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[Other] Vermisste Madeleine McCann:Mordermittlungen gegen 43-jährigen Deutschen im Fall"Maddi

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Ungelesen 03.06.20, 19:53   #1
BLACKY74
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Standard Vermisste Madeleine McCann:Mordermittlungen gegen 43-jährigen Deutschen im Fall"Maddi

Zitat:
Vermisste Madeleine McCann
Mordermittlungen gegen 43-jährigen Deutschen im Fall "Maddie"

Seit 13 Jahren wird Madeleine McCann vermisst, zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war sie drei Jahre alt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen inhaftierten Sexualstraftäter.



Madeleines Mutter Kate McCann bei einer Pressekonferenz 2011
Chris Helgren/ REUTERS
03.06.2020, 20.35 Uhr

Im Fall der seit 13 Jahren vermissten Madeleine "Maddie" McCann hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Mordermittlungen gegen einen 43-jährigen Deutschen eingeleitet. Bei dem Beschuldigten handele es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der derzeit in anderer Sache eine längere Haftstrafe verbüße, teilten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit.

Er sei "unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden", hieß es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Bundeskriminalamt teilte dazu mit: "Den meisten seiner Kontaktpersonen dürfte dies nicht bekannt sein."

Das damals dreijährige britische Mädchen war im Mai 2007 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Der nun Beschuldigte lebte der Mitteilung zufolge zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz - dem Ort, an dem Madeleine McCann verschwand. Er ging demnach im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs nach, unter anderem in der Gastronomie.

Weitere Vorwürfe: Einbruch, Diebstahl, Drogenhandel


Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Mann seinen Lebensunterhalt damals mit Einbruchdiebstählen in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie mit Drogenhandel bestritten habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist mit den Ermittlungen befasst, weil der 43-Jährige vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz im dortigen Bezirk hatte. Bei den Ermittlungen arbeitet das BKA nach eigenen Angaben eng mit den britischen und portugiesischen Polizeibehörden zusammen.

Das BKA veröffentlichte auf seiner Website [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. In der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" forderte der BKA-Beamte Christian Hoppe die Zuschauer auf, sachdienliche Hinweise zu dem Fall an das BKA oder jede Polizeidienststelle zu melden. Auch Madeleines Eltern Kate und Gerry McCann waren schon 2013 in der Sendung zu Gast.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 03.06.20, 20:58   #2
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Bei der BBC gibts wichtige Details. Demnach scheinen zwei Autos eine Rolle zu spielen:
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Ungelesen 03.06.20, 21:19   #3
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Es wäre zu wünschen das es endlich Klarheit in dem Fall gibt, damit Maddies Eltern endlich zur Ruhe kommen. Siebzehn Jahre wäre das Mädchen jetzt alt. Man muss sich mal vorstellen was es heißt, so lange im Ungewissen über das Schicksal seines Kindes zu leben. Dazu die Anschuldigungen die es gegen die Eltern gegeben hat. Ein Alptraum.
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Ungelesen 05.06.20, 14:37   #4
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Verdächtiger im Fall Maddie kam 2018 wegen Justizpanne frei
Zitat:
Die Behörden hätten die Möglichkeit gehabt, Christian B. länger in Haft zu halten - doch sie handelten offenbar zu spät. Nun prüfen die Ermittler, ob es Verbindungen zu einem weiteren Vermisstenfall gibt.

Von Peter Burghardt, Hamburg, und Ronen Steinke, Berlin

Erst vor knapp zwei Jahren wurde der 43-jährige Deutsche, der jetzt als Hauptverdächtiger im Fall der verschwundenen Maddie McCann gilt, in Schleswig-Holstein aus der Haft entlassen. Er konnte sich frei in Europa bewegen und reiste nach Italien. Allerdings nicht, weil die Justiz nichts mehr gegen ihn in der Hand gehabt hätte. Sondern nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung nur, weil die Staatsanwaltschaft Flensburg zu spät handelte.

