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Ärger mit Vermieter! Wohnung ausgeräumt, Mahnbescheid

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Ungelesen 23.11.16, 07:54   #1
dieterpete84
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Standard Ärger mit Vermieter! Wohnung ausgeräumt, Mahnbescheid

Hallo,
ich habe bis März diesen Jahres in einer Mietwohnung gewohnt, war jedoch selbstverschuldet einige Mieten im Rückstand, so dass der Vermieter mir Ende Februar eine fristlose Kündigung geschrieben hat mit der Aufforderung, innerhalb von einer Woche die Wohnung zu verlassen.Das konnte ich jedoch nicht so schnell, also hat er mir Anfang März den Strom abgestellt und wenig später die Wohnung in meiner Abwesenheit ausgeräumt. Beides meiner Meinung nach unrechtmäßig, da ich von einer Räumungsklage etc nie etwas gehört habe. Ich ging eigentlich davon aus, dass er auf die ausstehende Mietschuld verzichtet in dem Wissen dass er auch unrecht gehandelt hat.
Jetzt kam letzte Woche plötzlich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, in dem er die ausstehenden Mieten fordert, was ich momentan nicht zahlen kann.
Meine Fragen:
1. Macht es Sinn, ihn anzuschreiben und damit quasi zu drohen, ihn aufgrund des Stromabstellens und der Wohnungsräumung anzuzeigen, falls er die Forderung nicht zurücknimmt ? Ich habe für beides Zeugen. Oder gilt das als verbotene Erpressung?
2. Welche Strafe würde ihm drohen?

Bitte keine Belehrung darüber dass man seine Miete bezahlen muss, weiß ich jetzt selber.
Vielen Dank im Voraus.
dieterpete84 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.11.16, 08:21   #2
.:Mythos:.
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Hallo dieterpete84,

wie kommst du insgesamt darauf, dass der Vermieter unrechtmäßig gehandelt hat? Du sagst zwar, dass du von einer Räumungsklage nie etwas gehört hättest, aber dir wurde ja auch mitgeteilt, dass du die Wohnung verlassen sollst. Aus dieser Aufforderung ergibt sich bereits, dass es automatisch zu einer Räumung kommt, wenn dem nicht Folge geleistet wird. Oder was dachtest du, wären die Folgen dessen, wenn du seiner Aufforderung nicht nachkommst?

Der Vermieter hat grundsätzlich alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Er hat dich abgemahnt, hat dir fristlos gekündigt und dir eine Frist zum Auszug gesetzt. Er wird gleichzeitig das Ganze ans Gericht weiter gegeben haben, von wo an das Ganze auch über einen Gerichtsvollzieher läuft.

Das Wohnungen dann irgendwann geräumt werden und Sachen im Zweifel geräumt und für sehr teures Geld eingelagert werden, ist ein ganz normaler Vorgang. Hier nun nachzuhalten, ob wirklich alle Fristen eingehalten wurden, ist für uns in diesem Forum unmöglich.

Dein erster Weg sollte daher sein, dich an das Amtsgericht zu wenden und dir Einblick in die Unterlagen zu verschaffen. Wenn du wirklich sicher bist, dass der Vermieter unrecht gehandelt hat, dann solltest du dem Mahnbescheid innerhalb der entsprechenden Fristen widersprechen. Folge dessen wird dann automatisch auch ein Gerichtsverfahren sein, wo die tatsächlichen Umstände erörtert werden.

So oder so empfiehlt sich eventuell der Besuch eines Anwaltes. Widersprichst du dem Mahnbescheid nicht innerhalb der Fristen, erkennst du damit automatisch deine Schuld an. Der Vermieter hat dann einen Titel gegen dich, den er über etliche Jahre vollstrecken kann. Er kann dann dein Konto und Gehalt pfänden, so die Beträge nicht pfändungsfrei sind, und kann dich im Zweifel zu einer Erklärung von eidesstatt zwingen. Resultat wäre, dass du wohl nie wieder irgendwo Kredite und dergleichen bekommst.

Du kannst den Vermieter freilich ansprechen und anschreiben und versuchen mit ihm eine gütliche Einigung zu treffen. Aber dabei sollte es eher um deine Mietschulden gehen, als um irgendwelche andere Sachen. Nur so wirst du im Zweifel weitere Folgen abwenden können.

