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[Wirtschaft] Steuererklärung 2017: Das können Sie von der Steuer absetzen

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Ungelesen 03.06.17, 18:11   #1
TinyTimm
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Standard Steuererklärung 2017: Das können Sie von der Steuer absetzen

Zitat:
Altersvorsorge

Ab 2017 sind die Aufwendungen für die Altersvorsorge besser absetzbar. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Es gilt ein Höchstbetrag von 23.362 Euro. Allerdings können höchstens 84 Prozent abgesetzt werden.

Arbeitszimmer

Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klar.

Arbeitnehmer, die nicht überwiegend daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht - beispielsweise Lehrer oder Außendienstmitarbeiter - können bis zu 1250 Euro absetzen. Dies sollten sie sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, das erleichtert den Umgang mit dem Finanzamt. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
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Auslandsstudium

Wenn ihr Kind außerhalb Europas studiert, sollte es in jedem Fall seinen Erstwohnsitz bei den Eltern behalten oder wieder anmelden - Eltern haben dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge.

Beerdigung


Ausgaben für eine Beerdigung - also für das Begräbnis selbst, Grabstein, Grabstätte, Blumenschmuck etc. - können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie die den Wert des Erbes übersteigen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
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Belege

Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann diese aber einfordern. Also besser Quittungen und Co. aufheben. Tipp: Wenn Sie ungewöhnliche Belastungen haben, reichen Sie die Belege freiwillig ein. Das spart Zeit.

Berufsverbände

Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband ist, kann die gezahlten Beiträge in voller Höhe geltend machen. Bei einer erstmaligen Angabe spart ein Beleg Rückfragen vom Sachbearbeiter.

Betriebliche Altersvorsorge

Die staatliche Rente wird in Zukunft kaum ausreichen, um den Lebensabend zu bestreiten. Daher fördert der Gesetzgeber das Sparen fürs Alter. Mit einem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen vor allem Niedriglohnempfänger Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge erwerben. Der geförderte Höchstbetrag klettere von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Steuerfrei können zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1800 Euro jährlich sein.

Bewerbungskosten


Kosten für Bewerbungen können in voller Höhe abgesetzt werden - auch wenn sie erfolglos waren. Kosten für entsprechende Bücher, Fachzeitschriften oder Kurse werden ebenso steuerlich berücksichtigt wie Ausgaben für Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Wer nicht mehr alle Ausgaben belegen kann, darf pauschal 2,50 Euro pro elektronischer und 8,50 Euro für per Post versendete Bewerbungen ansetzen. Als Nachweise dafür gelten Kopien der Bewerbungsschreiben und -antworten.

Ehrenamt - auch das gehört in die Steuererklärung


Ehrenamtliche Arbeit lohnt sich, auch bei der Steuererklärung: Durch einen Übungsleiter-Freibetrag darf jeder bis zu 2100 Euro (in den Jahren vor 2013) bzw. 2400 Euro ab 2013 im Jahr steuerfrei dazuverdienen, etwa als Chorleiter, Trainer oder Pfleger. Wer sich bei Vereinen oder sozialen Institutionen als Vorsitzender oder Kassenwart engagiert, kann bis zu 720 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Freibeträge

Zum Jahreswechsel 2017 gelten neue Freibeträge:


- Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro.

- Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro.

- Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 221 Euro auf 223 Euro .

- Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro - Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) nach rechts

Gerichtskosten

Sollten Ihnen im Steuerjahr beruflich bedingte Anwalts- oder Gerichtskosten entstanden sein, so können Sie diese in der Höhe der Belege absetzen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich von der Steuer abziehen: Für Haushaltshilfen, Pflegeleistungen oder laufende Gartenarbeiten können zu 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Der Maximalbetrag ist auf 4000 Euro pro Jahr begrenzt. Das gilt übrigens auch für Aufwendungen in der Zweit- oder Ferienwohnungen. Allerdings gilt der Höchstbetrag für alle Wohnsitze zusammen.

