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myGully |
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26.11.10, 12:38
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 304
Bedankt: 260
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Käufer droht mit Anwalt .. Changsen?
Hallo
Ich habe vor kurzem jemanden ein Teil verkauft und dieses auch sehr gut eingepackt.
Ich habe ihn vorher gute Bilder von dem Objekt geschickt , sowie eine Beschreibung gegeben. Der Teil hatte zwar Mängel / Gebrauchsspuren aber hat bei mir immer 100% gelaufen.
Das habe ich ihm so gesagt und die Mängel auch klar genannt.
Jetzt fängt er aber an rumzumotzen , das ich das Teil falsch beschrieben hätte und ein Transportschaden entstanden wär .
Falsch beschrieben hab ich es aber nicht da er sich über ein Mängel beschwert den ich ihm ganz klar genannt habe. Und der Transportschaden ist natürlich ärgerlich , aber ich würde mein Arsch drauf verwetten das ich den Artikel ausreichend verpackt hab.
Das ganze ist als "privatkauf" abgelaufen , sprich wir haben über Icq geschrieben , er hat mir das Geld überwiesen , ich den Artikel zugesendet.
Wie sollte man mit sowas am besten umgehen?
Gruss
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26.11.10, 12:54
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#2
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1100010
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 96
Bedankt: 25
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Hmm...normalerweise sind Privatverkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet. Wenn du ihm Mängel genannt hast und er keinen versicherten Versand wollte, ist es nicht deine Schuld, solange du das irgendwie schriftlich hast. Wenn man nichts hat, wo steht das ihr das geklärt habt, ist das ziemlich doof. Aber eigentlich..dürfte er dir da nichts können, weil du dein Gewerblicher Verkäufer bist und damit keine Garantiepflicht hast. Wenn er vorher einverstanden war, ist das sein Problem.
Würde ich jetzt sagen, auf Ebay läuft das ja quasi auch so.
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26.11.10, 12:55
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#3
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.200
Bedankt: 2.777
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dafür haftest du nur wenn du es wirklich scheiße verpackt hast, du sagst du hättest es gut verpackt?
=> Dann lass es drauf ankommen, er blufft zu 99,99%
Zitat:
normalerweise sind Privatverkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet.
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fail!
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26.11.10, 12:58
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#4
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1100010
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 96
Bedankt: 25
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@seeded
Kannst du dein "fail" auch genauer begründen? Ne wirklich sinnvolle Antwort ist das nicht..
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26.11.10, 13:01
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#5
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.200
Bedankt: 2.777
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ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
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26.11.10, 13:02
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 304
Bedankt: 260
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Ja wurde sehr gut verpackt .. mit mehrere Lagen Polsterfolie , dann so mit Klebeband umwickelt das nichts verrutschen kann in der Polsterfolie und dann ein großes Packet genommen und zu allen Seiten nochmal gut gepolstert.
Wie meinst du das mit Fail ? kann es passieren das man den Artikel zurücknehmen muss als Privatverkäufer? Wenn ja unter welchen Umständen?
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26.11.10, 13:03
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#7
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1100010
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 96
Bedankt: 25
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Also mir wurde das so erklärt, man kauft schließlich "wie gesehen und beschrieben" und solange das ein transportschaden ist und der Käufer keinen versichterten Versand wollte...kann der Verkäufer ncihts dafür.
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26.11.10, 13:05
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#8
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.200
Bedankt: 2.777
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Zitat:
wie gesehen und beschrieben
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gibt es, zumindest im Internet, nicht (mehr).
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26.11.10, 13:09
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#9
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.106
Bedankt: 11.603
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Was hast du so gut verpackt, dass es dennoch kaputt ging? Teil ist sehr aufschlußreich ...
Und die Transportschäden hätte er mit Bildern dokumentieren können, oder wenns von außen sichtbar, die Annahme verweigern. Wenn du es falsch beschrieben hast und er ein Log vom ICQ Chat hat, dann siehts natürlich schlecht für dich aus.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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26.11.10, 13:11
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#10
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1100010
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 96
Bedankt: 25
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Zitat:
Transportschäden hätte er mit Bildern dokumentieren können
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Wenn er das nicht hat, ist es doch auch nicht nachweisbar ob der Verkäufer schuld ist oder? Weiß nicht recht..da könnte ja jeder das Teil hinwerfen und dann sagen das wäre so bei ihm angekommen oder nicht?
