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10.02.24, 19:28
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das Muster ist das Muster
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Haftstrafen von bis zu sechs Jahren möglich:Argentinische Regierung will Recht auf Ab
Zitat:
Haftstrafen von bis zu sechs Jahren möglich
Argentinische Regierung will Recht auf Abtreibung abschaffen
Argentiniens Präsident Javier Milei will das Recht auf Abtreibung abschaffen. In Argentinien könnte die Gesetzgebung auf den Stand von 1921 zurückfallen. Selbst Frauen, die vergewaltigt wurden, soll die Abtreibung verwehrt bleiben.
Nach dem Scheitern seines wichtigsten Gesetzesvorhabens will Argentiniens Präsident Javier Milei nun das Recht auf Abtreibung abschaffen. Seine extrem rechte Partei „La Libertad Avanza“ brachte einen entsprechenden Vorstoß ins Parlament ein, wie die Zeitung „Página 12“ am Donnerstag berichtete. Verboten werden soll demnach auch ein Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung, was die Gesetzgebung auf den Stand von 1921 setzen würde. Der neue Entwurf erlaube eine Abtreibung ausschließlich bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter. Abtreibungen in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft sind in Argentinien erst seit 2021 legal.
Am Dienstag hatte der seit Dezember regierende Milei eine herbe Niederlage erfahren. Das Parlament verwies sein wichtigstes Gesetzesvorhaben mit rund 380 einzelnen Artikeln an die zuständigen Ausschüsse zurück, weil sich für wichtige Punkte keine Mehrheit fand. Zuvor musste er den wegen seiner Größe von ursprünglich 644 Vorhaben „Omnibusgesetz“ genannten Entwurf bereits reduzieren, um die Stimmen von Oppositionsabgeordneten zu erhalten. Seine eigene Partei verfügt im Kongress nur über 15 Prozent der Sitze.
Bei Abtreibungen droht Haftstrafe
Abtreibungen in den ersten 14 Wochen wurden in Argentinien erst Ende 2020 vom Parlament legalisiert, nachdem eine breite Bewegung jahrelang dafür gekämpft hatte. Bei einer gesundheitlichen Gefährdung der Mutter oder nach einer Vergewaltigung kann eine Abtreibung nach derzeit geltendem Recht auch noch später erfolgen.
Der Entwurf der Milei-Abgeordneten sieht eine Haftstrafe von ein bis drei Jahren für die betroffenen Frauen vor. Der Richter oder die Richterin kann allerdings je nach Motivation und Umstand des Abbruchs und der anschließenden Haltung der Frau ihrer Tat gegenüber die Strafe aussetzen. Dem Gesundheitspersonal, das die Abtreibung vornimmt, drohen den Berichten zufolge ein bis vier Jahre Gefängnis, beim Tod der Frau sechs Jahre.
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