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myGully |
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19.11.18, 22:43
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#1
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.246
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Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Johanna Bohnacker
Zitat:
Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Johanna Bohnacker
Gericht/Institution: LG Gießen
Erscheinungsdatum: 19.11.2018
Entscheidungsdatum: 19.11.2018
Aktenzeichen: 5 Ks – 499 Js 29680/17
Quelle: JURIS
Das LG Gießen hat im Strafverfahren wegen der Tötung der 8-jährigen Johanna Bohnacker den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer tötete der Angeklagte das Mädchen im September 1999 in Ranstadt, indem er ihren Kopf 29-mal mit Klebeband umwickelte und hierdurch den Erstickungstod des Mädchens herbeiführte. Der Angeklagte hatte, nachdem sein Fingerabdruck auf dem bei der Tat verwendeten Klebeband identifiziert worden war, eingeräumt, das Mädchen mit Chloroform betäubt und sodann in seinem Kofferraum mitgenommen zu haben.
Das LG Gießen hat gegen den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Daneben erfolgte eine Verurteilung wegen tateinheitlich begangener versuchter sexueller Nötigung sowie wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischer Schriften.
Nach Auffassung des Landgerichts ist der wechselnden Einlassung des Angeklagten, wonach sich der Tod des Mädchens, aus seiner Sicht als Unfall dargestellt hat, nicht zu folgen. Die Hauptverhandlung habe erwiesen, dass Ersticken wegen des Einsatzes des Klebebandes die einzige denkbare Todesursache darstelle.
Es sei auszuschließen, dass der Angeklagte beim Umwickeln die Möglichkeit des Erstickungstodes nicht erkannt und gebilligt habe. Aufgrund der Beweislage sei es entweder so gewesen, dass der Angeklagte Johannas Kopf mit Klebeband umwickelt habe, weil ihn dies bereits als solches sexuell erregte, oder – alternativ – nach Durchführung einer Vergewaltigung zur Verdeckung dieser Straftat.
Die bei dem Angeklagten vorliegende pädophile Nebenströmung habe hierbei seine Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt.
Die kriminelle Intensität der Tat des Angeklagten sei hervorzuheben. Dieser habe die Tat nicht nur am hellen Tag in der Nähe eines belebten Fußballplatzes begangen, sondern sei bereits zuvor stundenlang auf der Suche nach einem Opfer mit seinem Auto umhergefahren. Auch die Art der Tatausführung im Zuge der Fesselung des Mädchens wiege schwer.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des LG Gießen Nr. 27/2018 v. 19.11.2018
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Quelle:
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Es handelt sich um einen sogen. "Cold Case". Die Tat geschah bereits 1999.
Hier im Link der Hintergrund mit der Vorgeschichte:
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Und hier aktuell:
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Geändert von pauli8 (19.11.18 um 22:52 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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19.11.18, 22:52
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Egal ob Gold Case oder nicht. Mord wird soweit ich weiß, nicht verjährt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei GoalBoal:
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20.11.18, 09:34
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.745
Bedankt: 11.467
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Moin,
warum keine besondere Schwere der Schuld? Die Richter hätten meiner Meinung nach alles unternehmen müssen, was eine Entlassung vor dem Tod verhindern könnte.
Und bitte verpasst dem keine andere Identität. Wenn das, was man so hört stimmt, haben Kindermörder im Knast einen schweren Stand. Für mich ist der tägliche Kampf um Leben und Gesundheit den er vor sich hat ein wichtiger Teil der Strafe. Nicht, das er sich da gemütlich einrichtet und seine jämmerliche Existenz geruhsam auf Staatskosten zu Ende bringt.
Ja, eine solche Behandlung erhöht die Selbstmordgefahr. Aus Sicht des Steuerzahlers ein zu vernachlässigendes Problem.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Geändert von Melvin van Horne (20.11.18 um 15:05 Uhr)
Grund: da, wo "verhindern" steht, stand vorher "erleichtern". Völlig falsch!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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20.11.18, 17:27
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Steht doch dick und fett oben!
Zitat:
Das LG Gießen hat gegen den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
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20.11.18, 20:53
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#5
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.745
Bedankt: 11.467
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Moin,
blöd von mir, das ich das überlesen habe (im ersten Satz steht es nicht) aber gut, das es so gekommen ist.
Obwohl es für solche Dummheiten eigentlich keine Entschuldigung gibt. Ich hatte eine Radiomeldung gehört in der das nicht erwähnt wurde.
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21.11.18, 13:33
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Haha, und ich eine in der es erwähnt wurde.
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22.11.18, 13:49
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#7
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.745
Bedankt: 11.467
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Moin,
Das Ding wird mir noch ´ne ganze Weile wehtun ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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