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20.10.17, 09:20
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Hasen, Haie und Österreich
Zitat:
Verhüllungsverbot
Maskottchen gestoppt: Parlament tappt in seine Gesetzesfalle
Verstieß Maskottchen des Hohen Hauses gegen Vermummungsverbot? Filmdreh mit Kindern wurde gestoppt.
Von Michael Sprenger
Wien — 9. Oktober. Vormittag. Vor dem Parlamentsgebäude am Ring. Ein Videoteam bereitet sich für Filmaufnahmen vor — im Auftrag der „Demokratiewerkstatt" des Hohen Hauses. Es soll ein kleiner Film für den „Tag der offenen Tür" des Parlaments für den nächstwöchigen Nationalfeiertag gedreht werden. Das Parlamentsmaskottchen Les*ko und Kinder sind für den Dreh vorgesehen.
Die Aufnahmen werden gestoppt. Lesko, ein türkiser Hase mit langen wuscheligen Ohren und großen Augen, ruft eine Streife der Wiener Polizei auf den Plan.
Wird hier gegen das seit 1. Oktober geltende Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, auch „Burkaverbot" genannt, verstoßen? Die Beamten schreiten ein, wie die Wiener Polizei gegenüber der Tiroler Tageszeitung bestätigt.
Der Dreh wird unterbrochen. Das Maskottchen muss sein wahres Gesicht zeigen. „Skurriler geht es nicht mehr. Jetzt tappt das Parlament als Gesetzesgeber in seine eigene Gesetzesfalle", befindet ein Abgeordneter im Gespräch mit der TT.
Die Unsicherheit mit dem neuen Gesetz trifft nicht nur die Polizei. Auch die Parlamentsmitarbeiter sind verunsichert, versuchen aber, den Sachverhalt mit der Polizei rasch zu klären.
Und wie ist die Sache geklärt worden? Jedenfalls gab es keine Strafe, heißt es bei der Wiener Polizei. Der Beamte informierte sich bei Polizeijuristen, ob beim Filmdreh mit dem türkisen Hasen gegen das „Burkaverbot" verstoßen werde. Die Parlamentsmitarbeiter wurden zeitgleich aktiv. Sie erkundigten sich bei der „Vienna Film Commission", ob sie für die Aufnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Das war nicht der Fall. Gedreht wurde ja nicht auf einem öffentlichen Platz, sondern auf Grund und Boden des Parlaments.
Die Mitarbeiterin der „Vienna Film Commission" schloss sich mit der Polizei kurz. Letzten Endes stellten alle Akteure fest, dass es sich hier um eine „künstlerische Berufsausübung" handelt — also nicht gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen werde. Der Videofilm konnte weitergedreht werden. Mit Lesko, dem Maskottchen in der Hauptrolle.
Vier von 30 Amtshandlungen betrafen Burkaträgerinnen
In den ersten zwei Wochen des Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetzes hat es in Wien knapp 30 Amtshandlungen nach der neuen Vorschrift gegeben. Vier davon betrafen dem Vernehmen nach Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung, der Rest hauptsächlich Touristen oder „Provokateure".
Vor dem Parlamentsmaskottchen Lesko hat es unter anderem bereits einen Hai betroffen. Ein Promoter im Haikostüm bewarb eine Wiener Geschäftseröffnung, die Polizei schritt ein, weil sie von Bürgern gerufen worden war.
Der Hai-Fall hat für weltweites Echo gesorgt — und brachte Spott und Hohn über Österreich und sein rot-schwarzes Gesetz gegen Burka-Trägerinnen.
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Die Polizei muss beobachtet werden.
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