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Lohnklage. Hat jemand Erfahrung damit??

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Ungelesen 19.07.09, 12:17   #1
stanki1
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Standard Lohnklage. Hat jemand Erfahrung damit??

Hallo,

ich habe ein Jahr lang bei einer Firma gearbeitet und wurde zum 31.03.2009 gekündigt. Es sind noch mehrere Löhne offen (4.600 Euro) die nicht gezahlt wurden.
Ich habe im Juni daraufhin eine Lohnklage beim Arbeitsgericht eingelegt und für nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht bekommen, wo auch mein Ex-Cehf anwesend sein muss.
Am Donnerstag kam nun ein Brief vom Arbeitsgericht, das geprüft wird wegen einer Insolvenz bei ihm.

Hat jemand erfahrung damit.
Würd gern wissen ob ich Chancen habe überhaupt noch Geld zu sehen und vorallem wie und was ich vor dem Richter beim Termin sagen und angeben muss.

Über Hilfe wär ich dankbar.

Liebe Grüße
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Ungelesen 19.07.09, 12:28   #2
Jesus1245
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Wenn er wirklich insolvent ist, ist es sehr unwahrscheinlich das du das ganze Geld bekommst, vermutlich wirst du nur einen Teil davon bekommen.
Aber ohne die genaue Sachlage zu kennen, würde man sich sehr weit aus dem Fenster lehnen, wenn man da irgendwelche Prognosen gibt, wie viel Geld es im Endeffekt sein wird.
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Ungelesen 19.07.09, 12:29   #3
Kothut
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Mich hat man mein Arbeitgeber geklagt weil ich in ner Arbeit die KAfeekasse gemopst hat - hat dann gemeint er zahlt mir den lohn nicht, das Schwein.
Hat dann auch krass abgekotzt vorm Richter und ich cool "Du zahlst sicher, du pisser". Richter hat auch so gemeint "Geht nich so einfach und muss er zahlen" die Sau !
Also hab ich gewonnen
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Ungelesen 19.07.09, 12:34   #4
Jesus1245
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Mit sowas würde ich aufpassen
Es gibt zwar verschiedene Urteile zu dem Thema, teilweise berechtigt solches Verhalten aber den Chef zur ner fristlosen Kündigung ohne vorher eine Abmahnung bekommen zu haben.

Nur so mal zur Info, auch wenn ich denke, das du wieder einmal Müll erzählst.
Jesus1245 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.07.09, 12:54   #5
stanki1
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es war ja keine fristlose kündigung, sondern ganz normal mit Kündigungsfrist.
In der Zeitung stand bei uns, das er in 2-3 Wochen wieder aufmachen wolle, also kann er doch gar nicht Insolvent sein?!?
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Ungelesen 19.07.09, 13:02   #6
Jesus1245
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Mein letzter Post war auf Kothut bezogen

Mit der gleichen Firma oder mit einer Neugegründeten vielleicht?
Vielleicht will er die Insolvenz auch noch nicht so ganz wahr haben
Es lässt sich hier auf jeden Fall keine halbwegs vernünftige Prognose treffen, ohne alle Details zu kennen.
Jesus1245 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.07.09, 13:05   #7
mrbigstaff
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So etwas hatte ich auch vor ein paar Jahren.
5 Minuten vor der Verhandlung, sagten die das Insolvenz eingereicht wurde.

Ich bin dann mit allen Papieren zur Arge, und habe ein paar Wochen später
das Geld von dennen bekommen. Und die wollten es sich auf irgend eine Art dann von meinem ex Chef wieder holen.
Aber hauptsache war, das ich mein Geld hatte.
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Ungelesen 19.07.09, 13:07   #8
Prince Porn
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Gibts eigentlich eine Frist, wie lange man noch Lohn einklagen kann?


Habe letztes Jahr bei einem Zeitarbeitsfirma gearbeitet bei der ich wegen Krankheit gekündigt wurde.