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26.11.10, 13:13
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#11
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.200
Bedankt: 2.777
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frag doch mal in einem jura-forum nach wer in der beweispflicht ist.
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26.11.10, 13:25
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#12
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Rimming!
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 328
Bedankt: 967
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Zitat:
Zitat von Nexes44
Wie sollte man mit sowas am besten umgehen?
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Ich würde mir einen Strick nehmen
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26.11.10, 13:32
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 331
Bedankt: 171
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Wenn er ist wirklich drauf ankommen lässt und behauptet du hättest ihm die Mängel zb. nicht gesagt/geschrieben so kannst du doch wohl in deinem ICQ Verlauf nachsehen ?
Ich glaube das dies dann Beweisen würde, ob es dann zugelassen wird ist eine andere Frage
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26.11.10, 13:33
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 304
Bedankt: 260
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Stricke waren leider ausverkauft... trotzdem danke für deine Antwort , ich werde mir einen hohlen sobald die wieder vorhanden sind.
Es war ein Mofazylinder.. bei diesem ist wohl ein Kolbenring gebrochen.
Die Dinger sind natürlich sehr empfindlich , aber das ganze war gut verpackt .
Es kann ja auch gut möglich sein das er durch zu schroffes auspacken den Artikel schon beschädigt hat ?
Ich werde auch mal im Jura-forum nachfragen , danke schonmal für eure Antworten ..
Gruss
Edit: Im Icq Log haben wir nicht weiter über das Thema gesprochen , aber ich habe den Verlauf der Privaten Nachrichten in dem Forum wo ich das Teil zum verkauf angeboten habe. Dort wird von mir eindeutig dieser Mängel erwähnt.
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26.11.10, 14:19
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#15
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Wenn ich das jetzt richtig verstehe, soll der Transportschaden ein gebrochener Kolbenring sein?!? Ich nehme an, der Ring war auf dem Kolben und dieser wiederum im Zylinder. Wenn das der Fall ist, kann der Ring nicht beim Transport brechen, das ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Er hat vermutlich den Ring beim Einbau zerstört, und versucht jetzt, einen neuen zu bekommen.
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26.11.10, 14:27
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#16
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 304
Bedankt: 260
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Ja das hast du richtig verstanden.
Der Kolben hatte 2 Kolbenringe , die vor dem Verpacken noch ganz waren. Als das Packet bei ihm ankam war angeblich einer gebrochen.
Die Kolbenringe waren auf dem Kolben und dieser war im Zylinder ( auch richtigrum , nicht so das sich zb der Kolbenring in einem Kanal verhacken konnte ).
Den Zylinder hab ich mit Folie so umwickelt das der Kolben sich nicht hätte bewegen können.
Laut Käufer lag der Zylinder aber "loose" im Packet was unmöglich ist.
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26.11.10, 14:45
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#17
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.825
Bedankt: 1.592
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Genau sowas ähnliches ist mir auch schon passiert, allerdings beim Verkaufs eines i-pods über Amazon. Ich war damals allerdings so blöd und hab mich von dem Typen der wirklich lange und ernsthaft mit Anwalt gedroht hat einschüchtern lassen und die Rücknahme dann privat geregelt. I-Pod lief angeblich überhaupt nicht
Der hat mir dann das ganze allerdings per nachnahme zugeschickt ich habs nicht angenommen er hat noch mehr terror gemacht, wieder per nachnahme geschickt bis ichs irgendwann genommen habe und am Ende hatte ich den angeblich kaputten I-Pod (der einwandfrei lief) zuhause und hab sogar minus gemacht mit dem "geschäft".
Als Ich mich bei Amazon selbst erkundigt habe wars leider schon zu spät und hätte ich das über den service geregelt bzw. die gleich eingeschaltet hätte ich garnichts zurücknehmen müssen usw.
fazit: Solange du irgendwo nachweislich die Artikelbeschreibung und am besten den schriftlichen "kaufvertrag" hast würd ich sagen scheiß auf den typen.
