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Kleine rechtsfrage zum online Vertragsabschluss

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Ungelesen 11.03.20, 16:56   #1
Setchan
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Standard Kleine rechtsfrage zum online Vertragsabschluss

Hallo, ich hoffe jemand hat nen rat für mich.

Ih bin leider online an einen dubiosen Kreditanbieter geraten.
Dieser wirbt auf der Homepage mit einem schnellen Minikredit. Ich wollte damit einen einmaligen minikredit aufnehmen.
Ich habe im 1. Bestellschritt meine kontaktdaten angegeben. Leider auch die AGB bestätigt.
Im 2. Bestellschritt sollte ich die Bestellung und den "Kauf" bestätigen. Diesen Vorgang habe ich jedoch unterbrochen.
Der Anbieter hat dennoch den Kauf sofort als bestätigt gewertet und mir statt dem beworbenen Kredit, ohne mein Wissen, eine Kreditkarte per Nachnahme gegen eine Gebühr von 98 euro zugesendet.
Am nächsten Tag habe ich den Vertrag widerrufen, die karte per Nachnahme wurde von mir abgelehnt. Der widerruf wurde angenommen.
Dennoch verlangt der Anbieter von mir nun eine Bearbeitungsgebühr von 25 euro. Trotz des gültigen widerrufs und trotz des klaren Täuschungsversuchs auf der Homepage.
Muss ich diese gebühr trotz des widerrufs zahlen?

Von meiner Drohung rechtlich gegen die Vorzugehen zeigt sich der support unbeeindruckt. Im gegenteil, man macht nun noch mehr druck.

Ich weiss, für 25 euro lohnt nicht nen anwalt einzuschalten. Aber für mich ists zuviel um das solchen leuten zu schenken
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Ungelesen 11.03.20, 17:09   #2
Thorasan
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Erst durch den abschließenden Kauf auf Druck erfüllst du die notwendige Willenserklärung. Da muss dann über alle Kosten aufgeklärt worden sein und es muss klar ersichtlich sein, zu welchem Preis du welche Leistung beziehst.
Ein Abbruch vor dieser Bestätigung ist ein Abbruch und kann keine Kosten verursachen.

Solltest Du da natürlich auf "Kaufen", "Bezahlen" o.ä. gedrückt haben, ist die Sache durch.
Sie sollen Dir nachweisen, dass Du den Kaufvertrag durch diesen Klick verbindlich geschlossen hast. Ebenso sollen Sie dir nachweisen, welche Kosten real verursacht wurden. Ein Pauschalbetrag ist rechtlich nicht haltbar. Und schlussendlich müssten Sie klagen, um an das Geld zu kommen. Du kannst aber trotzdem eine Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft (nicht der Polizei) einreichen.
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Setchan (11.03.20)
Ungelesen 11.03.20, 17:15   #3
Setchan
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Ja da hab ich micj leider sehr naiv blenden lassen.
Der 1. Schritt: eingabe der persönlichen daten (wie es auch üblich is)
Dann führt der button "Kaufen" zum zweiten Schritt, dem bestätigen des kaufes und der daten.
Den tatsächlichen abschluss habe ich dann abgebrochen.

Ok ich werd den rat mal befolgen und schauen was passiert.
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.03.20, 16:32   #4
ichbinshier
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die wahrscheinlichkeit das ein dubioses Unternehmen wirklich klagt ist verschwindend gering. Die wissen auch das die Chancen schlecht sind.
Besser wäre es gewesen wenn du KEINEN KONTAKT aufgenommen hättest. Einfach ignoriert. Dann können die nicht mal beweisen das du es gewesen bist, selbst mit ipadresse hätten sie miese karten.
Meine Mutter hat auch mal so eine prepaid kreditkarte per nachnahme zugeschickt bekommen. (die ist nicht mal im internet!)
nachname abgeleht, dann kam böser Brief mit Gebühr und Drohung und sie hätten ja die Daten und die ip. Nun von den Daten stimmte zwar die Adresse, aber nicht mal das gebdatum und die ipadresse mal kurz gesucht.... oh eine torgateadresse. Die drohten damit das sie die ip meiner mutter hätten und ist eine toradresse. danach nix mehr gehört, aber wir haben auch nie reagiert
ichbinshier ist offline   Mit Zitat antworten
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