Es war August 2018, der damals 41 Jahre alte Christian B. saß im Gefängnis und verbüßte eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Wenige Tage bevor diese Strafe am 31. August auslaufen sollte, wurde die Staatsanwaltschaft Flensburg aktiv. Die Juristen wollten verhindern, dass Christian B. auf freien Fuß kommt. Es gab dazu eine Möglichkeit - Christian B. hatte noch eine alte Strafe offen. Es ging um Drogenhandel auf Sylt. Das Amtsgericht im nordfriesischen Niebüll hatte ihn deswegen bereits am 6. Oktober 2011 zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ursprünglich war dies zur Bewährung ausgesetzt worden.

Um diese ältere Strafe zu vollstrecken, musste die Staatsanwaltschaft Flensburg nun aber erst die Justiz in Portugal um ihr Einverständnis bitten. Denn aus Portugal war Christian B. zuvor - im Juli 2017 - nach Schleswig-Holstein ausgeliefert worden. Bei dem Antrag auf Auslieferung hatte die deutsche Justiz damals das alte Urteil wegen Drogenhandels nicht erwähnt. Ohne Einverständnis Portugals durfte die deutsche Justiz nun wegen des sogenannten Spezialitätsgrundsatzes nicht darüber hinausgehen.

Einen solchen Antrag stellte die Staatsanwaltschaft Flensburg aber sehr spät, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat. "Da dies nicht rechtzeitig erfolgte, wurde der Angeklagte am 31. August 2018 aus der Strafhaft entlassen", schreiben die Richter im April dieses Jahres. "Am 18. oder 19. September 2018 reiste er in die Niederlande aus und begab sich später nach Italien." Erst am 27. September 2018 konnte Christian B. dann wieder festgenommen werden. Vier Wochen: So lange dauerte es, bis die Flensburger Staatsanwaltschaft erneut einen Europäischen Haftbefehl erwirkt und die italienischen Behörden Christian B. gefasst hatten.
Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Behörden in Deutschland und Portugal

Seit dem 18. Oktober 2018 sitzt Christian B. in der JVA Kiel in Strafhaft, Portugals Justiz hat ihr Einverständnis gegeben. Der Bundesgerichtshof hat offengelassen, wem genau hier ein Vorwurf zu machen ist - ob also vielleicht auch die portugiesische Justiz zu langsam reagiert hat. Aber der Jurist Peter Rackow, Experte für Rechtshilfe der Universität Göttingen, hat eine deutliche Einschätzung. "Wenn da ein unverbüßtes deutsches Urteil im Raum steht, dann ist das ganz klar die Verantwortung der zuständigen Staatsanwaltschaft", sagt er. "Sie ist in Deutschland für Strafvollstreckung zuständig. Wer sollte sich sonst darum kümmern?"

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg bestätigte, dass es Bemühungen gegeben hat, Christian B. wegen des früheren Urteils in Haft zu halten und dass aus diesem Grund auch die portugiesischen Behörden eingeschaltet wurden. Zu den "Gründen und Zeitpunkten von Antragstellungen und Entscheidungen im Vollstreckungs- oder Rechtshilfeverfahren" mache man jedoch keine Angaben. Im Übrigen sei das aktuelle Verfahren im Fall Maddie bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgehängt.

Offensichtlich hat es Abstimmungsschwierigkeiten gegeben zwischen den verschiedenen Behörden in Deutschland und Portugal, die über viele Jahre wegen verschiedener Verbrechen immer wieder mit B. befasst waren und es jetzt wieder sind.

B. hat ein langes Vorstrafenregister wegen sexueller Gewalt. Unter anderem waren Videos und ein Chat aufgetaucht. Mit einem Handy war er nahe der Ferienanlage eingeloggt, aus der die damals drei Jahre alte Maddie damals verschwand. Auch seine beiden Autos und Häuser aus jener Zeit in Südportugal sind bekannt, die Polizei sucht jetzt nach weiteren Zeugen.

Außerdem prüfen die Ermittler, ob es eine Verbindung zu einem weiteren Vermisstenfall in Sachsen-Anhalt gibt. Dort verschwand im Mai 2015 die damals fünfjährige Inga, als sie mit ihren Eltern auf einem Ausflug im Wald unterwegs war. Trotz umfangreicher Suchaktionen bleibt das Mädchen bis heute vermisst.