Will er dich in Knast bringen? hehe...
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26.11.10, 16:54
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#18
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Lass dich nicht von Drohungen beeinflussen.
Wenn der Käufer wirklich mit dem Anwalt kommt, kontaktier ebenfalls einen Anwalt und lass dich beraten.
Sich vorher verrückt machen bringt sowieso nichts.
Warte ab OB etwas kommt und reagiere dementsprechend.
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26.11.10, 16:57
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#19
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Banned
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Da Drübn-->
Beiträge: 219
Bedankt: 216
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Warenschulden sind Holschulden oder nicht?
Der Erfüllungsort für dich ist die Abgabe beim Postboten, für alles was danach mit der Sache passiert haftet der Käufer.
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26.11.10, 20:40
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#20
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 72
Bedankt: 54
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Sorry für Offtopic,
aber kann mal jemand was gegen die Vergewaltigung des Wortes "Chancen" im Topic machen?
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26.11.10, 20:57
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#21
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 7
Bedankt: 6.813
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Hey jetzt werft nicht alles durcheinander Hol und Bringschuld gibt es nur unter Kaufleuten nicht bei Privat. Lass den Typen einfach reden was er will zumahl er Dir rein rechtlich nichts kann so Lange Du natürlich die Wahrheit sagts. Ansonnsten ist es vorsätzlicher Betrug und dafür gibts bei Gericht auf die Fresse wenn dieser nachgewiesen wird !
__________________
Danke fürs bedanken
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26.11.10, 20:58
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#22
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Hold your colour
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Zürich|Schweiz
Beiträge: 579
Bedankt: 878
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Nicht ganz richtig was hier einige sagen... bei einem privatverkauf hat meistens der käufer schlecht karten.
Was bist du beruflich?
Beispiel: Du kaufst von Privat ein gebrauchtes Auto. Du fährst los und das Ding fliegt in der ersten rechts kurve auseinander. Er sagt daraufhin er habe davon nichts gewusst. Nun ist es erstmal an dir zu beweisen das er es eben doch wusste. Wenn er Bürokaufmann usw. ist hast du absolut keine Chance. Wenn er KFZ-Tech. ist sieht die Sache schon ganz anders aus.
Wenn du ihm die bekannten Mängel gesagt hast und du von dem anderen Mängel nichts wusstest (tippe jedoch eher auf beim Einbau vermurkst wie bereits o.g.) ist er chancenlos.
Außerdem, keine Angst, Anwälte sind teuer. Sprich 2 Anwaltsbriefe übersteigen vermutlich den Wert des Zylinders.
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26.11.10, 21:44
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#23
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Es ist offensichtlich, dass er hier mit allen Mitteln auf Geld abzielt. Wenn der Kolben im Zylinder war, ist es technisch nicht möglich, dass einer der Kolbenringe bricht. Wenn irgendeine Form von Kraft von oben oder unten einwirken würde, würde sich eher der Kolben in der Lauffbahn bewegen. Wirkt sie seitlich ein, müsste die Kraft so enorm sein, dass der Zylinder verformt werden müsste. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn der Kolben in der Laufbahn verdreht wird und der Ring in einen Überström-Kanal oder in Ein/Auslass einfedert. Aber auch dann bricht er nicht sofort, man müsste schon mit Gewalt auf den Kolben schlagen, damit der Ring letztendlich bricht.
Über angebliche "Transportschäden" musst du dir also keine Gedanken machen.
Die einzige Frage ist, ob er sich traut, mit dieser Lüge zu einem Anwalt zu gehen und dem was vorzumachen. Und ich vermute sehr stark, dass das nicht der Fall sein wird.
Ich hatte auch schonmal mit so einem zu tun, hat behauptet, ein Getriebe von mir würde sich nicht schalten lassen. Am Tag vor dem Versand gings noch. Er hat auch mit Anwalt usw gedroht, aber ich wusste ja, dass seine Story erfunden war, es kam auch nichts mehr nach.