Man fühlt sich bei so etwas schnell im Unrecht. Ob das wirklich so ist, kann im Zweifel nur ein Anwalt und in der Folge ein Gericht bewerten. Einfach nur zu sagen, dass du dich im Unrecht fühlst hilft da nichts. Das muss bewiesen werden. Dazu sei gesagt, dass Gerichtsverfahren teuer sind und du im Zweifel auf noch viel mehr Kosten sitzen bleibst.

So oder so solltest du möglichst schnell versuchen eine Einigung zu erzielen. Allein was dich der Mahnbescheid kostet, den am Ende du und nicht der Vermieter zahlt, dürfte im Zweifel deine Mietschulden übertreffen. Dann kommt noch die Räumung hinzu und wenn dann noch Gerichtsvollzieher und dergleichen dazu kommen, dann wird es richtig teuer. Allein die Zinsen und Mahngebühren, wenn du deine Schulden nicht abbezahlt, werden dich irgendwann auffressen.

Versuche da in jedem Fall Lösungen zu finden und Fakten zu schaffen. Nicht abwarten und drauf hoffen, dass sich etwas tut. Dir steigen die Kosten irgendwann über den Kopf. Hole dir Hilfe! Und die Opferrolle nimmt dir im Zweifel das Gericht einfach nicht ab, da es erst einmal sieht, dass du ein Fehlverhalten, keine Miete gezahlt, an den Tag gelegt hast. Da zu beweisen, dass auch der Vermieter im Unrecht war, wird richtig schwer!

Wünsche dir viel Glück! Und noch einmal - Kümmere dich um die Sachen. Nur so kannst du weitere, teils richtig hohe Kosten vermeiden! Aussitzen hat noch nie geholfen!
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Mapepu15 (02.12.16)
Ungelesen 23.11.16, 08:36   #3
MunichEast
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Zwar fehlen hier schreckliche viele wichtigen Details, aber die Frist eine Woche bei der ausserordentlichen Kündigung ist fragwürdig und hätte vermutlich vor Gericht keinen Bestand gehabt.
Die Räumung der Wohnung klingt auch seltsam, da ein Gericht immer eine erneute Frist dem gekündigten Mieter setzen wird, von der androhenden Räumung in Kenntnis setzt. Erst danach kann der Vermieter durch den Gerichtsvollzieher räumen.

So, grob umrissen ist es üblich. Suche Dir alle Schreiben zusammen und suche Dir Hilfe, einen Anwalt wirst Du wohl schwer finden/zahlen, darum die sozialen Beratungsstellen anlaufen. Schuldnerberatung z.B.
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Ungelesen 23.11.16, 09:05   #4
Thorasan
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Es gibt bei Amtsgerichten (bei anderen weiß ich es nicht) immer auch eine kostenlose Rechtsberatung.. Da kann man wegen allem hin, die schauen sich das "kurz" an und sagen einem die nötigen, nächsten Schritte. Da zahlt man erstmal nichts und bekommt schon mal ne grobe Übersicht.
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Es gibt immer Leute denen Gesetze und Vorschriften scheißegal sind, nur die wenigsten werden erwischt und bestraft...
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Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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Ungelesen 23.11.16, 14:05   #6
igelmeister
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Vorab einige Kleinigkeiten:

Den Strom darf der Vermieter Dir nicht abstellen - das darf nur der Energieversorger bei entsprechendem Rückstand und i.d.R. nach schriftlicher Vorankündigung.

Gerichtsdokumente (Ladung zur Verhandlung der Räumungsklage, die Räumungsklage selbst) werden immer als Einwurfeinschreiben in einem gelben Umschlag zugestellt.

Das Ganze nun einmal aus Vermieter- und Verwaltersicht (ich vereinfache das Ganze ein wenig):

Grundlage für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist ein Rückstand vom mindestens 2 Kaltmieten. Wenn dies erreicht ist, kann der Vermieter fristlos kündigen und auch die Räumung der Wohnung verlangen.
Hinfällig wird die fristlose Kündigung, wenn der Mieter die Mietschulden soweit begleicht, bis der Rückstand weniger als zwei Kaltmieten beträgt.