Die Staatsanwaltschaft Stendal bestätigte, dass geprüft werde, "ob es Anhaltspunkte für Zusammenhänge" zwischen den beiden Fällen gebe und ob sich daraus ein Anfangsverdacht gegen Christian B. ergebe.
Quelle:
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MunichEast (06.06.20)
Ungelesen 06.06.20, 13:23   #5
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so richtig mitbekommen, wie sie nach dieser langen zeit auf den herren kamen, hab ich leider nicht...
könnte mir das mal kurz jemand erläutern? ich habs jetzt beim lesen der artikel nicht gesehen - oder übersehen...
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Ungelesen 06.06.20, 15:52   #6
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"Britische Zeugin erkennt Deutschen im Fall “Maddie”: “Das ist der Mann"

Quelle:
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sauger2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.06.20, 16:10   #7
ElafRemich
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Es muss inzwischen stichhaltigere Hinweise auf ihn als möglichen Täter geben.
Er war schon lange verdächtig, aber solange es nichts konkretes gibt das für eine Anklage oder gar eine Verurteilung reicht, kann man nichts machen. Es gilt immer noch der Grundsatz unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Das man jetzt gegen ihn ermittelt kann nur bedeuten das es neue, konkrete Hinweise gibt, die auf ihn als Täter deuten.
Das er Diebstähle in Hotels verübt hat, in der gleichen Ortschaft wohnte und auch schon wegen Sexualdelikten angeklagt war, heißt am Ende nichts. Man muss ihm dieses Verbrechen erst nachweisen.
Es ist unwahrscheinlich das er plante das Kind aus dem Hotel zu entführen. Das stellt ein viel zu großes risiko dar und er hätte die Familie tagelang beobachten müssen, um Gewohnheiten auszukundschaften. Wer Kinder entführen will, macht das unter weit risikoärmeren Umständen. Ich vermute er sollte wieder mal in ein Hotel einsteigen, um Wertsachen zu entwenden und das Kind fiel ihm sozusagen in die Arme. Er nahm sie mit, entweder aus sexueller Motivation oder um einen Zeugen zu beseitigen.
Das heißt auch noch lange nicht das er pädophil ist. Kinder werden oft nur deshalb Opfer weil es sie leichte Beute sind, die körperlich und mental unterlegen sind.
Man darf auch nicht vergessen das es durchaus Hinweise und Gründe gab die Eltern zu beschuldigen. Es wurde nie zweifelsfrei aufgeklärt was eigentlich passiert ist.
ElafRemich ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.06.20, 20:16   #8
MunichEast
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Zitat:
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Das heißt auch noch lange nicht das er pädophil ist.
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Ungelesen 06.06.20, 23:18   #9
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Kleiner Einwurf: Nur ein Bruchteil der Täter, die sich des sexuellen Kindesmissbrauchs strafbar gemacht haben, sind pädophil.

Daraus schließt man häufig, dass ein verheirateter und sexuell aktiver Mann grundsätzlich nicht als Täter in Frage kommt. Das Gegenteil ist aber der Fall: Die meisten Täter sind das was mein gemeinhin als "Normal" bezeichnen würde.

Zitat:
...