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27.11.10, 18:19
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#24
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 304
Bedankt: 260
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Zitat:
Zitat von calita
Sorry für Offtopic,
aber kann mal jemand was gegen die Vergewaltigung des Wortes "Chancen" im Topic machen?
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Sorry .. war nicht ganz bei der Sache als ich diesen Thread eröffnet habe da ich vorher schon sehr viel mit dem Verkäufer geredet habe und die Schnauze vom schreiben voll hatte.
Also immoment sieht es wie folgt aus : Die Anschuldigungen sind stark abgeschwächt als er sich wieder beruigt hatte und hat sich letzdenendes für seine Wortwahl entschuldigt.
Hat dann auch gesagt das der Zylinder bereits laufen würde .
Ich denke da wird nichts mehr kommen .
Vielen dank für eure Antworten , war doch etwas verunsichert da ich so ein Problem noch nie hatte.
Gruss.
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27.11.10, 19:27
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 670
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von seeded
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, [...] auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
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Sorry, aber das ist falsch. Das Fernabsatzrecht ist in §312b BGB geregelt, und dort steht:
Zitat:
Fernabsatzverträge sind Verträge [...], die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher [...] abgeschlossen werden.
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Bei einem Verkauf von Privat zu Privat besteht also kein allgemeines Widerrufsrecht, weil dies nur bei Fernabsatzverträgen vorgeschrieben ist.
Was die Klauseln bei eBay angeht, hast du aber Recht. Die sind überflüssig, weil das Gesetz natürlich auch dann gilt, wenn es nicht nochmal im Angebot wiederholt wird.
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27.11.10, 19:41
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#26
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Banned
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 1.854
Bedankt: 211
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ich glaube eher das der käufer zu blöd war den zylinder auf den kolben zu setzten und der ring deshalb gebrochen ist .
so dann soll er mal beweisen das er nicht selbst den kolben ring zerstört hat im gegenzug so ein zylinder für ne mofa kostet 30 -50 euro die anwalts kosten liegen viel höher lol
Lass dich nicht von so einem verarschen und falls er doch so dämlich ist und zum anwalt geht dann haste eben das packet unter zeugen verpackt und schon ist er wieder der angschissene
...
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27.11.10, 21:51
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Vault 13 & in Mygully
Beiträge: 598
Bedankt: 159
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Zitat:
Zitat von seeded
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
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Da ich ein Privatverkäufer bin, schließe ich jegliche
Garantie / Umtausch oder Gewährleistungsansprüche aus.
Wenn das unter seinem Artikel in der Beschreibung stand muss er garnichts.
Die rechtslage ist momentan in diesem Fall so, wenn du es nicht beschreibst das du keine Garantie gibst dann müssen sich Ver/Käufer einigen, wie sie es machen. Ein Privater Verkäufer ist niemals dazu verpflichtet Garantie / Umtausch oder Gewähleistung dem Käufer zu erbringen, für den Versand ist 100% der Käufer haftbar d.H angenommen die Ware geht beim Versand verloren und der Verkäufer kann nachweisen das er die Ware verschickt hatt, ist der Käufer schuldig denn er hätte einen nach einen sicheren Versand erbitten können.
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28.11.10, 01:43
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#28
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Katzen-Kenner
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.489
Bedankt: 650
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Danke, Danke an Lord_Wellington für die Klärung, schon beim Lesen taten mir die Augen weh.
Auch was lihitumx3 sagte bestätigt das:!
Ich weiß ja nicht wie es in RUssland geregelt ist, aber wir gehen davon aus, dass es sich um ein EU Land geht.
Du hast doch DHL benutzt oder?
Wenn es wirklich ein Transportschaden ist, dann hinterfragt dann diese, wie du es verpackt hast.
Sie wollen meist auch ein "Beweiß" dafür haben, sprich einen Zeugen oder ein Bild des verpackenten Objektes.
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28.11.10, 04:44
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#29
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1.006
Bedankt: 1.141
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dhl hat auch so eine tolle klausel bei versichertem versand: ein paket (b.z.w. inhalt) muss einen sturz aus 90 cm höhe unbeschadet überstehen sonst haften die nicht.
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