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Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

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Ungelesen 09.12.16, 19:24   #1
FinrodC
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Standard Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Hallo,

im Juli 2013 habe ich eine Abmahnung wegen peer to peer und dead island bekommen. Damals waren ja ein paar mehr betroffen. Ich habe damals eine unterlassungserklärung formulieren lassen und ein vergleichsangebot geschickt (per einschreiben). Darauf wurde nie reagiert, bis ich heute einen mahnbescheid über 1900€ bekommen habe mit androhung eines sofortigen verfahrens wenn ich dem bescheid widerspreche. Hat jemand was ähnliches gehabt? Wie seid ihr damit umgegangen? Wenn ich pech habe verliere ich wegen dem scheiss alle meine ersparnisse inklusive ausbildungsplatz...
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Ungelesen 09.12.16, 21:29   #2
dr.corax
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Nicht einschüchtern lassen.
Beim Mahnbescheid nur ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche vollumfänglich" -
eine weitere Begründung ist unnötig und sollte auch nicht abgegeben werden.
Unbedingt fristgerecht abschicken.

Die tatsächliche Klagewahrscheinlichkeit liegt erfahrungsgemäß bei unter 10 Prozent.

Sollte tatsächlich Klage erhoben werden, kannst du immer noch einen Anwalt hinzuziehen -
vorher ist das unnötig und Geldverschwendung.

Damals ein Vergleichsangebot zu machen, war btw allerdings ein grober Fehler,
da du damit gewissermaßen schwache Nerven gezeigt hast.
Wundert mich eigentlich, dass der Abmahn-Geier da nicht gleich zugegriffen hat...
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FinrodC (09.12.16), Sigismund_Alzheimer (26.12.16)
Ungelesen 09.12.16, 22:17   #3
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naja die wollten 1500 haben und ich hab 250 angeboten. wenns zur klage kommt geht es um einen streitwert von 20.000€ plus gerichtskosten, wenn ich das verliere kann ich mich direkt erschiessen.
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Ungelesen 09.12.16, 22:59   #4
dr.corax
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Du kannst jederzeit bis zur Eröffnung einer Gerichtsverhandlung
die geforderte Summe zahlen bzw. die Forderung doch noch anerkennen.
Damit würde die Klage gegenstandlos. Erhebliche zusätzliche Kosten
gegenüber der aktuellen Situation fallen bis dahin zu deinen Lasten nicht an.

Der Streitwert ist eine eher fiktive Größe, anhand derer Gebühren festgesetzt werden.

Selbst wenn der angesetzte Streitwert fünfstellig wäre, bedeutet das durchaus nicht,
dass du (selbst in einer für dich eher ungünstig verlaufenden Verhandlung)
realistischerweise zu einer solchen Mondpreis-Zahlung verurteilt werden würdest.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei dr.corax bedankt:
BolzenwerfeR (26.03.17), Sigismund_Alzheimer (26.12.16)
Ungelesen 09.12.16, 23:05   #5
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Bis montag hab ich ja eh zeit zum nachdenken, vorher kann ich ja keinen anwalt etc. erreichen. Danke schonmal.
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Ungelesen 10.12.16, 09:56   #6
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Eins noch. In dem mahnbescheid steht drinn, das ein widerspruch zur automatischen verfahrensaufnahme führt. Heisst das die Klage ist schon eingereicht?
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Ungelesen 10.12.16, 11:35   #7
dr.corax
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Wenn tatsächlich Klage erhoben wird, erfährst du das schon rechtzeitig.
Ein Automatismus im Sinne von
"Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt automatisch zur Gerichtsverhandlung"
wäre mir neu.
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Ungelesen 10.12.16, 12:03   #8
FinrodC
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Wenn Sie Widerspruch einlegen, wird das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren geändert – der Gläubiger wird über den Widerspruch informiert und ihm wird eine Frist gesetzt, um seinen Anspruch zu begründen. Tut er dies, wird vor Gericht verhandelt – tut er dies nicht, ist die Sache beendet, wenn nicht Sie einen Termin zur Verhandlung beantragen (§697 ZPO).
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Ungelesen 10.12.16, 12:03   #9
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Wenn Sie Widerspruch einlegen, wird das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren geändert – der Gläubiger wird über den Widerspruch informiert und ihm wird eine Frist gesetzt, um seinen Anspruch zu begründen. Tut er dies, wird vor Gericht verhandelt – tut er dies nicht, ist die Sache beendet, wenn nicht Sie einen Termin zur Verhandlung beantragen (§697 ZPO).

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Ungelesen 10.12.16, 13:00   #10
dr.corax
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Darum geht es ja - wenn der Kläger jetzt keine weiteren Schritte unternimmt
und fristgerecht eine detaillierte Begründung einreicht, wird es keine Verhandlung geben.

Bisher wurde aber nur ein geringer Prozentsatz der Abmahn-Fälle seitens der RI
tatsächlich bis zur Verhandlung weiter betrieben - die Mehrheit der Fälle
fällt /fiel bisher letztlich der Verjährung zum Opfer, wenn sich der Abgemahnte nicht durch
die üblichen Drohkulissen und Bettelbriefmarathons einschüchtern lässt und zahlt.

Sollte man es in deinem Fall wirklich "durchziehen" wollen,
(der angebliche Anspruch also fristgerecht begründet werden)
erfährst du das zeitnah vom zuständigen Gericht und kannst dann z. B.
einen Rechtsanwalt aufsuchen / beauftragen, Akteneinsicht anfordern,
die Plausibilität der Begründung einschätzen lassen und mit diesem
eine Verteidigunsstrategie erarbeiten oder nochmals ein Vergleichsangebot machen etc.
dr.corax ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.12.16, 13:21   #11
FinrodC
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Heute ist ein neues schreiben gekommen, in dem gedroht wird das sich der streitwert noch erhöhen könnte weil das spiel so beliebt wäre. Meiner info nach ist der streitwert seit 2013 bei filesharing bei 1000€ gedeckelt, wo wir schon lange drüber sind...
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Ungelesen 12.12.16, 17:20   #12
FinrodC
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Wichtiger punkt der mir gerade auffällt: im mahnbescheid vom 01.12. werden 1900€ verlangt, im jetzt erhaltenen schreiben (das übrigens NICHT per einschreiben kam) verlangen sie plötzlich wieder 1500 wie vor 3 jahren. Kann ich diesen widerspruch gegen sie verwenden?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei FinrodC:
bluemuli (01.03.17)
Ungelesen 02.02.17, 22:36   #13
tageszusammenfassung
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Hat sich hier noch etwas ergeben?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei tageszusammenfassung:
Christoph77 (05.12.19)
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