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myGully |
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30.08.12, 16:01
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Bedankt: 7
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Taschenkontrolle im Laden
Letztens war ich halt in nem Laden und als ich bei der Kassa vorbei gegangen bin wollte die Kassiererin halt in meinen Rucksack schauen , ich hab aber nein gesagt und bin gegangen die hat dann eh nichts mehr gemacht , ich hab fast immer meinen Rucksack mit beim einkaufen und beim mediamarkt und so , dürften die theoretisch wenn ich nein sage mich festhalten und polizei holen oder haben vlt gar das recht da hineinzugucken ? und was wenn die polizei dann reinguckt und ich hab nichts kann ich dann den laden anzeigen wegen freiheitsberaubung wenn die mich nicht gehen lassen wollen?
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30.08.12, 16:14
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
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Natürlich darfst dus verweigern wenn die kassieren dich drauf anspricht.
Ich hab damit erhlich gesagt überhaupt kein problem. Schon oft war ich mit taschen bzw. tüten einkaufen wo noch was anderes drin war. Die kassiererin hat nett gefragt ob ich mal öffnen würde, hab ich getan ... hab ja nichts zu verheimlichen.
Warum sollte ich mich auch unnötig verdächtig machen, denn verdächtig ist wer etwas verheimlich
Aber mal abgesehen davon: Wenn es einen bestimmten grund gibt, z.b. in einem größeren technikgefschäft wie Media Markt usw. wird mit sicherheit das sicherheitspersonal auf dich zukommen und DANN haben sie auch das recht dazu, soviel ich weiß.
btw. Warum sollten die die bullen rufen wenns überhaupt kein grund zum verdacht gibt? Wohl kaum. Und selbst wenn bist du dann doch völlig selbst schuld wenn dus soweit kommen lässt nur weil du zu stur bist
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30.08.12, 16:20
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Bedankt: 7
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Was wenn ich persönliche sachen in meiner Tasche habe die ich nicht jedem Kaufhausfutzi unbedingt
zeigen möchte und die ihn nichts angehen , wenn se so geil drauf sind können die ja genauso die
Überwachungsvideos anschauen oder was weiss ich , also ich würde dem nicht meinen rucksack öffnen
und was wird er dann machen ? mich gehen lassen oder die polizei holen , hat ja nur die 2 möglichkeiten.
und wenn die mich festhalten bis die polizei kommt is das ja meine verschwendete zeit und gegen meinen willen
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30.08.12, 16:23
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Taschenkontrollen in Geschäften sind NICHT zulässig. Kontrollieren/Durchsuchen darf nur die Polizei.
Mehr dazu: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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30.08.12, 16:31
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
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tatsächlich is das in den meißten fällen einfach nur eine ausrede, falscher stolz,sturheit ... was auch immer.
Wenn dus an der kasse ablehnst ... okay mach doch.
Wenn dir aber, wieso auch immer(soll ja komische zufälle geben), probleme dadurch drohen ...was sollte es dich interessieren was wildfremde personen über den inhalt deiner tasche denken, solange es nichts anderes illegales ist, was ja normal auch nur von belang wäre wenns wirklich die bullen wären?
Ganz ehrlich...du suchst hier nach lösungen für ein problem dass man sich nur selbst einbrockt.
Ich verstehe deine argumente von wegen privatsphäre durchaus.
Aber in diesem fall seh ich darin nur eine ausrede
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30.08.12, 16:32
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Bedankt: 7
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ah nice hab irgendwie nix nützliches gefunden
@setchan ja angenommen ich hab nen fetten analdildo im rucksack oder was weiss ich aber das geht doch keinen was an was ich da mit mir führe da gehts rein ums prinzip (du nennst es halt sturheit)
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30.08.12, 16:37
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#7
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.103
Bedankt: 11.612
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Interessant ist, dass keine dieser Anwaltsseiten erklärt, dass bei begründetem Verdacht man den Kunden festhalten kann, bis die Polizei eintrifft - und die darf eine Durchsuchung durchführen. Naja, wäre ja auch geschäftsschädigend, da weniger klagen würden ...
