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[Brisant] Tunesien will Sami A. nicht ausliefern wegen Terrorprozess

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Ungelesen 25.07.18, 02:52   #1
MunichEast
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Standard Tunesien will Sami A. nicht ausliefern wegen Terrorprozess

Zitat:



Weil Sami A. in Tunesien Folter drohe, hatte ein deutsches Gerichte die Rückholung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters angeordnet. Doch A.s Heimatland will ihn nicht zurückschicken.

Es war eine rechtswidrige Abschiebung, die deutsche Behörden unter Missachtung eines Gerichtsurteils vollzogen. Doch einfach wird das fragwürdige Vorgehen wohl nun nicht rückgängig zu machen sein.


Tunesien will den unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobenen mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Ihm stehe womöglich ein Anklage wegen Terrorismus bevor, teilte ein Vertreter der tunesischen Justiz mit.

Vor gut einer Woche ließen deutsche Behörden Sami A. in sein Heimatland fliegen. Dabei hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe.

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Das könnte tragisch für unseren Seehofer enden, aber vor allem für Sami A. werden. Tunesien hat immer noch die Todesstrafe. Sie wird seit rund 1991 Jahren nicht mehr umgesetzt, aber sie wurde 25mal im Jahr 2017 ausgesprochen.

Sami A. soll der Prozess wegen Terror gemacht werden, damit könnte ein solches Urteil am Ende stehen. Tunesien kennt andere Methoden "Geständnisse" zu erzwingen, wegen der Foltergefahr war die Abschiebung illegal ...
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Ungelesen 25.07.18, 17:13   #2
betaalpha
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Zitat:
Die Abschiebung des Sami A. verhöhnt den Rechtsstaat

25. Juli 2018
Peter Vonnahme

Zwischenruf eines Richters: Ein vergleichbar trickreiches Behördenhandeln ist mir in 25 Berufsjahren nicht begegnet

Die Abschiebung des vermeintlichen Gefährders Sami A. wirft in rechtlicher und politischer Hinsicht Fragen auf, von denen man annehmen konnte, dass sie ein für alle Mal geklärt sind. Zum Kernbestand unserer gesellschaftlichen Errungenschaften gehört, dass im demokratischen Rechtsstaat Gerichtsentscheidungen respektiert werden - und zwar sowohl von den Bürgern als auch von staatlichen Stellen; d.h. gerichtliche Erkenntnisse binden die Ausländerbehörden ebenso wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesinnenministerium.

Die Vorgehensweise der mit der Abschiebung von Sami A. befassten Behörden begründet aber Zweifel, dass dieser eherne Grundsatz in einer politisch hoch aufgeladenen Situation ("Überfremdung", "Asyltourismus", "Asylwende", "Anti-Abschiebe-Industrie") noch Beachtung findet. Wir beobachten zudem, wie sich der Demokratieabbau im Vorfeld von Wahlen, die durch Machtverlustängste einer herrschenden Partei geprägt sind, weiter beschleunigt. Geschürte Hysterie nagt an den Wurzeln des Rechtsstaats.

Das Abschiebeverfahren Sami A.

Es ist schon bedenklich, dass Behörden eine Abschiebung anordnen, wenn für den Abgeschobenen Folter droht. Doch noch zerstörerischer für den Rechtsstaat ist, wenn Politik und Behörden im Abschiebeverfahren jeglichen Respekt gegenüber der dritten Gewalt, den Gerichten, vermissen lassen. Dies war bei der Abschiebung von Sami A. der Fall. Die zuständigen Behörden haben durch Täuschungsmanöver eine zu erwartende unliebsame Gerichtsentscheidung bewusst ins Leere laufen lassen. Dadurch wurde der vom Grundgesetz verbürgte (Art. 19 Abs. 4) und mit "Ewigkeitsgarantie" ausgestattete (Art. 79 Abs. 3) gerichtliche Rechtsschutz unterlaufen.

Der Präsident des für Sami A. zuständigen Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen hat auf der Homepage des Gerichts den zeitlichen Ablauf der gerichtlichen Verfahren dokumentiert[1]. Eine ergänzende Chronik findet sich bei Spiegel Online[2].