Wenn der Mieter nicht zahlt wird der Vermieter zur Sicherung seiner Ansprüche einen ersten Mahnbescheid erwirken, dem der Mieter jedoch widersprechen kann. Das Ganze zieht sicht dann erstmal und der Mieter bleibt trotzdem in der Wohnung. Zusätzlich wird der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen. Bis diese abschließend verhandelt wurde (im Zweifel geht es durch mehrere Instanzen), bleibt der Mieter in der Wohnung - auch wenn es mehrere Monate dauert.
Danach bekommt der Vermieter einen Räumungtitel, d.h. er kann die Wohnung räumen lassen. Dies wird durch den zuständigen Gerichtsvollzieher und ein von diesem beauftrageten Umzugsunternehmen durchgeführt. Nach der Räumung, bei der der Gerichtsvollzieher die Habseligkeiten des Mieters genau dokumentiert, werden diese vom beauftragten Umzugsunternehmen eingelagert und später, wenn der Mieter keinen Anspruch mehr darauf erhebt, zur Teildeckung der Räumungskosten versteigert oder entsorgt.
Wenn die Wohnung nun leer ist, wird diese durch den Gerichtsvollzieher an den Vermieter übergeben, der sie dann erstmals betreten und in Besitz nehmen darf.

Dein Vermieter hat eine sog. "Kalte Räumung" vorgenommen und ist nun dir gegenüber schadenersatzpflichtig, sofern er Deine Sachen entsorgt hat. Wenn er die Sachen nicht entsorgt, sondern sorgfältig mit Zeugen dokumentiert hat, besteht dennoch ein Schadenersatzanspruch, da er nachweisen muss, welche Gegenstände sich in der Wohnung befunden haben, und welche nicht.

Die Ausnahme ist natürlich, wenn Du dem Vermieter gegenüber in irgendeiner Form (SMS, WhatsApp usw.) gestattet hast, die Wohnung zu betreten oder zu räumen ...

Insgesamt ein Fall für einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt, der sich die Hände über einen so einfachen Fall reiben wird.

Hinweis: such mal nach dem Begriff "Kalte Räumung" - da gibt es reichlich Urteile und Informationen.

Mein Tipp: Rede mit dem Vermieter, nachdem Du Dich genau informiert hast, schildere ihm ganz ruhig(!) und mit Zeugen seine Situation und versuche eine Lösung zu finden, bei der Du Deine Sachen zurückerhälst, er auf die ausstehende Miete verzichtet und Du im Gegenzug auf eine Anzeige und weitere rechtliche Schritte verzichtest. Alles natürlich für beide Seiten schriftlich dokumentiert.

Insgesamt ist man in Deutschland als Vermieter auf ziemlich verlorenem Posten, wenn man sich an die gültigen Gesetze und die Vorgehensweise hält. Dennoch ist es im Endeffekt günstiger, als eigenmächtiges Handeln, das einem dann um die Ohren fliegt.
Ich versuche immer eine Einigung mit dem säumigen Mieter zu erreichen, bei der ich zwar auf Geld, das mir eigentlich zusteht verzichte, aber i.d.R. ist bei diesen Mietern nichts zu holen und auch ein Titel, der 30 Jahre gültig ist, ändert nichts an der Situation.
Als letzten Ausweg strenge ich die Räumungsklage zeitgleich mit der fristlosen Kündigung an, um Zeit zu sparen, da die Abwicklung einer Räumungsklage teilweise sehr lange dauert (kürzeste 2 Monate, längste 27 Monate), in der Zeit keine Miete reinkommt und im schlechtesten Fall die Wohnung verwüstet wird.

Viele Grüße!
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Ungelesen 23.11.16, 15:30   #7
.:Mythos:.
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Noch einmal eine Anmerkung zum Strom - Da muss man vorsichtig differenzieren, so wie es der Gesetzgeber auch tut. Der Unterschied besteht ganz klar darin, ob der Strom abgestellt wurde, während der Mietvertrag noch lief oder ob er abgestellt wurde, als dieses bereits fristlos gekündigt wurde.