Ist der Verdacht unbegründet, muss das Geschäft den Polizeieinsatz bezahlen.
Aber eine Kassiererin darf auf keinen Fall nur mal so in Taschen reingucken.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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30.08.12, 16:49
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#8
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Aim and Run
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 652
Bedankt: 453
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Ich finde es ehrlich gesagt nicht schlimm, wenn eine Kassiererin in meine Tasche schauen will...falls ich wirklich so blöde bin das zu verweigern weil die sonst meine ganzen "Analdildos" sehen könnten, wirst du wahrscheinlich auf ewig in dem Laden von dieser Kassiererin schief angeschaut. Möchte ehrlich gesagt in den Geschäften die ich besuche noch regelmäßig einkaufen
Das macht die 1-2x und dann kräht in dem Laden kein Hahn mehr nach deinen Rucksack wenn du da öfters abhängst.
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30.08.12, 17:02
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#9
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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In diversen Läden wie MediaMarkt, Kaufland, Marktkauf, etc. gibt es am Eingang die Möglichkeit seine Tasche abzugeben oder weg zuschließen, wer also nicht möchte, dass er später kontrolliert wird sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Und wer nix zu verbergen hat lässt die Dame eben rein gucken und fertig.
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30.08.12, 18:01
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#10
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 368
Bedankt: 34.448
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ich find das eh immer komisch, was den leuten hier so im alltag alles passiert. noch nie wollte jemand in meine tasche gucken, weder als kind, noch als jugendlicher, und schon gar nicht als alter sack.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You
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30.08.12, 18:10
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#11
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Ich habe meine Tasche schon gefühlte 1 Mio mal abgegeben und noch NIE ist irgendwas passiert... meine Güte, man kann sich auch anstellen.
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30.08.12, 18:49
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#12
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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@MeLowDie:
Das nächste Mal frage doch die Kassiererin, warum sie reinschauen will.
Und je nach Antwort, richtest du dich nach travato´s oder PP´s Beitrag.
Ist doch so einfach.
Der Sch...laden muss dich beim "Einpacken" der Ware beobachtet haben, auf Verdacht/eher Vermutung/Spekulation hätten die bei mir sehr große Schwierigkeiten, ansonsten gehen der Kassiererin deine "Analdildos" im Rucksack einen "Scheißdreck" an. Private und selbsternannannte Hilfsheriffs sind bei mir sehr beliebt.
Eine leere Einkaufstasche zeige ich an der Kasse gerne und ernte auch noch ein nettes Dankeschön, aber keinen Rucksack mit persönlichen Gegenständen.
Frage an die Rechtsexperten hier:
Sind die Hinweisschilder, mitgeführte Behältnisse in das Schließfach zu tun, eigentlich rechtlich bindend. trovato, du bist gefordert ...bitte ! Die Hälfte haste ja schon beantwortet
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30.08.12, 19:25
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#13
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Hallo pauli8,
im Rahmen des Hausrechtes kann man dich selbstverständlich aus dem Laden "begleiten", wenn du ein solches Schild (bewusst) ignoriert hast.
Mehr kann natürlich nicht passieren.
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30.08.12, 19:43
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#14
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Danke 321meins...kann schon sein.
Würde dann eben nur Läden bevorzugen, die das nicht aus Prinzip praktizieren.
Wer hatte wohl dann einen Nachteil ? Mit Sicherheit nicht mein Einkaufsmarkt, der mich seit Jahren kennt und mich noch nie persönlich durchsucht hat.
Es geht mir um das Prinzip. Das "Restriskiko" ist in den 50 % Aufschlag EK vs VK einkalkuliert. Meine Frau betreibt ein Geschäft und durchsucht keine persönlichen Sachen !
Und wenn ich Online kaufe, sollen die mal ruhig versuchen, meinen Rucksack zu durchsuchen.
