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[Recht & Politik] Regierung lehnt Kopplungsverbot bei Werbetrackern ab

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Ungelesen 09.06.18, 13:17   #1
kendiman
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Standard Regierung lehnt Kopplungsverbot bei Werbetrackern ab

Zitat:
Regierung lehnt Kopplungsverbot bei Werbetrackern ab

Die Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung gehen in die Schlussphase. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie die Einbußen für die Werbewirtschaft möglichst gering halten will.



Die Bundesregierung will das sogenannte Kopplungsverbot für die Nutzung personenbezogener Daten aufweichen. Demnach soll es künftig den Betreibern von Webseiten erlaubt sein, die Nutzung eines Dienstes vom Einsatz von Cookies oder Tracking-Tools abhängig zu machen. Deutschland halte dazu in der geplanten E-Privacy-Verordnung eine Regelung für erforderlich, "die sicherstellt, dass die Nutzung werbefinanzierter Onlinedienste davon abhängig gemacht werden kann, dass der Nutzer in das Setzen von Cookies für Werbezwecke einwilligt", sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Freitag in Brüssel in einer öffentlichen Sitzung der EU-Mitgliedstaaten ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Mit Hilfe der E-Privacy-Verordnung soll das webseitenübergreifende Tracking durch Drittanbieter zustimmungspflichtig gemacht werden. Standardmäßig soll der Browser so eingestellt sein, dass Tracking nur bei gewissen Ausnahmen wie zum Zweck der Reichweitenmessung zulässig ist. Nutzer dürfen aber jedem Cookie weiterhin zustimmen. Es muss "in der Software sichergestellt sein, dass es dem Nutzer von einem bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft ermöglicht wird, seine ausdrückliche Einwilligung zu geben", fordert das Europäische Parlament in seiner im Oktober 2017 beschlossenen Verhandlungsposition. Werbewirtschaft und Verlage befürchten jedoch Einnahmeverluste, falls Nutzer ihre Zustimmung verweigern.

Konflikt mit Parlament zu erwarten
Damit Nutzer nicht zum Akzeptieren von Cookies gezwungen werden können, findet sich in einem eigenen Absatz 1a von Artikel 8 des Parlamentsentwurfs ein ausdrückliches Kopplungsverbot. Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat in ihrem Vorschlag in Erwägungsgrund 20 hingegen festgehalten: "Der Zugang zu einer spezifischen Website darf weiterhin von der wohlinformierten Zustimmung zur Speicherung eines Cookies oder eines ähnlichen Geräte-Identifikators abhängig gemacht werden, wenn dies einem berechtigen Zweck dient."

Das geht der Bundesregierung jedoch nicht weit genug: "Die derzeitigen Ausführungen dazu in Erwägungsgrund 20 halten wir nicht für ausreichend und auch nicht hinreichend klar", erklärte sie in den Verhandlungen. Das heißt, der Ministerrat solle im Artikel 8 genau das Gegenteil von dem beschließen, was das Parlament verlangt. Damit deutet sich schon eine große Hürde in den anstehenden Trilog-Verhandlungen an.

Verbraucherschützer gegen Regierung

Unterstützung erhielt das Parlament umgehend von Verbraucherschützern. Der Vorschlag der Regierung sei "nicht akzeptabel", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Sein Argument: "Damit unterläuft sie die Datenschutzgrundverordnung und spielt großen Unternehmen wie Google und Facebook in die Hände. Denn den Konzernen würde es aufgrund ihrer Marktmacht leichter als kleineren Anbietern fallen, ihren Nutzern eine solche Einwilligung abzuringen." Der designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sprang dem VZBV umgehend bei. "Wenn Anbieter Nutzung von Einwilligung in Tracking abhängig machen dürfen, nutzt das Google & Co., benachteiligt im Wettbewerb Wettbewerber und schwächt den Datenschutz", twitterte Kelber. Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung enthält ein solches Kopplungsverbot.

Die Bundesregierung stellte in Brüssel hingegen klar: Beim Datenschutz dürfe man "das Funktionieren der digitalen Wirtschaft nicht aus dem Auge verlieren". Daher solle die Verordnung auch "dem automatisierten und vernetzten Fahren nicht zuwiderlaufen". Eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor dem Inkrafttreten der Verordnung sei sinnvoll. Da das europaweit unmittelbar geltende Gesetz wohl nicht vor Ende dieses Jahres beschlossen wird, könnte es daher erst Anfang 2021 Gültigkeit erlangen. Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung gleichzeitig mit der DSGVO in Kraft treten sollte.

Die Verordnung regelt nicht nur das Tracking, sondern auch die Sicherheit der Kommunikation. In diesem Zusammenhang fordert die Regierung, dass nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch die Metadaten "dem Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation unterliegen, auch nachdem der Endnutzer die Kommunikation erhalten hat und der Kommunikationsvorgang beendet ist". Die Daten dürften nur unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet werden. Eine Position, die auch den Verbraucherschützern gefällt.
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Ungelesen 09.06.18, 14:23   #2
DJKuhpisse
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Das Kopplungsverbot wäre wirklich sinnvoll.
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