind die Tatsachen!
oder wieso verschweigt der Spiegel das Sami am 25.06 , durch einen rechtmäßigen Beschluss ( wo sami erfolglos dagegen eiinspruch einlegte ) in Abschiebehaft kam?
wie kann es sein das der Spiegel die Abschiebeandrohung vom 11.07 verschweigt?
und überhaupt, was hat das Bamf mit der Abschiebung zutun? dafür sind die Ausländerbehörden zuständig!
halten wir mal fest :
- Kammer 8 erlässt am 11.07 eine Abschiebeandrohung nach Tunesien und schickt diese zu der Zuständigen Behörde , die Ausländerbehörde in Bochum ( die sind nämlich der Antragsgegner )
- Auch hat der Antragssteller , nämlich Samis Anwältin am gleichen Tag diesen Beschluss erhalten . Die wollte eine aufschiebende Wirkung gegen diese Abschiebeandrohung erwirken, Kammer 8 des besagten VG entschied, das die aufschiebende Wirkung nicht zulässig ist!
- am Vormittag des 12.07 teilte das Bamf dem Gericht mit , das die Stillhaltezusage nicht erforderlich ist , da Samis Anwältin einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen kann
( Ferner geht die Beklagte davon aus, dass der Kläger auch nicht rechtsschutzlos gestellt ist, da ihm im Fall einer bevorstehenden Rückführung ein gesonderter Antrag auf Eilrechtsschutz (§ 123 Abs. 1 VwGO) bezüglich möglicher Vollstreckungsmaßnahmen offen steht. Daher wird die vorgeschlagene Stillhaltezusage nicht für erforderlich erachtet.“ )
- trotz fehlenden Eilantrag der Anwältin , tagte das Gericht,
- gegen 17:37 Uhr reichte Samis Anwältin diesen Eilantrag ein
- bis dato sah sich das Gericht immer noch nicht im Stande eine einstweiligen Stopp zu erlassen, geschweige denn Bochum darüber zu informieren!
- um 19.20 Uhr war der Beschluss fertig
- am 13.07 gegen 08:15 Uhr wurde der Beschluss zur Ausländerbehörde in Bochum gefaxt. Ab diesen Zeitpunkt ist dieser Beschluss bindend! Nur da war der gute schon lange nicht mehr in Deutschland, geschweige denn unter deutschen Hoheitsgebiet
das heißt im Klartext : bis 13.07 08:15 Uhr hatte der Beschluss von der 8. Kammer seine Rechtsgültigkeit, da 1. aufschiebende Wirkung versagt wurde und 2. kein einstweiliger Stopp vorlag
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