Sollte das Mietverhältnis bereits beendet gewesen sein, dann darf der Vermieter, je nachdem wie die Stromversorgung lief, diese Versorgung durchaus einstellen. Diese nachvertraglichen Pflichten sind oftmals Einzelfallentscheidungen, wobei dem Vermieter generell nur dann die Aufrechterhaltung der Versorgung zugemutet werden kann, wenn der säumige Mieter eine Räumungsfrist oder einen Vollstreckungsschutz beantragt hat.

Ansonsten wird es eine Frage für das Gericht sein zu klären, welche Fristen wie eingehalten wurden. Das hier zu bewerten ist unmöglich. Allerdings ist auch der Mieter in der Nachweispflicht. Einfach nur zu sagen, der hat dieses oder jenes getan, wird vor Gericht kaum verwertbar sein. Und zu sagen, dass ein Brief nicht gekommen ist, auch nicht. Das ist die gängigste Ausrede und der Nachweis so gut wie unmöglich. Gerade bei amtlichen Briefen (wie hier schon erwähnt, die Gelben).

Ich persönlich kann mir anhand der Faktenlage kein Urteil bilden. Mir fehlen da auch zu viele Dinge. Wie schon erwähnt, wirst du da um einen Anwalt nur sehr schwer herum kommen.

Wie ich schon sagte, und das ist wirklich wichtig - Den Kopf nicht in den Sand stecken und so tun, als ob nichts wäre. Offensiv und proaktiv handeln und die Sache selbst in die Hand nehmen. Um Zeit zu gewinnen, kann man z.B. dem Mahnbescheid vom Amtsgericht erst einmal widersprechen. Das nicht zu tun, wäre eine Anerkennung der Schuld. Und dann in jedem Fall Hilfe suchen. Da wirst du allein nur bedingt wieder rauskommen. Wenn möglich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Allerdings, je nachdem wie viel Monatsmieten da aufgelaufen sind, bezweifle ich, dass er einfach so auf seine Forderungen verzichten wird. Wenn er bereits einen Titel hat, dann hat er schon entsprechend Geld investiert, was zeigt, dass er nicht einfach so aufgeben wird.

Ansonsten sind solche Fälle im Internet immer schwer zu bewerten.
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MunichEast (23.11.16)
Ungelesen 23.11.16, 19:03   #8
Nordika
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Wurde ja schon fast alles gesagt, deshalb nur noch mal Ergänzend, bzw. kurz gefasst:

1) Auch als Hauptmieter müssen dir alle Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt werden, wenn also deine Tür
nicht aufgebrochen wurde, war es nicht rechtmäßig(wenn man von einer gesetzlichen Räumung ausgeht).
2) Abstellen von Wasser, Strom, Gas, ist nicht zulässig, wird aber gerne unter dem Vorwand gemacht, dass
Reparaturen durchgeführt werden(muss aber ebenfalls schriftlich und ein paar Tage vorher, angekündigt
werden(jetzt im Winter schon mal gar nicht).
3) Dir Frist(für was auch immer) darf nicht willkürlich gesetzt werden, sondern unterliegt gewissen Gesetzen,
wobei aber 2-4 Wochen das absolute Minimum darstellen.

Wenn ich solche Geschichten lese, frage ich mich immer, wie Mietnomaden das machen und die hinterlassen
die Wohnung oder Haus, meist noch in absolut desolatem Zustand.

