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02.12.16, 12:55
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Krankmeldung verlängern
Hi Leute, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, hab zu meinem Problem nicht wirklich was im Internet gefunden und da ich ein Mensch bin der selten krank ist hab ich auch kein Plan wie ich da vorgehen soll.
Folgendes Problem: Bin seit Donnerstag krank geschrieben. Ich war aber bei einem Vertretungsarzt, weil mein Hausarzt zur Zeit im Urlaub ist und erst am Montag wieder kommt. Der Arzt bei dem ich war hat mich jetzt komischerweise nur 2 Tage krank geschrieben obwohl ich richtig gut erkältet bin und ihm ebenfalls mitgeteilt habe das ich in Schichten arbeite und am Samstag bzw Sonntag auch arbeiten muss. Als Antwort bekam ich von ihm nur das er mich, da ich kein fester Patient bei ihm bin nur 2 Tage krank schreibt und dann den Rest mit meinem Hausarzt klären soll. Bin dann etwas verwirrt raus und dann heim.
Zu Hause hab ich mir dann aber jetz die Frage gestellt und das ist es was ich fragen möchte. Geht das überhaupt das mich mein richtiger Hausarzt am Montag für 2 Tage rückwirkend krank schreibt bzw schreiben kann ? Ich weiss jetzt schon das ich zu mindestens morgen bei meiner körperlichen Verfassung nicht arbeiten kann.
Ich stell mir nämlich irgendwie folgendes Szenario vor das ich am Montag da auftauche und mir mein Arzt dann sagt das er es nicht macht und mich zu dem schickt bei dem ich untersucht worden bin weil er die Diagnose gemacht hat und dafür verantwortlich ist. Könnte da was an meiner Theorie dran sein oder mach ich mir zu viele Gedanken ??
Hab auch überlegt morgen ins Krankenhaus oder DRK zu gehen zu dieser Notfallstelle. Nur verlängern die überhaupt Krankmeldungen oder würde ich da für die Katz auftauchen ??
Wie gesagt ich bin nicht oft krank und hab da auch nicht viel Erfahrung, hoffe deshalb das einer von euch mir da vielleicht weiterhilft.
MFG Walle
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02.12.16, 13:10
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.195
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Rechtlich gesehen kann Dein Hausarzt Dich rückwirkend krank schreiben, aber nur maximal drei Tage.
Also Montag rückwirkend bis einschliesslich Samstag als Beispiel.
Der Vertretungsarzt hätte Dich auch eine Woche oder zwei Wochen krank schreiben können, das liegt völlig in seinem Ermessen. Warum er nur zwei Tage .... nun ja ...
Dein Hausarzt kann problemlos die Krankmeldung des Vertretungsarztes verlängern, wenn er will und Grund hat.
Wenn Du zwingend am Sonntag die Krankmeldung brauchst, gibt es kassenärztliche Praxen für das Wochenende, in München im Elisenhof.
Schau mal auf den gelben Zettel und das Datum ..... bis einschliesslich, ob der Sonntag nicht mit rein fällt.
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02.12.16, 13:15
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#3
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.225
Bedankt: 5.276
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Wie MunichEast schon sagt, sollte das nicht das große Problem sein.
Es kann ja auch, ganz simpel, an einem Samstag los gehen mit ner Grippe. Dann haste auch nur die Möglichkeit, dich beim Chef krank zu melden und Montags zum Arzt zu gehen.
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04.12.16, 17:48
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2016
Beiträge: 126
Bedankt: 166
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Meine Hausärztin sagt, dass sie nur einen Tag rückwirkend krankschreiben kann. wenn Du also am Wochenende erkrankst, solltest Du Dich in ein Krankenhaus begeben.
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04.12.16, 19:27
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 419
Bedankt: 676
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Das Krankenhaus ist für Notfälle gedacht und nur dafür. Wer am WE so krank wird, dass er zum Arzt muss, geht in eine Kassenärztliche-Vereinigungs-Praxis (in Bayern KVB-Praxis). Da sind Hausärzte und auf Nachfrage auch Spezialisten vor Ort.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei renegade666:
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04.12.16, 19:31
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.195
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..... dann würde ich den Arzt wechseln, so ein Hausarzt .. neeee
Zitat:
Rückdatierung ist möglich
Es kann manchmal notwendig sein, auch für die Zeit vor dem Arztbesuch die Krankheit zu dokumentieren. Das ist in engen Grenzen erlaubt, § 5 Abs. 3 AU-RL:
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig]
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Wie ich oben schon schrieb, der Arzt kann Montags rückwirkend Samstag und Sonntag krank schreiben ...
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04.12.16, 21:32
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#7
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 108
Bedankt: 60
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Was ist denn das für ein Arbeitgeber. Wenn ich sage ich bin krank, dann bin ich krank und kann auch die Krankmeldung auch bringen wenn ich wieder komme. Ich sage ihm wie lange ich krank geschrieben bin und dann passt das.
Aber zu deinem Problem: Natürlich kannst du rückwirkend krank geschrieben werden und zwar aus dem Grund, der gerade bei dir passiert. Und entlaste das Krankenhaus, da schwirren sowieso zu viele Deppen mit einer Erkältung herum.
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04.12.16, 21:40
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2016
Beiträge: 19
Bedankt: 12
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Die Sache ist doch ganz einfach:
Du warst Donnerstag beim Arzt, der hat Dich als krank befunden.
Da Du jetzt nur bei der Vertretung warst ist das die eine Sache, und wenn Du morgen !!!!
wieder hingehst gibt es eine Folgebescheinigung und die fängt da an wo die Erstbescheinigung aufhört.... also Samstags.
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05.12.16, 07:14
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2012
Ort: irgendwo im Osten Deutschlands
Beiträge: 365
Bedankt: 239
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Zitat:
Zitat von richardhe
Was ist denn das für ein Arbeitgeber. Wenn ich sage ich bin krank, dann bin ich krank und kann auch die Krankmeldung auch bringen wenn ich wieder komme. Ich sage ihm wie lange ich krank geschrieben bin und dann passt das.
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§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen...
Das ist ganz normal, dass der Arbeitgeber ne Bescheinigung bekommt.
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