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Ungelesen 21.11.18, 15:09   #1
BLACKY74
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Standard Berlin informiert Handynutzer, ob Ermittler ihre Daten abgefragt haben

Zitat:
Fahndung per Funkzellenabfrage: Berlin informiert Handynutzer, ob Ermittler ihre Daten abgefragt haben

Ermittler werten Handydaten rund um Tatorte aus - auch die von Unbeteiligten. Nun können Betroffene per SMS erfahren, ob ihr Telefon mit dabei war. Wenn sie sich denn vorher selbst anmelden.

Von Sonja Peteranderl

Mobilfunkmast (Symbolbild)
DPA

Zur falschen Zeit am falschen Ort: Wer zufällig in der Nähe eines Tatorts unterwegs ist, kann leicht ins Visier der Ermittler geraten - ohne es zu merken. Wenn die Polizei mit sogenannten Funkzellenabfragen gegen Verdächtige ermittelt, werden jedes Mal auch Handydaten von unbeteiligten Passanten erfasst.

Die Fahnder können von den Netzbetreibern die Nummern und Verbindungsdaten von allen Handys anfordern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle registriert wurden. Im vergangenen Jahr hat allein die Berliner Polizei fast 60 Millionen Datensätze ausgewertet, bei insgesamt 474 Funkzellenabfragen.

Die Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Betroffene über die Handy-Massenüberwachung zu informieren. Das ist bislang aber nicht passiert. Das Land Berlin hat jetzt ein Portal eingerichtet, mit dem Bürger erfahren können, ob ihre Handydaten bei Funkzellenabfragen ausgewertet wurden.

Das neue "Funkzellenabfragen-Transparenz-System" (FTS) ist nicht bei der Polizei angesiedelt, sondern wird von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung verwaltet.

Zunächst haben sich nur wenige Tausend Nutzer angemeldet

Zur Anmeldung reicht eine Handynummer. Wer seine Nummer einträgt, erfährt, wann und wo die Berliner Polizei diese Nummer bei einer Funkzellenabfrage erfasst hat - allerdings erst nach dem Abschluss der Ermittlungen. In den ersten 24 Stunden nach dem Start am Dienstag vergangener Woche hatten sich laut Pressesprecher Sebastian Brux 3200 Nutzer für den SMS-Dienst registriert. Eine Woche später, nach breiter Berichterstattung in den Medien, immer noch erst rund 5500. Ein winziger Bruchteil der potenziell Betroffenen.

Bis die Angemeldeten wieder etwas von der Sache hören, wird es eine Weile dauern: "Über eine erfolgte Funkzellenabfrage wird erst nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens informiert, das heißt ab der Anmeldung im System vergehen einige Monate, bis man erstmals eine SMS erhält", sagt Brux dem SPIEGEL.

Die Registrierung muss grundsätzlich alle drei Monate erneuert werden. Passiert dies nicht, wird die eingegebene Telefonnummer der Senatsverwaltung zufolge nach einer Frist von sechs Wochen aus der Datenbank gelöscht.

"Funkzellenabfragen sind eigentlich die 'Ultima Ratio', vorher müssen alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft werden, und sie dürfen eigentlich nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden - aber beides wird regelmäßig ignoriert", sagt Andre Meister von Netzpolitik.org, der in den vergangenen Jahren immer wieder die verfügbaren Daten zu Funkzellenabfragen ausgewertet hat.

Meisters Fazit: "Statt Straftaten gegen 'Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung' werden Funkzellenabfragen vor allem bei Diebstahl, Raub und Einbruch eingesetzt." Inwieweit die Massenauswertungen Fahndungserfolge nach sich ziehen, ist nicht belegt. Daten dazu werden nicht veröffentlicht.

Weitere Bundesländer zeigen sich interessiert

Zu bestimmten Anlässen wurden in der Vergangenheit ganze Stadtviertel bezüglich ihrer Handynutzerschaft durchleuchtet. In der Dresdner Innenstadt hatten die Sicherheitsbehörden 2011 etwa während Protesten gegen Nazi-Aufmärsche rund eine Million Datensätze zu Zehntausenden Demonstranten ausgespäht, aber auch zu anwesenden Politikern, Journalisten und Anwohnern - wie Rufnummern von Anrufern und Kontaktpersonen, Verbindungen, Uhrzeit sowie Informationen zur Funkzelle, in der die Mobilfunkaktivitäten registriert wurden.

Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern verurteilten den "verdeckten Eingriff in das Fernmeldegeheimnis" als unverhältnismäßig (PDF), das Landgericht Dresden bezeichnete die Aktion später als "illegal". Der Dresdner Polizeichef Dieter Hanitsch musste nach der "Handydatenaffäre" seinen Posten räumen. Die Funkzellenabfrage selbst hat sich dagegen in den letzten Jahren zum Routine-Tool entwickelt, obwohl ihr Einsatz nur stark beschränkt zulässig ist.

Das Modell der nachträglichen Info-SMS für Betroffene könnte künftig auch von anderen Bundesländern übernommen werden. Weitere Länder zeigen sich interessiert, das Pilotprojekt zu adaptieren, wenn es erfolgreich ist: "Es gab bereits informelle Anfragen aus verschiedenen Bundesländern", so Pressesprecher Brux.

Bis auf Weiteres erreicht der SMS-Dienst aber bloß einen Bruchteil der Betroffenen. Zudem informiert er nur über Zugriffe der Berliner Polizei, nicht etwa der Geheimdienste. Doch es ist ein Anfang, zumindest ansatzweise der Aufklärungspflicht nachzukommen. "Es ist ein guter Schritt, weltweit einzigartig", so Andre Meister von Netzpolitik.org. "Aber leider nur der allererste Schritt. Es müssen alle Betroffenen informiert werden, vollständig und zeitnah."
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