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J.P 05.01.18 21:43

Schwartzarbeit Erwischt!
 
Hallo Zusammen,

Ich Bin 28 Jahre und Arbeite Seit ca 10 Jahren Auf dem Bau Und Ein Recht Guter Handwerker. Nun Kommt es auch mal vor das man die Möglichkeit bekommt was "Schwartz" zu machen Grade als Junger man Angestellter mit nem normalen Gehalt Nimmt man sowas doch gern Mal mit... leider bin ich diesen Sommer auf einen "Kunden" gestoßen der gerne was gemacht haben will aber es mit der Zahlung s Moral nicht so ernst nimmt... Ich habe viel für in gemacht es waren 350 Euro offen und ich wollte gern mein geld haben. Ich habe ihm ne Nachricht geschrieben in dem ich Ankündigte Samstag vorbei zu kommen das geld holen um 10 Uhr damit war er Einverstanden. Ich bin Dann am besagten Tag hin gefahren und wollte das geld abholen worauf er sagte ich bekomme das geld erst wenn ich noch mehr für in mache womit ich natürlich nicht einverstanden war. Leider habe ich ein wenig denn Kopf verloren und denn typ am kragen genommen und an sein Tor gedrückt worauf er nach seiner Frau schrie und sie direkt die Polizei Rief. 10 min Später waren die Herren Dann auch da und auf die Frage wiso ich denn geld von dem typ bekomme sagt er zu dem Polizisten ich hätte Arbeiten für in Aus gefühlt worauf der Polizist sofort Sagte Schwarzarbeit und der Typ im Das mit Ja bestätigte. Mir war sofort klar das er nicht 1x drüber nach gedacht hat was er da grad tut. aber da war auch schon alles zu spät... Leider schaut es wie Folgt Aus.

Anzeige Hausfriedensbruch
Anzeige Bedrohung
Anzeige Schwarzarbeit.

Bei der Polizei Sagte ich das nur ein Betrag von 270 euro Ofen sind was im nachhinein aber auch nicht sehr schlau war... hätte mal 50 euro sagen sollen.

Weis jemand Was da Ungefähr Auf mich Zukommt ?! also Die Bedrohung und Hausfriedensbruch da mach ich mir wenig sorgen... Ich habe 0 Vorstraffen und bin auch so ein Recht unbeschriebenes Blatt er war damit einverstanden das ich Samstag komme um 10 und habe Einen Zeugen der mir bestätigen kann das ich nicht s gemacht habe...

Die Sache mit Schwarzarbeit macht mir da gegen sehr große sorgen in meinen Augen ist es eine "Kleinigkeit" 270 euro ist nicht die weld ich bin angestellt und bekomme keine stütze oder sonstiges vom Amt was ziemlich hart Bestraft Wirt wenn man das so liest im netz. Ist jemanden schon mal sowas ähnliches Passiert ? ich denke es gibt eine geldstraffe mit was muss man da ca. Rechnen 1000 - XXXXXX ? was kann im besten fall passieren was im schlimmsten ? vilt sogar nen Anwalt hier der plan Hat ? sollte ich mir dafür nen Anwalt suchen ? bin für jede Hilfe Dankbar

Fietze 05.01.18 23:09

Keine Ahnung was da genau auf dich zu kommt.
Aber einen Anwalt solltest du dir auf jeden Fall nehmen. M.E. wird es da nicht bei einem Strafbefehl bleiben, sondern du wirst als Angeklagter vor Gericht erscheinen müssen.
Leider hast du deinem zukünftigem Anwalt die Sache durch deine Aussage auch nicht gerade leichter gemacht.
Die Schwarzarbeit hast du ja quasi zugegeben. Ganz großer Fehler! Und ehrlich ist doch egal, was du sagst was offen ist.
Der Typ wird auch noch mal zur Zeugenaussage vorgeladen, und der wird dann u.U. die komplette Summe für deine Arbeit angeben.
Merke: Als Beschuldigter macht man nur Angaben zur Person (dazu bist verpflichtet), zur Sache schweigt man und äußert sich dazu nur über den RA.
Haftstrafe auf Bewährung wird es wohl nicht geben? Aber alles in Allem wird das nun eine teure Angelegenheit.
In Punkto Schwarzarbeit dürfte auf deinen Auftraggeber wohl auch noch was zukommen?
Hoffentlich, denn der wird in dem Fall dann auch versuchen den Ball flach zu halten?