Aus den Gerichtsakten ergibt sich eindeutig, dass die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter unter allen Umständen verhindern wollten, dass im Abschiebungsverfahren "vollendete Tatsachen" geschaffen werden. Deshalb forderten sie das BAMF als zuständige Behörde auf, eine verbindliche Zusage abzugeben, dass vor der anstehenden Gerichtsentscheidung keine Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden (sog. "Stillhaltezusage"); andernfalls behalte sich das Gericht vor, eine vorläufige Entscheidung (sog. "Hängebeschluss") zu fällen.

Hierauf teilte das BAMF dem VG am 12.7. mit, dass die Flugbuchung für diesen Tag storniert worden sei. Angesichts dieser Mitteilung konnten die Richter davon ausgehen, dass vor ihrer Entscheidung keine Abschiebung erfolgen wird. Sie berieten noch am Abend desselben Tages über den Rechtsschutzantrag des Sami A. und verfügten, dass dieser wegen drohender Folter nicht abgeschoben werden darf. Sie hinterlegten den 22-seitigen Beschluss um 19.20 Uhr in der - zu dieser Zeit nicht mehr besetzten - Geschäftsstelle des Gerichts.

In den frühen Morgenstunden des 13.7. holte die NRW-Landespolizei Sami A. aus der Abschiebehaftanstalt und fuhr ihn zum Flughafen Düsseldorf. Dort nahmen ihn Bundespolizisten um 5.05 Uhr in Empfang und verbrachten ihn zum wartenden Flugzeug.

Als der Gerichtsbeschluss am nächsten Morgen kurz nach 8 Uhr den Behörden per Fax übermittelt wurde, war das Flugzeug mit Sami A. bereits seit mehr als einer Stunde Richtung Tunis unterwegs. In der Folge erfuhren die Richter durch Pressemeldungen von der nächtlichen Aktion. Sie versuchten umgehend, die Auslieferung des Sami A. an die tunesischen Behörden im letzten Moment zu verhindern. Eine Richterin wies die Ausländerbehörde um 9.25 Uhr darauf hin, "dass der Antragsteller - sollte er sich derzeit noch im Transitbereich des Zielflughafens befinden - zurückzufliegen sei". Die Behörde erklärte lapidar, sie habe "keine Kenntnis von den Flugdaten".

Das VG verlautbarte sodann, dass die Abschiebung "grob rechtswidrig" sei und dass sich die Richter von den Behörden getäuscht fühlten. Der Gerichtssprecher sagte, hier sei der Rechtsstaat vorgeführt worden. Bei Verlegung von Flugterminen sei es nämlich üblich, den neuen Termin mitzuteilen. Es dränge sich deshalb der Eindruck auf, dass das BAMF geschwiegen habe, weil man befürchtet habe, das Gericht würde sofort einen Hängebeschluss erlassen.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes kommentierte: "Es ist für das Vertrauen in den Rechtsstaat schädlich, wenn Behörden den Eindruck vermitteln, sie versuchten unliebsame Gerichtsentscheidungen zu umgehen."

Ich selbst war ein Vierteljahrhundert Verwaltungsrichter. Ein vergleichbar trickreiches Behördenhandeln wie im Fall Sami A. ist mir in all diesen Jahren nicht begegnet.

Der "Gefährder" Sami A.

Sami A. gilt in der politischen und medialen Darstellung als Gefährder. Große Teile der Öffentlichkeit wundern sich deshalb, dass seine Abschiebung unzulässig sein soll. Es verstehe sich doch von selbst, dass "so einer" kein Asylrecht beanspruchen könne und schleunigst außer Landes gebracht werden müsse. Die Äußerung von Ministerpräsident Armin Laschet "… im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist", macht sich dieses weit verbreitete Bauchgefühl zunutze.

Wer so populistisch argumentiert wie Laschet, bedient sich der Denkmuster rechtsradikaler Politiker. Das ist fatal. Denn beim genauen Hinsehen zeigt sich, dass die Fakten und die Rechtslage keineswegs so eindeutig sind, wie die vielen Laschets an den Stammtischen glauben machen wollen.

