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Ungelesen 14.08.14, 09:00   #2
tetje1993
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tetje1993 gewöhnt sich langsam dran | 52 Respekt Punkte
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§286 BGB Verzug des Schuldners
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Könnte man zur Not für dich auslegen, falls sich der Käufer beschwert. Schick ihm ne Mail, und dann müsste gut sein. Hat er schon bezahlt?
tetje1993 ist offline  
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