painjester 05.01.18 23:22

Die meisten Amtsgerichte haben eine Anlaufstelle für kostenlose Rechtsberatung. Da wird dir besser geholfen als hier von Halbwissenden.

cd2412 06.01.18 15:56

Hausfriedensbruch und Bedrohung sind beide nicht einschlägig laut dem was du schilderst.
Bis 2014 hättest du sogar den Lohn rechtlich fordern können.
Ich schätze mal du bekomst eine Geldstrafe für die Schwarzarbeit. Für den rest bedarf es eine genauen Schilderung.Wobei Bedrohung mir sehr unrealistisch erscheint, da dafür eine Androhung eines Verbrechens (mindeststrafe 1 Jahr) nötig wäre. In meinen Augen trifft es die Nötigung eher aber wie gesagt dafür bräuchte man eine genauere Beschreibung.

Falcon999 07.01.18 18:26

Im Normalfall müsstest du mit einer Geldstrafe und einer Verwarnung (ggf. soziale Arbeitsstunden) davon kommen. Allerdings solltest du dringend einen Anwalt aufsuchen, da es durchaus sein kann, dass man dir seitens des "Arbeitgebers" diverse Dinge zur Last legt. Denn der wird natürlich versuchen seine Haut zu retten, da er dich als Schwarzarbeiter beschäftigt hat, was ebenfalls kein Kavaliersdelikt ist.

Silent Rob 07.01.18 20:45

Wie bereits erwähnt, sitzt in jedem Amtsgericht ein Rechtspfleger, der für ein zeitlich begrenzte, aber kostenlose Beratung zu Verfügung steht.
Hilfreicher als alle gut gemeinten Ratschläge in einem Warez-Forum!

nilem 13.01.18 01:25

lass uns mal schauen, sammeln wir mal die Fakten die die Polizei nun hat:

Zitat:

sagt er zu dem Polizisten ich hätte Arbeiten für in Aus gefühlt worauf der Polizist sofort Sagte Schwarzarbeit und der Typ im Das mit Ja bestätigte.
Als erst mal was grundsätzliches: Schwarzarbeit wäre es wenn du Geld (für Arbeitstätigkeit) eingenommen hättest und diese nicht versteuert hättest. Darum gehts im Grund bei der Schwarzarbeit: Steuer.

So nun zu dir:
Fakt: Du hast bißher kein Geld bekommen. So ist es (noch) keine Schwarzarbeit. Du kannst ja erst was versteuern wenn du was eingenommen hast.

Fakt2: Du kannst bei mir den Zaun streichen, den Wagen waschen, die Heizung installieren oder die Fassade anstreichen. Solange da kein Geld fließt ist es keine Schwarzarbeit.

Zitat:

Bei der Polizei Sagte ich das nur ein Betrag von 270 euro Ofen sind was im nachhinein aber auch nicht sehr schlau war... hätte mal 50 euro sagen sollen.
Solnage du selber das "Schwarzarbeiten" gegenüber der Polizei nicht bestätigt hast ist doch alles gut.
Du hast bestätigt das ein Betrag von 270 offen sind.
Dein nächster Schritt:
Du schreibst mit Word eine Rechnung über 270 und schickst die dem Typen.
270 Euro arbeiten, oder 270 zusammen mit steuer, mußt du wissen wie du es haben willst.
hier schauen
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

das schickst du dem Typen mit 14 Tagen zu begleichen. Mahnungen ect. googeln

Zitat:

Anzeige Hausfriedensbruch
Du schreibst "Tor", also draußen, auf öffentlichem Gehweg?