Tatsache ist, dass der Tunesier Sami A. 1997 mit einem Studentenvisum nach Deutschland kam und seinen Wohnsitz zunächst in Köln, später in Bochum nahm. Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass sich Sami A. 1999 für einige Monate im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet aufgehalten und nach einer militärischen Ausbildung der Leibgarde des Al-Qaida-Führers Osama bin Laden angehört habe. Sami A. bestreitet, jemals ein Terrorcamp besucht zu haben. Vielmehr will er eine religiöse Ausbildung in Pakistan absolviert haben.

Die Beweislage ist unklar. Ab 2000 soll sich Sami A. laut Sicherheitsbehörden im salafistischen Milieu bewegt haben und als Prediger aufgetreten sein. 2006 ermittelte die Bundesanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Verfahren wurde jedoch 2007 eingestellt, "weil die Ermittlungen den Tatverdacht nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit erhärten konnten". Angesichts dieser Vorgeschichte lässt sich trefflich darüber streiten, ob Sami A. als "Gefährder" eingestuft werden kann und - wenn ja - ob er dann ohne weiteres abgeschoben werden kann.

Nach § 60 Abs. 2 AufenthG und § 4 Abs. 1 Nr. 2 AsylG darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Folter droht. Dies gilt auch für Personen, die eine "besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" darstellen (§ 58 a Abs. 3 AufenthG).

Bemerkenswert ist, dass das Gesetz den Begriff "Gefährder" nicht kennt. Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass dieser Begriff nur durch Beschlüsse der Innenministerkonferenz definiert ist. Das VG hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der von den Behörden als "Gefährder" eingestufte Sami A. nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Es liege nämlich keine "diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung" vor, dass eine Folterung unterbleibe. Gegen diese Entscheidung des VG ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

Die Politik

Die beteiligten Behörden haben im bisherigen Abschiebeverfahren eine unrühmliche Rolle gespielt. Bedauerlicherweise hat sich die Politik diesem Niveau angepasst. Es zeigt sich eine Mischung aus Nichtwissen, Vernebelung, fachlicher Inkompetenz und Verschiebung der Verantwortung auf andere.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betonte, er habe von der womöglich rechtswidrigen Abschiebung des Sami A. im Vorhinein nichts gewusst. "Dann bin ich informiert worden nach dem Starten des Flugzeugs." Ein anderes Mal sagte der Minister, er könne sich nicht erinnern, vom Termin der bevorstehenden Abschiebung gewusst zu haben.

Nach Informationen[3] der Süddeutschen Zeitung (SZ) war Seehofer persönlich über die Pläne zur Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Tunesien informiert. Die Informationen über ein entsprechendes Vorhaben der Bundespolizei "lagen auch dem Minister" vor, sagte eine Ministeriumssprecherin. Ihm seien auch alternative, spätere Rückführungstermine mitgeteilt worden.

Verantwortlich für die Durchführung der Abschiebung sei aber nicht der Bund, sondern das Land Nordrhein-Westfalen. Seehofer habe keinen Druck auf Behörden ausgeübt, um die Abschiebung zu beschleunigen. "Ihm war wichtig, dass eine Rückführung von Sami A. zeitnah erfolgt". Bedrängt habe Seehofer die Behörden aber nicht: "Es gab keinerlei Einflussnahmen auf einzelne Verfahrensschritte."

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) wusste das Bundesinnenministerium, dem das BAMF untersteht, seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A." gab, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Ministeriums.

Juristische Rechtfertigungsversuche

Bemerkenswert ist, dass das Innenministerium die Abschiebeanordnung für rechtmäßig hält, weil noch kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorgelegen habe. Wäre der Beschluss bekannt gewesen - so das Ministerium -, hätte die Abschiebung nicht erfolgen dürfen.

Dies deckt sich mit einer Äußerung von Ministerpräsident Armin Laschet: "Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden. … Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät". Ähnlich äußerte sich NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp: "Der Gelsenkirchener Entscheid sei zu diesem Zeitpunkt in Düsseldorf unbekannt und also nicht rechtswirksam gewesen, erst per Verkündung gelte das Wort der Richter."