*
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MunichEast (23.11.16)
Ungelesen 23.11.16, 19:52   #9
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Ich hoffe Du findest eine Lösung und Problemen muß man sich stellen, alles andere hat keinen Sinn und dann kannst Du wieder besser schlafen ! Kopf hoch ....
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Samonuske (23.11.16)
Ungelesen 24.11.16, 17:08   #10
curry1967
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Oh, oh, oh, bin selber Immobilienkaufmann und arbeite seit 20 Jahren in der Wohnungsverwaltung, deshalb wundere ich mich immer wieder über dieses "Halbwissen to go"!!! Es ist auch sehr schwierig, rechtliche Ratschläge zu geben, da kommt man durch Abmahnungen mal ganz schnell an die 4.000.-€ Strafe. Aber am besten hat es "Igelmeister" beschrieben mit - Zitat:"Insgesamt ein Fall für einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt, der sich die Hände über einen so einfachen Fall reiben wird."- Zitat Ende.
Dem ist dann nichts mehr hinzuzufügen.....wobei ich aus Vermietersicht sagen muss, eigentlich muss man das immer so machen!!
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Ungelesen 25.11.16, 08:28   #11
ligazocker
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Wir hatten es hier auch der Mieter hatte zwar keine Mietschulden ging aber immer wieder den Vermieter an Verbal nachdem er dem Vermieter Handgreiflich angriff und dann noch sagte Ich bring dich um schrieb der Vermieter fristlose kündigung. Er zog einfach nicht aus zerstörte noch Fenster in "seiner" Wohnung und trotzdem musste der Vermieter den Mieter rausklagen man sagte Ihm kann bis zu 6 Monate dauern. Also dein Vermieter darf nicht einfach in deine Wohnung und diesee räumen das darf er nur nach erfolgreicher Klage mit Gerichtsvollzieher.
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Ungelesen 26.11.16, 06:33   #12
Greymaster
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Sorry aber wie stellst du dir das eigentlich vor? Ist doch egal ob er deine Wohnung hätte räumen dürfen oder nicht.
Fakt ist, du hast in einer Wohnung gewohnt, welcher du nicht bezahlt hast. Hier ist aufjedenfall der Vermieter der geschuldigte und nicht du armes Ding welches nicht in der Lage ist die Miete zu bezahlen...

Du verursachst mit deinem Fehlverhalten dem Vermieter massive Probleme und stellst dich jetzt als das Opfer dar. Dass dein Vermieter aber seine Rechnungen wegen solchen Leuten wie dir ggf. nicht zahlen kann, ist nur Nebensache?

Falsche Welt...
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Ungelesen 26.11.16, 07:27   #13
Tuxtom007
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Ganz ehrlich - als Vermieter würde ich heutzutage genauso handeln.

Gibt ja diverse "Dienstleister", die alleine durch ihr Auftreten einen Mieter schon mal ganz schnell zum Auszug bewegen oder ausstehendes Geld eintreiben können.

Ich kennen aus meinem Bekanntenkreis zwei ähnliche Fälle, der eine versucht seit 2 Jahren erfolglos seinen Mieter rauszuklagen, der andere hat den Mieter rausgworfen und seine Wohnung räumen lassen und ist damit sehr gut gefahren.
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Ungelesen 26.11.16, 07:49   #14
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Zitat:
Zitat von Tuxtom007 Beitrag anzeigen
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Gibt ja diverse "Dienstleister", die alleine durch ihr Auftreten einen Mieter schon mal ganz schnell zum Auszug bewegen oder ausstehendes Geld eintreiben können.
Wir leben nicht im wilden Westen. Jeder hat sich an das Gesetz zu halten, ob es einem nun passt oder nicht ! Dein Ratschlag rät zu einer strafbaren Handlung und damit bist Du kein Stück besser wie jeder andere Kriminelle ..
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Jeder hat sich an das Gesetz zu halten, ob es einem nun passt oder nicht !...
ist leicht dahergesagt....gibt ja genug fälle, wo ganze familien in die insolvenz getrieben werden durch mietpreller.
würde jeden verstehen, der dann solche "angebote" annimmt
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.16, 10:21   #16
MunichEast
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Verstehen ja ... aber es ist nicht in Ordnung oder zu raten.

Mein Nachbar parkt immer auf dem Behinderten Parkplatz mit seinem dicken Jeep.

Klar kann ich ihm die Reifen aufschlitzen oder eine reinhauen, aber wie würde dieses Land aussehen, wenn jeder das macht ........... was er gerade denkt ?
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Ungelesen 26.11.16, 15:43   #17
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Recht bedeutet nicht, für alle Seiten gerecht ...

Es muss grundsätzlich immer der Einzelfall betrachtet werden bevor eine Aussage getätigt oder Entscheidung getroffen wird. Ich habe mehrere Fälle während meiner langjährigen Tätigkeit erlebt, in denen ich zum Glück nicht kalt geräumt habe - ich hätte, glaube ich, nicht mehr ruhig schlafen können.
Der Rechtsweg mag zwar der langwierigere sein, aber der Vorteil ist, dass es danach keine Diskussionen oder Überraschungen gibt.
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Ungelesen 26.11.16, 16:12   #18
Hasymaus
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Wenn das alle machen, einfach nicht bezahlen würden wir wieder in Höhlen leben.