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30.08.12, 23:02
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#15
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.459
Bedankt: 1.130
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Ich hab immer voll des scheiß Gefühl überhaupt mit Tasche in Laden zu gehen,ich glaub jeder der schon paar mal erwischt wurde hat dieses Gefühl Ich kuk immer,daß ich keine Tasche reinnehme und tu sie entweder abgeben oder wegschliessen im Fach.
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31.08.12, 08:25
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#16
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 267
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
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Danke für diesen Hinweis.
Sehe ich es richig, daß dies den Supermärkten eine ganz schöne Gurke in den A...
reinschiebt? Fassen wir meine Rechte zusammen, unter der Annahme, ich will ganz gezielt einen Supermarkt bestehlen:
(1) Den Rucksack für mein Diebesgut brauche ich nicht am Gepäckschliessfach abzugeben
(2) An eine evt. Hausordnung, keine Tasche in den Supermarkt mit reinzunehmen, brauche ich mich nicht zu halten, und der Supermarkt ist auch nicht berechtigt, mir deswegen ein Hausverbot zu erteilen
(3) Der Supermarkt muss darauf hinweisen, wo er ggf. Überwachungskameras aufgestellt hat, vgl.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich klaue also genau an den Ecken, wo keine Kameras aufgestellt sind
(4) An der Kasse lasse ich mir nicht in die Tasche schauen
(5) Festhalten wegen eines allgemeines Verdachts darf man mich nicht. Wenn es mehr ist als ein allgemeiner Verdacht, ja, dann hiesse das, dass irgendwo doch eine Überwachungskamera ohne Hinweisschild aufgestellt war, was natürlich Punkt (3) verletzt und ich natürlich gegen den Supermarkt klagen werde.
(6) Nicht nachgeforscht habe ich für den Fall, dass im Hintergrund zufällig Polizeisirenen zu hören wären - ob der Supermarkt verpflichtet ist, mir einen sicheren Fluchtweg zu bauen.
Jetzt wird langsam verständlich, warum wir nicht mehr als "Kunden" oder gar als "Käufer" bezeichnet werden, sondern nur noch als "Verbraucher", hehehe. Also, dann bis zum nächsten K(l)auf...
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31.08.12, 10:22
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#17
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von trovato
Und um dich auf frischer Tat zu erwischen reicht auch die Beobachtung durch das Personal aus.
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Muss nicht unbedingt das Personal sein, gibt ja auch unter den Kunden einige, die einen Diebstahl beobachten und es an das Personal melden. Es gibt aber auch welche, die melden das nicht, und einer von denen bin ich, die es nicht melden.
Ich hatte einmal in einem großen Supermarkt beobachtet, wie ein alter Mann ( etwa 70-75 Jahre) mit einem Fleischpaket von der Theke kam. Der Ging wiederum in einen Gang mit den Einkaufsregalen, wo er schnell das Paket in seinen Rucksack verschwinden lassen hat. Ich hatte nicht das Bedürfnis Ihn beim Personal zu melden und habe Ihn noch Guten Appetit gewünscht.
Hab mir mal vorgestellt, wie lange der alte arme Mann keinen Fleisch zwischen die Zähne bekommen hatte von seiner mickrigen Rente, nun konnte er ein Festessen zubereiten.
Ich finde, wenn jemand seinen Essen stehlen muss, weil sein Geld nicht zum Leben reicht, dann stimmt etwas nicht im System.
Einfach jemanden die Tasche kontrollieren, ohne Videobeweis, ohne das ein Dedektiv den Dieb auf frischer Tat erwischt oder ohne Zeugenaussagen, kann keiner verlangen die Taschen aufzumachen. Da würde ich die Polizei kommen lassen.
Ich empfinde es als unverschämt und diffamierend, nur auf Verdacht oder weil die es so möchten, die Taschen öffnen zu müssen und als Dieb verdächtigt wird.