Formal ist das richtig: Gerichtliche Entscheidungen werden erst durch Verkündung oder Zustellung wirksam. Die Frage ist jedoch: Können sich Politik und Verwaltung auf die Verspätung berufen, wenn sie selbst mit unlauteren Methoden dafür gesorgt haben, dass das Gericht nicht rechtzeitig entscheiden konnte? Mit den Argumentationsmustern von Seehofer, Laschet & Co. versuchen Winkeladvokaten eine verbotene Amtshandlung zu rechtfertigen. Doch dürfen das auch veritable Minister? Nun, weder Seehofer (nach seiner Selbsteinschätzung "Erfahrungsjurist") noch Stamp sind Juristen, Laschet hat zumindest das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Aber entlastet sie das? Nein, denn sie haben den geballten juristischen Sachverstand ihrer Ministerien im Hintergrund. Und abgesehen davon, es gibt noch so etwas wie Anstand und Redlichkeit.

Die Verhaltensweise der Minister erinnert an einen trickreichen Vermieter, der am letzten Tag der Kündigungsfrist seinen Briefkasten verschließt, um seinem Mieter am nächsten Tag hämisch grinsend zu eröffnen, seine Kündigung sei unwirksam, weil sie nicht rechtzeitig eingegangen ist. Oder an einen Straßenhändler, der einem Kunden Blüten als Wechselgeld herausgibt, und beim nächsten Einkauf sagt, mit deinem Falschgeld kannst du bei mir nicht bezahlen.

Zusammenfassung

Wir müssen aufpassen. Es verändert sich etwas in unserem Land. Schleichend, toxisch und ansteckend. Die jahrelange Flüchtlingshetze trägt Früchte. Abstruse Angst- und Überforderungsgefühle breiten sich aus. Rechtsstaatliche Standards verlieren an Überzeugungskraft. Motto: Allein entscheidend ist, was hinten rauskommt.

Es ist beklemmend, wenn der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, im Brustton der Überzeugung verkündet: "Es kann nicht sein, dass sich sämtliche Parlamente und Sicherheitsbehörden vor einem Verwaltungsgericht aus NRW wegducken." Wegducken?! Was steckt da für ein Staatsverständnis dahinter? Das ist ein unverblümter Aufruf zum Verfassungsbruch. Ich habe nicht vernommen, dass sich ein Minister dagegen verwahrt hat.

Beklemmend ist auch, wenn sich selbst Träger hoher Staatsämter immer weniger scheuen, zu unwürdigen Tricks zu greifen. Entweder sind sie zu Zynikern der Macht verkommen oder diese Leute haben ihren Laden nicht im Griff. Eines so schlimm wie das andere.

Ich glaube, der Rechtsstaat ist durch die Umstände der Abschiebung von Sami A. nach Tunesien beschädigt worden. Und wer den Rechtsstaat beschädigt und verhöhnt, legt die Axt an die Grundfesten unseres Staates.

Peter Vonnahme war bis zu seiner Ruhestandsversetzung 2007 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Er ist Mitglied der deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA). Von 1995 bis 2001 war er Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung (NRV). In den letzten Jahren war er publizistisch tätig.

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Hier kann man sich auch mal belesen:

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Ich möchte aus der Quelle mal zwei Textstellen zitieren:

Zitat:
Wirkliche Machtmittel hat das Gericht hier nicht. Es gibt keinen Straftatbestand, der "Missachtung gerichtlicher Verfügungen" heißt. "Rechtsbeugung" trifft die Sache nicht: Täter einer Rechtsbeugung können nach geltendem Gesetz nur Richter sein, nicht sonstige Amtspersonen. Ein Amtsträger, der Urteile missachtet, riskiert also, wenn er das mit Deckung der Politik macht, nichts - allenfalls ein Zwangsgeld, das er aber nicht selbst, sondern der Staat zahlen muss.

Wenn Behörden einfach nicht tun, was ein Gericht anordnet, sabotiert die zweite Gewalt die dritte. ....
Zitat:
Jedes deutsche Urteil beginnt "Im Namen des Volkes". Das ist missverständlich....
Und ich finde es im speziellen Fall auch irreführend.
parlheinz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.07.18, 10:00   #4
MunichEast
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Zitat:
Zitat von parlheinz Beitrag anzeigen

Und ich finde es im speziellen Fall auch irreführend.
Hier eine juristische Erklärung ...

