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EU-DSGVO: Folgen neuer Regeln noch ungewiss

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Ungelesen 25.05.18, 12:21   #1
TinyTimm
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Standard EU-DSGVO: Folgen neuer Regeln noch ungewiss

Zitat:
Von der Verwarnung zur Millionenstrafe

Ab Freitag wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) schlagend. Damit dürfte die Flut an E-Mails, den neuen Datenschutzregeln zuzustimmen, zu Ende gehen - für Unternehmen beginnt aber jetzt erst die kritische Phase. Mögliche drakonische Strafen und viel Unklarheit sorgen mitunter für Panik bei Unternehmen, obwohl bisher vor allem von Verwarnungen die Rede ist. Berichtet wurde jetzt sogar von Onlinediensten, die sich aufgrund der Regelungen in letzter Sekunde ganz aus Europa zurückziehen - zumindest vorerst.

Unklarheit über den „Tag X“ hinaus

Die ab Freitag durchgesetzte EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) war das vorherrschende Thema der vergangenen Monate - zumindest im eigenen Postfach, in dem Unternehmen praktisch täglich über die Auswirkungen der neuen Regelung informiert haben. Mit dem Stichtag dürfte die Zahl der Hinweise per E-Mail zwar abnehmen, doch für Unternehmen bleiben viele Unklarheiten aufrecht.

Für viele Klein- und Mittelunternehmen sowie zahlreiche Großkonzerne waren die Vorbereitungen auf die EU-DSGVO eine der zentralen Aufgaben in den vergangenen Monaten. Vielerorts wird der Aufwand, den die Betriebe leisten, mit den Vorbereitungen auf die Jahr-2000-Umstellung in der IT-Branche verglichen. Und ähnlich groß ist vielerorts auch die Verunsicherung vor dem Stichtag.

Denn die Strafen, die die EU vorsieht, könnten drakonisch ausfallen. Das dient freilich auch der Abschreckung und als Ansporn, die Regelungen umzusetzen. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind vonseiten der EU vorgesehen. Strafen in dieser Höhe zielen zwar auf Großkonzerne ab - Wirkung hinterließen sie jedoch auch bei kleineren Unternehmen. Vor allem das Geschäft mit Beratungen rund um die EU-DSGVO boomte zuletzt.

Dienstleister sperren europäische Kunden aus

Die vorherrschende Unklarheit sorgte in letzter Sekunde auch für Panikreaktionen. So kündigte etwa der Internetdienstleister Instapaper in der Nacht auf Donnerstag an, in Europa vorerst ganz vom Netz gehen zu wollen. Man wolle den Service „in sehr naher Zukunft“ wieder anbieten, schrieb Instapaper in einer E-Mail an die Nutzerinnen und Nutzer. Auch einige Onlinespiele kündigten an, ihre Dienste in Europa einstellen zu wollen.

Neben Unternehmen herrscht aber auch bei Vereinen und Bloggern bis hin zu Privatanwendern Verwirrung. Die „Tagesschau“ berichtete in Deutschland von Bloggern, die von der DSGVO überfordert sind: „Das Risiko war uns zu groß“ zitierte sie einen Blogbetreiber, der auf seiner Website das Ortsgeschehen dokumentierte. Die Angst vor Abmahnungen betrifft dabei kleine Firmen genauso wie Weltkonzerne: Noch ist jedenfalls nicht abzusehen, wie die jetzt durchgesetzten, festgeschriebenen Grundsätze in der Praxis ausjudiziert werden. Dass mit dieser Verunsicherung momentan auch viel Geld gemacht wird, kritisierte unter anderem die deutsche Justizministerin Katarina Barley im „Spiegel“.

Österreich entschärfte DSGVO

Das Grundgerüst der EU-DSGVO gilt für alle Unionsstaaten gleich. Was die Verfolgung anbelangt, könnte in Österreich trotzdem eine Sondersituation entstehen - denn Ende April sorgte eine mit Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossene Entschärfung via Gesetzesnovelle für Überraschung. Diese dürfte die Wahrscheinlichkeit für Strafen bei Verstößen enorm senken.

Allen voran schreibt die Novelle das Prinzip „Verwarnen statt Strafen“ vor. Die zuständige - und eigentlich weisungsfreie - Datenschutzbehörde „wird“ den Strafkatalog der EU-DSGVO „so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird“, so der Text. Tatsächlich geahndet werden sollen nur schwere und wiederholte Verstöße. Neben Änderungen beim Auskunftsrecht und Ausnahmen für Journalisten wurden auch die Verbandsklagen herausgestrichen. Das trifft vor allem Datenschützer wie Max Schrems’ Verein noyb schwer, der mittels Verbandsklagen Datenschutzverstößen nachgehen wollte.

Kritik an Aussicht auf Fristverlängerung

Laut „Handelsblatt“ stellte jedoch auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova Unternehmen zuletzt in Aussicht, es könne noch bis zu zwei Jahre dauern, bis alle die DSGVO übernommen haben müssten. Der Nachrichtenagentur AFP hatte Jourova Mitte Mai gesagt, Unternehmen sollten „nicht in Panik“ verfallen. Eine Firma, der es nicht von Tag eins an gelinge, alle Vorkehrungen zu treffen, die aber in gutem Glauben handle, werde nicht gleich Ziel von Sanktionen werden.

