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Einkommensteuererklärung - Entfernungspauschale

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Ungelesen 09.01.11, 11:52   #1
cooki3monst3r
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Standard Einkommensteuererklärung - Entfernungspauschale

Moin,

vielleicht ist hier ja jemand, der etwas Ahnung von der Materie hat.

Folgendes, ich pendle jeden Tag x Kilometer zur Arbeit. Dafür verringert sich ja meines Wissens das zu versteuernde Einkommen um 30 Cent pro Kilometer einfache Strecke, egal wie man die Strecke bewältigt. (Fahrrad, zu Fuß, Auto)

Ich fahre also jeden Tag x Kilometer und muss dafür X*0,15 Euro (hin- u. Rückweg) weniger versteuern, bzw. kriege die Differenz wieder. Richtig so weit?

Nun komme ich im Betrieb an und fahre von dort mit einem firmeneigenen Auto unbezahlt y Kilometer zum Kunden. Die Fahrzeit wird mir also nicht bezahlt.

Kann ich für diese Strecke auch die Entfernungspauschale geltend machen? Zwar entstehen mir persönlich durch diese Fahrt keine Kosten; die würden mir aber auch nicht entstehen, wenn ich zu Fuß zur Arbeitsstelle gehen würde, wofür ich auch Entfernungspauschale erhalten würde.


Weiß das jemand? (Nein, ich habe keinen Steuerberater, den ich das fragen könnte..)
Danke
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Ungelesen 09.01.11, 13:56   #2
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Die Entfernungspauschale ist rein für die Kosten der Fortbewegung. Zu Fuß hast du ja auch einen gewissen Verschleiß der Schuhsohlen. Das du dabei mehr Zeit brauchst wird dabei auch nicht Berücksichtigt.

Deshalb bekommst du, da Firmenwagen, auch kein Geld für die Fahrt von der Firma zum Kunden.

Anders sähe es aus, wenn du mit deinem Privatwagen von der Firma zum Kunden fahren würdest. Hier kannst du die Kilometer ab setzten. Und im Gegensatz zur Fahrt von zu Hause zur Firma, sogar die Tatsächliche gefahrenen Kilometer. Also wenn der Kunde 10 Kilometer von der Firma isat, 10 Kilometer für die Hinfahrt zum Kunden, Und 10 Kilometer für die Rückfahrt vom Kunden zur Firma. Abziehen mußt du nur das, was dir eventuell die Firma als Fahrkosten extra zahlt.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.01.11, 20:32   #3
Feuersalami
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Du bekommst pro Kilometer einfache Strecke 0,30 €, also stimmt das was Du oben schreibst schon mal.
Also bei 20 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen würde das bedeuten:

220 T. x 20 km x 0,30 € = 1.320,00 €

Bei 10 km wären das allerdings nur 660,00 €, der Betrag würde sich nicht auswirken, weil Du ja nen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920,00 € bekommst. Erst wenn Du drüber bist, wird es sich auswirken. Sonst noch was? :-)
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