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[Recht & Politik] EU beschließt Lockerung von Geoblocking - eine Abschaffung ist es nicht

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Ungelesen 19.05.17, 14:30   #1
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Standard EU beschließt Lockerung von Geoblocking - eine Abschaffung ist es nicht

Zitat:
Das EU-Parlament hat heute eine Lockerung des Geoblocking beschlossen, diese wird Nutzer von TV- und Streaming-Diensten freuen, da sie künftig ihre Abos auch im Ausland nutzen können. Was auf dem Papier zunächst einmal vielversprechend klingt, hat aber im Detail durchaus seine Tücken.

Mit der EU sollte Europa eigentlich zusammenwachsen und tut das in vielerlei Hinsicht auch, Ländergrenzen gehören seit dem Schengener Abkommen vielfach der Vergangenheit an. Absurderweise bestehen sie aber bei digitalen Inhalten bis heute, da Geoblocking u. a. verhindert, dass man Inhalte auf einer Reise ansehen kann.

Das EU-Parlament hat heute aber das Geoblocking zumindest teilweise abgeschafft: Wie das Europäische Parlament in einer Mitteilung schreibt, werden EU-Bürger ab Anfang 2018 ihre Abonnements für Sport-, Musik-, Spiele-, Film- und Fernsehdienste ins Ausland "mitnehmen" können. Allerdings steckt der Teufel im Detail, denn von einem völligen Ende von Geoblocking kann keine Rede sein.

Lockerung, nicht Abschaffung
Denn das EU-Parlament hat Geoblocking höchstens gelockert: So heißt es, dass EU-Bürger auf ihre abonnierten Inhalte bei "vorübergehenden Aufenthalten" im Ausland zugreifen können. Als "vorübergehend" gilt, wie EU-Abgeordnete Julia Reda gegenüber WinFuture erklärt: "Bis du dich ummelden musst und damit keinen Wohnsitz in deinem Herkunftsland mehr hast."

In der offiziellen Pressemitteilung heißt es dazu etwas sperrig: "Dienstleister für Online-Inhalte können 'wirksame und zumutbare' Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob der Abonnent nicht dauerhaft in ein anderes EU-Land umgezogen ist, da sich die erforderlichen Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterscheiden können."

Datenschutzbedenken
Das bedeutet, dass "Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen" herangezogen werden können, um zu überprüfen, ob jemand nicht dauerhaft ins Ausland gezogen ist. Der Datenschutz muss hierbei zwar gewahrt werden, Kritiker halten diesen Teil der neuen Regelung jedoch für bedenklich.

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