Zitat:
Allgemeines
Die Formel Im Namen des Volkes weist darauf hin, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste: nicht daran, sondern alleine an das Gesetz ist der Richter gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG). Rechtliche Folgen für das Gericht ergeben sich aus der gesetzlichen Anordnung, dass Urteile im Namen des Volkes ergehen, daher nicht. Die Formel beinhaltet lediglich einen ethischen, rechtlich nicht nachprüfbaren Appell an den Richter, sich dessen bewusst zu sein, dass sich die Rechtsprechung im Volk vollzieht und mit den Grundüberzeugungen des Volkes im Einklang stehen muss.
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Grob runtergebrochen, der Volkeswille wird nicht nach Laune oder Tagesstimmung ausgeführt. Der Volkeswille spiegelt sich in der Gesetzgebung wieder, der das Gericht folgt.
In diesem Fall möchte das deutsche Volk, Gesetz !, keine Folter.
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parlheinz
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Da möchte ich mich erstmal für die juristische Erklärung bedanken. Mal sehen, wie es weitergeht.
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Ungelesen 27.07.18, 15:14   #6
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Sami A. in Tunesien vorläufig frei

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Ungelesen 27.07.18, 15:19   #7
PeterPervers
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Super wetten dass der bald wieder hier vor der tür steht.
Anbei bemerkt wenn ein bürger einen straftäter versteckt ist das glaub ich eine straftat Oder ?
Wenn der staat das macht ist das für mich dasselbe nur halt auf nationaler ebene und wenn ihm die todesstrafe in seinem Heimatland droht dann ist s halt so.
Übrigens das gibt es auch noch in den USA aber da machen sie keinen terz drum.
Für mich hat der Schutz der eigenen bürger vorrang.
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MunichEast
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Zitat:
Zitat von PeterPervers Beitrag anzeigen
Super wetten dass der bald wieder hier vor der tür steht.
Anbei bemerkt wenn ein bürger einen straftäter versteckt ist das glaub ich eine straftat Oder ?
.
Sami A. hat keine nachweisbare Straftat begangen, das wurde gerichtlich geprüft. Seine Abschiebung war ein Verstoss gegen richterlichen Beschluss, also illegal und eine Rückholung wäre das mindeste. Er hat hier Frau und kleine Kinder.
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Ungelesen 27.07.18, 17:06   #9
Spammerman
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Wenn er keine Straftat begangen hat, dann muss er ja auch nicht hier sein und er hat in seinem Land nichts zu befürchten. Also abschieben, er braucht ja hier kein Asyl! Das gilt dann auch für seine Frau und Kinder.

Wenn er dann in seinem Land angeklagt werden soll wegen einer Straftat, nun, dann sollen sie das dann dort machen. Wir müssen doch hier keinen "Verbrecher" davor beschützen, dass er angeklagt wird, und damit er einem Verfahren entgeht?

Ja, ich weiß, Asylrecht! Aber hat ein Terrorist ein Recht auf Straffreiheit?
Ich will den als Gefährder nicht hier haben!
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Ungelesen 27.07.18, 17:17   #10
betaalpha
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Ich möchte hier keine Menschenfeinde haben!
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Ungelesen 27.07.18, 17:54   #11
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Spammerman Beitrag anzeigen
Wenn er keine Straftat begangen hat, dann muss er ja auch nicht hier sein und er hat in seinem Land nichts zu befürchten. Also abschieben, er braucht ja hier kein Asyl! Das gilt dann auch für seine Frau und Kinder.
Seine Frau und Kinder sind Deutsche, also mal ganz langsam mit den Pferden. Er war Leibwächter von Osama Bin Laden und Ausbilder. Das wird in Tunesien ein Schauprozess werden, die dortigen Rechtsverhältnisse sind nicht mit unseren vergleichbar. Folter ist dort verboten und wird trotzdem täglich Menschen angetan.
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Ungelesen 27.07.18, 18:45   #12
parlheinz
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Zitat MunichEast:

Zitat:
Er hat hier Frau und kleine Kinder.
Und dazu kommt, dass er es in Deutschland auch viel besser hat.

Die Vermutung der (möglichen) Folter hat sich offenbar nicht bestätigt. Die Richter und alle anderen, die solche Befürchtungen hatten, sollten jetzt erleichtert sein.
Ganz nebenbei glaube ich auch nicht, dass in Tunesien jeden Tag Menschen gefoltert werden. Tunesiens Regierung wollte ja Gewalt und Folter durch Sicherheitskräfte unterbinden und das scheint auch so zu sein. Und schließlich muss man bedenken, dass zwischen Folter und Folter ein weites Feld liegt, das sich wohl nur schwer objektivieren lässt.