Zitat:

Anzeige Bedrohung
Soll er mal stellen, war es nicht eher so das er dich bedroht hat, sogar bleiedigt hat nicht zu bezahlen, sogar genötigt hat noch mehr arbeiten auszuführen, sonst würde es gar nicht geben und du ERST DARAUFHIN ihm an den Kragen gegangen bist und gesagt hast das du dich nicht verarschen läßt?
Und die Rechnung du ihm eigentlich übergeben wolltest und du deßhalb zu ihm hin bist?

Tip1: Kein Wort mehr zu der Polizei, grundsätzlich nie und niemals

Tip2: Besorg dir einen guten Anwalt und stell über den Anzeige wegen Verleumnung, ebenso Bedrohung.

Tip3: Verfasse eine gute Rechnung, entweder selber oder mit jemanden der eine Firma hat und Rechnungen schreiben kann (dein Chef, wenn er nett ist wird er helfen und die Rechnung für dich schreiben- er könnte das sogar so drehen das DU in seinem Firmenauftrag diese "Schwarzarbeit" ausgeführt hast, dein Chef schreibt die Rechnung in seinem Namen usw. Dann solltest du deinen Chef aber gut kennen das er das macht).

Fietze 13.01.18 11:51

Sorry, viel geschrieben, aber außer Tip 1 und 2 ist das nur Kokolores.
Ließ mal Absatz 2, Nr. 4 und 5: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Der Oberhammer ist natürlich der Tip mit seinem Chef. Unglaublich welche Stilblüten das Internet so hervor bringt.
Also kein Selbststãndiger oder Gewerbetreibender würde, solange er noch alle Latten am Zaun hat, auf diese Weise versuchen die Schwarzarbeit seiner Beschäftigen decken.

Einmal weil der Beschäftige der Firma potenzielle Aufträge wegnimmt und zum anderen könnten die zuständigen Behörden auf die Idee kommen, sich mal genauer im Betrieb und dessen Buchhaltung umzuschauen.

Bedrohung ist ein offizial Delikt, d.h. in dem Moment in dem Strafverfolgungsbehörden von dieser Straftat erfahren, muss ein Ermittlungsverfahren aufgenommen werden.
Anders sieht es beim Hausfriedensbruch aus, hier handelt es sich um ein Antrags Delikt, welches nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Diesen Antrag könnte der Geschädigte z. B. auch wieder zurück nehmen.

Alles in allem: Anwalt nehmen, sich mit dem Auftraggeber der Schwarzarbeit oder dessen Anwalt kurzschließen und versuchen die Bälle so flach wie möglich zu halten.

predator01. 13.01.18 12:06

Zitat:

Zitat von nilem (Beitrag 31255742)
lass uns mal schauen, sammeln wir mal die Fakten die die Polizei nun hat:
Fakt2: Du kannst bei mir den Zaun streichen, den Wagen waschen, die Heizung installieren oder die Fassade anstreichen. Solange da kein Geld fließt ist es keine Schwarzarbeit.

hähä der ist gut.
Nein, nilem hat es schon richtig beschrieben.
Wenn du mal öfter was machst, dann mach doch ein Kleingewerbe an, dann kannst du auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben.
Dan ist ja sozusagen alles offiziel :)

Fietze 13.01.18 12:12

Ja, aber für diesem Fall hier ist der Zug allerdings schon abgefahren.
In §1 Abs. 2 Nr. 4 und 5 SchwarzArbG steht nirgends, das Geld fließen muss, um den Tatbestand der Schwarzarbeit zu erfüllen.
Und wenn er seinen steuerlichen Pflichten als Kleingewerbetreibender nicht nach kommt, ist es wieder Schwarzarbeit.
Denn die Erträge aus dem Kleingewerbe müssen bei der jährlichen EkSt-Erklärung angegeben werden.
Gibst du nun nichts an, rufst du natürlich das Finanzamt auf den Plan. Die werden nämlich darüber informiert, dass du ein Gewerbe, auch beim Kleingewerbe, angemeldet hast.
Also gibt man nur einen kleinen Teil der Erträge an, und macht sich so auch noch der Steuerhinterziehung schuldig.