Kinderzuschlag


Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Dieser wird Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht.

Kinderbetreuung

Alle Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen, höchstens aber 4000 Euro pro Kind. Vorausgesetzt, das Kind ist nicht älter als 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Ausgaben für Freizeitaktivitäten, wie Gebühren für den Sportverein oder den Reitunterricht, sind nicht steuerlich absetzbar.

Pendlerpauschale

Egal ob Auto, Zug, Rad oder zu Fuß: Für den Weg zur Arbeit gibt es pro vollen Kilometer eine Entfernungspauschale (im Volksmund: Pendlerpauschale) von 30 Cent - allerdings zählt nur eine Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Schummeln sollte man nicht: Für das Finanzamt zählt nur die kürzeste Straßenverbindung – außer, wenn eine tatsächlich gefahrene längere Strecke verkehrsgünstiger ist.

Kleines Rechenbeispiel: Um über den Pauschbetrag von 1000 Euro zu kommen, muss ein Arbeitnehmer, der an 220 Tagen ( dies ist der durchschnittliche Wert bei Arbeitnehmern) zur Arbeit fährt, mindestens 16 Kilometer zurücklegen (16 x 0,3 x 220 = 1056).

Renovierung und Montage

Rechnungen für Renovierungen, Ausbesserungen und Modernisierungen können anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Der Staat berücksichtigt 20 Prozent der Kosten von maximal 6000 Euro, also 1200 Euro. Mieter und Hausverwalter kommen ebenso wie Eigentümer in den Genuss der Steuererleichterung. Auch die Kosten für die Wartung und Reparatur von Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine werden anerkannt. Achtung: Die Zahlung muss unbar geleistet werden – und Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Reisekosten

Seit 2010 möglich: In der Steuererklärung muss das Finanzamt künftig die Kosten für eine Dienstreise anteilig als Werbungskosten anrechnen, auch wenn die Reise teilweise private Gründe hatte.

Rürup-Rente

An 2017 sind die Beiträge für die Rürup-Rente besser absetzbar. Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente erhöht sich von 22.767 auf 23.362 Euro. Zudem wächst der Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtige, von 82 auf 84 Prozent. Maximal sind 2017 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Scheidungskosten in der Steuererklärung


Seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Für Fälle, die davor liegen, kann man sich auf ein BFH-Urteil berufen - und eventuell die Kosten doch absetzen.

Telefon und Internet


Wer seinen Telefon- und Internetanschluss auch beruflich nutzt, kann einen Teil der Kosten absetzen. Ohne Einzelnachweis werden 20 Prozent des Rechnungsbetrages anerkannt, maximal 20 Euro im Monat.

Trennungsjahr

Für das Trennungsjahr können sich die ehemaligen Partner noch einmal gemeinsam versteuern lassen, sie erhalten dann letztmalig den Splittingtarif. Das lohnt sich besonders bei deutlichen Einkommensunterschieden.

Unterhalt

Unterhaltskosten für einen Dritten können abgesetzt werden und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Für das Jahr 2017 sind maximal 8820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016.

Umzug


Die Arbeitsstunden einer Spedition für einen privaten Umzug lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Ist der Umzug beruflich veranlasst, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Pauschbetrag für Umzüge, die bis Ende Januar 2017 durchgeführt wurden, beträgt für Ledige 746 und für Verheiratete 1493 Euro – für spätere Umzüge aber 764 und 1528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale zum Februar von 329 auf 337 Euro. Aber auch erweitere Kosten, die sich rund um den Umzug ansammeln, können steuerlich geltend gemacht werden. Hat ein Kind in der neuen Schul beispielsweise Probleme und braucht Nachhilfeunterricht, können die Kosten dafür bis maximal 1882 Euro abgesetzt werden, ab Februar dann bis 1926 Euro.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
BMF-Das ändert sich 2017 bei der Steuer: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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