Wenn Sami A. über viele Jahre unauffällig und unbescholten in Deutschland gelebt hat, muss man vielleicht auch mal die Frage stellen, ob es gerechtfertigt war, ihn durch das LKA NRW als Gefährder einzustufen. Eventuell ist das die Ursache für das ganze jetzt abgelaufene Geschehen.
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Ungelesen 27.07.18, 18:54   #13
TinyTimm
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So weit scheint es mit Folter ja nicht her zu sein:

Zitat:
Sami A. in Tunesien wieder auf freiem Fuß

Der nach Tunesien abgeschobene Sami A., ein früherer Leibwächter des Al-Kaida-Terrorpaten Osama bin Laden, ist in seinem Heimatland vorläufig wieder auf freiem Fuß. Wie die tunesischen Behörden am Freitag mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung, da zurzeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs angehörte, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der zuletzt in Bochum lebende Sami A. war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Tunesien sah bis jetzt allerdings keinen Grund, den Mann nach Deutschland zurückzuschicken. Es ist möglich, dass Sami A. von der dortigen Justiz angeklagt wird.

Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bisher auch kein entsprechendes Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken.
Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.

Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 27.07.18, 18:57   #14
MunichEast
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Zitat:
Zitat von parlheinz Beitrag anzeigen
Ganz nebenbei glaube ich auch nicht, dass in Tunesien jeden Tag Menschen gefoltert werden. Tunesiens Regierung wollte ja Gewalt und Folter durch Sicherheitskräfte unterbinden und das scheint auch so zu sein. Und schließlich muss man bedenken, dass zwischen Folter und Folter ein weites Feld liegt, das sich wohl nur schwer objektivieren lässt.
Täusche Dich da nicht, ich wünschte wirklich Du hättest recht ! Hier ein tagesaktueller Artikel ...

Zitat:
Die Folter hat ihn zum Invaliden gemacht, auf seinem Gesicht liegt eine ständige Traurigkeit. Er ist nahezu taub, fast alle Zähne sind ausgeschlagen und die Knie kaputt. Die Hände sind übel zugerichtet, die linke trägt Narben von glühenden Zigaretten, bei der rechten ist der Daumen gelähmt, weil der gebrochene Unterarm schief zusammengewachsen ist. „Die Erinnerungen lassen mich nicht mehr los“, sagt er, „der Flur voller Blut nach jeder Foltersitzung.“

Die Peiniger, die sein Leben zerstörten, kennt er alle mit Namen und weiß, wo sie wohnen. Regelmäßig erhält er anonyme Drohanrufe, einmal standen zwei Männer vor der Haustür und verlangten, er solle seine Anklage zurückziehen. Vor ein paar Wochen waren an seinem Peugeot 206 die Bremsschläuche durchgeschnitten. „Ich will keine Rache, und ich habe keine Angst“, sagt Rached Jaidane. „Mir geht es allein um die Zukunft meines Landes.“ [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dieser Artikel ist vom Prozess der Opfer des "alten" Regimes. Der Artikel ist ein Tag alt. Leider sind viele "neue" nicht besser oder haben nur ihre Jacken gewechselt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
betaalpha (27.07.18), Wornat1959 (31.07.18)
Ungelesen 27.07.18, 19:11   #15
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Sorry für OT, aber ich kann nicht anders.

Ganz besonders herzlich darf ich unser neuestes Mitglied cryptol begrüßen und willkomen heißen...der sich erst vor wenigen Stunden registriert hat und nun zu den rechtskundigen "Koniferen" gehören dürfte.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.07.18, 16:59   #16
muszezeige
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
In diesem Fall möchte das deutsche Volk, Gesetz !, keine Folter.
Wir alle möchten unseren lieben Mitbürger Sami sofort zurückhaben. Notfalls muss er durch die GSG9 aus den Fängen des Terror-Regimes zurückgeholt werden.

Im Gegensatz zu dieser Naziterror-Braut Tschäpe konnte man ihm keinen einzigen Mord nachweisen. Sie hingegen kann es sich nun in einer dt. JVA gutgehen lassen und auf eine baldige Freilassung freuen.

