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Ärger mit Vermieter! Wohnung ausgeräumt, Mahnbescheid

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Ungelesen 02.12.16, 12:55   #36
Silent Rob
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
.... auch in Deutschland gibt es echte Obdachlose und keine Unterkunft.
Sagt doch niemand, dass es in Deutschland keine (echten ???) Obdachlosen gibt.
Zu wenig Neubau von sozialen Wohnraum, vor allen Dingen in den Ballungsräumen, immer mehr Menschen "leben" am unteren Teil der sozialen Leiter, sind u.a. die Gründe ... schon klar.
Silent Rob ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.12.16, 12:49   #37
The Dam
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Die Räumung Deiner Wohnung ohne Gerichtsbeschluss war rechtswidrig. Genaugenommen liegt hier ein Hausfriedensbruch vor. Dabei ist es unerheblich, wieviele Mieten Du im Rückstand warst. Bezüglich Deiner Sachen (die in der Wohnung waren) ist dein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet (möglicherweise wurde etwas beschädigt oder fehlt nun gar...).

Sebstverständlich musst Du die austehenden Mieten bezahlen, daran führt kein Weg vorbei.

Auch wenn Du wenig/keine Kohle hast, benötigst Du auf jeden Fall einen Anwalt/Rechtsbeistand. Möglicherweise hast Du Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetzt (siehe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). Ohne anwaltliche Hilfe hast Du keine Chance, und letzendlich wird Dich die ganze Sache mehr kosten, wenn Du versuchst, das alles ohne Anwalt zu lösen.
The Dam ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.12.16, 13:38   #38
Destiny
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Zu dem Thema "Keiner muss obdachlos sein" Quatsch sag ich mal nichts, ich bleib beim Thema.

Wurde eigentlich mal versucht, sich mit dem Vermieter auf Ratenzahlung zu einigen bzw. die nicht gezahlte Miete vielleicht doch noch zu zahlen? Hartz 4/Grundsicherung/Sozialhilfe beantragt? Wie wurde auf Mahnungen des Vermieters reagiert? Wurde überhaupt darauf reagiert?

Ansonsten: Die Sache war im März, im November fragt der Threadersteller hier nach. Was war in der Zeit dazwischen? Wurde die ausstehende Miete inzwischen bezahlt oder wird sie in Raten abbezahlt?

Nein, diese vorschnelle Räumung war nicht rechtens, aber fast 3/4 Jahr später damit anzukommen, bissl spät. Wieso wurde bei der Räumung nicht die Polizei gerufen, sondern das ganze erst mal durchgehen lassen? Ohne Räumungsbeschluss dürfen keine Wohnungen geräumt werden.

Wurde beim Vermieter mal angefragt, wo die ganzen Sachen geblieben sind?
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Ungelesen 16.12.16, 06:54   #39
ztrump
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Ich kann mich an eine Junge Familie erinnern, die kauften sich eine Wohnung als Investition und wollten mit der Miete eigendlich die Wohnung abbezahlen. Nach etwa 1,5 Jahren hatten sie den Mieter endlich draussen und die Wohnung war komplett zu sanieren. Sogar die Stromkabel waren aus der Wand gerissen. Die Frau hatte das Baby auf dem Arm und nur geheult und ich hab mich als Handwerker ganz schnell vom Acker gemacht.

Um aber auf das Thema Mietuebernahme vom Sozialamt zu kommen.
Diese Mietuebernahme ist immer nur befristet. aendert sich etwas im Lebenslauf (Freund mit Arbeit zieht ein) springt das Sozialamt sofort ab und der Vermieter steht im Regen.
Bei den meisten Faellen, dauerte es 2 Jahre um eine junge Mutter aus einer Wohnung zu klagen. Danach musste entruempelt werden und der Kammerjaeger war faellig. Ich hab Wohnungen besichtigt, da bin ich erst mal mit der grossen Unkrautspritze, gefuellt mit Chlor wie im Schwimmbad durch, alle Fenster auf und ne Woche warten bevor ich zum arbeiten rein bin.
ztrump ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.12.16, 17:57   #40
hermestrismegistos
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Guten Abend zusammen,

obwohl der Thread schon etwas älter ist, versuche ich mal aus meiner Sicht zum Thema beizutragen:

Wie funktioniert das eigentlich mit der Räumung der Wohnung?

