Tobias S. tötete im November 2016 seine Großeltern mit einem Messer in deren Wohnung im deutschen Niedersachsen. Eine Tat im Wahn, befand das Gericht. Der 27-Jährige sitzt seit Mai 2017 in der Psychiatrie. Jetzt hat ihm das Oberlandesgericht das gesamte Erbe seiner Opfer zugesprochen - rund 140.000 Euro. Alle anderen Verwandten gehen leer aus. Anwalt Uwe Martens spricht von einer „menschlichen Tragödie“.
Zunächst sprach das Amtsgericht den Großteil des Erbes den drei Neffen von Opfer Peter K. zu. „Das Gericht teilte uns mit, wir würden rund 80.000 Euro bekommen. Kurz darauf wurde uns der Erbschein wieder entzogen“, so Neffe Ole K. gegenüber der „Bild“.
Mutter des Täters als Alleinerbin
Denn: Der Betreuer des Killers hatte Einspruch eingelegt. Laut Testament war die Mutter des Täters zur Alleinerbin gemacht worden, da diese aber bereits verstorben war, ist Sohn Tobias S. in der Erbfolge der Nächste.
Medikamente vor Tat abgesetzt
Zwar sind Mörder laut Gesetz erbunwürdig, da Tobias S. zur Tatzeit jedoch als schuldunfähig attestiert wurde, soll er das Geld trotzdem bekommen. Der 27-Jährige war seit 2011 wegen paranoider Schizophrenie in psychiatrischer Behandlung. Drei Monate vor der Tat hatte er eigenmächtig seine Medikamente abgesetzt.
Für den Anwalt der Neffen, Uwe Martens, ist der Fall eine „menschliche Tragödie.“ Juristisch sei man laut Martens aber machtlos. „Es gibt keine Rechtsmittel.“