Ist Deutschland in der Hand von Rassist*innen? Es ist traurig, dass offenbar nichts aus der Geschichte gelernt wurde.
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LinuxInstallierer (30.07.18)
Ungelesen 30.07.18, 18:22   #17
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Zitat:
Zitat von muszezeige Beitrag anzeigen
Wir alle möchten unseren lieben Mitbürger Sami sofort zurückhaben.
Inzwischen ist er ja wieder frei. War wohl nix mit der drohenden Folter. Vielleicht macht er sich ja trotz Ausreiseverbot auf den Weg nach Deutschland. Wege lassen sich sicher finden.
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Ungelesen 30.07.18, 18:35   #18
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Zitat:
Zitat von muszezeige Beitrag anzeigen
Im Gegensatz zu dieser Naziterror-Braut Tschäpe konnte man ihm keinen einzigen Mord nachweisen. Sie hingegen kann es sich nun in einer dt. JVA gutgehen lassen und auf eine baldige Freilassung freuen.

Ist Deutschland in der Hand von Rassist*innen? Es ist traurig, dass offenbar nichts aus der Geschichte gelernt wurde.
Der Prozess zu den NSU Verbrechen war sicherlich nicht rassistisch.
Sami A. wurde illegal abgeschoben.

Schon mal etwas von Bürgerrechten gehört ?
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Ungelesen 30.07.18, 18:55   #19
shaunderzombie
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Zitat:
Er wurde nach Tunesien abgeschoben – zu Unrecht, urteilte ein Gericht. Doch die Stadt Bochum will Sami A. nicht wieder zurückholen.
[...]
Richter drohen Stadt Bochum mit Zwangsgeld
[...]
Bundesregierung glaubt nicht an Rückkehr von Sami A.
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Ganz frische news
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Ungelesen 30.07.18, 19:47   #20
MunichEast
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Zitat:
Zitat von LinuxInstallierer Beitrag anzeigen
Hoffentlich bleibt er auch dort.
Lieber DJKuhpisse, er hat hier in Deutschland kleine Kinder ......
MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
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Origami (30.07.18)
Ungelesen 30.07.18, 20:11   #21
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Zitat:
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Vielleicht macht er sich ja trotz Ausreiseverbot auf den Weg nach Deutschland. Wege lassen sich sicher finden.
Da fängt mein Herz vor Freude an zu hüpfen. Niemand sollte gegen seinen Willen in einem 3.Welt-Land leben müssen!
muszezeige ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.07.18, 20:25   #22
RTC1207
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Oh man...
Manche Kommentare sind wohl der derzeitigen Hitze geschuldet...
RTC1207 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.07.18, 20:29   #23
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Lieber DJKuhpisse
Wieviel Dinger hat der eigentlich am laufen? Die "Konifere" ist auch noch nicht vertrocknet...
Uwe Farz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.07.18, 22:14   #24
shaunderzombie
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Wenn Sami a ein hohes Tier oder sich an Terrorakte beteiligt hätte, hätte der schon einen Ausflug nach guantanamo.

Die Amis haben doch Leute die nur die falschen Leute kannten und Pakistan (!!!) besucht haben jahrelang festgehalten. (Murat kurnaz [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] )

Sami mag komische Ansichten haben. Aber seine Vergangenheit bei Osama scheint nicht so bewegend gewesen sein.

Ich würde ihm ne fussfessel packen. Regelmäßige Meldung bei der Behörde auferlegen. Möglicherweise auch unangemeldet von Beamten besuchen lassen.
Und auch wenn es als Schikane sehen. Die macht des arbeitsamtes: eine massnahme nach der anderen, damit man a weiß wo er immer ist und b keine Zeit zum scheisse bauen hat.
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Ungelesen 30.07.18, 22:16   #25
brakal1
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Lieber DJKuhpisse, er hat hier in Deutschland kleine Kinder ......
kennst du seine Frau und Kinder persönlich?

vielleicht will ja seine Frau nix mehr von ihn wissen und somit hat sie das Sorgerecht ( zum Wohl des Kindes )

solls ja geben.

wenn man den Medien glauben schenken darf, hat sich seine Frau von ihm getrennt und ein sehr enger Angehöriger hat ihn im Mai bei der Polizei angezeigt und somit wurde sein Gefährder Status höher gestuft

Man kann nun Spekulieren, das der sehr nahe Angehörige seine Frau war.