Nun habe ich nach meinem Umzug noch Stundenzettel von einem Monat gefunden, welche mir nicht bezahlt wurden.

Kann ich das noch einfordern?
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Ungelesen 19.07.09, 13:37   #9
stanki1
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Zitat:
Zitat von Jesus1245 Beitrag anzeigen
Mein letzter Post war auf Kothut bezogen

Mit der gleichen Firma oder mit einer Neugegründeten vielleicht?
Vielleicht will er die Insolvenz auch noch nicht so ganz wahr haben
Es lässt sich hier auf jeden Fall keine halbwegs vernünftige Prognose treffen, ohne alle Details zu kennen.
Mit der gleichen Firma!
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Ungelesen 23.07.09, 14:09   #10
stanki1
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auf dem arbeitsgericht wurde mir gesagt, ich solle mich nicht auf einen vergleich einlassen, da dann mein chef 30 jahre zum zahlen hat. wenn er nicht zahlen kann, soll ich eine "vollstreckbare ausfertigung" zu protokoll geben.

Kann mir jemand sagen, ob und wenn ja, was mich das kosten würde?!? denn die frau auf dem arbeitsgericht meinte, das ich das erstmal vorstrecken müsse!
stanki1 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.07.09, 15:08   #11
bOnt
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Zitat:
Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen
Gibts eigentlich eine Frist, wie lange man noch Lohn einklagen kann?


Habe letztes Jahr bei einem Zeitarbeitsfirma gearbeitet bei der ich wegen Krankheit gekündigt wurde.


Nun habe ich nach meinem Umzug noch Stundenzettel von einem Monat gefunden, welche mir nicht bezahlt wurden.

Kann ich das noch einfordern?


ja.

Die Unvermeidlichkeit einer Lohnklage kann sich auch aus der drohenden Verjährung des Lohnanspruchs ergeben. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 199 Abs.1 BGB drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Daher muss zum Beispiel ein im Jahre 2005 entstandener Gehaltsanspruch spätestens am 31.12.2008 im Wege der Lohnklage geltend gemacht werden, da sich der beklagte Arbeitgeber ansonsten auf Verjährung berufen kann. Nähere Informationen zu Fragen der Verjährung finden Sie unter dem Stichwort „Verjährung von Ansprüchen“.


Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Die Seite ist für alle die eine Lohnklage in Betracht ziehen sehr hilfreich=)
bOnt ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.07.09, 15:32   #12
Neocon
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Wenn er Insolvenz beantragt hat, wirst du wohl noch etwas auf dein Geld warten müssen.
Die Gläubiger, also die noch Geld bekommen, bekommen meist nur ein gewissen Prozentsatz von der eigentlichen Schuld ausgezahlt. Dabei schaut dann der Insolvenzverwalter wer das Geld dringender braucht. Wenn es z.B. andere Firmen sind, bei den er etwas verkauft hat und nun selbst mit der Existenz zu kämpfen haben, werden die erstmal ausgezahlt.

Bin mir aber nicht so sicher wie das genau ist. Da gibt es jede Menge Gesetzestexte die sich allein mit den Thema beschäftigen.
Neocon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.07.09, 17:14   #13
tubetronik
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sind vllt einige hilfreiche tips für die jenigen, die noch ausstehende löhne einklagen wollen.

in bezug auf prince porn...

Zitat:
3. Ausschlussfristen nicht beachtet

Wenn der Arbeitnehmer nun aufgrund des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages, der einen Mindestlohnanspruch enthält – wie z.B. nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau – den Mindestlohn einklagt, muss er auf sog. Ausschlussfristen achten. Wenn der Lohn nicht in einer bestimmen Zeit eingeklagt wird – meist 2 Monate oder 2 x2 Monate), dann verfällt dieser und kann nicht mehr geltend gemacht werden. Dies wird häufig übersehen!
also wäre für dich entscheident ob deine firma an iwelche rahmentarifverträge gebunden ist...
zur not wäre es ratsam [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] dich mal zu erkundigen.

Zur ergänzung der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zum download.
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