Ganz einfach, zunächst muss der Vermieter fristlos oder fristgerecht kündigen (die Gründe sind in §§543, 569, 573 BGB abschließend beschrieben). Dem Mieter wird eine Frist zur Herausgabe der Wohnung gestellt (bei fristgerechten Kündigung automatisch das Fristende).

Wenn die Frist ohne Herausgabe verstreicht, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mieter auf Räumung der Wohnung zu verklagen (der Mieter ist mit der Herausgabe der Wohnung in Verzug). Nach erfolgreichem Prozess hat der Vermieter ein Räumungsurteil in der Hand. Mit dem Räumungsurteil kann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt werden. Der Gerichtsvollzieher terminiert dann die Räumung und führt diese mit einer Spedition durch.

Damit sich die Menschen mit dem Weltbild des gierigen und schäbigen Vermieters freuen: da ist der Vermieter locker eine Jahresmiete an Barem (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher und die Räumungskosten) los und von Beginn bis Ende ohne Räumungs- oder Vollstreckungsschutz brauchts 6 - 9 Monate (natürlich in der Regel ohne Mietzahlung). Selbstverständlich bekommt der Vermieter einen Titel gegenüber dem Mieter, bei dem in der Regel keine Aussicht auf Vollstreckung besteht.

Was der Vermieter hier gemacht hat, ist selbstverständlich verbotene Eigenmacht, daran gibt's nix zu beschönigen.

Was kann unser Mieter nunmehr tun?

Selbstverständlich steht es ihm offen, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und möglicherweise auch Diebstahl seines Eigentums zu stellen.

Privatrechtlich bleibt ihm die Möglichkeit, auf Schadensersatz wegen der verschwundenen Sachen zu klagen.

In beiden Fällen wendet sich das Rechtssystem, das ansonsten eindeutig den Vermieter benachteilt, gegen den Mieter. Die Ermittlungen zur Strafanzeige werden mangels öffentlichen Interesses eingestellt (der Vermieter kann einfach behaupten, er hätte gesehen, dass die Tür der Wohnung offen stand und der Mieter mit Sack und Pack offenbar ausgezogen ist und nix mehr in der Wohnung war).

Die Privatklage erfordert dann natürlich einen Kostenvorschuss seitens des Mieters, er muss Beweis über die Gegenstände und den Zeitwert führen und vor allen Dingen die Urheberschaft des Vermieters beweisen (wer die günstigen Umstände in Anspruch nimmt, muss Beweis antreten).

Was wäre meine Empfehlung:

1. Dem Mahnbescheid wiedersprechen, bzw. dem Vollstreckungsbescheid, der mittlerweile da sein sollte -> so wird der Fall ans Amtsgericht, wo die Wohnung lag, abgegeben.

2. Mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, auf doof fragen, wo die Sachen eigentlich sind (möglicherweise ergibt sich daraus schon eine Anspruchsgrundlage für den anstehenden Prozess) und nach einer Ratenvereinbarung fragen (nach Möglichkeit auch eine Einmalzahlung anbieten).

Wenn ihr euch einigt, soll der Vermieter die Klage für erledigt erklären (ist für ihn auch nicht so teuer).

Wenn nicht, kann der Fall mal vor Gericht erörtert werden, da sind wir dann bei Aufrechnung usw., da mein sehr ernsthafter Tipp: bei dem Amtsgerichten gibt es in der Regel Beratungsstunden, da sitzen Rechtspfleger und helfen dem Bürger, die Anträge in Form zu bringen und beraten auch ein wenig. Die Gebühr ist übersichtlich.

Es handelt sich bei meiner Darstellung nur um meine Meinung, die ich mir auf Grund des hier Vorgetragenen bilden konnte. Wenn du dir völlig unsicher bist, ist die Mitgliedschaft in einem Mieterverein nicht so teuer.

Einen schönen Abend noch.

Hermestrismegistos
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