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31.08.12, 11:28
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 12
Bedankt: 23
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Ganz abgesehen davon, dass man eine Frage auch ablehnen kann (sonst wäre es ja eine Aufforderung), gibt es nicht den geringsten Grund zu rechtfertigen, dass jemand NICHT in meine Tasche gucken darf. Und genau so wenig wie der Spruch "Ich habe ja nichts zu verbergen" die Existenz von Überwachung aller Art rechtfertigt, legitimiert er das sinnlose Eindringen in meine Privatsphäre. So einfach ist das.
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31.08.12, 11:33
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#19
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Natürlich legitimiert es nicht zu stehlen. Aber es ist ein Unterschied was man stiehlt. Wenn die gestohlene Ware in die Taschen wandert, ob essbares oder anderes Sachen, dann ist das Stehlen und wird auch bestraft.
Nur der Mundraub sieht da etwas anders aus. Wenn man in einem Supermarkt ist, kein Geld in den Taschen (armut oder finanzielle Ausweglosigkeit) und richtig Hunger, und sich an die essbare Ware vergreift (vielleicht ein Brot und Würstchen, natürlich nicht einfach alles was in die Hände geriet und wenn man alles öffnet) und vorort isst, der wird nicht so hart bestraft wie bei normalen Diebstahl. Vielleicht kommt man mit einem blauen Auge vor Gericht davon.
Auch die finanzielle Situation ist ein Faktor.
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31.08.12, 15:23
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#20
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Danke trovato !
Muss mich nochmal einmischen:
Allein das Herausnehmen einer Ware und Verstauen im Rucksack, ist nach meinem bisherigen Rechtsverständnis noch kein vollendeter Diebstahl. In diesem Moment einen versuchten Diebstahl zu beweisen, dürfte scheitern.
Der Kunde könnte ja die Ware später aus seinem Rucksack auf das Förderband legen und bezahlen.
Warum wohl warten Kaufhausdetektive, bis der Dieb die Kasse passiert hat und gebrauchen dann die "Jedermannsfestnahme" ?
Und wie steht es mit unseren Frauen , die ihre Geldbörse in ihrer Handtasche aufbewahren müssen, weil sie bspw. ein Kleid anhaben. Auch da könnte ein Deostift und mehr bequem darin verschwinden ?
Edit:
Von einer Anwaltsseite:
Zitat:
Der Diebstahl im Einzelhandel - der Ladendiebstahl
Problematisch sind hier regelmäßig Diebstahlstaten im Einzelhandel wie z.B. Supermärkten. Es werden unterschiedlichste Auffassungen vertreten, wann bei einem Ladendiebstahl tatsächlich ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Nach einigen Auffassungen kann beim Ladendiebstahl der Bruch bereits beim Ergreifen des Sache vorliegen. Sobald man im Laden den Kassenbereich mit der Ware passiert hat, liegt nach allen Auffassungen ein Gewahrsamsbruch vor. Deshalb wird der Ladendieb von professionellen Detektiven erst hinter dem Kassenbereich angesprochen und ins Büro gebeten.
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So richtig schön wird die Sache erst, wenn Behälter mit Sonderangeboten schon vor dem Ladeneingang und hinter dem Kassenbereich stehen.
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31.08.12, 15:51
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#21
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
Bedankt: 137
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Zitat:
Zitat von pauli8
Und wenn ich Online kaufe, sollen die mal ruhig versuchen, meinen Rucksack zu durchsuchen.
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Die durchsuchen lieber andere Sachen bei dir, die viel Aufschlussreicher sind als n Rucksack
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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31.08.12, 21:25
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#22
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Hirnzellenfreie Köpfe
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 267
Bedankt: 304
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Zitat:
Zitat von trovato
Natürlich muss der Inhaber nicht an jeder Stelle seines Geschäfts auf die Videoüberwachung hinweisen, wo eine Kamera hängt.
Es reicht das Hinweisschild am Eingang.