Das raus klagen müsste schon schneller erfolgen. Aber so ist der Rechtsstaat eben.
Jedem das seine, und mir das meiste.
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Ungelesen 27.11.16, 22:09   #19
JohnDose
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Was ist eigentlich aus dem Inventar geworden, hat der Vermieter das einlagern lassen oder entsorgt.
Falls entsorgt würde ich ihn anzeigen.
JohnDose ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.11.16, 22:33   #20
30makk
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Wenn der Vermieter deine Wohnung eigenhändig - ohne angestrengten Räumungstitel - geräumt hat, hat er gegen geltendes Recht verstoßen.

Er hat sich Zugang zur dir überlassenen Mietsache verschafft, was Hausfriedensbruch gleichkommt, außer du hättest ihm dies im Vorfeld erlaubt. Zwar ist dies nun mehrere Monate her, jedoch würde ich einen Anwalt befragen oder direkt bei der Polizei eine Strafanzeige stellen. Um den Rest kümmert sich die Staatsanwaltschaft. Wenn du Geld sehen willst, würde ich dir dringend einen Anwalt für Mietrecht empfehlen.
__________________
30makk ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.16, 06:42   #21
Der olaf
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Zitat:
Zitat von JohnDose Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich aus dem Inventar geworden, hat der Vermieter das einlagern lassen oder entsorgt.
Falls entsorgt würde ich ihn anzeigen.
Ich sage mal so: wenn die Einlagerungskosten den Wert der Einlagerungssache
übersteigt, ab auf die Kippe !

Des weitern scheint ja der "Mietpreller" bestimmt ein Portfolio an Gemälden und
Edelmetallen zu Hause zu haben.
Kann er sich ja leisten, wenn man monatelang nicht bezahlt.
Der olaf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.16, 08:53   #22
MunichEast
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Stell Dir mal vor Olaf, die meisten zahlen keine Miete weil sie schlicht kein Geld haben. Das ist keine Wertung sondern eine Feststellung.
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Ungelesen 29.11.16, 09:23   #23
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Stell Dir mal vor Olaf, die meisten zahlen keine Miete weil sie schlicht kein Geld haben. Das ist keine Wertung sondern eine Feststellung.
Nichts für ungut stehe voll und ganz hinter dir, aber eigentlich bekommt man doch die Miete/Strom ectpp vom Amt bezahlt!
__________________
So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
Samonuske ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.16, 09:28   #24
MunichEast
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So einfach ist es nicht, viele beziehen keine Sozialhilfe, halten sich irgendwie über Wasser.
Häufig werden Schulden gemacht, Dinge gekauft und dann versetzt um an das Geld zu kommen.

Das ist keine Lanze für Mietpreller, überhaupt nicht. Viele haben schlicht kein Geld ....
Darum ist der Satz, haben ja dick Geld blanker Hohn ....

Die echten Betrüger, die Miete prellen, außen vor gelassen ....
MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.16, 11:38   #25
Hanselamann
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Eine gute Mietrechtschutzversicherung abschließen oder zum Mieterschutzbund gehen.
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Ungelesen 29.11.16, 14:36   #26
tanjian
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"Viele haben schlicht kein Geld ...." trifft aber bei privaten Vermietern oft genug auch auf den Vermieter selber zu
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Ungelesen 29.11.16, 17:07   #27
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Zitat:
Zitat von Hanselamann Beitrag anzeigen
Eine gute Mietrechtschutzversicherung abschließen oder zum Mieterschutzbund gehen.
Wer schon kein Geld für die Miete hat oder es nicht für wichtig hält diese zu zahlen ,wird auch kein Geld für eine Versicherung übrig haben !
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Ungelesen 30.11.16, 18:40   #28
MunichEast
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... vielleicht sind Menschen verschieden tweety99ich99 ? Nicht alle sind so wie Du ?

Wir könnten uns vieles (er)sparen, wenn Menschen besser und überlegter wären ....