Eine „weitere zweijährige Frist“ sei nicht nur „unangemessen und für die Akzeptanz der Regelungen schädlich, sondern auch rechtlich unzulässig“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, dem „Handelsblatt“ am Dienstag. Dem Vorstoß Jourovas zu einer möglichen zweijährigen Fristverlängerung erteilte auch die Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, eine klare Absage. „Ein zweijähriger Verzicht auf das Instrumentarium würde dem Datenschutzrecht die Zähne ziehen, die es gerade erst bekommt“, sagte Hansen dem „Handelsblatt“.

Auswirkungen auch außerhalb Europas

Während die EU-DSGVO vor allem innerhalb der EU als positive Entwicklung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewertet wird, ist davon auszugehen, dass auch außerhalb der EU die Netzgemeinde von den Änderungen profitieren wird. Im Kurznachrichtendienst Twitter begrüßte der innen- und justizpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, etwa die Bestrebungen des Softwareriesen Microsoft, die Änderungen aufgrund der DSGVO für alle Nutzer weltweit umzusetzen.

Für viele Unternehmen sind die zusätzlichen Maßnahmen durch die DSGVO offenbar nicht wirtschaftlich neben Regeln für Nicht-EU-Staaten aufrecht zu halten. So kündigte zuletzt Facebook-Chef Mark Zuckerberg im Zuge der Datenaffäre an, neue Datenschutzeinstellungen für alle Mitglieder verfügbar zu machen.

Gegenüber der AFP sagt auch Sam Pfeifle von der US-Organisation International Association of Privacy Professionals, dass es „für manche“ zu schwierig sei, „die Daten ihrer Kunden gemäß ihrer Herkunft zu sortieren“. Das habe für manche Unternehmen natürlich auch einen Werbeeffekt - „Sie verkaufen die Einhaltung der europäischen Vorschriften als Bekenntnis zum Datenschutz“, so Pfeifle.

Genaue Dokumentation für persönliche Daten

Die EU-DSGVO sieht vor, dass Firmen und Organisationen dokumentieren müssen, welche personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern (etwa von Kunden, Angestellten, Patienten, Studierenden etc.) sie besitzen und was sie damit tun. Darunter fallen Namen, (E-Mail)-Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen, und alles, was darüber hinausgeht.

Wollen Unternehmen oder Institutionen Daten speichern, die nicht für eine Vertrags- oder Gesetzeserfüllung nötig sind, braucht es dafür die explizite Zustimmung des Besitzers. Daten, die nicht mehr für einen konkreten Zweck benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Personen künftig ein Recht darauf, zu erfahren, welche Infos ein Unternehmen über sie besitzt. Die Datenbesitzer haben außerdem ein Recht auf Korrektur und „Vergessenwerden“. Ganz grundsätzlich muss dokumentiert und nachgewiesen werden können, dass alle Schritte für einen angemessenen Datenschutz erbracht wurden - auch technisch.
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Abmahn-Anwälte sehen fette Zeiten auf sich zukommen.
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TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.05.18, 13:27   #2
pauli8
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Zitat:
Abmahn-Anwälte sehen fette Zeiten auf sich zukommen.
Damit liegst du mit Sicherheit "goldrichtig" Timmy.

Als privater und selbständiger "Kleinst-Anbieter" im Online Handel kostete es uns bisher viel Mühe die Anforderungen der neuen EU-Datenschutzrichtlinien zu erfüllen.

Dank Strato mit seiner kostenlosen Hilfe haben wir es bisher zu 98 % Prozent geschafft auf unserer Seite diese umzusetzen und sich damit gegen Forderungen und mehr abzusichern. Trotzdem ist man selbst bei Strato immer noch am "Rotieren" was den riesigen Aufwand mit dem Bürokratismus betrifft.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.05.18, 13:52   #3
SUNWARRIOR
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Zitat:
Dank Strato mit seiner kostenlosen Hilfe haben wir es bisher zu 98 % Prozent geschafft auf unserer Seite diese umzusetzen und sich damit gegen Forderungen und mehr abzusichern.
Ich denke mal da bist du vorerst auf der sicheren Seite, sofern du die AVV abgeschlossen hast, weil die STRATO Server ohnehin schon in Deutschland stehen.
SUNWARRIOR ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.05.18, 14:37   #4
pauli8
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Habe ich SUNWARRIOR.

Ich vertraue STRATO einfach. Denn ich bin nicht der "Allwissende" im Net.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
SUNWARRIOR (25.05.18)
Ungelesen 25.05.18, 16:42   #5
Avantasia
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
DJKuhpisse (25.05.18), Kneter33 (25.05.18), MotherFocker (25.05.18), pauli8 (26.05.18)
Ungelesen 25.05.18, 23:37   #6
DJKuhpisse
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SCHUFA kann man sich sogar wehren, bekommt aber fast keine Verträge mehr.
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Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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