Zitat:
Zitat von kkhamburg
Es spielt doch gar keine Rolle ob er den Schaden selber erkannt hat oder nicht.
Der Kopfhörer ist defekt und die Quetschung des Kabels ein Indiz dafür, das eine unsachgemässe Behandlung vorliegt.
Merkwüdigerweise würde niemand den Kunden in Schutz nehmen wenn es sich um ein Handy handeln würde, bei dem das Display gebrochen ist. Oder bist du da auch der Meinung das so etwas Gewährleistung ist ?
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Anderes Beispiel: Ein neues Auto hat einen Motorschaden der äußerlich irgendwie zu erkennen wäre. Du gehst zu deiner Garantiewerkstatt und man sagt dir, dass du scheisse Auto fährst und man den Schaden an einem Knick irgendwo erkennen kann. Ist das dann Betrug deinerseits?
Das kann man nicht so leicht feststellen wenn man nicht jeden kleinen Punkt aus dem Paragraphen aus dem StGB kennt.
Ob das Fahrrad fahren mit Mp3-Player in der Hosentasche eine unsachgemäße Behandlung darstellt sei mal dahingestellt.
Ich erkenne mit bloßem Auge eine minimale Unregelmäßigkeit im Kabel, als Laie wüsste ich auch nicht, dass genau dies zu einem Defekt führt.
@KarlHintermeier: Man kanns auch übertreiben!