Berufung gescheitert: Vodafone muss Filmportal Kinox.to weiter sperren
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Die Netzsperre gegen Kinox.to geht weiter: Das Oberlandesgericht OLG München hat heute die Einstweilige Verfügung von Constantin Film gegen Vodafone bestätigt. Vodafone muss damit weiter das Portal Kinox.to für seine Kabel-Internetkunden sperren.
Der Internetanbieter war von Constantin Film aufgefordert worden, die Netzsperre einzurichten, da Nutzer über das Portal Kinox.to den Kinofilm Fack ju Göhte 3 streamen konnten. Constantin Film nahm Vodafone dabei im Sinne der Störerhaftung in die Pflicht und hatte in einer Einstweilligen Verfügung die Nutzung des Portals sperren lassen. Dabei galt es aber nicht nur den Zugang zu Fack ju Göhte zu verhindern, sondern zum gesamten Portal. Besonders darum drehte sich in den letzten Monaten der Streit. Dazu kam noch, dass Constantin Film nur über den Umweg den Internetprovider in Anspruch zu nehmen überhaupt zu seinem Ziel kam, nicht über eine Einstweillige Verfügung gegen Kinox.to selbst.
Sperre muss weiter aufrecht erhalten werden - gegen das gesamte Portal
Heute nun hat das OLG München die Entscheidung des Landgerichts München vom Februar bestätigt, nach der diese Sperrmaßnahme im vollen Umfang rechtens ist. Die Sperre - die sich im Übrigen nur auf Vodafones Kabelnetzkunden bezieht, nicht auf DSL-Nutzer - muss aufrechterhalten werden.
Nicht das Ende
Vodafone hat sich ersten Medienberichten zufolge enttäuscht von dem Urteil gezeigt. In einem Statement des Unternehmens heißt es: "Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist", zitiert RP Online einen Vodafone-Pressesprecher. Das Unternehmen will aber weiterkämpfen. Man werde nun als nächsten Schritt natürlich die Urteilsbegründung überprüfen lassen und sich dann um weitere rechtliche Schritte bemühen sofern das möglich ist.
Von der Gegenseite hieß es zum heutigen Urteil nur: "Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht".