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28.02.20, 07:28
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Legende
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Auf Menschen losgefahren: Einweisung
Zitat:
Weil er versucht haben soll, mehrere Menschen zu überfahren, ist am Donnerstag ein 28-jähriger Mann in Wien vor Gericht gestanden. Laut dem – nicht rechtskräftigen – Urteil ist er nicht zurechnungsfähig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen.
In der Anstalt wird jährlich über die Gefährlichkeit und eine mögliche Entlassung des 28-Jährigen entschieden. Er nahm das Urteil an, während der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung abgab. Daher ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.
Kleintransporter vor Lokal gestohlen
Der in Deutschland lebende Bulgare war mit seinem Großvater auf dem Weg in seine Heimat gewesen, hatte sich aber von diesem getrennt, nachdem er zuvor seinen Großvater losgegangen war. Nach einigen Tagen in Wien stahl der 28-Jährige am 7. September vor einem Lokal im dritten Bezirk einen Kleintransporter, der gerade beladen wurde, um, wie er sagte, nach Bulgarien zu fahren – mehr dazu in Autodieb raste auf Beamte und Passanten zu.
Bereits auf der Fahrt zum Praterstern touchierte er laut Anklage mehrere Fahrzeuge und blieb mit dem beschädigten Auto auf einem Grünstreifen stehen, wo er einer Streife auffiel. Als ihn die Beamten ansprachen, soll er mehrmals direkt auf diese losgefahren sein. Lediglich der Umstand, dass der Rasen durch Regen nass war und sich die Polizisten hinter Stromkästen und Bäume retteten, verhinderte Schlimmeres.
Der Kleintransporter nach der mutmaßlichen Amokfahrt
Wilde Verfolgungsjagd mit Polizei
Auch ein junges Paar aus Luxemburg soll der Mann anvisiert haben. Die beiden Touristen mussten bei Rot über den stark frequentierten Praterstern laufen, um nicht überfahren zu werden. Erst nach einem Schreckschuss versuchte der 28-Jährige laut Anklage zu flüchten. Nach einer wilden Verfolgungsjagd wurde er von einem Großaufgebot der Polizei festgenommen.
Der Angeklagt stellte in Abrede, absichtlich auf jemanden zugefahren zu sein, konnte sich jedoch kaum an etwas erinnern und machte generell seine Krankheit für das Geschehen verantwortlich. Er habe den Polizisten lediglich Angst einjagen wollen. Seit 2012 leide er an Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt seine Medikamente abgesetzt.
Sachverständige äußerte Zweifel an seinem Gutachten
Nach Einvernahme der Zeugen und vor allem dem Abspielen zweier Videos, die von Unbeteiligten angefertigt worden waren, kamen dem psychiatrischen Sachverständigen Wolfgang Soukop Zweifel an der zuvor in seinem schriftlichen Gutachten bescheinigten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. „Er wusste, was er tat“, sagte der Experte. „Ich kann aber nicht ausschließen, dass die Impulsivität so hoch war, dass sein Drang so groß war, dass dadurch seine Dispositionsfähigkeit den Impulsen nachgeordnet war.“
Gerade die Videos von der Festnahme würden eine gewisse Irrationalität, eine emotionale Ausweglosigkeit erkennen lassen. Entsprechend sei eine Zurechnungsunfähigkeit doch nicht auszuschließen, so der Sachverständige.
Schizophrenie laut Gutachter ausgeschlossen
Ausgeschlossen wurde von dem Gutachter hingegen eine schizophrene Erkrankung. Vielmehr diagnostizierte Soukop eine „polymorphe psychotische Störung“, eine Minderbegabung, der Angeklagte weise einen IQ von lediglich 66 auf, in Zusammenhang mit Cannabismissbrauch und daraus indizierten psychotische Zustände. Zudem stellte der Psychiater eine negative Gefährlichkeitsprognose. Eine strukturierte Behandlung sei nur in einer geschlossenen Anstalt möglich.
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