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OK, aber dies ist trotzdem nur ein kleiner Strohalm, an dem sich der Supermarkt festhalten kann. Zum einen gilt dieses Gesetz für Kunden, während Mitarbeiter noch besser geschützt sind, und es liegt in der Natur der Sache, daß in einem Supermarkt auch Mitarbeiter herumlaufen. Insbesondere von dem in den Schlagzeilen geratenen Laden Lidl kenne ich keine einzige Filiale, wo immer noch auf Videoüberwachung hingewiesen wird.
Aber etwas anderes sollte noch angesprochen werden: Daß es den Supermärkten gesetzlich verunmöglicht worden ist, ein gewisses Hoheitsrecht auf ihrem eigenen
(oder zumindest gemieteten) Grund und Boden auszuüben und, sagen wir, auf eine bestimmte "Kleiderordnung" bestehen zu dürfen, in diesem Falle das Keine-Taschen-Gebot. Ähnlich wie in manchen Discos oder Casinos für die Gäste eine gewisse (meist sogar ungeschriebene) Kleiderordnung besteht und jemand, der eine Edeldisco mit einer kurzen Hose und Unterhemd ansteuert, wohl kaum von den Rausschmeissern hineingelassen wird, empfände ich es als legitim, wenn auch den Supermärkten ihr Hausrecht unbeschnitten bliebe.
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04.09.12, 10:37
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#23
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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wen ich angesprochen werde(und hab wenig zeit) sage ich ja aber nich im büro,die leute sehen ich geh mit also ist auch was .Ein schild über dem eingang ist nich rechtswirksam könnte auch draufstehen JEDER ZWEITE KUNDE WIRD ERSCHOSSEN
Gruß dorn3131
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04.09.12, 11:42
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#24
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Auf den Punkt
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.927
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von dorn3131
...sage ich ja aber nich im büro,die leute sehen ich geh mit also ist auch was
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Mich hat man angeblich mal beobachtet, wie ich etwas in meine Einkaufstüte getan hätte. Obwohl ich die Tüte dann vorgezeigt habe (habe kein Problem damit), bestanden die Kaufhausdetektive trotzdem noch darauf, dass ich in ihr Büro komme.
Nach rund 20 Minuten Diskussion (Jedermannsrecht, blabla) bin ich dann die 500 Meter zum nächsten Polizeirevier marschiert, mitsamt 2 Detektiven im Schlepptau, und habe den Beamten dort gebeten, mich zu durchsuchen. Selbstverständlich hatte ich nichts geklaut.
Normalerweise mache ich nicht so einen Aufstand, aber diese Kaufhausdetektive waren echt komplette Arschgesichter und wer weiss, was ich dann in deren Büro plötzlich in der Tasche gehabt hätte.
Habe mich später übrigens nochmal schriftlich bei der KH-Leitung beschwert und man hat sich bei mir entschuldigt, samt einem Einkaufsgutschein.
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04.09.12, 14:26
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#25
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.383
Bedankt: 1.075
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Oje wenn ich da an Zeiten von Früher denke wo ich Ladendetektiv war...
Einfach Tasche aufmachen und Gut ist. Meistens wird man nur ins Büro geführt damit EUCH das nicht so Peinlich ist - egal ob man was geklaut hat oder nicht.
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04.09.12, 15:21
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#26
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Die Russen sind da!
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Reichsstadt Nürnberg im Sacrum Imperium Romanum
Beiträge: 499
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Das darf nur die Polizei, der Laden hat keine erlaubnis, deine Sachen zu durchsuchen.
__________________
Es gibt keine Re-ups mehr!
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04.09.12, 19:56
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#27
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 6
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Also ich arbeite als Aushilfskraft bei Netto. Dort wurde mir gesagt man habe keine erlaubnis in fremde Rucksäcke zu gucken.
Nur falls dringender Verdacht auf Diebstahl besteht darf man die Person in bei sein von mindestens 2 Personen "festhalten" und auf die Polizei warten.