Richtig ist aber: Hätte JP zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten ein Kleingewerbe angemeldet und hätte er eine Rechnung für diese Arbeiten erstellt, wäre der Vorwurf der Schwarzarbeit so nicht haltbar.

nilem 13.01.18 23:31

Zitat:

Hätte JP zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten ein Kleingewerbe angemeldet
Du hörst dich selber gerne reden, oder? Diese Ausführungen, wie andere von dir auch sind falsch. JEDER kann eine Rechnung schreiben, auch der Student der eine Homepage bastelt oder eine Nachhilfestunde in Mathe gibt. Es braucht dafür KEIN Kleingewerbe. Umsatzsteuer darfst nicht auswiesen sein. Bei einmaliger Ausübung kann man problemlos ENDE DES JAHRES in der Anlage "Sonstige Einkünfte" erklären. Bei Wiederholungsabsicht muß man eben eine selbständige Tätigkeit oder ein Gewerbe anmelden. Liegt die Wiederholungsabsicht hier vor, hat er das bei der Polizei angegeben diese "Tätigkeiten" wiederholt auszuführen? Nein!
Er weist das Ende des Jahres in seiner Steuererklärung aus und fertig ist das. Er schreibt dem lieben Kunden noch die Rechnung, (mit dem richtigen Datum:), weist leine Umsatzsteuer aus und fertig. Dann wird es sehr schwer ihm die Schwarzarbeit nachzuweisen. Das was der Kunde behauptet läßt ihn kalt, der Anwalt wird erklären das ist eine Masche des zahlungsunwilligen Kunden um die Bezahlung der Rechnung rumzukommen.... :unibrow:

Noch was zum Kleingewerbe, verdienst man innerhalb des steuerlichen Freibetrages - um die 8000€ pro Jahr -, zahlt man keine Einkommenssteuer, folglich kannst du auch keine Erklärung abgeben. Entfällt in diesem Fall, er hat ja einen Vollzeitjob, wo er mehr als 8000 pro Jahr verdienen dürfte

Fietze 14.01.18 02:29

Wo schrieb ich, dass er keine Rechnung ausstellen darf?
Die Wiederholungsabsicht ist zudem hier sehr wohl gegeben! Siehe Zitat.
Ergo, Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung! Und somit Schwarzarbeit im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 4 SchwarzArbG.
Zitat:

Zitat von J.P
Ich habe viel für in gemacht es waren 350 Euro offen und ich wollte gern mein geld haben.

Wird der Auftraggeber bei Gericht wohl auch aussagen. Jetzt rate mal wer dem Richter glaubwürdiger rüber kommt?
Der Auftraggeber (und dessen Frau) der Schwarzarbeit ausführen läßt und sich durch seine Aussage selbst belastet?
Oder der Schwarzarbeiter, der mit Bedrohung seinen Lohn einzufordern versucht und nebenbei noch einen Hausfriedensbruch begeht?

Ob es sich hier um Schwarzarbeit handelt, regelt wohl in erster Linie mal das SchwarzArbG und nicht steuerrechtlichen Bestimmungen.
Deshalb frage ich noch mal: Wo steht dort, dass Geld geflossen sein muss?

nilem 14.01.18 02:43

Zitat:

Wird der Auftraggeber bei Gericht wohl auch aussagen. Jetzt rate mal wer dem Richter glaubwürdiger rüber kommt?
Es geht bei Gericht nicht um Glaubwürdigkeit. Wie kommst du darauf? Es geht um Auslegung :-) Unser "Schwarzarbeiter" läuft da mit einem guten Anwalt auf und der macht aus schwarz weiß und plötzlich ist der vermeindliche Auftraggeber der böse Schuldner der den armen gutglaubenden Handwerker bedroht hat, bevor dieser ihm an den Kragen packte und sogar noch log um wirres Zeug von Schwarzarbeit redete um seine Zahlungsunwilligkeit und -unfähigkeit zu überdecken.

