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Ungelesen 18.03.17, 16:59   #8
Fietze
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Zitat:
Das Elterngeld wird aus der Summe der positiven Einkünfte im Bemessungszeitraum berechnet.

Quelle
Es wird eben nicht übers Netto errechnet. Die Wahl der Steuerklasse ist für die Höhe des Elterngeldes unerheblich!
Wie ich weiter oben schon schrieb, erhöht der Bezug des Elterngeldes (Progressionsvorbehalt) den Prozentsatz an Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen.
Und in dem Zusammenhang ist die Wahl der Veranlagung schon von entscheidender Bedeutung, wie hoch die Steuerlast für das frisch verheiratete Ehepaar insgesamt ist.
Deshalb würde ich mich da selbst reinknien oder dies einem Fachmann überlassen.
Zumindest für das Jahr und das auf die Eheschließung folgende Jahr.
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