Was die Studie auch offenbart: Pädophilie ist nicht gleichzusetzen mit einer Täterschaft. In einer Befragung mit knapp 8700 Männern ab 18 Jahren schätzte mehr als jeder Fünfte Kinder als sexuell attraktiv ein. Immerhin 4,4 Prozent hatten schon einmal sexuelle Fantasien mit Kindern unter zwölf Jahren. Nur ein Prozent aller Befragten erfüllte die Kriterien für die Diagnose Pädophilie; weniger als die Hälfte dieser Männer wurde zum Täter. Hingegen offenbarten jene, die Kinder nicht bevorzugten und keine Pädophilie-Diagnose erfüllten, deutlich häufiger sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern.
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Unabhängig davon: auf der anderen Seite sind pädophile Straftäter überproportional rückfällig. Ich denke, abgesehen vom zeitlichen Rahmen, ist genau der Grund wieso man nun in diese Richtung ermittelt.
Nana12 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.06.20, 05:07   #10
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Ich sehe das völlig anders. Mir ist bewußt das es diese Unterscheidung gibt, vergleichbar mit der temporären Homosexualität in Vollzugsanstalten. Meine persönliche Auffassung ist aber eine völlig andere. Jemand der keine pädophile Neigung hat würde sich auch nicht an Kindern sexuell vergreifen, unter welchen Umständen auch immer. Damit sind für mich sexuelle Straftäter von Kindern Pädophile.
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MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.06.20, 09:31   #11
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Ich schreibe das deshalb, weil ich mal live erleben musste, wie so eine Argumentation benutzt wurde um den Täter zu schützen: Wenn jemand bisher keine pädophilen Neigungen zeigte, dafür aber um so mehr herkömmliche sexuelle Präferenz (wie zB außereheliche Affären), kann derjenige nicht pädophil sein und demnach keine Straftaten begangen haben. Erst als ein weiteres Opfer offenbarte verstummten diese Stimmen. Für das Opfer war es ohnehin schwer sich zu offenbaren, da muss man nicht noch einen drauf setzen, weil die öffentliche Wahrnehmung des typischen Täterprofils extrem verzerrt ist.
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Landgericht Braunschweig
Verdächtiger im Fall Maddie vor Anhörung verletzt – Ermittlungen


Im Fall Maddie soll der Verdächtige Christian B. zu einer Anhörung erscheinen. Dann kommt es im Landgericht Braunschweig zu einem Zwischenfall. Was genau geschah, wird jetzt ermittelt.


Eine Anhörung des deutschen Verdächtigen im Fall Maddie bekommt ein juristisches Nachspiel. Christian B. soll beim Anlegen von Fußfesseln im Landgericht Braunschweig am Montag eine Verletzung der Rippen erlitten haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die genauen Umstände der Art und Weise der beabsichtigten Fesselung seien ebenso wie der dann folgende Geschehensablauf Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Der 43-Jährige musste offenbar in einer Klinik behandelt werden, wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und "Bild" übereinstimmend berichteten. Die Polizei bestätigte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa einen Einsatz im Landgericht, ohne weitere Details zu nennen.

Den Berichten zufolge habe sich der Mann in einer Gewahrsamszelle des Landgerichts Braunschweig zwei Rippen gebrochen. Sein Anwalt habe Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Er selbst habe sich lautstark mit den Justizbeamten auseinandergesetzt. Wie es zu dem Vorfall kam, blieb offen. Die Anhörung startete demnach zwei Stunden später als geplant. Bei dem Termin sei es um eine Anhörung bei der Strafvollstreckungskammer gegangen, sagte eine Gerichtssprecherin. Demzufolge handelte es sich um eine nicht-öffentliche Sitzung und es sei noch unklar, wann es ein Ergebnis gebe.

Mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung

Das mysteriöse Verschwinden der kleinen Maddie schlägt seit dem Sommer hohe Wellen. Neue Aspekte drehen sich seitdem aber häufig nicht um den 13 Jahre alten Fall selbst, sondern eher um das Leben und die Straftaten des Verdächtigen – wie auch am Montag in Braunschweig.

Nach Angaben des Gerichts geht es bei der Anhörung um eine mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung. Die aktuelle Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels endet am 7. Januar. Sollte es eine positive Entscheidung für den Verurteilten geben, wird nicht mit einer Freilassung gerechnet. In diesem Fall dürfte nach Einschätzung der Gerichtssprecherin eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsfall greifen.

Verdächtiger wird der Vergewaltigung beschuldigt

Der Mann soll im Jahr 2005 – rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann – im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt, eine Entscheidung der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt.

Anfang Juni hatten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig gemeinsam mitgeteilt, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor ihrem vierten Geburtstag in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden – der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.
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Draalz (17.11.20)
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