Zitat:

Deshalb frage ich noch mal: Wo steht dort, dass Geld geflossen sein muss?
Komm vorbei und streich meinen Zaun und wenn du fertig bist holst du die Polizei und redest von Schwarzarbeit. Dann wirst du sehen wie die ruck zuck wieder nach Hause fährt wenn die mitbekommen das kein Geld geflossen ist. Und wenn die fragen was hat der Anstreicher als Gegenleistung bekommen wird meine Antwort sein: Er hat leider gewisse Schwierigkeiten mit der Standhaftigkeit und möchste nicht das seine Frau deßhalb das Weite sucht und somit ist meine Gegenleistung, naja gewissen Tätigkeiten für seine Frau...

Nein Scherz beiseite, solange kein Geld fließt, gibts nicht für die Steuer, soweit gibts du mir doch Recht. Und wo keine Steuer fällig wird, ist auch keine Schwarzarbeit zu finden, ist doch einfach.

Fietze 14.01.18 02:59

Irgendwie stehst du wohl auf dem Schlauch? Hier steht drin was Schwarzarbeit ist und was nicht!
=> [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Deshalb frage ich mich, was du als mit der Steuer hast? Du kannst diese Erträge sogar versteuern und verstößt gleichzeitig gegen das SchwarzArbG.
Indem du als Unternehmer z.B. keine Sozialversicherungsbeiträge für deine Mitarbeiter abführst.
Lies doch mal den Absatz 2, dort ist doch genau definiert was Schwarzarbeit ist.

Und naja, Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage spielt beim Richter schon eine Rolle.
Und deshalb fährt ja auch der gutglaubende, nichtselbstständige Handwerker zu diesem pösen Hauseigentümer.
Ein guter Anwalt macht aus schwarz vielleicht grau, weiß fällt aber auch einem sehr guten Anwalt schwer.
Hinzu kommt das P/L-Verhältnis. Lohnt der Aufwand?

tom735 14.01.18 08:44

Ist doch eh egal.

Der Threadsteller schreibt am 05.01. und bittet um Hilfe.

Bis heute (14.01.) hat er sich weder dazu geäußert, noch Rückfragen beantwortet.

Von daher... spart Euch die Zeit.

der_freak 14.01.18 10:11

1. FEHLER
NIE NIE NIE irgendwas zur Polizei sagen und schon gar nicht unterschreiben

Hausfriedensbruch ist ein Witz, den hast du gar nicht begangen! Dazu hätte dir erst mal VORHER derjenige den Zutritt verbieten müssen (und das ja auch beweisen)

Schwarzarbeit, nun da ist Strafe auch absolut egal, ein paar Euro und das wars, wenn überhaupt da was kommt

ABER was dir als schlimmstes passieren kann ist das das Finanzamt daherkommt und für die letzten 10 Jahre deine nicht versteuerten Arbeiten SCHÄTZT und darauf Steuern (gleich mal doppelt als Strafzahlung) von dir fordert!

Bedrohung
wird eingestellt oder gegen kleinere Zahlung eingestellt werden

ztrump 16.01.18 20:59

Als allgemeine Information- gleich ob Themenstarter- oder nicht:

Ich habe mich in einem solchen Fall, an einem Samstag mit dem Auto vor sein Haus gestellt, einen schwarzen Zylinder auf dem Kopf. Das ist das Zeichen, dass hier eine faule Zitrone wohnt. Da Samstag, war es auch fuer jeden Nachbarn sichtbar. Es gibt Leute, die haben ueberall schulden- nur nicht vor der Nachbarschaft. Nach einer halben Stunde hatte ich mein Geld. Wenn nichts passiert, lass es bleiben, aber teile jedem Baustoffhaendler Deine Erfahrung mit. Es gibt so etwas wie ein Eseltelefon, was mich vor so manchem faulen Kunden bewahrt hat. Das mit dem Kleingewerbe anmelden ist eine "saudumme" Idee. Dann hast Du die Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Kranken- und Rentenversicherung am Hals, fuer die Du extra Beitraege abdruecken kannst. Besonders Krankenkassen und Rentenversicherung werden uebels Druck ausueben und Kontrollen durchfuehren, damit Du ja keinen Cent zu wenig bezahlst.