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27.10.12, 20:57
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#28
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 20
Bedankt: 60
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Bei uns auf Arbeit ist es so, wenn sich ein Kunde sich so anstellt wie du, lassen wir ihn gehen solange er nicht beim klauen erwischt wurde.
Nur ein zweites mal darf er nicht kommen. ;-)
Das Hausrecht hat immer der Ladeninhaber und er muss dich nicht in seinen Laden lassen. Solltest du dann noch mal dort drin sein und wieder nicht deine Tasche öffnen wollen (falls du überhaupt noch rein kommst), darfst du auch festgehalten werden. Denn du hast ja Hausfriedensbruch begangen.
Es guckt ja keiner in deine Tasche weil es einen interessiert... wenn ich in eine Tasche an der Kasse schau, hab ich bei der nächsten Tasche schon wieder vergessen was in der letzten war. Ok ein riesen Dildo würde vllt. raus stechen... aber da hättest dein Rucksack auch vorher abgeben können an der Kasse. Dann will gar keiner rein schaun.
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27.10.12, 21:03
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#29
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.934
Bedankt: 13.575
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Und wieviele Kunden habt ihr dadurch schon verloren ... ??
Mann, hier wird immer ein Schmarrn geschrieben.
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27.10.12, 21:08
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#30
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.643
Bedankt: 1.847
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Hm, Also ich hatte noch nie das Problem, trotzdem interessantes Thema.
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27.10.12, 21:10
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#31
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von -_zerone_-
Das Hausrecht hat immer der Ladeninhaber und er muss dich nicht in seinen Laden lassen. Solltest du dann noch mal dort drin sein und wieder nicht deine Tasche öffnen wollen (falls du überhaupt noch rein kommst), darfst du auch festgehalten werden. Denn du hast ja Hausfriedensbruch begangen.
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Und der Ladenbesitzer bekommt eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.
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27.10.12, 21:17
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#32
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Persona non grata
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 241
Bedankt: 261
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Nein!
Besteht der dringende Tatverdacht, kann der Ladenbesitzer oder die beauftragte Person (Warenhausdetektiv, Kassiererin etc.) dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten!
Da ist nichts mit Freiheitsberaubung!
Sie dürfen aber nur mit deiner Zustimmung deine Taschen durchsuchen.
Fakt ist auch, dass ein Ladeninhaber dir den Zutritt zu seinem Laden verwehren kann, wenn du dich nicht "durchsuchen" lässt.
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27.10.12, 21:34
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#33
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.934
Bedankt: 13.575
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Mich friert schon wieder ...
So, lest euch mal die folgenden §§ aufmerksam durch und dann reden wir weiter über:
Und alle "Security-Rambos" UND "Möchtegern-Sheriffs" besinnen sich dann mal wieder ein bisschen.
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28.10.12, 13:12
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#34
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 399
Bedankt: 131
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Zitat:
Zitat von -_zerone_-
Nur ein zweites mal darf er nicht kommen. ;-)
Das Hausrecht hat immer der Ladeninhaber und er muss dich nicht in seinen Laden lassen. Solltest du dann noch mal dort drin sein und wieder nicht deine Tasche öffnen wollen (falls du überhaupt noch rein kommst), darfst du auch festgehalten werden. Denn du hast ja Hausfriedensbruch begangen.
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Wurde hier doch schon mit genügend Verweisen auf's BGB diskutiert, so ganz stimmt deine Aussage nicht. Wenn ein Inhaber seinen Verkaufs(!)-Laden der Öffentlichkeit öffnet, dann kann er auch nicht Personen, die den Betrieb nicht stören, davon ausschließen. Und eine Störung des Betriebs liegt nicht vor, wenn ein Kunde auf seine durch das Gesetz eingeräumten Rechte besteht.
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28.10.12, 18:36
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#35
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Persona non grata
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 241
Bedankt: 261
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Der Hausrechtsinhaber kann natürlich darüber entscheiden, wem er den Zutritt gestattet und wem er ihn verwehrt.
Schönes Beispiel (II. Die Entscheidung des BGH beachten)
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