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[Brisant] Amnesty zu Sex ohne Einwilligung "Nein heißt Nein" gilt in wenigen EU-Ländern
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24.11.18, 02:37
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#1
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
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Amnesty zu Sex ohne Einwilligung "Nein heißt Nein" gilt in wenigen EU-Ländern
Zitat:
Nur in einem Drittel der europäischen Länder ist Sex ohne Einwilligung der Frau per Gesetz eine Vergewaltigung. Zu diesem Ergebnis kommt Amnesty International. In den meisten Staaten seien Frauen nicht ausreichend geschützt.
"Nein heißt Nein" - das gelte in weniger als einem Drittel der europäischen Länder, beklagt Amnesty International. In den meisten Staaten werde ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.
Amnesty untersuchte die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern. Demnach haben nur 8 davon sogenannte "zustimmungsbasierte Definitionen" von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat.
Oft noch von "Ehre" und "Moral" die Rede
In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. "Viele Leute glauben noch immer, es handele sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt", erklärte Anna Blus, Frauenrechtsexpertin von Amnesty. Dies sei jedoch falsch: "Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt."
Darüber hinaus sei die Gesetzgebung zu sexueller Gewalt in manchen Ländern noch mit Begriffen wie "Ehre" und "Moral" verbunden, was den Gedanken stütze, dass die Gesellschaft die Körper von Frauen kontrollieren dürfe. Als Beispiel führte Amnesty an, dass im EU-Land Malta Sexualvergehen im Gesetzbuch unter das Kapitel "Verbrechen, die die gute Ordnung der Familie betreffen" fielen.
In Deutschland gilt seit 2016 neues Recht
Dabei hätten Gesetze die Macht, Gerechtigkeit zu ermöglichen und Einstellungen zu beeinflussen, so Blus. Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.
In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis. In Schweden ist das anders. Dort gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen - verbal oder nonverbal.
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24.11.18, 07:39
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#2
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Sammler
Registriert seit: Aug 2015
Ort: Somewhere in Austria
Beiträge: 342
Bedankt: 63.367
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Und was wenn der "Täter" das Nein aufgrund Sprachbarrieren nicht versteht ? Dann bringt ein NEIN herzlich wenig !
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24.11.18, 08:39
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.172
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Zitat:
Zitat von leecherRIP
[…]Dann bringt ein NEIN herzlich wenig !
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Zitat:
Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte.
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Lesen bildet, gib dich nicht auf.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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24.11.18, 09:30
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#4
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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Zitat:
Zitat von leecherRIP
Und was wenn der "Täter" das Nein aufgrund Sprachbarrieren nicht versteht ? Dann bringt ein NEIN herzlich wenig !
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Zitat:
In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis.
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dem vergewaltiger ist das egal ob sich opfer wehrt oder nicht.
verstehe das mit deutschland nicht, was ist wen ko tropfen genutzt werden, wo opfer betäubt ist und vergewaltigt wird oder wen opfer starr vor angst ist und sich nicht wehren kann.
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24.11.18, 09:38
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#5
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Profi
Registriert seit: Oct 2015
Beiträge: 1.669
Bedankt: 4.234
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4
verstehe das mit deutschland nicht, was ist wen ko tropfen genutzt werden, wo opfer betäubt ist und vergewaltigt wird oder wen opfer starr vor angst ist und sich nicht wehren kann.
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Werden Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen dem Opfer gegen dessen Willen verabreicht, um sexuelle Handlungen vornehmen zu können, handelt es sich um eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung).
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Silent Rob:
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24.11.18, 23:17
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#6
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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und wenn er/sie sich nicht wehren kann weil erstarrt vor angst?
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25.11.18, 01:19
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#7
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Name ist Programm
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 294
Bedankt: 320
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4
und wenn er/sie sich nicht wehren kann weil erstarrt vor angst?
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Und wenn er/sie jemand fälschlicherweise beschuldigt? Gibts leider genau so häufig. Und toll. "Nein heißt nein" würde einen Täter, welcher so oder so darauf keinen Wert legt, wenig dran hindern. Man muss abwägen. Auf der einen Seite wäre es super wenn Täter direkt überführt werden können. Auf der anderen Seite darf es nicht zu lasch geregelt sein, eben wegen falschen Anschuldigungen. Das haben manche Frauen für den Rest halt echt verbockt.
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