Die einen öffnen einfach ihre Post nicht mehr, weil sie Angst haben und das nicht mehr ertragen ?
Sind es deswegen schlechte Menschen ? Ist Angst etwas was man Menschen zum Vorwurf machen kann?

Klar handeln Schuldner und Mietnomaden falsch. Das Gesetz muß da auch hart und gerecht durchgreifen. Gerne auch schneller um größeren Schaden abzuwehren ....


Die Welt ist aber nicht nur Schwarz und Weiß ....
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Ungelesen 30.11.16, 19:17   #29
MunichEast
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..... dann extra für Dich ein nicht militantes ....


Zitat:
Niemand rettet uns, außer wir selbst. Niemand kann und niemand darf das. Wir müssen selbst den Weg gehen.
Buddha
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Ungelesen 01.12.16, 11:03   #30
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Viele haben schlicht kein Geld ....
Wie Samonuske schon schrieb, muss in Deutschland niemand "auf der Straße" leben, da die entsprechenden Ämter die Miete im Allgemeinen bezahlen.
Da sind es wohl eher persönliche Gründe bzw. Probleme, warum Menschen nicht zum Amt gehen oder das Geld, das für die Miete bestimmt ist, für andere "Genüsse" verwenden.
Silent Rob ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.12.16, 11:15   #31
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So einfach ist das nicht, wenn Du keine Wohnung hast kriegst Du dafür auch kein Geld, die prüfen das schon.
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Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
Rasiererkönig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.12.16, 11:35   #32
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Zitat:
Zitat von Rasiererkönig Beitrag anzeigen
So einfach ist das nicht, wenn Du keine Wohnung hast kriegst Du dafür auch kein Geld, die prüfen das schon.
Hab auch nichts anderes behauptet!
Aber wer eine Bude hat, "bedürftig" ist und alle Voraussetzungen (z.B. Größe der Wohnung) erfüllt, bekommt sie vom "Amt" bezahlt.

Im Fall der Obdachlosigkeit gibt es in den Rathäusern entsprechende Ansprechpartner (z.B. Wohnungsvermittlungsstellen)!
Silent Rob ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.12.16, 11:42   #33
MunichEast
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Im Prinzip hast Du recht Silent Rob, aber sozialer Wohnraum und selbst Plätze in Obdachlosenheimen sind Mangelware. Viele Menschen kommen in Deutschland nicht zurecht, die sozialen Leistungenund Sicherungssysteme sind ein Witz.

Viele fallen durch das Netz .....

Mietnomaden sind die wenigsten, weil sie ihr dickes Geld für andere Sachen verwenden....

Menschen brauchen Härte und Hilfe, in vielem kann ich da tweety99ich99 folgen und ziehe meinen Hut.
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Ungelesen 01.12.16, 16:18   #34
Rasiererkönig
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@SilentRob

So war das also zu verstehen, alles klar!

Nun das passiert, schon gehört bei Menschen mit Suchtproblemen, wenn man sowas hat kann man ja mit dem Jobcenter reden, was dann aber keine gute Situation ist und eher vermieden wird.

Bei entspr. Verdacht werden die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter gezahlt, ist alles machbar. Die wollen niemand haben, der die Unterkunft verliert....zumindest ist es so angedacht.



PS: Ob sich der TE nochmal meldet bezweifele ich inzwischen.
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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Ungelesen 02.12.16, 11:44   #35
MunichEast
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.... auch in Deutschland gibt es echte Obdachlose und keine Unterkunft. Nicht überall gibt es genügend Plätze und da bringt es nichts, wenn ein Platz 300 km weiter weg frei wäre. Die Obachlosenhilfe ist kein Logistik Unternehmen für Menschen ....

2012 lebten ca. 22.000 Menschen ohne Schlafplatz auf der Strasse. Insgesamt waren es 248.000 Menschen ohne festen Wohnsitz. Im Jahr 2015 waren es bereits 39.000 und 335.000 Wohnungslose insgesamt.

Zitat:
Irgendwann werden auch die reichen Deutschen nicht mehr so tun können, als schliefen bei ihnen nur diejenigen auf der Straße, die Lust und Laune dazu haben. Quelle die Zeit
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