Dreamer600 17.01.18 09:47

Am besten nochmal mit dem "Kunden" reden, evtl. lässt es sich ja noch so regeln und als Freundschaftsdienst oder ähnliches darstellen.
Klar, die Aussagen stehen nun im Protokoll, aber er hat ja jetzt auch Ärger und will es bestimmt lieber ohne Konsequenzen lösen...

flaver77 17.01.18 12:18

Zitat:

Zitat von tom735 (Beitrag 31261690)
Ist doch eh egal.

Der Threadsteller schreibt am 05.01. und bittet um Hilfe.

Bis heute (14.01.) hat er sich weder dazu geäußert, noch Rückfragen beantwortet.

Von daher... spart Euch die Zeit.

Vielleicht sind ihm die restlichen Buchstaben die er in seinem Posting vergessen hat, oder falsch gesetzt hat, ausgegangen.

Schmicky 17.01.18 23:41

Ganz kurz noch.

Der Besitzer, der den Arbeiter einstellt, der macht sich auch strafbar.

MeisterKleber 18.01.18 01:19

Zitat:

Zitat von flaver77 (Beitrag 31277567)
Vielleicht sind ihm die restlichen Buchstaben die er in seinem Posting vergessen hat, oder falsch gesetzt hat, ausgegangen.

Habe gerade einen Augeinfarkt erlitten durch lesen des Beitrages., oh man :dozey:

J.P 28.01.18 20:04

Hallo,

Ich hatte ehrlich Gesagt nicht mehr Damit gerechnet hier noch info´s zu bekommen.... Danke erstmal dafür. Bislang ist noch nichts gekommen aber die Sache ist ja auch erst 4 Wochen her ich warte Gespannt auf post...... viele Leuten haben viele Meinungen was ich jetzt am besten tun kann.... ich warte ab was mir vor geworfen Wirt renne mit dem brief zum Anwalt und hoffe einfach auf gute Beratung.

lmma 12.03.18 16:49

Hat sich vermutlich sowieso gelutscht der Drops.
Meist lassen die bei "uneindeutigen Dingen" und vorallem wenn es vorher noch nichts bei dir groß gab, gänzlich mit einem "dudu" fallen.

Falls nicht ,musst nur mit einer Verwahnung oder kleinen Geldstrafe unter 8 Tagessätze rechnen..
Solang keine 1000€ zusammenkommen wird es eh den "aufwand" meist nicht wert.
Der gute Herr, den du da hattest, sollte WENN es zu einer Verhandlung kommt, auf jeden Fall wegen Nötigung und Anstifung zur Schwarzarbeit einen rein bekommen.
Gehe wie schon wer sagte zu deinem nächsten Gericht. Da ist eine Stelle die meist "Vermittlungsstelle" heißt. (Tip: gehe so dort hin, das eine minute nach Gerichtsöffnung da auf der Wartebank sitzt)
Dort schilderst du deinen Fall und nimm deine Lohnabrechnungen des letzten Quatal mit. Die Stellen dir einen Schein aus, den du bei einem Anwalt vorlegen kannst. (Sozialrechtler oder Arbeitsrechtler) - Spreche mit ihm offen und Ehrlich und denk daran: Schweigeplicht hat der auf jeden fall - doch sei Ehrlich und erzähl alles.. Er / sie wird dich schon rausboxen.. Und zur not einen ordentlichen Antrag auf "Schadensersatz" zusammen bekommen, weil dir eine Nötigung und irgendwie auch ein Schaden entstanden sind.. Auch wenn es ein Steuerbeschiss war.. Doch warum solltest du dennoch nicht für die geleisteten Arbeiten den rechtmäßigen Lohn erhalten.
Und für später:
Geh zum Gewerbeaufsichtsamt und lass dich aufklären (auf die Kosten) und trage ein KLEINGEWERBE ein.. Alles tutti und du darfst legal was dazuverdienen. (Achte auf die Höchstgrenzen, die das Amt dir dann vorgibt!)
So kannst was dazuverdienen und alles ist gut!

Viel Erfolg und geb gern mal bescheid, was in einigen Wochen draus geworden ist


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