Jedenfalls ist es sehr verdächtig , das seine ( noch ) angetraute kein einziges Wort zu der Abschiebung geäußert hat, weder persönlich noch über Samis Anwältin

jedenfalls ne harmonische Ehe , sieht anders aus, Stichwort yüsel

Ich erinnere mich wo yücel in Haft war, da hat man was von seiner Lebensgefährtin gehört, wie sie ihm beisteht.
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Ungelesen 30.07.18, 22:23   #26
shaunderzombie
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Der Vergleich zu yücel hinkt

Yücel hatte sofort die Unterstützung des Landes hinter sich.
Sami ist gefährder und von vielen gehasst, ich würde an der Stelle seiner Frau auch nicht in die Öffentlichkeit.

Hier geht's nur um den Vergleich. Keine Meinung zur Ehe, die die beiden führen.
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Ungelesen 30.07.18, 22:25   #27
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie Beitrag anzeigen
.
Sami ist gefährder und von vielen gehasst, ich würde an der Stelle seiner Frau auch nicht in die Öffentlichkeit.
.
das muss wohl wahre liebe sein ( wie in guten und schlechten Zeiten ) ^^

im übrigen muss sie ja nicht gleich persönlich vor den Medien treten, ein Statement über Samis Anwältin, würde auch gehen ( zb die Ehefrau findet diese Abschiebung beschämend oder so ). Auch wenn die Frau nicht das Mandat übergeben hat, als Ehefrau, würde sie mit der Anwältin in Kontakt stehen , um so den Stand der Dinge zu erfahren
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Ungelesen 30.07.18, 22:28   #28
shaunderzombie
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Bei öffentlichen Hass würde ich einfach meine Privatsphäre schützen.

//edit
Dieser Zusatz "in guten und in schlechten tagen" muss es bei islamischen Trauung nicht geben. Daran gedacht?
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Ungelesen 30.07.18, 22:33   #29
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie Beitrag anzeigen
Dieser Zusatz "in guten und in schlechten tagen" muss es bei islamischen Trauung nicht geben. Daran gedacht?
mag vielleicht sein, nur in Deutschland ist die Ehe nur übers Standesamt gültig und da ist nix mit islamische Trauung.
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Ungelesen 30.07.18, 22:44   #30
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Nicht wenn du im Ausland heiratest.
Es genügt ein Trauschein.

Oder denkst du alle ausländer müssen hier erneut heiraten.

Ich hab jetzt nicht gegooglet wo er geheiratet hat.
Es besteht aber die möglichkeit.

Wie lautet eigentlich der genaue Text des Standesbeamten?

//edit
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Das dürfte für ganz Deutschland gelten.

Der von dir angesproche Zusatz ist nicht teil des textes
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Ungelesen 30.07.18, 23:05   #31
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Zitat:
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Oder denkst du alle ausländer müssen hier erneut heiraten.
Denke seine Frau ist Deutsche?
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Ungelesen 30.07.18, 23:08   #32
shaunderzombie
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Auch die dürfen muslimisch heiraten
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Ungelesen 30.07.18, 23:20   #33
Origami
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Ganz ehrlich, Freunde? Scheiss auf die Art der Hochzeit?
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Frohes Fetzen noch .
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Ungelesen 30.07.18, 23:28   #34
shaunderzombie
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Ich wollte ihm ja nur antworten.

Über die Ehe hat er spekuliert und auch ob sie ihn angezeigt hat und warum seine Frau bedeckt hat.

Gesetzlich war es halt nicht ok das er abgeschoben wurde. Punkt!
Das passt vielen nicht. Verständlich.
Nicht jedes Urteil muss man verstehen oder für gut befinden. Aber akzeptieren.
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Ungelesen 31.07.18, 11:38   #35
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Die Behörden haben gegen geltendes Recht verstossen, es ist unerheblich ob die Reinigungskraft oder Sami A. abgeschoben wurden.
Euch will ich sehen, wenn ihr ungerecht von Behörden behandelt worden seid.. Er muss zurück gebracht werden, wenn er möchte und fertig.

Geändert von MunichEast (31.07.18 um 12:31 Uhr)
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